Für starke Pflege – Das Pflegestärkungsgesetz

Eine qualitativ hochwertige Pflege, die unter guten Arbeitsbedingungen erbracht werden kann, ist eine wichtige Aufgabe, die mit Blick auf den demografischen Wandel an Bedeutung weiter gewinnen wird.

Daher wurde diese Woche das Pflegepersonalstärkungsgesetz abschließend beraten. Es stellt einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege dar. Durch ein Sofortprogramm werden nun 13.000 neue Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen geschaffen, wodurch je nach Größe jede Einrichtung bis zu zwei zusätzliche Stellen erwarten kann. Außerdem werden ab 2020 die Pflegepersonalkosten von Krankenhäusern diesen direkt erstattet, wodurch kein Anreiz mehr besteht Pflegekosten zu Lasten des Personals einzusparen. Jede zusätzliche Pflegekraft und Tarifsteigerungen werden zukünftig von den Krankenkassen übernommen und die Krankenhäuser verpflichtet mehr Mittel für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufzuwenden. Somit soll hier die Situation spürbar verbessert werden.

Da Pflege jedoch nicht nur in stationären Einrichtungen stattfindet, sondern auch viele ihre Angehörigen selbst pflegen, wurden auch hier Verbesserungen erreicht. So werden in Zukunft pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch auf stationäre Reha-Leistungen haben. Denn wer selbst auf Reha-Leistungen angewiesen ist, aber Angehörige pflegt, kann diese nur selten ambulant wahrnehmen.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/doc/btd/19/044/1904453.pdf