Verabschiedung des Starke-Familien-Gesetzes

Mit dem Starke-Familien-Gesetz, welches wir diese Woche verabschiedet haben, unterstützen wir gezielt Familien mit kleinen Einkommen. Damit ihnen bessere Leistungen einfacher zukommen, reformieren wir den Kinderzuschlag sowie die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Der Kinderzuschlag soll zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum der Kinder sichern. Er wird deswegen im Juli 2019 von bisher maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht. Eltern erhalten somit bis zu 408 Euro monatlich für ein Kind. Ab dem 1. Januar 2021 wird dann der Höchstbetrag entsprechend dem Existenzminimum angepasst. Des Weiteren hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass das Schulstarterpaket für Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen von 100 Euro auf 150 Euro erhöht wird. Ein warmes Mittagessen in Kita und Schule sowie die Schuldbeförderung mit Bus und Bahn werden für die Kinder aus einkommensschwachen Haushalten kostenlos sein. Daneben werden auch die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie beispielsweise im Bereich Sport, von 10 auf 15 Euro monatlich erhöht. Auch Nachhilfe sollen Kinder in Zukunft schon bei Förderungsbedarf und nicht erst bei Versetzungsgefahr bekommen.

Für Eltern, die einen Kinderzuschlag bekommen, soll es sich lohnen, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Wenn das Familieneinkommen steigt, wird der Kinderzuschlag nach und nach niedriger, bis es die Familie selbstständig mit eigenen Einnahmen und dem Kindergeld schafft, gut über die Runden zu kommen. Dadurch wollen wir erreichen, dass es keine „harte Abbruchkante“ gibt, sondern das Auslaufen der Leistung sanft erfolgt. Weiterhin soll alleinerziehenden Eltern der Kinderzuschlag auch neben dem Unterhaltsvorschuss oder den Unterhaltszahlungen gewährt werden. Um Kinder vor der Armut zu bewahren und ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen, wird der Zuschlag auch für Familien geöffnet, welche mit ihrem Einkommen knapp unterhalb der SBG II-Bedarfsgrenze liegen. Dadurch dass der Zuschlag künftig für sechs Monate gewährt wird, müssen Eltern in dieser Zeit den Kinderzuschlag nicht neu beantragen, unabhängig davon ob sich ihr Einkommen verändert. Dadurch wird das Antragsverfahren entbürokratisiert.

Den Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/075/1907504.pdf