Schlagwortarchiv für: Inklusion

Für einen inklusiven Arbeitsmarkt

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Wir möchten eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilnehmen können. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts abschließend beraten. Mit dem Gesetz wollen wir mehr Menschen mit Behinderung eine reguläre Beschäftigung ermöglichen. Dazu führen wir eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber ein, die nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Einnahmen werden vollständig in die Beschäftigungsförderung investiert. Wir beschleunigen auch die Genehmigung von Leistungen des Integrationsamtes und heben die Deckelung des Lohnkostenzuschusses auf. Um die Perspektive Betroffener besser zu berücksichtigen, wird die Zusammensetzung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin geändert.

Weitere Informationen gibt es hier.

Für einen inklusiven Arbeitsmarkt

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Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft ein, in der Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen auf Arbeit haben wie alle anderen. Wir haben in dieser Sitzungswoche einen Gesetzentwurf diskutiert, der Arbeitgeber dazu verpflichtet, mehr Menschen mit Behinderung einzustellen oder eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Wir planen auch, mehr Geld in die Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu investieren und Leistungen schneller zu genehmigen. Außerdem heben wir die Obergrenze für den Lohnkostenzuschuss an und ändern die Zusammensetzung des Sachverständigenbeirates, um eine breitere Perspektive auf Behinderung zu erhalten.

Weitere Informationen gibt es hier.

Inklusive Bildung bedeutet einen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft

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Am 7. Juli habe ich im Bundestagsplenum mit der folgenden Rede die wichtige Bedeutung inklusiver Bildung unterstrichen. Es lohnt sich für die gesamte Gesellschaft und ein respektvolles Miteinander den begonnen Weg für mehr Inklusion weiterzugehen:

Oliver Kaczmarek (SPD): „Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal finde ich es vom Grundsatz her gut, dass wir heute die Gelegenheit haben, dieses Thema zu diskutieren. Allerdings glaube ich, dass wir in der Thematik doch schon etwas weiter sind; denn die Behindertenrechtskonvention ist seit sieben Jahren in Kraft. Kitas, Schulen und Hochschulen haben sich auf den Weg gemacht, und deshalb finde ich einige Stichpunkte grundsätzlicher Art in Ihrem Antrag, in dem es um neue Lernkulturen und meinetwegen auch um eine Enquete-Kommission geht, durchaus diskussionswürdig. Aber das hilft den Schulen, die sich schon auf den Weg gemacht haben, in ihrem Alltag im Moment recht wenig.

Deswegen möchte ich drei Anmerkungen zu dem machen, was wir in der Praxis von Inklusion, die wir schon seit einigen Jahren in den Ländern beobachten können, lernen können und was wir umsetzen müssen.

Die erste Anmerkung ist ganz klar: Es ist schon viel geleistet worden. Jedes dritte Kind mit Förderbedarf wird heute im gemeinsamen Unterricht in Deutschland beschult. Das ist ein Erfolg. Deswegen geht der erste Dank an diejenigen, die sich jeden Tag in ihre Klassen stellen, manchmal auch der Meinung sind, dass die Ausstattung nicht gerade optimal ist, und trotzdem jeden Tag dafür sorgen, dass Kinder gemeinsam beschult werden, dass Chancengleichheit ein Stück näher rückt. Da gibt es natürlich auch Unterschiede. Die Pionierländer wie Bremen oder Schleswig-Holstein sind schon weiter. Sie haben eine Inklusionsquote von über 60 Prozent an Schülern mit Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht. Hessen liegt als Schlusslicht bei gerade einmal gut 20 Prozent. Da gibt es unterschiedlichen Nachholbedarf. Darauf muss man differenziert eingehen.

Zweite Anmerkung: Ja, wir müssen da unterstützen, wo es hakt. Wir müssen die Probleme des Alltags aufgreifen. Ich will dazu zwei Stichworte aufnehmen.

Das erste Stichwort dazu, das Sie im Antrag richtigerweise nennen, ist die Barrierefreiheit. Dabei geht es um Investitionen in Schulgebäude. Das sind Zukunftsinvestitionen. Ich kann mir eigentlich kaum eine bessere Zukunftsinvestition in die Lern- und Lebensbedingungen von jungen Menschen, von Schülerinnen und Schülern vorstellen. Ich glaube, der Bund hat tatsächlich ein bisschen mitgeholfen, dass in den Ländern Spielraum dafür besteht. Ich denke zum Beispiel an die BAföG-Entlastungen. Das sind jedes Jahr knapp 1,2 Milliarden Euro, die in die Länder fließen und die die Länder – ich bin der Bundesregierung dafür dankbar, dass sie das in einer Unterrichtung klargestellt hat – genau für Bildung ausgeben. In der Unterrichtung steht, dass die Annahme gestützt wird, dass die freigewordenen Mittel den Bildungs- und Wissenschaftshaushalten der Länder zugutekommen. Ich bin der Bundesregierung dankbar, dass sie diese absurde Diskussion über die Verwendung der BAföG-Mittel damit endlich beendet hat. Sie kommen der Bildung zugute.

Ich glaube, auch die Länder machen einiges. Ich will hier nur beispielhaft darauf hinweisen, dass Nordrhein-Westfalen gestern bekannt gegeben hat, dass in den nächsten vier Jahren zusammen mit der NRW.BANK jeweils eine halbe Milliarde Euro pro Jahr mobilisiert wird, um Schulgebäude in Nordrhein-Westfalen zu modernisieren. Ich glaube, das ist genau das richtige Zeichen.

Zweites Stichwort: Ja, gute und überzeugte Lehrerinnen und Lehrer, Profis für Inklusion sind der Schlüssel für das Gelingen von inklusiver Bildung. Die Länder leisten da sicherlich ganz viel. Das jetzt im Einzelnen aufzuführen, würde zu weit führen. Ich glaube, dass auch der Bund seinen Beitrag dazu leistet. Wir haben mit der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ ein Instrument in der Hand, mit dem wir Innovationen im Bildungswesen anreizen und Best Practice verbreiten wollen. Tatsächlich ist es so, dass in der ersten Förderrunde neun Projektebewilligt worden sind, die sich direkt auf Inklusion beziehen. 51 von 59 geförderten Projekten beziehen Heterogenität im Unterricht, heterogene Lerngruppen und Inklusion ausdrücklich in ihre Konzepte ein. An dieser Stelle erhoffen wir uns auch für die zweite Förderrunde eine ganze Menge. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir mithelfen, die Lehrerausbildung zu modernisieren. Zuhören und bei den Alltagsproblemen anpacken – das ist das, was jetzt gefordert wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Anmerkung zum Schluss. Ich sorge mich – wie viele andere auch – darum, dass sich kritische Meldungen häufen über die Frage, wie eigentlich Inklusion an Schulen umgesetzt wird und wie sich das Klima an Schulen entwickelt. Ich glaube, wir müssen auf Folgendes hinweisen: Inklusion, inklusive Bildung, das bedeutet einen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft – für die Kinder mit Behinderung, weil sie mehr Chancengleichheit bekommen, aber auch für alle anderen, weil sie etwas über soziales Lernen erfahren, über Diversität in pluralistischen Gesellschaften usw. Wir müssen immer wieder die Akzeptanz aufrechterhalten. Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen sehen, dass es einen Mehrwert hat. Es lohnt sich, für inklusive Bildung zu kämpfen.“

Das Video zu meiner Rede im Plenum des Deutschen Bundestages können Sie sich hier nochmal anschauen.

Behindertenrechte stärken

In diesem Jahr wollen wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nachhaltig stärken und verbessern. Bevor demnächst die parlamentarischen Beratungen zum Bundesteilhabegesetz beginnen, hat in dieser Woche der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen.

Das neue Gesetz soll für mehr Barrierefreiheit sorgen und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung abbauen. Dafür wird es insbesondere Verbesserungen beim Benachteiligungsverbot geben, da das Prinzip der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung aufgenommen wird. Das bedeutet: Wenn Träger der öffentlichen Gewalt Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen wie Gebärdendolmetscher, eine bauliche Veränderung oder die Bereitstellung einer barrierefreien PDF-Datei versagen, gilt dies als Benachteiligung. Ebenso bringt das Gesetz Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung, eine Stärkung der Leichten Sprache und eine Anpassung des Behinderungsbegriffs des BGG an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) war am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Eine Evaluation kam 2014 zu dem Ergebnis, dass das BBG eine gute Basis für die Gleichstellung sei. Leider bestünden aber noch teilweise Unsicherheiten bei der Rechtsauslegung. Außerdem werde das Gesetz noch zu wenig angewendet.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/078/1807824.pdf

Integrationsbetriebe als neue Chance für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt

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Bundesweit beschäftigen rund 800 Integrationsbetriebe 22.500 Menschen, davon etwa 10.500 Menschen mit Behinderung. Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.

Integrationsbetriebe bieten in vielen Branchen wie in der Gastronomie (16 %), im Garten- und Landschaftsbau (12 %), in der Industrieproduktion, im Facility Management, im Handel (jeweils 11 %) sowie im Handwerk (10 %) ihre Dienstleistungen an. Sie haben eine durchschnittliche Betriebsgröße von etwa 23 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie bieten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, zahlen den Mindestlohn, werden rechtlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugerechnet und beschäftigen im Betrieb dauerhaft einen Anteil von 25 bis 50 % von Menschen mit Behinderungen. Dabei handelt es sich überwiegend um schwerbehinderte Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, die eine individuelle arbeitsbegleitende Betreuung benötigen, sowie Menschen mit einer schweren Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung. Aufgabe der Integrationsbetriebe ist es, diese Menschen auszubilden, zu beschäftigen, arbeitsbegleitend zu betreuen und/oder sie auf Arbeitsplätze in anderen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes vorzubereiten. Davon profitieren vor allem Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen, sowie Abgänger von Sonder- oder Förderschulen.

Das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Inklusion im Arbeitsleben voranzutreiben (Artikel 27), wird in den Integrationsbetrieben seit Jahren vorbildlich umgesetzt. Hier arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam unter einem Dach.  Deshalb fordert die SPD in einem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU die Bundesregierung auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsprojekte zu stärken, die Leistungsfähigkeit der Integrationsämter zu verbessern und mehr Plätze in Integrationsbetrieben durch die Bereitstellung von 150 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren aus Mitteln des Ausgleichsfonds zu schaffen.

Den Antrag der Fraktionen SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Griechenland und Debatte zur Sterbebegleitung – Zur Sitzungswoche vom 29.6.-3.7.2015

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Seit heute ist der Deutsche Bundestag in die parlamentarische Sommerpause eingetreten – voraussichtlich. Denn die jüngsten Entwicklungen in den Verhandlungen der Euro-Gruppe mit Griechenland könnten es notwendig machen, dass der Bundestag in der Sommerpause noch einmal zusammen kommt. Voraussetzung dafür ist, dass die Verhandlungen nach einem positiven Referendum ab Montag wieder aufgenommen werden können. Die Tür für Griechenland bleibt offen, denn nach meiner Auffassung entscheiden wir derzeit darüber, ob wir in der Lage sind, in Europa Krisen gemeinsam zu lösen und welches Europa wir in Zukunft wollen. Dafür sind kluge und weitsichtige Entscheidungen notwendig und selbstverständlich auch das Einhalten des Prinzips von Leistung und Gegenleistung. Dann bin ich zuversichtlich, dass die Euro-Gruppe zusammenbleibt.

Der Bundestag hat in dieser Woche noch einige Gesetze verabschiedet, die deutliche Verbesserungen für die Menschen bringen werden. Vor genau einem Jahr hat der Bundestag über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten können wir eine positive Zwischenbilanz ziehen. 3,7 Millionen Menschen verdienen durch den Mindestlohn mehr Geld. Das zeigt: der Mindestlohn wirkt und es war richtig, dass die SPD ihn in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt hat.

Nach den Schulferien beginnen nun auch die Parlamentsferien. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern einen schönen Sommer!

Die Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

 

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Die Themen:

1. Stand der Verhandlungen mit Griechenland
2. Debatte über die gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung
3. In Würde leben, in Würde sterben – Sterbebegleitung in der Kontroverse
Diskussionsveranstaltung am 26. August in Schwerte
4. Erhöhung des Wohngeldes beschlossen
5. Reform des Bleiberechts
6. Integrationsbetriebe fördern
7. Nach der Sommerpause wird der Infodienst noch schöner

Mehr Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung ohne eigenen Haushalt

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Volljährigen Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung noch zuhause leben, wird nicht weiter die Sozialhilfe  gekürzt. Künftig erhalten sie 80 Euro mehr als heute. Für 2016 hat Sozialministerin Andrea Nahles eine grundsätzliche Reform der Regelsätze angekündigt. Bis diese in Kraft tritt, soll eine Übergangsregelung gelten, wonach Erwachsene in der Regelbedarfsstufe III den  Leistungsumfang der Regelbedarfsstufe I gewährt bekommen.

Alleinstehende Erwachsene, die Sozialhilfe erhalten, fallen in die Regelbedarfsstufe I und erhalten damit einen Regelsatz von 399 Euro.  Erwachsene, die weiter im elterlichen Haushalt leben, werden aufgrund einer von der damaligen Sozialministerin von der Leyen in 2011 durchgesetzten Regelung jedoch  in die Regelbedarfsstufe III eingeteilt. Seitdem mussten sie eine Kürzung  ihrer Sozialhilfeleistungen um 20 Prozent hinnehmen. Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die oftmals weit über ihre Volljährigkeit hinaus von ihren Eltern unterstützt werden, waren von dieser Regelung betroffen. Ich  freue mich, dass wir diese Fehlentscheidung aus der vergangenen  Legislaturperiode wieder rückgängig machen.

Mehr Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung ohne eigenen Haushalt

„Volljährigen Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung noch zuhause leben, wird nicht weiter die Sozialhilfe gekürzt. Künftig erhalten sie 80 Euro mehr als heute“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Für 2016 hat Bundessozialministerin Andrea Nahles eine grundsätzliche Reform der Regelsätze angekündigt. Bis diese in Kraft tritt, soll eine Übergangsregelung gelten, wonach Erwachsene in der Regelbedarfsstufe III den Leistungsumfang der Regelbedarfsstufe I gewährt bekommen.

Alleinstehende Erwachsene, die Sozialhilfe erhalten, fallen in die Regelbedarfsstufe I und erhalten damit einen Regelsatz von 399 Euro. Erwachsene, die weiter im elterlichen Haushalt leben, werden seit 2011 jedoch  in die Regelbedarfsstufe III eingeteilt. Seitdem mussten sie eine Kürzung ihrer Sozialhilfeleistungen um 20 Prozent hinnehmen.

„Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die oftmals weit über ihre Volljährigkeit hinaus von ihren Eltern unterstützt werden, waren von dieser Regelung betroffen. Ich freue mich, dass wir diese Entscheidung aus der vergangenen Legislaturperiode unter der schwarz-gelben Bundesregierung wieder rückgängig machen“, so Kaczmarek.

Bildung in Deutschland gemeinsam voranbringen

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Am Freitag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag den fünften nationalen Bildungsbericht beraten. Dieser Bericht wird von einer unabhängigen Gruppe von WissenschaftlerInnen im Auftrag der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz (den zuständigen LandesminsiterInnen für Bildung und Forschung) erstellt. Er beschreibt Erfolge und Defizite in allen wichtigen bildungspolitischen Handlungsfeldern von der frühkindlichen Bildung über die schulische und berufliche Bildung bis zur Weiterbildung. Schwerpunkt des fünften Berichts ist das Thema „Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem“.

Eine gute Bildung ist von großer Bedeutung für die persönliche Entwicklung eines Menschen und gleichzeitig die beste Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel. Der aktuell vorgelegte Bildungsbericht bestätigt eine erneute Verbesserung der Bildung in Deutschland. Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen in den letzten Jahren zeigen Wirkung. Beispielhaft sind hier zu nennen: Der Ausbau der Kindertagesstätten ist konsequent vorangetrieben worden und die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren ist deutlich angestiegen. Auch der Ausbau der schulischen Ganztagsbetreuung wird durch die Kommunen und die Länder fortgesetzt.

Gleichzeitig zeigt der Bericht auch noch vorhandene Schwächen auf. Auch wenn es leichte Verbesserungen bei der Gerechtigkeit der Bildungschancen zwischen Kindern und Jugendlichen aus z. B. Nichtakademiker- und Akademikerhaushalten gegeben hat, bleiben die noch bestehenden Unterschiede ein ernst zu nehmendes Problem und eine zentrale Herausforderung für die weitere Bildungspolitik. Gleiches gilt für die Jugendlichen ohne Schulabschluss sowie den Anteil der jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Die Zahlen haben sich verbessert, aber sie müssen weiter verbessert werden. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf den Zuwachs an Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Migrationshintergrund.

Der Fokus des Berichts liegt auf der Umsetzung der Inklusiven Bildung. Trotz der rechtlichen Verpflichtung zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wird die Umsetzung weiterhin durch zahlreiche strukturelle Probleme erschwert. Wir haben 16 Bundesländer mit 16 Schulsystemen und 16 Rechtssystemen, keine einheitlichen Definitionen von inklusiver Bildung und unterschiedliche begriffliche Zuordnungen.  Der Handlungsbedarf ist groß: Bei rund 493.000 Schülerinnen und Schülern wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Das sind 6,6% der Gesamtschülerschaft. Im Ländervergleich schwankt die Zahl zwischen 4,9% und 10,5%. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen stellen die größte Gruppe: 40%.

Immer mehr Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung besuchen gemeinsam Kindertageseinrichtungen und Schulen; der Anteil nimmt aber mit zunehmenden Alter ab. Bundesweit haben fast drei Viertel derjenigen, die eine Förderschule verlassen, keinen allgemeinen Schulabschluss erworben.

 

Ein gemeinsamer Antrag von SPD und CDU/CSU greift die Schlussfolgerungen des Berichtes auf und fordert unter anderem die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Kita-Ausbau, den Ausbau der Bildungsforschung, die Qualifizierung in der Lehrerbildung auf dem Gebiet der Inklusion für alle Schulstufen und alle Schularten weiter zu unterstützen.

Den nationalen Bildungsbericht finden Sie hier.
Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Debatte zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

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Der am 3. Dezember jährlich statt findende Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen war Anlass einer Debatte im Deutschen Bundestag. Dieser Tag trägt dazu bei, auf die Lebenssituation der in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Zugleich erinnert er an die gesellschaftliche Verpflichtung, umfassende Teilhabe, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

Weltweit leben eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. Allein in Deutschland sind es rund 17 Millionen Erwachsene, die mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit leben, davon 9,6 Millionen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Ich bin deshalb froh, dass es uns gelungen ist, nahezu 20 Handlungsaufträge zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in dem zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag aufzunehmen. Neben Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, Gesundheit und Pflege, Tourismus und Verkehr sowie Kultur und Sport sollen die Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte gestärkt und Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen etabliert werden.

Das bedeutendste Projekt besteht sicherlich in der Reform der Eingliederungshilfe. Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz wollen wir die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Menschen mit Behinderungen müssen endlich aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden und ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Hierzu zählt für mich als Sozialdemokrat auch, Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig personenzentriert zu gestalten. Eine Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden. Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gehört daher auf den Prüfstand.

Diese und weitere Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz wurden nun in Form eines Eckpunktepapiers veröffentlicht. Das Papier ist auf der Webseite der SPD-Bundestagsfraktion unter folgendem Link einsehbar.

Die Rede der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Verena Bentele im Deutschen Bundestag können Sie hier anschauen.