Schlagwortarchiv für: Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Aktiv für die Würde unserer Städte

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Ein parteiübergreifendes Aktionsbündnis setzt sich der die Sicherung der im Grundgesetz verankerten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ein. Unter dem Titel „Für die Würde unserer Städte“ wird die ausreichende Finanzierung der Kommunen für ihre wichtigen Aufgaben bei der Daseinsvorsorge angemahnt.

In der zu Ende gehenden Wahlperiode hat der Bund die Kommunen bereits in zahlreichen Bereichen entlastetet. Bei den Sozialausgaben hat der Bund die Kosten der Grundsicherung vollständig übernommen. Ab 2018 werden die Kommunen um 5 Milliarden Euro entlasten. Die Entlastung setzt sich zusammen aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Umfang von 1,6 Milliarden Euro, der Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer um 2,4 Milliarden Euro und des Länderanteils um eine Milliarde Euro.

Mit der Reform der Bund-Länder Finanzbeziehung wurden neue Investitionen angestoßen. Für die Schulsanierung stehen den Kommunen ab 2017 3,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Im selben Umfang von 3,5 Milliarden Euro standen schon seit 2015 Mittel für Investitionen in die kommunale Infrastruktur bereit. Die Städtebauförderung des Bundes wurde von 455 Millionen Euro auf 700 Millionen Euro angehoben. Für den sozialen Wohnungsbau werden jedes Jahr 500 Millionen Euro mehr ausgegeben.

Lebenswerte Städte und Gemeinden brauchen eine solide Finanzausstattung. Deswegen verdienen die Kommunen unsere Unterstützung. Die SPD wird sich weiter dafür einsetzen, dass der Bund seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen nachkommt.

Die Privatisierung der Autobahnen wird im Grundgesetz ausgeschlossen

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Der Bundestag beschloss heute wichtige Änderungen des Grundgesetzes. Besonders kontrovers wurde dabei die Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes für die Fernstraßen diskutiert. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen dafür stark gemacht, dass eine befürchtete Privatisierung der Autobahnen über die Gesellschaft nicht möglich wird. Erstmals wird eine Formulierung zur „unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung Dritter“ an einer Gesellschaft des Bundes in der Verfassung ausgeschlossen. Dieses Verbot erstreckt sich auf die Gesellschaft selbst und auch auf mögliche Tochtergesellschaften. Zudem wird in der Verfassung klargestellt, dass die Autobahnen im „unveräußerlichen Besitz des Bundes“ bleiben.

 

Im Änderungspaket, das die Bund-Länder Finanzen auf neue Füße stellt, sind weitere wichtige Maßnahmen eingeschlossen, die lange von der SPD gefordert wurden. Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung wird aufgeweicht und es fließen 3,5 Milliarden Euro an unsere Kommunen zur Sanierung der Schulen. Die Kosten des Unterhaltsvorschuss übernimmt der Bund. Eine wesentliche Entlastung für unsere Kommunen. Die Länder werden über eine Neuverteilung der Umsatzsteuer um 10 Milliarden Euro entlastet.

 

In harten Verhandlungen konnte die SPD sich durchsetzen. Die Änderung des Grundgesetzes schafft eine nachhaltige Verbesserung der Bund-Länder Finanzbeziehungen.

Bundeswehreinsatz in Inçirlik und Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen – Zur Sitzungswoche vom 29.05.-02.06.2017

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Einstimmig entschied die SPD-Bundestagsfraktion in dieser Woche den Abzug der Bundeswehr aus Inçirlik. Wir fordern von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die in der Türkei stationierten Soldaten umgehend zu verlegen. Damit reagieren wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf die Entscheidung der türkischen Regierung, Bundestagsabgeordneten erneut den Besuch deutscher Einsatzkräfte zu verweigern. Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Deswegen kann es nicht hingenommen werden, wenn es Abgeordneten untersagt wird, sich vor Ort ein Bild über die Situation der Soldatinnen und Soldaten zu machen. Ein solcher Umgang, gerade unter Verbündeten, ist nicht nachvollziehbar. Das gilt besonders, wenn der Aufklärungseinsatz in Inçirlik das Ziel hat, die Terrororganisation „Islamischer Staat“ im Nahen Osten zurückzudrängen.

 

Das politische Klima zwischen Deutschland und der Türkei hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten stark verschlechtert. Der SPD ist es ein großes Anliegen, die diplomatischen Beziehungen wieder zu entspannen. Deswegen unterstützen wir die Bemühungen von Bundesaußenminister Sigmar Gabriel, das Gespräch mit der türkischen Regierung zu suchen und das gemeinsame Verhältnis wieder auf eine Grundlage zu stellen, bei der Zusammenarbeit wichtiger ist als Befindlichkeiten und Taktik. Klar ist für uns aber auch, dass es in Zukunft keine Möglichkeit mehr geben darf, die Bundesrepublik über ihr sicherheitspolitisches Engagement im Ausland zu erpressen. Einen neuen Stützpunkt im Nahen Osten zu finden, von dem aus die Bundeswehr ihre Aufklärungsmission erfolgreich fortsetzen kann, hat daher hohe Priorität.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

  1. Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verabschiedet
  2. Privatisierung von Autobahnen verhindert
  3. Kooperationsverbot in der Bildung aufgeweicht – Bund unterstützt Kommunen bei der Schulsanierung
  4. Unterhaltsvorschuss ausgeweitet und reformiert 
  5. Hochschulpolitische Bilanz der 18. Wahlperiode
  6. Abschiebungen nach Afghanistan
  7. Betriebsrenten gestärkt, Erwerbsminderungsrenten verbessert

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Oliver Kaczmarek

Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verabschiedet

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In dieser Woche beschloss der Deutsche Bundestag ein umfassendes Reformpaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Ländern sieht vor, ab 2020 den bisherigen Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form abzuschaffen und die Umsatzsteuer im Grundsatz nach Maßgabe der jeweiligen Einwohnerzahl – modifiziert durch Zu- und Abschläge entsprechend der jeweiligen Finanzkraft eines Landes – zu verteilen. Die kommunale Finanzkraft soll künftig mit 75 Prozent anstelle von gegenwärtig 64 Prozent deutlich stärker berücksichtigt werden. Davon profitieren insbesondere Länder mit finanzschwächeren Kommunen. Im Ergebnis wird der Bund nach der Reform einen deutlich höheren finanziellen Beitrag zum solidarischen Ausgleich zwischen den Ländern leisten: Für das Jahr 2020 sind dies allein 9,7 Mrd. Euro.

 

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Privatisierung von Autobahnen verhindert

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Ein weiterer Bestandteil des verabschiedeten Reformpakts zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen ist die Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes. Diese soll künftig den Bau, die Planung und Verwaltung von Autobahnen und Bundesstraßen übernehmen. Die SPD hat durchgesetzt, dass der Bund im Grundgesetz als einziger Eigentümer sowohl der Bundesfernstraßen als auch der Infrastrukturgesellschaft festgeschrieben wird. Als zusätzliche Privatisierungsbremse wurde im Grundgesetz eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung privater Investoren an der Infrastrukturgesellschaft oder möglicher Tochtergesellschaften ausgeschlossen. Erstmals gibt es auch eine klare gesetzliche Grenze für die Zusammenarbeit des Staates mit dem privaten Sektor im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP). Sie werden künftig nur auf nicht miteinander verbundenen Teilstrecken von max. 100 Kilometer möglich sein. Über die Mauteinnahmen bestimmt weiterhin der Bundestag. Schließlich hat unsere Fraktion auch erreicht, dass beim Übergang in die neue Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes die Interessen der Beschäftigten gewahrt bleiben.

 

Die Grundgesetzänderungen finden Sie hier.

Kooperationsverbot in der Bildung aufgeweicht – Bund unterstützt Kommunen bei der Schulsanierung

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Im Rahmen des Reformpakets zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen wurde auch eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, nach der der Bund künftig finanzschwache Kommunen direkt bei Bildungsinvestitionen unterstützen kann. Das bedeutet, dass bis 2022 insgesamt 3,5 Mrd. Euro zusätzlich zur Sanierung von Schulen in finanzschwachen Kommunen investieren wird. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion mit Erfolg gekämpft.

 

Die Grundgesetzänderungen finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss ausgeweitet und reformiert

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Ein wichtiger Fortschritt für berufstätige Alleinerziehende und deren Kinder ist die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses, die ebenfalls mit dem Gesetzespaket zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen umgesetzt wird. Wie von der SPD-Fraktion gefordert, wird die Altersgrenze von jetzt 12 Jahre auf 18 Jahre angehoben und die zeitliche Befristung der Bezugsdauer von maximal sechs Jahren abgeschafft. Berufstätige Alleinerziehende, bei denen das unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, erhalten dadurch mehr staatliche Unterstützung, damit sie ihre Doppelbelastung von Job und Kinderbetreuung besser stemmen können. Von dieser Maßnahme profitieren fast eine Million Eltern und ihre Kinder.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Meine Rede zur Hochschulpolitik

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An diesem Freitag sprach ich für die SPD-Fraktion zum Antrag der Linken „Soziale Durchlässigkeit bei Zugang und Zulassung zu Hochschulen durchsetzen“. In meiner Rede machte ich deutlich, wie wichtig es uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist, dass der Bund sich auch nach dem Auslaufen der Bund-Länder-Hochschulpakte an der Finanzierung unserer Hochschulen beteiligt. In den letzten zwanzig Jahren konnte bereits viel erreicht werden, um die Bedingungen für Studierende zu verbessern. Das deutsche Wissenschaftssystem hat sich spürbar weiterentwickelt: Die Studienkapazitäten wurde an die wachsende Zahl von Studierenden angepasst, unsere Innovationskraft hat sich erhöht und der Forschungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland ist heute weit internationaler aufgestellt.

 

Trotzdem dürfen wir uns nicht auf diesen Erfolgen ausruhen: Die Studierendenzahlen werden auch in Zukunft konstant hoch bleiben und deswegen wird es darauf ankommen, bei gleichbleibend hoher Qualität der Lehre auch weiterhin ausreichend Studienplätze zur Verfügung zu stellen. Der Bund muss hier bei der Finanzierung eine zentrale Rolle einnehmen, weshalb die SPD auch einen Zukunftsvertrag für Wissenschaft und Forschung vorgeschlagen hat. Uns ist es wichtig, dass davon nicht nur die Spitzenforschung profitiert, sondern wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen in der Breite. Der ungleiche Zugang zu Hochschulbildung bleibt auch weiterhin die größte Herausforderung. In den kommenden Jahren wird es daher nicht nur darauf ankommen, dass BAföG zu erweitern, sondern auch insgesamt die sozialen Bedingungen zu verbessern. Gerade Studierende aus Familien ohne akademischen Hintergrund sind angewiesen auf gute Mensen und gute Orientierungsberatung, aber genauso wichtig ist die Vereinbarkeit von Kind und Studium sowie die Möglichkeit, bezahlbaren Wohnraum beziehen zu können.

 

Meine Rede finden Sie hier.

Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen

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In einem umfassenden Reformpaket beschäftigte sich der Bundestag in erster Lesung mit einer Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Der Länderfinanzausgleich in seiner bisherigen Form wird abgeschafft. Ab 2020 sollen die direkten Zahlungen durch eine Neuverteilungen der Einnahmen aus der Umsatzsteuer ersetzt werden. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an den jeweiligen Einwohnerzahlen und – in Form von Zu- und Abschlägen – auch an der Finanzkraft der Länder. Stärker als bisher soll auch die Finanzlage der Städte und Gemeinden zur Berechnung herangezogen werden (75 statt bisher 64 Prozent).

 

Mit diesen Neuregelungen leisten wir einen erheblichen Beitrag, um Länder mit finanzschwächeren Kommunen zu entlasten. Der Bund wird sich dabei deutlich stärker am solidarischen Ausgleich beteiligen als bisher: Für das Jahr 2020 allein mit 9,7 Mrd. Euro. Die SPD hat außerdem erfolgreich dafür gekämpft, dass das Kooperationsverbot, das die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung untersagt, aufgebrochen wurde und der Bund finanzschwache Kommunen in Zukunft bei Ausgaben für die Bildungsinfrastruktur direkt unterstützen darf.

 

Die SPD tritt dafür ein, dass Bund, Länder und Gemeinden ausreichende Finanzmittel zur Verfügung haben, um ihre im Grundgesetz verankerten Aufgaben erfüllen zu können. Nur so kann garantiert werden, dass jeder und jede, unabhängig von sozialer Herkunft, dieselben Chancen hat. Wir lehnen es strikt ab, dass nur diejenigen Zugang zu Bildung und Infrastruktur haben, die sich das auch leisten können. Deswegen haben wir mit Blick auf die konkrete Umsetzung der geplanten Bundesfernstraßengesellschaft eine doppelte Privatisierungsschranke im Gesetz durchgesetzt: Damit wird verankert, dass Bundesfernstraßen und die Bundesfernstraßengesellschaft selbst unveräußerliches Eigentum des Bundes bleiben müssen. Wir werden im parlamentarischen Verfahren prüfen, ob es trotz dieser strengen Regelungen noch etwaige Schlupflöcher für eine Privatisierung unserer Bundesfernstraßen gibt. Sollte dies der Fall sein, dann müssen sie geschlossen werden. Und auch in Zukunft muss gelten: Über die Prioritäten im Straßenbau entscheidet das Parlament.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

 

Die dafür nötige Grundgesetzänderung finden Sie hier.