Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten
Nach den Verbesserungen im Rentenpaket 2014 wollen wir diejenigen weiter entlasten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur teilweise erwerbstätig sein können. Der Bundestag hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf beraten, der künftig Erwerbsgeminderte langfristig so stellt, als ob sie mit ihrem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten. Die Verlängerung der sogenannten Zurechnungszeit erfolgt dabei schrittweise ab 2018 bis 2024.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.