Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes

Die Rechtsgrundlagen der Bundespolizei werden erstmals seit fast 30 Jahren reformiert: Das geltende Bundespolizeigesetz wird umfassend neu bearbeitet und strukturiert. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, in dem die Befugnisse der Bundesregierung neu geregelt werden, hat der Bundestag in dieser Woche in 1. Lesung beraten. Damit sollen die Fähigkeiten und die Stellung der Bundespolizei gezielt gestärkt und an die technische Entwicklung und die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen angepasst werden.

Die Bundespolizei erhält neue Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung, für den Einsatz eigener Drohnen sowie zur Detektion und Abwehr von Drohnen, zur Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern sowie zum Erlass von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten. Die Bundespolizei soll auch besser vor Verfassungsfeinden geschützt werden. Es wird eine Rechtsgrundlage für eine einfache Sicherheitsüberprüfung von Personen geschaffen, die dauerhaft für die Bundespolizei tätig werden sollen. Damit wird der Kreis der zu überprüfenden Personen erheblich ausgeweitet und der Schutz vor Extremistinnen und Extremisten verbessert, die von innen die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei behindern, gefährden oder unterwandern könnten.

Darüber hinaus soll mit dem Gesetzentwurf, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei eingeführt werden. Auch können sich Personen, die lageabhängig von der Bundespolizei befragt werden, künftig Kontrollquittungen ausstellen lassen. Auf diesen werden etwa Ort, Zeit und Grund der Überprüfung angegeben. Damit soll das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden gestärkt und Vorbehalte abgebaut werden, dass es zu Racial Profiling kommen könnte, das in Deutschland verboten ist.

Durch die Reform werden auch EU-Vorgaben im Bereich des Datenschutzes umgesetzt. Damit erhält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zusätzliche Aufsichtsbefugnisse, wie zum Beispiel die Befugnis, Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften anzuordnen.  Außerdem setzt die Reform Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherstellung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze um, etwa bei der Übertragung von Daten in andere Staaten sowie die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010406.pdf