Schlagwortarchiv für: Rentenpaket

Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten

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Nach den Verbesserungen im Rentenpaket 2014 wollen wir diejenigen weiter entlasten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur teilweise erwerbstätig sein können. Der Bundestag hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf beraten, der künftig Erwerbsgeminderte langfristig so stellt, als ob sie mit ihrem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten. Die Verlängerung der sogenannten Zurechnungszeit erfolgt dabei schrittweise ab 2018 bis 2024.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Leistungsverbesserung in der Rentenversicherung

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Am Freitag haben die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag das Rentenpaket beschlossen. Damit wird ab dem 1. Juli Gesetz, wofür die SPD sich im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen mit aller Kraft eingesetzt hat.

Das Gesetz enthält wichtige Verbesserungen der Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, von denen Millionen von Menschen profitieren. Versicherte, die mindestens 45 Jahre Beiträge geleistet haben, können ab 1. Juli abschlagsfrei mit mindestens 63 Jahren zwei Jahre früher in Rente gehen. Auch kurze Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie, d.h. Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I, werden für die Beitragsjahre angerechnet. Dies gilt auch für freiwillige Beiträge, sofern innerhalb der 45 Beitragsjahre mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Jedoch werden sowohl Zeiten der Arbeitslosigkeit als auch freiwillige Beiträge in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn nicht bei der Errechnung der 45 Beitragsjahre mitgezählt, um missbräuchliche Frühverrentungen zu verhindern.

Mit der „Mütterrente“ werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder bei der Rente stärker angerechnet. Die Rente für die betroffenen Mütter oder Väter wird sich um einen Entgeltpunkt erhöhen – das entspricht etwa 28 Euro. Diese Leistung steht grundsätzlich allen betroffenen Müttern und Vätern zu. Sie muss nicht extra beantragt werden und wird mit einem der nächsten Rentenbescheide ausgewiesen. Mit dem Rentenpaket verbessern wir zudem die Erwerbsminderungsrente: Das Einkommen vor Eintritt der Erwerbsminderung wird künftig zwei Jahre länger angerechnet und die letzten vier Beitragsjahre nur bei positiver Wirkung auf die Erwerbsminderungsrente berücksichtigt. Das bedeutet eine reale Verbesserung der Erwerbsminderungsrente von um die 5 Prozent. Von der Anhebung des Budgets für Rehabilitations-Leistungen um bis zu 100 Mio. Euro profitieren alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die während ihres Erwerbslebens Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation beziehen.

Den Wünschen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenkommend erleichtern wir die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze: Mit dem Arbeitgeber kann künftig einvernehmlich vereinbart werden, das bestehende Beschäftigungsverhältnis auch über diese Altersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig fortzuführen. Mit der Union werden wir zudem weitere Wege prüfen, wie die Übergänge zwischen Arbeit und Rente flexibler gestaltet werden können. Eine Arbeitsgruppe soll bis zum Herbst erste Vorschläge erarbeiten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/009/1800909.pdf

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Rentenpaket hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitgestellt: http://www.rentenpaket.de/

Kaczmarek bloggt: Solidarität der Generationen statt Generationenkampf!

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Das Rentenpaket ist durch. Damit können jedes Jahr etwa 200.000 Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben, zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen – ohne die bisherigen lebenslangen Abschläge hinnehmen zu müssen. 9,5 Millionen Mütter und Väter erhalten eine höhere Geldleistung in der Rente für ihre vor 1992 geborenen Kinder. 180.000 Menschen, die wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können und deshalb eine Erwerbsminderungsrente beziehen, werden zukünftig besser gestellt.

Das Rentenpaket findet hohe Zustimmung. Laut einer Umfrage des ARD-Deutschlandtrend halten 73 % aller Befragten das für einen richtigen Weg. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind das etwa zwei Drittel (64%). Dennoch wird von den Kritikern immer wieder der Vorwurf erhoben, das Rentenpaket sei nicht generationengerecht und würde die junge Generation zu stark belasten. 

Niemand wird bestreiten, dass die Belastungen aus den Sozialversicherungen aufgrund der demografischen Entwicklung ansteigen werden. Es gilt, das richtige Maß zu finden. Aber Generationengerechtigkeit funktioniert nicht nur in eine Richtung. Gerecht ist es auch, Lebensleistung (finanziell) anzuerkennen. Wir reden immerhin über die Generation, die unsere Sozialversicherungen stabil gehalten hat in Zeiten der Wiedervereinigung oder der globalen Kapitalkrisen. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und Versicherungsbeiträge gezahlt hat, dem wird es nicht geschenkt, früher in Rente zu gehen – er/sie hat es verdient! 

Im Interesse der jungen Generation ist es vor allem, in ihre Ausbildung zu investieren, die ihnen ein lückenloses Erwerbsleben bei guten Verdienst- und Karriereperspektiven ermöglicht. Denn eine stabile, umlagefinanzierte Rente gibt es vor allem dann, wenn es möglichst viele und gut verdienende Einzahler gibt. Nur so bleiben Rentenniveau und Beitragshöhe unter Kontrolle.

Die Kritik offenbart teils auch die soziale Lage. Ich will ein Beispiel nennen. Nach der zehnten Klasse der Gesamtschule haben sich in meiner Schulzeit die Wege vieler Mitschülerinnen und Mitschüler getrennt. Einige haben die Schule verlassen und eine Ausbildung begonnen. Andere, so wie ich, haben weiter die Schule und später die Hochschule besucht, während unsere ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler bereits Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben. Sie werden, wenn alles gut geht, 45 Jahre Arbeitsleben vor der Rente erreichen. Wir nicht. Deshalb ist es gerecht, dass auch meine ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler irgendwann früher in Rente gehen können als ich. Sie haben länger eingezahlt.

Mich stören die millionenschweren Kampagnen der Gegner des Rentenpakets, weil sie einen Widerspruch zwischen den berechtigten Interessen der unterschiedlichen Generationen konstruieren, statt einen Weg der Solidarität unter den Generationen zu suchen. Eine Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn sie zusammen hält. Wir müssen deshalb beides tun: Altersarmut vermeiden, Lebensleistung in der Rente anerkennen und gleichzeitig in die Zukunftsperspektiven junger Menschen investieren. Das ist generationengerecht!

Rentenpaket und Minderheitenrechte – Zur Sitzungswoche vom 31.03.-04.04.2014

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In dieser Woche sind zwei zentrale Projekte der Großen Koalition von der SPD-Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles auf den Weg gebracht worden. Mit dem Rentenpaket, über das ich in diesem Info-Dienst berichte, erfährt die Lebensleistung der Menschen eine hohe Wertschätzung. Der Bundestag hat in dieser Woche erstmals darüber beraten und schon ab dem 1.7.2014 können die Leistungen in Anspruch genommen werden – wenn der Bundestag seine Zustimmung erteilt hat. Der Gesetzliche Mindestlohn und das Tarifpaket sind in dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossen worden und werden den Bundestag in den nächsten Wochen erreichen.

Der Mindestlohn soll am 1.1.2015 in Kraft treten. Auch wenn über Einzelheiten noch debattiert werden muss und aus sozialdemokratischer Sicht nicht alle Forderungen im Detail durchgesetzt werden konnten, sind hier wesentliche Meilensteine erreicht worden. Denn mit den beiden Gesetzesvorhaben wird sich das Leben vieler betroffener Menschen verbessern. Die SPD hat viele Jahre dafür gekämpft. Jetzt gilt es, das Erreichte gegen die Kritiker zu verteidigen, die in den nächsten Wochen mit sehr viel Geld für Werbemaßnahmen Stimmung gegen die Rente, den Mindestlohn und das Tarifpaket machen werden. Ich freue mich deshalb darauf, dass jetzt schon der Wahlkampf für die Europa- und die Kommunalwahl startet und sich viele Gelegenheiten für Gespräche zu diesen bundespolitischen Erfolgen der SPD ergeben. Am Samstag bin ich in Bönen und in Kamen bei den Info-Ständen der SPD anzutreffen.

Rente nach 45 Beitragsjahren, Mütterrente, Gesetzlicher Mindestlohn, Stärkung der Tarifautonomie und auch noch die Einigung bei der Energiewende – eine Woche, in der die SPD vieles durchsetzen konnte, wofür sie viele Jahre gekämpft hat. Man sieht daran: Kämpfen lohnt sich!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:
1. Lebensarbeitszeit und Erziehungszeiten stärker würdigen – Das Rentenpaket
2. EU-Ausbildungsmission EUTM in Somalia
3. Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes – Mindestlohn in der Fleischindustrie
4. Gedenken an die Opfer des Völkermords in Ruanda
5. Sicherung der Minderheitenrechte im Bundestag

Festsetzung der Rentenbeiträge

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Der Deutsche Bundestag beriet in dieser Woche in der 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Festsetzung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beitragssatz bleibt für das Jahr 2014 stabil bei 18,9 Prozent. Der Beitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung bleibt bei 25,1 Prozent.

Ziel des Gesetzes ist es, die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung und Knappschaft) stabil zu halten. Den Hintergrund dafür bilden die politischen und wirtschaftlichen, Rahmenbedingungen. Nur so können die Sozialversicherungen und ihre Beitragszahlerinnen und -zahler auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite sicher planen.
Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung steigen. Denn allein die Anerkennung eines weiteren Jahres als Kinderziehungszeit für Frauen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, kostet jährlich 6,7 Milliarden Euro.

Dadurch, dass der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung bei 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 25,1 Prozent auch 2014 beibehalten wird, wird die gesetzliche Rentenversicherung anders als bei einer Absenkung auf 18,3 Prozent (allgemeine Rentenversicherung) bzw. 24,3 Prozent (Knappschaft) Mehreinnahmen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro erreichen. Diese Absenkung hätte sich nach dem bislang geltenden Recht ergeben, da die Beitragssätze zu reduzieren sind, wenn mehr als das 1,5-fache der Monatsausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung am Ende des nächsten Jahres als sogenannte Rücklage zu erwarten sind. Aufgrund der Ausweitung der Kindererziehungszeit, der beschlossenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und beim Budget für Reha-Maßnahmen sowie des Einstiegs in den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Beitragsjahren ab dem 63. Lebensjahr stehen 2014 höhere Ausgaben an. Diese hätten mit einem abgesenkten Beitragssatz mittelfristig nicht finanziert werden können.

In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales begrüßte eine Mehrheit von Experten am 17. Februar, dass die Rentenbeiträge 2014 stabil bleiben und nicht gesenkt werden.  Dies sei mit Blick auf die demographischen Entwicklungen und die dringend notwendigen Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung ein richtiger Schritt.