Aufbauhilfefonds für Flutopfer

Das Hochwasser im Mai und Juni hat große Schäden bei Privathaushalten und Unternehmen sowie der Infrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen angerichtet. Neben den Soforthilfen von Bund und Ländern ist weitere finanzielle Unterstützung notwendig. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag in dieser Sitzungswoche eine Flutopferhilfe von 8 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Sie ist notwendig und angemessen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb das „Aufbauhilfegesetz“ mit eingebracht und dieser gesamtstaatlichen Solidarleistung zugestimmt.

Der gemeinsame Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht die Einrichtung eines Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“ vor. Er wird vom Bund mit 8 Milliarden Euro ausgestattet. Die Länder übernehmen Zinsen und Tilgungen. Dafür fallen zwischen 2014 und 2019 jährlich 202 Millionen Euro an. Zudem werden die Kompensationsleistungen des Entflechtungsgesetzes von 2014 bis 2019 fest gelegt. Das Entflechtungsgesetz sieht eine finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund vor, um Zuständigkeiten der Länder, die ihnen im Zuge der Föderalismusreform I übertragen wurden, auszugleichen. Für hochwassergeschädigte Unternehmen, die von Insolvenz bedroht sind, wird die Insolvenzantragspflicht temporär ausgesetzt.

Im Gegensatz zum „Fluthilfeopfersolidaritätsgesetz“ von 2002 fehlt es der von Merkel und Schäuble gewählten Finanzierung allerdings an Mut und Ehrlichkeit. 2002 hat die SPD ein mehr als 7 Milliarden Euro umfassendes Fluthilfepaket durch die Verschiebung der zweiten Stufe der Steuerreform und durch die zeitlich beschränkte Erhöhung der Körperschaftssteuer gegenfinanziert. Weder zu steuerlichen Maßnahmen noch zum Verzicht auf schwarz-gelbe Klientelpolitik wie der Mövenpicksteuer war die schwarz-gelbe Bundesregierung diesmal bereit. Das Muster ist bekannt: Merkel wählt stattdessen auch hier die Finanzierung auf Pump und verschiebt die Lasten auf die Zukunft.

Den gemeinsamen Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/140/1714078.pdf