Schwampel-Verhandlungen gescheitert – wie geht es weiter?
In der Geschichte der Bundesrepublik ist es ein einmaliger Fall, dass nach einer Bundestagswahl keine neue Regierungskoalition eine Mehrheit hat. Nach dem Scheitern der Jamaika-Gespräche und der Entscheidung der SPD, bei ihrem Nein zur Großen Koalition zu bleiben, ist die Lage derzeit offen. Es werden weitere Gespräche mit dem Ziel geführt, auf der Basis des jetzigen Wahlergebnisses eine Lösung zu finden. Ansonsten bleiben zwei Optionen: entweder die Bildung einer Minderheitsregierung oder Neuwahlen. Das weitere Verfahren liegt in der Hand von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.
Das Grundgesetz schreibt vor, dass der Bundespräsident dem Deutschen Bundestag nach der Wahl in jedem Fall einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vorschlagen muss. Stimmt der Bundestag diesem Vorschlag im ersten Wahlgang nicht mit absoluter Mehrheit zu, kommt es nach 14 Tagen zu weiteren Wahlgängen. Im zweiten Wahlgang kann der Bundestag einen eigenen Kandidaten vorschlagen. Erhält auch dieser nicht die absolute Zustimmung der Abgeordneten, würde im Dritten eine einfache Mehrheit ausreichen. Dann kann der Bundespräsident entscheiden, ob er den gewählten Kandidaten zum Kanzler einer Minderheitsregierung ernennt.
Wie schon zwischen 2010 und 2012 in NRW würde das auch im Bund heißen, dass sich die Bundesregierung bei jeder Abstimmung im Bundestag eine neue Mehrheit suchen muss. Das ist aber besonders bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts kompliziert. Trotz dieser Schwierigkeiten sind Minderheitsregierungen in Europa keine Seltenheit, in Schweden sind sie beispielsweise sogar die Regel. Sollte sich der Bundespräsident in dieser Situation jedoch gegen eine Minderheitsregierung entscheiden, dann löst er den Bundestag auf. Infolgedessen käme es innerhalb von 60 Tagen zu Neuwahlen.
Ausführliche Informationen über die Kanzlerwahl finden Sie hier.