Schlagwortarchiv für: Gesundheit

Entkriminalisierung von Cannabis

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Wir wollen Cannabis wirksam entkriminalisieren und sorgen deshalb durch einen kontrollierten Umgang, mehr Aufklärung und effektivere Suchtprävention für mehr Gesundheitsschutz. Ziel ist, den privaten Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren und zugleich Suchtprävention und Jugendschutz weiter zu stärken. Damit sollen auch der Schwarzmarkt für Cannabis und die Drogenkriminalität zurückgedrängt werden.

Konkret ist geplant, den Anbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen daheim und zum Eigenkonsum sowie den nicht-gewerblichen Eigenanbau in Vereinigungen oder Genossenschaften – sogenannten Cannabis Clubs – zu ermöglichen. Diese Clubs benötigen eine behördliche Erlaubnis und müssen umfassende gesetzliche Vorschriften einhalten. Cannabis darf nur an volljährige Mitglieder der Clubs weitergegeben werden.

Laut Entwurf soll Cannabiskonsum in einem Umkreis von 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen sowie in Sportstätten nicht gestattet und strafbewehrt sein. Es sind zudem Mengen-, Qualitäts- sowie Kinder- und Jugendschutzvorgaben geplant, die durch die Behörden kontrolliert werden. Für Cannabis oder deren Anbauvereinigungen soll auch nicht geworben oder Sponsoring betrieben werden dürfen.

Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist künftig für Erwachsene außerhalb von Anbauvereinigungen straffrei. Für 18- bis 21-Jährige gelten strengere Regeln, etwa ein geringerer THC-Gehalt und eine geringere Abgabemenge pro Monat durch die Cannabis Clubs.

Nach vier Jahren soll das Cannabisgesetz mit Blick auf gesellschaftliche Auswirkungen evaluiert werden. Regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten sind in einem separaten Gesetzesvorhaben geplant.

Der Gesetzesentwurf wurde diese Woche in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Ausbildungsvergütung für Pflegestudierende

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Gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege sind der Schlüssel für dringend benötigte Pflegekräfte. Wer Pflege an einer Hochschule studiert, soll künftig für die gesamte Dauer des Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Dies gilt auch für derzeitige Studierende. Die Finanzierung erfolgt über die Ausbildungsfonds nach dem Pflegeberufegesetz. Zudem werden die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht. Damit soll dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegengewirkt und das Pflegestudium attraktiver werden. Zudem werden die rechtlichen Bedingungen der beruflichen Pflegeausbildung verbessert und an aktuelle Entwicklungen, etwa hinsichtlich der Digitalisierung, angepasst.

Wir konnten erreichen, dass hochschulisch ausgebildete Pflegekräfte künftig einige Tätigkeiten übernehmen dürfen, die derzeit noch Ärzten vorbehalten sind. Das ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung des Berufes.

Zudem wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld auf 15 oder 30 Tage (für Alleinerziehende) bis 2025 verlängert. Weitere Änderungen betreffen die Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln und die Ausweitung ambulanter Behandlungen, die bisher unnötig stationär erbracht wurden. Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, werden vor zu hohen Versicherungsbeiträgen geschützt, wenn die Steuererklärung nicht nachgereicht wurde.

Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde von uns diese Woche in 2./3. Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Digitales Versorgungsgesetz

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Apps auf Rezept, Online-Sprechstunden einfach nutzen und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zugreifen – das ermöglicht das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG), das wir in dieser Woche im Bundestag verabschiedet haben. Auch heute schon nutzen viele Patienten und Patientinnen Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren.

Mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz sollen Ärzte und Ärztinnen solche Apps künftig als Kassenleistung verschreiben können. Außerdem schafft das Gesetz die Voraussetzungen, dass die digitale Infrastruktur für den Gesundheitsbereich (Telematik-Infrastruktur (TI)) weiter wachsen kann. Damit Patientinnen und Patienten digitale Angebote möglichst bald flächendeckend nutzen können, werden beispielsweise Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, sich bis Ende September 2020 bzw. Januar 2021, an die TI anschließen zu lassen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913438.pdf

Oliver Kaczmarek Gast im Marienkrankenhaus in der Schützenstraße

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„Wir wollen das Marienkrankenhaus in der Schützenstraße zu einem über die Grenzen Schwertes hinaus anerkannten Zentrum für Altersmedizin entwickeln.“

Standortleiterin Monika Hilsmann und Geschäftsführer Jürgen Beyer führten Montag ihre Gäste Oliver Kaczmarek, SPD-Bundestagsabgeordneter des Kreises Unna, sowie Angelika Schröder, Marlies Mette und Ursula Meise, Mitglieder der SPD-Ratsfraktion, durch das Gebäude und erläuterten, welche Schritte seit dem Zusammenschluss der beiden Schwerter Kliniken unternommen wurden, um dem Ziel näher zu kommen.

„Wir haben mehrere Millionen Euro investiert und die Leistungsbereiche beider Häuser aufeinander abgestimmt. Mit dem Ergebnis, dass sich beide Standorte gut ergänzen, voneinander profitieren und wirtschaftlich auf gesunden Beinen stehen“, so Beyer. Unter anderem sei eine in der Branche viel beachtete moderne Station mit Wahlleistungszimmern für geriatrische Patienten entstanden und mit dem Zentrum für Multimodale Schmerztherapie eine ganz neue Abteilung aufgebaut worden.

Oliver Kaczmarek zeigte sich beeindruckt. „Das Marienkrankenhaus hat gezeigt, dass eine Klinikfusion funktionieren kann, wenn eine Idee dem Zusammenschluss zugrunde liegt. Die demographische Entwicklung verlangt gesundheitspolitisch neue Konzepte. Das Marienkrankenhaus ist auf einem guten Weg.“ Ähnlich positive Eindrücke gewannen die örtlichen SPD-Vertreter. „Das Zusammengehen der beiden Krankenhäuser hat den Gesundheitsstandort Schwerte insgesamt gestärkt und zu unserer Freude viele Arbeitsplätze gesichert“, erklärte Fraktionschefin Angelika Schröder.

Kontrovers diskutiert wurden die finanziellen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser. „Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, die Investitionen in Steine und Ausstattung zu übernehmen. Aber das geschieht nicht“, erläuterte Beyer die daraus für viele Kliniken resultierende Schwierigkeit, notwendige Anschaffungen oder Modernisierungen per Kredite finanzieren zu müssen.

Oliver Kaczmarek versprach, sich politisch auf Landesebene um das Thema zu kümmern. „Krankenhäuser übernehmen für die Daseinsvorsorge und für unsere Städte wichtige Aufgaben und Funktionen. Deshalb müssen wir hier mehr Hilfe leisten.“

Gesundheit macht Schule am Märkischen Berufskolleg des Kreises Unna – Oliver Kaczmarek gratuliert zum Schulpreis

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Der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek gratuliert dem Märkischen Berufskolleg des Kreises Unna zum Schulentwicklungspreis „Gute gesunde Schule“ 2016. Der Preis prämiert Schulen, die im gesundheitsbezogenem Qualitätsmanagement herausragen. Die Schule konnte sich mit weiteren Preisträgern gegen 217 Schulen aus ganz NRW wiederholt durchsetzen. Zum neunten Mal verleiht die Unfallkasse NRW den mit 500.000 Euro höchst dotierten Schulpreis in Deutschland an Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen.

„Ich gratuliere der Schulgemeinschaft vom Märkischen Berufskolleg herzlich zum Gewinn des Schulentwicklungspreises „Gute gesunde Schule“. Als Pate der Schule für das Programm „Schule ohne Rassismus“ freue ich mich besonders, dass die Schule auch in diesem weiteren Bereich erfolgreich punkten konnte. Gesundheitsförderung an Schulen wirkt sich positiv auf die Lernumgebung aus. Das Märkische Berufskolleg in Unna steht dafür als Vorbild.“, zeigt sich Oliver Kaczmarek erfreut.

Junge Menschen vor den Gefahren von E-Zigaretten schützen

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wird das Abgabeverbot für Tabakwaren auf die Abgabe elektronischer Zigaretten und Shishas ausgedehnt. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstag im Bundestag verabschiedet.

Bei elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas, bei denen sogenannte Liquids (so heißt der Verbrauchsstoff bei elektronischen Zigaretten) verdampfen, handelt es sich nicht um „Tabakwaren“ im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Daher greifen die dahingehenden strikten Abgabe- und Konsumverbote bislang nicht. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas wird diese Gesetzeslücke nun geschlossen. Die neuen Regelungen sorgen außerdem dafür, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren und elektronischen Zigaretten sowie elektronischen Shishas auch für den Versandhandel gelten.

E-Zigaretten und E-Shishas sind bei vielen Kindern und Jugendlichen beliebt. Schätzungsweise jeder fünfte Jugendliche hat bereits eine E-Shisha probiert. Allerdings zeigen aktuelle Studien, dass diese Produkte gesundheitsgefährdend sind und deshalb nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören. Beim Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas erhöht sich die Gefahr, an Krebs oder einer Lungenschädigung zu erkranken.

Das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas finden Sie hier.

Oliver Kaczmarek: „Haben das Krankenhausstrukturgesetz im Sinne der Pflege verbessert“

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Zum Abschluss seiner Gespräche mit Vertretern örtlicher Krankenhausträger und Krankenversicherungen traf sich der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkasse Knappschaft Bahn-See, darunter der Leiter des Referates Geschäftsführung, Martin Böckmann, und der Leiter des Dezernates Krankenhäuser, Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie der Krankenversicherung, Thorsten Schindler. „Wir haben im Gesetzgebungsverfahren entscheidende Korrekturen erreicht, die den Krankenhäusern entgegenkommen, die einen klaren Schwerpunkt auf die Verbesserung der Pflege legen und die gleichzeitig einen hohen Qualitätsanspruch der medizinischen Versorgung untermauern“, fasst Kaczmarek lange und kontroverse Beratungen zusammen. Das Gesetz soll noch 2015 in die Schlussberatung gehen.

Volker Menne, Leiter des Referates Beteiligungsgesellschaften, Betriebsführung der Eigenbetriebe der RV, Thorsten Schindler, Leiter des Dezernats Krankenhäuser, Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie der Krankenversicherung, Sandra Baumeister, Referentin im Referat Geschäftsführung, Manoah Beckhoff, Mitarbeiter im Dezernat Leistungsmanagement, Grundsatz, Verträge, Oliver Kaczmarek MdB, Martin Böckmann, Leiter des Referates Geschäftsführung (v.l.).

Gesprächsgrundlage war der Bund-Länder-Kompromiss, der einige Nachbesserungen beim Krankenhausstrukturgesetz vorsieht. „Natürlich wird es nicht alle Krankenhäuser und Krankenversicherungen gleichermaßen zufriedenzustellen. Dafür sind die Voraussetzungen und Zielsetzungen der Betroffenen zu unterschiedlich. Das Gespräch mit der Knappschaft hat aber auch gezeigt, dass wir einen Weg eingeschlagen haben, der für alle Beteiligten gangbar ist“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete. Kaczmarek hatte mit den Geschäftsführern der Krankenhäuser in Unna und Schwerte sowie mit der Regionaldirektion Nord-West der AOK in Unna und eben der Knappschaft Gespräche geführt. Bei einem Praxistag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hat er einen Einblick in die Situation in der Pflege bekommen.

Kaczmarek: „Die Zielsetzung der SPD-Bundestagsfraktion war und ist es, das Pflegepersonal zu entlasten und die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Es werden mit dem Pflegezuschlag und dem Pflegekräfteprogramm neue Anreize durch das Krankenhausstrukturgesetz geschaffen, diese Ziele auch zu erfüllen.“

Die Vertreterinnen und Vertreter der Knappschaft wiesen aber auch auf Probleme bei der praktischen Umsetzung einiger Gesetzesänderungen hin. „Ich bin dankbar für die vielen Hinweise aus dem Tagesgeschäft der Krankenkassen und Krankenhausbetreiber und werde diese in die weiteren Beratungen des Gesetzes einfließen lassen“, so Oliver Kaczmarek abschließend.

Start Projekt #NeueGerechtigkeit und Flüchtlingspolitik – Zur Sitzungswoche vom 21.-25.9.2015

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Am Montag startete in Berlin das Projekt ‪#‎NeueGerechtigkeit der SPD-Bundestagsfraktion. Mit dem Projekt wollen wir über den Koalitionsvertrag hinaus neue Antworten formulieren, um allen Menschen in unserem Land die Aussicht auf eine gute Zukunft zu geben. In den nächsten Jahrzehnten wird unser Land älter, bunter und urbaner. Gleichzeitig revolutioniert die Digitalisierung unseren Alltag und die Art und Weise, wie wir lernen, arbeiten und produzieren. Diese fundamentalen Umwälzungen müssen wir aktiv begleiten und gestalten. Wir wollen deshalb dafür sorgen, dass alle Menschen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben und die Qualität des Kita-Angebots in Deutschland gesteigert wird. Auch wollen wir ältere Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, wirksamer vor Armut im Alter schützen sowie Leiharbeit und Werkverträge besser regeln.

Am Montag haben wir auf unserem Zukunftskongress mit hunderten Experten und Praktikern darüber diskutiert, wie wir eine Gesellschaft gestalten, die allen neue Chancen eröffnet und in der diejenigen, die sie ergreifen, Wertschätzung erfahren. Ich darf das Teilprojekt ‪#‎NeueChancen leiten und habe zum Dialog über neue Bildungschancen eingeladen.

Ein kurzes Video, in dem ich mein Projekt vorstelle und zum Mitmachen einlade, können Sie sich hier ansehen!

Über meine Homepage www.oliver-kaczmarek.de und http://zukunftsideen.spdfraktion.de/ können auch Sie sich einbringen und mir Ihre Zukunftsideen mitteilen.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

Die Themen:

  1. Flüchtlingspolitik / Regierungserklärung der Kanzlerin
  2. Kommunalfreundliche Politik fortsetzen 
  3. Integrationsbetriebe als neue Chance für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt
  4. Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
  5. Roter Rucksack Wanderung in Fröndenberg am 26. September 

Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

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Am Freitag dieser Sitzungswoche wurde der Entwurf für das Zweite Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung beraten. Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Stufe der Pflegereform wollen wir endlich den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umsetzen.

Schon im ersten Pflegestärkungsgesetz haben wir im Vorgriff auf diese Reform erhebliche Leistungsverbesserungen durchgesetzt. Durch Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sollen nun weitere notwendige Erleichterungen für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen sowie die Pflegekräfte umgesetzt werden. Denn während sich der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem auf körperliche Einschränkungen bezog, werden zukünftig auch geistige und psychische Faktoren zuverlässiger erfasst. Insbesondere Menschen mit Demenz erhalten dann bessere Unterstützung. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung u.a. vor, dass die Selbstverwaltung in den nächsten fünf Jahren ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren für die Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen erarbeiten soll. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Ausweitung des Personenkreises, für den die Pflegeversicherung künftig Rentenbeiträge entrichten wird. Mit diesem Schritt wollen wir die Absicherung von Pflegepersonen verbessern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung können Sie hier herunter laden.

Wir verbessern das Krankenhausstrukturgesetz

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Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek trifft heimische Krankenhausmitarbeiter auf Demo in Berlin – 

 

Der Deutsche Bundestag berät aktuell über ein neues Krankenhausstrukturgesetz. Der Entwurf hat in den Krankenhäusern, auch im Kreis Unna für Diskussionen und Gesprächsbedarf gesorgt. „Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich der schwierigen Situation vieler Krankenhäuser bewusst. Daher nehmen wir die Sorgen und Anfragen der Kliniken, die in Verbindung mit dem anstehenden Krankenhausstrukturgesetz geäußert wurden, sehr ernst. In den parlamentarischen Beratungen setzen wir uns daher dafür ein, den Gesetzesentwurf an entscheidenden Stellen zu verbessern“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek, der in seinem Wahlkreis unter anderem Gespräche mit der Regionaldirektion der AOK, dem Geschäftsführer des Katholischen Hospitalverbunds Hellweg und dem Marienhospital in Schwerte geführt hat. Um einen intensiven Einblick in die Arbeit des Krankenhauspersonals zu erhalten, hat der Bundestagsabgeordnete auch einen ganzen Tag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hospitiert. Auf der gestrigen Demonstration der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Berlin nahmen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ev. Krankenhaus Unna und des Katholischen Hospitalverbund Hellweg teil, die Oliver Kaczmarek am Brandenburger Tor traf.

„Oberstes Ziel der SPD in den Verhandlungen ist die Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in den Krankenhäusern sowie die Beseitigung des Personalnotstandes. Dies haben wir in den Gesprächen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft deutlich gemacht“, so Kaczmarek weiter.

Eine oft formulierte Kritik der Krankenhäuser ist der Wegfall des sogenannten Versorgungszuschlags. Die SPD sei hier grundsätzlich bereit, auf die Krankenhäuser zuzugehen, um den Versorgungszuschlag zweckgebunden für mehr Pflegepersonal zu erhalten. „Wir setzen außerdem weiterhin auf eine finanzielle Aufstockung des Pflegestellenförderprogramms. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht ganz klar fest, dass der Einsatz zusätzlicher finanzieller Mittel der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nur dann gerechtfertigt ist, wenn diese unmittelbar den Patientinnen und Patienten sowie den Beschäftigten in den Krankenhäusern zugutekommen.

Langfristig wollen wir mit der zu schaffenden Expertenkommission, konkrete Vorgaben erarbeiten, wie Pflege besser innerhalb der Krankenhausvergütung abgebildet werden kann und wie eine gesetzliche Personalbemessung in den Kliniken aussehen sollte“, so Kaczmarek.

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