Bund unterstützt Länder und Kommunen bei Integration und sozialem Wohnungsbau

In dieser Wahlperiode wurden durch den Bund bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht die Länder und Kommunen in ihren Aufgaben unterstützen, wie zum Beispiel bei der Kinderbetreuung oder dem sozialen Wohnungsbau. Seit 2016 übernimmt der Bund auch Verantwortung im Bereich der Integrationskosten, die auf die Länder und Kommunen seitdem verstärkt zukommen. Denn die Aufgaben die mit der Aufnahme vieler Geflüchteter einhergehen, sind nach wie vor eine gesamtstaatliche Aufgabe.

Daher hat der Bund zusammen mit den Ländern im September bereits beschlossen die Bundesunterstützung für Integrationskosten um ein weiteres Jahr zu verlängern und einmalig um 435 Mio. Euro für eine verbesserte Kinderbetreuung auf rund 2,4 Milliarden Euro zu erhöhen. Auch die Kosten für Unterkünfte und Heizungen, die die Kommunen für anerkannte Asylsuchende melden, werden vollständig vom Bund finanziert. Die Länder erhalten zusätzlich auch einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer und eine Berücksichtigung der Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber wird in 2019 fortgesetzt. Somit kann eine solidarische Finanzierung der Integrationskosten bis Ende 2019 fortgeführt werden.

Auch im sozialen Wohnungsbau stellt der Bund den Ländern weitere finanzielle Mittel zur Verfügung. Das gerade in erster Lesung beratene Gesetz legt ab 2019 einen höheren Beitrag der Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau fest. Damit beläuft sich die Bundesförderung hier bis 2021 nun auf insgesamt 5 Milliarden Euro. Zusätzlich wird ab Ende 2018 die Beteiligung der Länder an der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ beendet, da dieser vollständig getilgt sein wird und ein Aspekt der Umsatzsteuerverteilung wird neu geregelt. So werden den Ländern rund 2,2 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.

Den Entwurf des Gesetzes finden Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905465.pdf