Beratung des Nationalen Bildungsberichts 2013

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag abschließend den fünften nationalen Bildungsbericht beraten. Dieser Bericht wird von einer unabhängigen Gruppe von WissenschaftlerInnen im Auftrag der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz erstellt. Er beschreibt Erfolge und Defizite in allen wichtigen bildungspolitischen Handlungsfeldern von der frühkindlichen Bildung über die schulische und berufliche Bildung bis zur Weiterbildung. Schwerpunkt des fünften Berichts ist das Thema „Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem“.

Der aktuell vorgelegte Bildungsbericht bestätigt eine erneute Verbesserung der Bildung in Deutschland. Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen in den letzten Jahren zeigen Wirkung. Beispielhaft sind hier zu nennen: Der Ausbau der Kindertagesstätten ist konsequent vorangetrieben worden und die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren ist deutlich angestiegen. Auch der Ausbau der schulischen Ganztagsbetreuung wird durch die Kommunen und die Länder fortgesetzt.

Gleichzeitig zeigt der Bericht auch noch vorhandene Schwächen auf. Auch wenn es leichte Verbesserungen bei der Gleichheit der Bildungschancen zwischen Kindern und Jugendlichen aus z. B. Nichtakademiker- und Akademikerhaushalten gegeben hat, bleiben die noch bestehenden Unterschiede ein ernst zu nehmendes Problem und eine zentrale Herausforderung für die weitere Bildungspolitik. Gleiches gilt für die Jugendlichen ohne Schulabschluss sowie den Anteil der jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Die Zahlen haben sich verbessert, aber sie sind nicht gut.

Der Fokus des Berichts liegt auf der Umsetzung der Inklusiven Bildung. Trotz der rechtlichen Verpflichtung zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wird die Umsetzung weiterhin durch zahlreiche strukturelle Probleme erschwert. Deutschland hat 16 Bundesländer mit 16 Schulsystemen und 16 Rechtssystemen, keine einheitlichen Definitionen von inklusiver Bildung und unterschiedliche begriffliche Zuordnungen.  Der Handlungsbedarf ist groß: Bei rund 493.000 Schülerinnen und Schülern wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Das sind 6,6% der Gesamtschülerschaft. Im Ländervergleich schwankt die Zahl zwischen 4,9% und 10,5%. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen stellen mit 40 % die größte Gruppe.

Immer mehr Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung besuchen gemeinsam Kindertageseinrichtungen und Schulen; der Anteil nimmt aber mit zunehmenden Alter ab. Bundesweit haben fast drei Viertel derjenigen, die eine Förderschule verlassen, keinen allgemeinen Schulabschluss erworben.

Ein gemeinsamer Antrag von SPD und CDU/CSU greift die Schlussfolgerungen des Berichtes auf und fordert unter anderem die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Kita-Ausbau, den Ausbau der Bildungsforschung, die Qualifizierung in der Lehrerbildung auf dem Gebiet der Inklusion für alle Schulstufen und alle Schularten weiter zu unterstützen.

Den nationalen Bildungsbericht finden Sie hier.
Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.