Mindestwahlalter bei Europawahlen wird auf 16 Jahre gesenkt!
Das Mindestwahlalter von 18 Jahren für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen schließt Menschen vom Wahlrecht aus, die an vielen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Gerade die junge Generation ist von Fragen betroffen, die aktuell Gegenstand demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Themen wie beispielsweise der Klimaschutz, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und die Regulierung des Internets gestalten die Zukunft nachhaltig und haben damit Wirkung weit über Legislaturperioden hinaus. Die SPD-Bundestagsfraktion, zusammen mit ihren Koalitionspartnern schlagen daher vor, das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken.
Entsprechenden Gesetzesentwurf finden Sie hier: Deutscher Bundestag Drucksache 20/3499 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes .