Entkriminalisierung von Cannabis

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In dieser Woche hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Entwurf eines Cannabisgesetzes der Bundesregierung beraten. Ziel ist, den privaten Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren und zugleich Suchtprävention und Jugendschutz weiter zu stärken. Damit soll auch der Schwarzmarkt für Cannabis zurückgedrängt werden.

Konkret ist geplant, den privaten Anbau zum Eigenkonsum sowie den nicht-gewerblichen Eigenanbau in Vereinigungen oder Genossenschaften – in sogenannten Cannabis Clubs – zu ermöglichen. Diese Clubs benötigen eine behördliche Erlaubnis und werden strikt überwacht. Cannabis darf nur an volljährige Mitglieder der Clubs weitergegeben werden. Für 18- bis 21-Jährige sollen strengere Regeln gelten, etwa ein geringerer THC-Gehalt und eine geringere Abgabemenge pro Monat durch die Clubs. Für Cannabis oder deren Anbauvereinigungen soll nicht geworben oder Sponsoring betrieben werden dürfen. Der Besitz und Konsum von Cannabis für Jugendliche unter 18 Jahre bleibt strikt verboten. Für einen umfassenden Kinder- und Jugendschutz sollen weitreichende Konsumverbote geregelt werden. So soll der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich verboten sein. Auch im öffentlichen Raum ist der Konsum etwa in der Nähe von Kitas, Schulen oder Spiel- und Sportplätzen nicht gestattet.

In der Öffentlichkeit soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig nicht mehr strafbar sein. Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen soll Erwachsenen am Wohnort gestattet sein. Und um diesen Eigenanbau auch alltagstauglich zu gestalten, soll am Wohnsitz der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis zulässig sein.

Es ist eine umfassende Evaluation vorgesehen, die sowohl die Auswirkung des Cannabisgesetzes auf Kinder und Jugendliche als auch auf die organisierte Kriminalität beleuchten soll.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008704.pdf