Einführung eines Lobbyregisters

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Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen einer demokratischen Gesellschaft. Seit jeher sind Interessenvertreterinnen und -vertreter unterschiedlichster Art in verschiedenen Formen an demokratischen Willensbildungsprozessen beteiligt. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um die Vertretung von Interessen transparenter zu machen. Mit dem Gesetzentwurf soll ein Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geschaffen werden. Es wird eine Registrierungspflicht („Lobbyregister“) für diejenigen geschaffen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken. Interessenvertreterinnen und -vertreter werden verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden künftig mit Ordnungsgeld sanktioniert. Die SPD wäre gerne noch einen Schritt weiter gegangen. Aus unserer Sicht sollte das Lobbyregister auch auf die Bundesregierung ausgeweitet werden. Hier gibt es aber Vorbehalte seitens der Ministerinnen und Minister von CDU und CSU.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922179.pdf