Bessere Aufklärung bei Naturgefahren

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Der Bundestag hat das Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (DWD) geändert, um so – insbesondere vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 – die Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass der DWD ein Naturgefahrenportal betreiben kann. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in dieser Woche abschließend beraten.

 

Das Naturgefahrenportal soll dazu beitragen, den Zugang zu Vorsorge- und Warninformationen in Deutschland zu verbessern. Es geht darum, über mögliche Naturgefahren aufzuklären und Informationen zu Vorsorgemaßnahmen so früh wie möglich bereitzustellen, bestenfalls noch bevor das Ereignis eintritt. Künftig soll der DWD nicht nur dafür sorgen, dass seine eigenen Wetterwarnungen an der richtigen Stelle ankommen, sondern auch die Informationen anderer Behörden, zum Beispiel zu Hochwasserereignissen, mitverbreiten. Das Naturgefahrenportal ist eine Ergänzung zum bestehenden Warnsystem in Deutschland. Alle Lage- und Vorsorgeinformationen sowie Frühwarnungen zu Naturgefahren wie Unwetter, Hochwasser oder Sturmfluten werden im Naturgefahrenportal online bereitgestellt. Die Informationen sollen einfach und für alle verständlich sein und stehen über ein Webportal in einheitlichem und barrierefreiem Format zur Verfügung. Jede interessierte Person kann dort ihre Adresse eingeben und erfahren, wie hoch das Risiko für verschiedene Naturgefahren vor Ort ist. Zudem können sich alle über die aktuelle Lage informieren und bekommen im Fall einer akuten Gefährdung eine Warnung angezeigt.

Die Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Informationen und Warnungen bleiben unberührt und liegen im Katastrophenschutz bei den Ländern und Kommunen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010032.pdf