Zuschlag für Erwerbsgeminderte im Bestand

Wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. In den vergangenen Jahren haben wir Menschen bei neu eintretender Erwerbsminderung besser in der Rentenversicherung abgesichert. Menschen, die vor dem Beginn dieser Verbesserungen eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben, konnten bislang nicht oder nur teilweise davon profitieren. Deshalb haben wir 2022 mit dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz einen Zuschlag für erwerbsgeminderte Rentnerinnen und Rentner im Bestand beschlossen. Konkret geht es um Personen, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben. Ab Juli 2024 wird die Deutsche Rentenversicherung diesen Zuschlag zu rund drei Millionen Erwerbsminderungsrenten auszahlen. Die Höhe des Zuschlags hängt vom Rentenbeginn ab und kann bis zu 7,5 Prozent betragen, wenn die Rente zwischen 2001 und 2014 erstmals bezogen wurde. Eine Rente von 1.000 Euro würde damit auf 1.075 Euro steigen.

Die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags sind komplex. Die Umsetzung erfolgt daher in zwei Stufen. Dies sieht der entsprechende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor, den wir in dieser Woche abschließend beraten haben. In einer ersten Stufe ab Juli 2024 wird zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt. Die Überweisung wird getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats erfolgen. In der zweiten Stufe, ab Dezember 2025, wird der Zuschlag dann dauerhaft als Teil der Rente berechnet und ausgezahlt. Die Auszahlung wird automatisch erfolgen. Betroffene müssen also keinen Antrag stellen. Den Zuschlag erhalten auch Bezieherinnen und Bezieher einer Hinterbliebenen-Rente.

Den Gesetzentwurf der Koalition finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010607.pdf