Regierungserklärung zum Europäischen Rat

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Am Donnerstag dieser Woche gab es im Bundestag eine Regierungserklärung zu den Beratungen des Europäischen Rates. Der Sprecher des britischen Unterhauses hatte zuvor verkündet, dass das Parlament kein weiteres Mal über den Deal in unveränderter Form abstimmen darf. Premierministerin Theresa May plant auf der Sitzung der Staats- und Regierungschefs eine Verlängerung der Brexit-Frist zu beantragen, womit sie den Beschlüssen ihres Parlaments aus der Vorwoche nachkommt. In diesen wurde eine Fristverlängerung gefordert und ein Austritt ohne Abkommen ausgeschlossen, jedoch bleibt unklar, was stattdessen geschehen soll. Eine Verlängerung der Frist kommt aus Sicht der SPD-Fraktion jedoch nur in Frage, wenn dadurch ein harter Brexit vermieden werden kann und London einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen liefert.

Auch im Fall eines No-Deal-Brexit ist Deutschland sicher aufgestellt. Die von der Bundesregierung initiierten Gesetzespakete für diesen Fall sind von Bundestag und Bundesrat bereits beschlossen und werden noch vor dem 29.3.2019 in Kraft treten. Die getroffenen Regelungen sorgen dafür, dass die Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im Falle eines No-Deal-Brexit minimiert werden.

Zum einen wird eine dreimonatige Frist für britische Bürgerinnen und Bürger eingeräumt, sodass sie einen Aufenthaltstitel beantragen können und nach dem Brexit nicht aus Deutschland ausreisen müssen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Betroffenen dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten können. Britische und deutsche Bürgerinnen und Bürger, die Ansprüche in der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erworben haben, sollen einen zeitlich lückenlosen Schutz genießen. Britinnen und Briten, die in Deutschland eine finanzielle Unterstützung für ihre Ausbildung oder ihr Studium erhalten, sollen bis zum jeweiligen Abschluss unterstützt werden. Sofern die Betroffen nach dem Austritt für 90 oder 180 Tage in den Schengenraum reisen möchten, wird ihnen eine Befreiung der Visumspflicht angeboten – in dem Verständnis, dass im Gegenzug Unionsbürgerinnen und -bürger von der Visumpflicht in Großbritannien befreit werden. Zudem wird der Zoll um rund 900 zusätzliche Stellen verstärkt, sodass ein höherer Kontrollaufwand beim internationalen Warenverkehr gewährleistet werden kann.

Auch für Unternehmen und Steuerpflichtige bei grenzüberschreitenden Fällen wird es keine Nachteile geben. Ebenfalls sollen Nachteile für inländische Versicherungsnehmer vermieden werden. Für Banken und Versicherungen mit Sitz in Großbritannien kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bis Ende 2020 eine Tätigkeit in Deutschland weiterhin erlauben. Zudem haben wir erreicht, dass der bilaterale Flug- und Straßengüterverkehr zwischen den verbliebenen 27 EU-Staaten und Großbritannien vorläufig sichergestellt wird.