Schlagwortarchiv für: Wahlalter

Modernisierung des EU-Wahlrechts

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Damit der Beschluss des Rates der EU vom 13. Juli 2018 zur Änderung des Direktwahlakts (Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments) in Kraft treten kann, ist die Zustimmung aller Mitgliedstaaten nötig. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zustimmung haben wir in dieser Woche in erster Lesung beraten. Die Änderung verpflichtet die großen Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, zukünftig eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent einzuführen. Da die Zustimmung zum geänderten Direktwahlakt in Zypern und Spanien noch nicht erfolgt ist und dieser damit noch nicht gilt, bleibt es bei der Wahl zum Europäischen Parlament (EP) im nächsten Jahr bei der aktuellen Rechtslage ohne Mindesthürde.

Gleichzeitig liegen Reformvorschläge des EP vor, welche die Einführung sogenannter „transnationaler Listen“ vorsehen. Zu diesem Vorhaben hat die Ampel sich bereits mit einem Antrag positioniert, über den wir in dieser Woche im Plenum final abgestimmt haben. Die Vorschläge des EP werden begrüßt und der Bundesregierung für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene entsprechende Ziele mitgegeben. Die Einführung eines unionsweiten Wahlkreises mit transnationalen Listen und die Verankerung des Spitzenkandidat:innenprinzips wird unterstützt, da dies dazu beitragen kann, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und die demokratische Legitimation zu stärken. Auch der Vorschlag, das Wahlalter europaweit anzugleichen und ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen, wird positiv bewertet. In Deutschland gilt das wegen der bereits umgesetzten Verabredung des Koalitionsvertrages schon für die nächste Europawahl 2024. Seit letzter Woche steht zudem der Termin der Europawahl endgültig fest. Sie findet in Deutschland am 9. Juni 2024 statt.

Weitere Informationen gibt es hier.

Mindestwahlalter bei Europawahlen wird auf 16 Jahre gesenkt!

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Das Mindestwahlalter von 18 Jahren für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen schließt Menschen vom Wahlrecht aus, die an vielen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Gerade die junge Generation ist von Fragen betroffen, die aktuell Gegenstand demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Themen wie beispielsweise der Klimaschutz, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und die Regulierung des Internets gestalten die Zukunft nachhaltig und haben damit Wirkung weit über Legislaturperioden hinaus. Die SPD-Bundestagsfraktion, zusammen mit ihren Koalitionspartnern schlagen daher vor, das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken.

Entsprechenden Gesetzesentwurf finden Sie hier: Deutscher Bundestag Drucksache 20/3499 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes .