Entkriminalisierung von Cannabis

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Wir wollen Cannabis wirksam entkriminalisieren und sorgen deshalb durch einen kontrollierten Umgang, mehr Aufklärung und effektivere Suchtprävention für mehr Gesundheitsschutz. Ziel ist, den privaten Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren und zugleich Suchtprävention und Jugendschutz weiter zu stärken. Damit sollen auch der Schwarzmarkt für Cannabis und die Drogenkriminalität zurückgedrängt werden.

Konkret ist geplant, den Anbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen daheim und zum Eigenkonsum sowie den nicht-gewerblichen Eigenanbau in Vereinigungen oder Genossenschaften – sogenannten Cannabis Clubs – zu ermöglichen. Diese Clubs benötigen eine behördliche Erlaubnis und müssen umfassende gesetzliche Vorschriften einhalten. Cannabis darf nur an volljährige Mitglieder der Clubs weitergegeben werden.

Laut Entwurf soll Cannabiskonsum in einem Umkreis von 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen sowie in Sportstätten nicht gestattet und strafbewehrt sein. Es sind zudem Mengen-, Qualitäts- sowie Kinder- und Jugendschutzvorgaben geplant, die durch die Behörden kontrolliert werden. Für Cannabis oder deren Anbauvereinigungen soll auch nicht geworben oder Sponsoring betrieben werden dürfen.

Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist künftig für Erwachsene außerhalb von Anbauvereinigungen straffrei. Für 18- bis 21-Jährige gelten strengere Regeln, etwa ein geringerer THC-Gehalt und eine geringere Abgabemenge pro Monat durch die Cannabis Clubs.

Nach vier Jahren soll das Cannabisgesetz mit Blick auf gesellschaftliche Auswirkungen evaluiert werden. Regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten sind in einem separaten Gesetzesvorhaben geplant.

Der Gesetzesentwurf wurde diese Woche in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.