Rechte der Verbraucher:innen stärken

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In der EU sollen die Rechte von Verbraucher:innen gestärkt werden. Eine neue Klageform, die Abhilfeklage, soll es Verbraucherverbänden ermöglichen, gegen Unternehmen vorzugehen, wenn es zum Beispiel um unzulässige Preisklauseln oder mangelhafte Produkte geht. Auch Gewinnschöpfungsansprüche sollen leichter durchsetzbar sein. Das soll helfen, dass Unternehmen sich an Regeln halten und Verbraucher:innen geschützt werden. Wir haben in dieser Woche im Bundestag in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie beraten, die bis zum 25. Juni 2023 in Kraft treten muss.

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