Kombiantrag für Familienleistungen und wichtige Dokumente

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Rund um die Geburt den Zugang zu zentralen Familienleistungen wie Elterngeld, Kindergeld und Namensbestimmung digital zu ermöglichen und Nachweispflichten zu erleichtern – das ist das Ziel des in dieser Woche im Bundestag beschlossenen Regierungsentwurfs für ein Digitale-Familienleistungen-Gesetz. Danach sollen die zuständigen Behörden wie Standesämter, Elterngeldstellen, Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung die jeweils notwendigen Daten abrufen bzw. übermitteln können. Eltern müssen dann weder die Geburtsurkunde ihres Kindes noch ihre Einkommensnachweise übermitteln. Ihnen bleiben damit Wege zu verschiedenen Behörden erspart und sie müssen weniger Formulare ausfüllen. Die Bürger*innen sollen dabei selbst entscheiden können, ob sie den neuen Behördenservice nutzen wollen oder nicht.

Mit der neuen nutzer*innenfreundlichen digitalen Anwendung sollen der Zeitaufwand beziehungsweise die Kosten für Bürger*innen sowie für Wirtschaft und Verwaltung reduziert werden. Der Innenausschuss hat zudem einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, mit dem ein Anliegen des Bundesrates aufgegriffen wurde. Demnach sollen weitere Änderungen des Onlinezugangsgesetzes vorgenommen werden, um den weiteren Digitalisierungsprozess der Verwaltung voranzubringen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921987.pdf