Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verabschiedet

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In dieser Woche beschloss der Deutsche Bundestag ein umfassendes Reformpaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Ländern sieht vor, ab 2020 den bisherigen Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form abzuschaffen und die Umsatzsteuer im Grundsatz nach Maßgabe der jeweiligen Einwohnerzahl – modifiziert durch Zu- und Abschläge entsprechend der jeweiligen Finanzkraft eines Landes – zu verteilen. Die kommunale Finanzkraft soll künftig mit 75 Prozent anstelle von gegenwärtig 64 Prozent deutlich stärker berücksichtigt werden. Davon profitieren insbesondere Länder mit finanzschwächeren Kommunen. Im Ergebnis wird der Bund nach der Reform einen deutlich höheren finanziellen Beitrag zum solidarischen Ausgleich zwischen den Ländern leisten: Für das Jahr 2020 sind dies allein 9,7 Mrd. Euro.

 

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.