Integrationsbetriebe als neue Chance für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt

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Bundesweit beschäftigen rund 800 Integrationsbetriebe 22.500 Menschen, davon etwa 10.500 Menschen mit Behinderung. Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.

Integrationsbetriebe bieten in vielen Branchen wie in der Gastronomie (16 %), im Garten- und Landschaftsbau (12 %), in der Industrieproduktion, im Facility Management, im Handel (jeweils 11 %) sowie im Handwerk (10 %) ihre Dienstleistungen an. Sie haben eine durchschnittliche Betriebsgröße von etwa 23 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie bieten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, zahlen den Mindestlohn, werden rechtlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugerechnet und beschäftigen im Betrieb dauerhaft einen Anteil von 25 bis 50 % von Menschen mit Behinderungen. Dabei handelt es sich überwiegend um schwerbehinderte Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, die eine individuelle arbeitsbegleitende Betreuung benötigen, sowie Menschen mit einer schweren Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung. Aufgabe der Integrationsbetriebe ist es, diese Menschen auszubilden, zu beschäftigen, arbeitsbegleitend zu betreuen und/oder sie auf Arbeitsplätze in anderen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes vorzubereiten. Davon profitieren vor allem Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen, sowie Abgänger von Sonder- oder Förderschulen.

Das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Inklusion im Arbeitsleben voranzutreiben (Artikel 27), wird in den Integrationsbetrieben seit Jahren vorbildlich umgesetzt. Hier arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam unter einem Dach.  Deshalb fordert die SPD in einem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU die Bundesregierung auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsprojekte zu stärken, die Leistungsfähigkeit der Integrationsämter zu verbessern und mehr Plätze in Integrationsbetrieben durch die Bereitstellung von 150 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren aus Mitteln des Ausgleichsfonds zu schaffen.

Den Antrag der Fraktionen SPD und CDU/CSU finden Sie hier.