Bevölkerungsschutzgesetz: öffentliche Gesundheit stärken

, ,

Die Corona-Pandemie stellt den öffentlichen Gesundheitsdienst und unser Gesundheitswesen weiter vor große Herausforderungen. Aufgrund neuer Erkenntnisse über COVID-19 und seine Verbreitung ist eine Anpassung der Regelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) notwendig. Außerdem muss die bevorstehende Verfügbarkeit von Impfstoffen vorbereitet und festgehalten werden.

Der Entwurf für ein drittes Bevölkerungsschutzgesetz, das diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, sieht unter anderem den Verzicht auf Meldung negativer Testergebnisse, Ausnahmen vom Arztvorbehalt bei bestimmten Testungen und die Möglichkeit der Einbeziehung veterinärmedizinischer Labore vor. Um die Grundlage für eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten zu schaffen, sieht der Gesetzentwurf zudem eine entsprechende Verordnungsermächtigung der Bundesregierung vor. Außerdem soll der Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG für Fälle ausgeschlossen werden, in denen die Quarantäne durch Verzicht auf eine Reise in ein Risikogebiet im Ausland hätte vermieden werden können.

Das Robert-Koch-Institut soll zudem neue Instrumente erhalten und Schutzimpfungen in Impfzentren besser vorbereitet können. Der Gesetzentwurf enthält zudem weitere Regelungen zur Umsetzung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, der im September von Bund und Ländern beschlossen wurde und unter anderem die Digitalisierung der Gesundheitsbranche voranbringen soll.

Den Entwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf