Schlagwortarchiv für: EU

EU-weite Rechte von entsandten Kraftfahrer:innen durchsetzen

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Im EU-Ausland angestellte LKW- oder Busfahrer:innen, die Güter oder Fahrgäste durch oder innerhalb von Deutschland befördern, unterliegen dem sogenannten Entsenderecht. Für sie gelten bestimmte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Die EU hat mit der 2020 in Kraft getretenen Straßenverkehrsrichtlinie Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Arbeitnehmerrechte für entsandte Fahrer:innen besser durchzusetzen.

Konkret ist vorgesehen, eine Meldepflicht für im EU-Ausland ansässige Arbeitgeber einzuführen. Sie sollen digital über das sogenannte Binnenmarkt-Informationssystem registriert werden. Um zu überprüfen, ob die Rechte von Beschäftigten eingehalten werden, müssen Arbeitgeber ihren Fahrer:innen bestimmte Unterlagen zur Verfügung stellen, die diese dem Zoll auf Verlangen vorzulegen haben – darunter Gehaltsnachweise, Arbeitsverträge und Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers. Wenn Arbeitgeber gegen diese Vorschriften verstoßen, können Bußgelder verhängt werden. Um die Vollstreckung zu verbessern, soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.

Es müssen diverse Gesetze und Verordnungen geändert werden, darunter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, um die EU-Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen. In dieser Woche haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts abschließend in 2./3. Lesung beraten.

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Modernisierung des EU-Wahlrechts

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Damit der Beschluss des Rates der EU vom 13. Juli 2018 zur Änderung des Direktwahlakts (Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments) in Kraft treten kann, ist die Zustimmung aller Mitgliedstaaten nötig. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zustimmung haben wir in dieser Woche in erster Lesung beraten. Die Änderung verpflichtet die großen Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, zukünftig eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent einzuführen. Da die Zustimmung zum geänderten Direktwahlakt in Zypern und Spanien noch nicht erfolgt ist und dieser damit noch nicht gilt, bleibt es bei der Wahl zum Europäischen Parlament (EP) im nächsten Jahr bei der aktuellen Rechtslage ohne Mindesthürde.

Gleichzeitig liegen Reformvorschläge des EP vor, welche die Einführung sogenannter „transnationaler Listen“ vorsehen. Zu diesem Vorhaben hat die Ampel sich bereits mit einem Antrag positioniert, über den wir in dieser Woche im Plenum final abgestimmt haben. Die Vorschläge des EP werden begrüßt und der Bundesregierung für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene entsprechende Ziele mitgegeben. Die Einführung eines unionsweiten Wahlkreises mit transnationalen Listen und die Verankerung des Spitzenkandidat:innenprinzips wird unterstützt, da dies dazu beitragen kann, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und die demokratische Legitimation zu stärken. Auch der Vorschlag, das Wahlalter europaweit anzugleichen und ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen, wird positiv bewertet. In Deutschland gilt das wegen der bereits umgesetzten Verabredung des Koalitionsvertrages schon für die nächste Europawahl 2024. Seit letzter Woche steht zudem der Termin der Europawahl endgültig fest. Sie findet in Deutschland am 9. Juni 2024 statt.

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Rechte der Verbraucher:innen stärken

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In der EU sollen die Rechte von Verbraucher:innen gestärkt werden. Eine neue Klageform, die Abhilfeklage, soll es Verbraucherverbänden ermöglichen, gegen Unternehmen vorzugehen, wenn es zum Beispiel um unzulässige Preisklauseln oder mangelhafte Produkte geht. Auch Gewinnschöpfungsansprüche sollen leichter durchsetzbar sein. Das soll helfen, dass Unternehmen sich an Regeln halten und Verbraucher:innen geschützt werden. Wir haben in dieser Woche im Bundestag in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie beraten, die bis zum 25. Juni 2023 in Kraft treten muss.

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Europawahl stärken

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Das Europäische Parlament (EP) hat im Mai 2022 einen Vorschlag zur Reform des europäischen Wahlrechts auf den Weg gebracht, mit dem die EU-weite Dimension deutlich gestärkt werden soll. Die umfassenden Reformvorschläge werden nun vom EU-Ministerrat beraten. Für die kommende Europawahl, die in Deutschland am 9. Juni 2024 stattfindet, werden sie noch nicht greifen.

Die Koalitionsfraktionen positionieren sich zu diesem Vorhaben mit einem Antrag, den wir in dieser Woche beraten. Die Vorschläge des EP werden ausdrücklich begrüßt und der Bundesregierung werden für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene Ziele mitgegeben. Insbesondere die Einführung eines unionsweiten Wahlkreises mit transnationalen Listen ist ein unabdingbarer Baustein eines zukünftigen europäischen Wahlrechts. Dies und die Einführung des Spitzenkandidat:innenprinzips kann dazu beitragen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und somit die demokratische Legitimation zu stärken. Wähler:innen könnten sich so direkt für eine:n von den europäischen Parteien vorgeschlagene:n EU-Kommissionspräsident:in entscheiden. Unterstützt wird auch der Vorschlag, das Wahlalter anzugleichen und europaweit ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen. In Deutschland gilt dies bereits für die nächste Europawahl 2024.

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Ausweitung der Entsenderichtlinie gegen Lohndumping in Europa

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Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative einiger EU-Sozialminister, Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen. Noch immer verdienen in Deutschland etwa bulgarische und rumänische Arbeiter deutlich weniger als ihre deutschen Kollegen. Diese Situation zementiert die ungleichen Lebensverhältnisse und ermöglicht Unternehmen, insbesondere osteuropäische Arbeitnehmer gegen Einheimische auszuspielen.

Bisher konnten Firmen ihre Angestellten für einen befristeten Zeitraum zur Arbeit ins EU-Ausland entsenden und ihnen währenddessen Sozialabgaben wie im Herkunftsland bezahlen. Allerdings fallen diese etwa in Osteuropa niedriger aus als die Abgaben in dem Land, in dem sie arbeiten. Die Neuregelung sieht vor, dass künftig für entsendete Arbeiter im Wesentlichen die gleichen Regeln gelten sollen wie für Mitarbeiter, die im entsprechenden Land registriert sind. Die Entsendungszeit soll künftig auf zwölf Monate, in Ausnahmefällen auf Antrag der Firma bis zu 18 Monate befristet werden. Die EU-Sozialminister vereinbarten eine Übergangsfrist von vier Jahren, bis die Reform endgültig in Kraft tritt. Hierzu hat Katarina Barley von der SPD, die derzeit geschäftsführend das Arbeitsministerium leitet, einen wesentlichen Beitrag geleistet.

„Die flächendeckende Versorgung durch die Apotheke vor Ort muss gesichert bleiben“

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Zu einem Ortstermin in der Kaiserau-Apotheke in Kamen trafen sich am Donnerstag der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek, Margarete Tautges, ehemaliges Vorstandsmitglied der
Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) und Hans-Günter Friese, Ehrenpräsident der AKWL. Auslöser für das Gespräch war das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Oktober 2016, nachdem ausländische Versandapotheken Boni auf Rezepte gewähren dürfen, während dies für die deutschen Apotheken vor Ort weiterhin ausgeschlossen ist.
„Die flächendeckende Versorgung der Patienten durch die Apotheke vor Ort muss weiterhin gesichert bleiben“, betonte Oliver Kaczmarek und fügte hinzu: „Dieses Urteil darf nicht dazu führen, ebendiese flächendeckende Versorgung im Quartier zu gefährden. Hier sind wir jetzt als Politiker gefordert, um dieser Schieflage zu begegnen.“

Tautges und Friese machten in dem Gespräch deutlich, dass das EuGH-Urteil dazu angetan sei, das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu zerstören. „Es führt in der Konsequenz dazu, dass zuzahlungsbefreite Patienten für ihre Medikamente sogar noch einen geldwerten Vorteil erhalten“, so Friese. Tautges ergänzte: „Der beste Ausweg aus dieser
Schieflage ist ein bereits vom EuGH als europarechtskonform bezeichnetes Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel.“ Denn bestehende heilberufliche Versorgungsstrukturen durch öffentliche Apotheken vor Ort dürften nicht durch ungezügelte Marktkräfte in Form von wenigen ausländischen Wirtschaftsteilnehmern zu Lasten der Patienten gefährdet und aufs Spiel gesetzt werden, waren sich die Gesprächsteilnehmer einig.
In der Kaiserau-Apotheke ging es aber nicht nur um dieses brisante Thema. Dass auch im „Backoffice“ einer Apotheke jede Menge Heilberuf steckt, zeigte Tautges im Rahmen einer kleinen Führung durch ihre Apotheke. Dabei wurde deutlich, dass Pharmazie vor Ort häufig da beginnt, wo die Industrie aufhört. In der Rezeptur werden täglich viele Arzneimittel „maßgeschneidert“,
beispielsweise für Kinder. Wie wichtig gerade die apothekerliche Beratung bei der Abgabe der „Pille danach“ ist, verdeutlichte Tautges ebenso wie den hohen Aufwand bei der Versorgung von Patienten mit Rabattarzneimitteln und Hilfsmitteln. „Die Apotheke ist mehr als eine Abgabestelle für Arzneimittel, sie ist als Problemlöser unverzichtbar“, so Hans-Günter Friese.

 

SPD legt Gesetzentwurf zur Abschaffung des Straftatbestandes „Majestätsbeleidigung“ vor

Das Strafverlangen der türkischen Regierung gegen den Satiriker Jan Böhmermann hat in Deutschland eine längst überfällige Diskussion über die Abschaffung des Straftatbestandes des § 103 Strafgesetzbuch („Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“) ausgelöst. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb vorgeschlagen, den § 103 unverzüglich und ersatzlos zu streichen.

Was auch immer man über den Skandal um das Erdogan-Gedicht denkt: Strafverfolgung von Satire wegen „Majestätsbeleidigung“ passt nicht in unsere moderne Demokratie. Deshalb war es richtig, dass sich unsere Ministerinnen und Minister im Kabinett gegen die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 103 StGB ausgesprochen haben. Jetzt wollen wir den § 103 mit sofortiger Wirkung und nicht erst ab 2018 abschaffen.

Ungeachtet dessen blicken wir mit Sorge auf die zunehmende Beschränkung der Pressefreiheit und der Freiheit von Kulturschaffenden in der Türkei selbst. So sehr wir an einer gedeihlichen Zusammenarbeit mit der Türkei interessiert sind, so sehr gilt, dass es keinen Rabatt in der Frage der Menschen-rechte geben darf.

Regierungserklärung der Bundeskanzlerin

Am Mittwoch gab Bundeskanzlerin Merkel eine Regierungserklärung zum Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs in dieser Woche ab. Thema war vor allem, in welcher Form eine Zusammenarbeit in der Flüchtlingspolitik mit der Türkei gefunden werden kann.

Es sei problematisch, wenn illegal nach Europa eingereiste Personen nicht in die Türkei zurück geschickt werden könnten, sagte Merkel in ihrer Rede. Den Vorschlag der Türkei, für jeden illegal eingereisten Flüchtling, der in die Türkei zurückgewiesen werde, einen syrischen Flüchtling legal einreisen zu lassen, bewertet die Kanzlerin als Fortschritt: „Ziel einer solchen Regelung ist es, den Flüchtlingen den Anreiz zu nehmen, in das Schlauchboot krimineller Schlepper zu steigen.“ Es gebe aber noch viele rechtliche und politische Fragen zu klären, damit es zu einem echten Interessenausgleich zwischen Europa und der Türkei komme.

Erneut kritisierte Merkel die Blockadehaltung einiger europäischer Länder. Es gereiche Europa nicht zur Ehre, so Merkel wörtlich, sich als Union aus 28 Mitgliedsstaaten und 500 Mio. Bürgern bislang so schwer getan zu haben, die Lasten zu teilen. Zu einer gesamteuropäischen Lösung gehöre insbesondere auch eine Anpassung des Dublin-Systems an die veränderten Gegebenheiten. Nur dann könne das System offener Binnengrenzen in Europa wieder hergestellt und erhalten werden. Eine notwendige Voraussetzung dafür sei, die Sicherheit der Außengrenzen der EU wiederherzustellen, betonte Merkel.

Der EU-Gipfel sei einer der wichtigsten der letzten Jahre, machte der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann in der Debatte deutlich. Klare Vereinbarungen zur Rücknahme illegal Eingereister könnten dazu beitragen, kriminellen Schleppern das Geschäftsmodell zu entziehen.

Mehr Informationen hat die SPD-Bundestagsfraktion zusammengestellt: http://www.spdfraktion.de/themen/oppermann-wir-k%C3%B6nnen-die-spaltung-der-eu-der-fl%C3%BCchtlingsfrage-%C3%BCberwinden

EU-Tabakproduktrichtlinie umsetzen

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in deutsches Recht beschlossen. Ziel ist es, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abzuhalten.

Neu eingeführt werden unter anderem Warnhinweise auf Zigarettenpackungen und Tabak zum Selbstdrehen, die künftig aus einer Kombination von Bild und Text bestehen, die 65 Prozent der Packungsfläche umfassen. Außerdem werden europaweit einheitliche Regelungen zu Zusatzstoffen getroffen. Verboten werden charakteristische Aromen wie etwa Menthol. Auch andere Zusatzstoffe sollen verboten werden, die die Attraktivität, die Sucht erzeugende oder toxische Wirkung erhöhen. Diese Zusatzstoffe werden auch in elektronischen Zigaretten verboten. Darüber hinaus werden auch Werbeaktivitäten etwa in Form von Gutscheinen oder Gratisverteilungen verboten.

Weitere Maßnahmen des Gesetzentwurfs:

  • Um die Rückverfolgbarkeit und Echtheit von Tabakerzeugnissen zu gewährleisten, müssen deren Packungen ein individuelles Erkennungsmerkmal und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen.
  • Für neuartige Tabakerzeugnisse wird ein Zulassungsverfahren eingeführt.
  • Erstmals werden Regelungen zu elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern getroffen. Der Gesetzentwurf enthält Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Produktsicherheit, Verpackungsgestaltung und Pflichten für die Hersteller, Importeure und Händler nach Inverkehrbringen sowie ein Rückrufmanagement.

Rauchen ist eines der größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken in Deutschland und innerhalb der EU. Im Jahr 2013 starben allein in Deutschland 46.332 Menschen an Krebserkrankungen, die auf das Rauchen zurückgeführt werden können.

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807218.pdf

Für alle Recht auf Girokonto schaffen

Der Bundestag führt einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle ein. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag beschlossen. Auch Menschen, denen bisher ein Konto verweigert wurde, erhalten damit Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen.

Bei dem sogenannten „Jedermann-Konto“ oder „Basiskonto“ handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Der Kunde erhält in der Regel kein Recht, Schulden zu machen – also keinen Überziehungsrahmen. Inhaber eines Basiskontos erhalten – im Vergleich zu sonstigen Zahlungskonten – besonderen Schutz: Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten des Kreditinstituts sind deutlich eingeschränkt.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist mit weiteren Verbesserungen für Verbrauchern verbunden. Zum Beispiel wird es einfacher, zu einem anderen Finanzinstitut zu wechseln. Außerdem müssen Banken künftig sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Gebühren informieren.

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807204.pdf