Aktuelles

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr weiter stärken

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In dieser Woche hat der Bundestag über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung diskutiert, der Änderungen am Allgemeinen Eisenbahngesetz vorsieht, um eine EU-Verordnung umzusetzen. Das Ziel ist es, die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Zugverkehr zu sichern.

Für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität soll es eine zentrale Stelle geben, an die sie sich wenden können, wenn sie Hilfe beim Ein-, Aus- oder Umsteigen benötigen, unabhängig davon, mit welchem Zug sie fahren. Alle Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber müssen sich daran beteiligen. Die Deutsche Bahn AG hat bereits eine solche Stelle, die Mobilitätsservice-Zentrale, aber bisher auf freiwilliger Basis.

Außerdem müssen die Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen eine barrierefreie elektronische Kommunikation zur Verfügung stellen, damit diese digitale Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder -entschädigungen gemäß der EU-Verordnung stellen können.

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Den Frieden im Südsudan aufrechterhalten

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Auch mehr als elf Jahre nach der Unabhängigkeit bleibt Südsudan auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen und im Februar 2020 auf die Bildung einer Übergangsregierung geeinigt. Die Sicherheitslage im Land bleibt jedoch aufgrund von internen Konflikten und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung und humanitäre Helfer:innen weiterhin instabil. Zudem sind von den rund zwölf Millionen Einwohner:innen des Landes mehr als neun Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen.

Eine Friedensmission der Vereinten Nationen im Südsudan nimmt deshalb weiterhin eine wichtige Rolle ein. Sie zielt darauf ab, die Zivilbevölkerung zu schützen, den Frieden nachhaltig zu sichern und den Weg freizumachen für Wahlen 2025. Deutschland leistet dafür einen wichtigen Beitrag, der international hohe Wertschätzung erfährt.

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Sicherheit im Mittelmeer gewährleisten

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Im Jahr 2016 haben die NATO-Mitgliedsländer beschlossen, die Sicherheit im Mittelmeer zu erhöhen. Das Ziel ist, den Schiffsverkehr zu schützen und den maritimen Terrorismus sowie illegalen Aktivitäten wie Waffenschmuggel und Menschenhandel zu reduzieren. Dies soll die südliche Grenze des NATO-Bündnisgebietes stärken und den Handel im Mittelmeer sicherstellen.

Mit Hilfe von Schiffen und Flugzeugen erstellt die Bundeswehr gemeinsam mit anderen NATO-Ländern ein Lagebild des Mittelmeers und überwacht den Seeraum. Sie kontrollieren verdächtige Schiffe, die möglicherweise Verbindungen zu terroristischen Organisationen haben, und retten Menschen in Seenot. Die Bundesregierung hat einen Antrag gestellt, um das Mandat bis zum 31. März 2024 zu verlängern. Bis zu 550 Bundeswehrsoldat:innen sollen im Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere eingesetzt werden.

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Infrastrukturausbau beschleunigen – Energiewende vorantreiben

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Große Bauprojekte wie Windparks, Bahnstrecken oder Straßen haben Auswirkungen auf ihre Umgebung. Deshalb gibt es Raumverträglichkeitsprüfungen, bei denen verschiedene Standortoptionen geprüft werden, bevor Projekte genehmigt werden. Um diese Verfahren zu beschleunigen, soll das Raumordnungsgesetz geändert werden. Dabei soll die Beteiligung der Öffentlichkeit digitalisiert und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Auch soll die mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit reduziert werden, indem nur noch neu und stärker Betroffene beteiligt werden.

Außerdem soll das Gesetz die Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung ermöglichen. Diese soll insbesondere den Ausbau von Windenergie beschleunigen. Das Gesetz soll auch vereinfachte Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieprojekte ermöglichen. Für ausgewiesene erneuerbare Energien- und Netzgebiete entfällt im Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung und der artenschutzrechtlichen Prüfung. Betreiber müssen aber angemessene Maßnahmen durchführen oder einen finanziellen Ausgleich leisten.

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Kaczmarek setzt sich für deutsch-amerikanischen Schüleraustausch ein: Gastfamilien für Stipendiat:innen gesucht

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Vor genau 40 Jahren haben der Deutsche Bundestag und der US-Congress ein Vollstipendium für den deutsch-amerikanischen Schüleraustausch ins Leben gerufen: das Parlamentarische Patenschafts-Programm. Dieses ermöglicht deutschen und US-amerikanischen Jugendlichen für ein Schuljahr das jeweils andere Land kennenzulernen und als Junior-Botschafter:in die Freundschaft der beiden Länder sowie den Kulturaustausch zu stärken. Für die Austausch-zeit bekommen alle Teilnehmenden einen Paten oder eine Patin aus dem Bundestag zur Seite gestellt.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek übernimmt in diesem Jahr eine der Patenschaften und unterstützt damit Deutschlands älteste gemeinnützige Austauschorganisation Experiment, die sich in seinem Wahlkreis um die Durchführung des Austauschs kümmert. „Ich freue mich sehr über die Möglichkeit, an der Seite eines jungen Menschen zu stehen, der durch das Stipendium eine einmalige Chance hat, eine neue Kultur zu entdecken. Dieses unvergessliche Erlebnis fördert die Entwicklung der Teilnehmenden und gleichzeitig gegenseitiges Verständnis und Toleranz“, so Kaczmarek.

Die Schüler:innen wohnen während ihres Austauschjahrs bei Gastfamilien. Der Abgeordnete möchte die Familien im Kreis Unna dazu ermutigen, eine:n Stipendiat:in aus den USA bei sich aufzunehmen, denn die Austauscherfahrung ist für beide Seiten ein unvergessliches Erlebnis. Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten gibt es in diesem Jahr ausnahmsweise einen Kostenzuschuss in Höhe von 80 Euro im Monat für die Familien, die eine:n junge:n US-Amerikaner:in im Rahmen des PPP aufnehmen.

Gastfamilie kann fast jede*r werden – ob Alleinerziehende, Patchwork- oder Regenbogen-Familien, ob Paare mit oder ohne Kinder, ob Großstadt oder Dorf. Wichtig sind Humor, Neugier und Toleranz sowie die Bereitschaft, sich auf ein „Familienmitglied auf Zeit“ einzulassen. Die 50 US-Amerikaner*innen reisen am 2. September 2023 an und bleiben für zehn Monate in Deutschland.

Interessierte können sich an die Geschäftsstelle von Experiment in Bonn wenden. Ansprechpartner ist Matthias Lichan (Tel.: 0228 95722-21, E-Mail: lichan@experiment-ev.de). Weitere Informationen rund um das Thema Gastfamilie gibt es unter www.experiment-ev.de/gastfamilie-werden.

Bald beginnt auch die Bewerbungsphase für deutsche Schüler:innen, die mit dem Stipendium ein Auslandsjahr in den USA verbringen möchten. Bewerbungen für das 41. PPP im Schuljahr 2024/25 sind voraussichtlich ab dem 2. Mai möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.bundestag.de/ppp

FAQ des Auswärtigen Amtes zu Hilfeleistungen – Erdbeben Türkei und Syrien

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Die Folgen der verheerenden Erdbeben in der Türkei und in Syrien sind eine große Katastrophe. Viele Zuschriften von Menschen, die in der Folge der Erdbeben die Opfer vor Ort unterstützen wollen, haben mich erreicht. Das Auswärtige Amt hat federführend Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Erdbeben formuliert und auf seiner Website veröffentlicht. Hier gibt es die wichtigsten Informationen.

Finanzierung des Deutschlandtickets wird sichergestellt

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Das 49-Euro-Ticket kommt! So haben Bund und Länder es vergangenes Jahr beschlossen und damit einem großen Wunsch der Bevölkerung Rechnung getragen. Ab April 2023 kann es im Abo erworben werden. Das Ticket ist dann ab 1. Mai gültig und kann monatlich gekündigt werden. Es gilt wie beim 9-Euro-Ticket für den gesamten Nahverkehr in Deutschland.

Der Bund stellt den Ländern 1,5 Milliarden Euro im Jahr bereit, um das Deutschlandticket zu finanzieren. Weitere 1,5 Milliarden Euro tragen die Länder bei. Den entsprechenden Gesetzentwurf, der die Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorsieht, wurde in dieser Woche in erster Lesung beraten. Das Regionalisierungsgesetz sieht vor, dass der Bund Steuermittel an die Länder zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bereitstellt. Das kommt vor allem dem Nahverkehr auf den Zügen zugute.

Bis Ende März soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden. Weitere Informationen gibt es hier.

SPD-Bundestagsfraktion lud zur großen Migrationskonferenz

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Wir wollen Migration vorausschauend und realistisch gestalten und Integration stärken. Vom Chancenaufenthaltsrecht über die erleichterte Arbeitskräftemigration, die Familienzusammenführung und die Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten bis zur doppelten Staatsbürgerschaft – in den nächsten Monaten werden wir die entscheidenden Weichen für einen solchen Neustart stellen. Dabei wollen wir mit unterschiedlichen Bausteinen für einen ganzheitlichen Ansatz in der Migrations- und Integrationspolitik sorgen.

Der Mangel an Arbeitskräften ist Wachstumsbremse Nr.1, deshalb brauchen wir bessere Regeln für die Einwanderung von Fachkräften. Viele Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus sind schon längst gut angekommen in unserem Land. Wir stehen auch zu unserer humanitären Verantwortung: Menschen auf der Flucht brauchen unsere Hilfe, so wie sie auch andere Menschen in Not erfahren sollen. Wir stärken die Integration: Wir sind ein offenes und solidarisches Land. Wer sich in unserem Land einbringt, muss ein dauerhaftes Bleiberecht und die Staatsbürgerschaft erhalten können.

Bei unserer großen Migrationskonferenz haben wir uns darüber am Montag mit Fachleuten und Praktiker:innen ausgetauscht. Die Gesetzesvorhaben werden wir in den nächsten Wochen auf den Weg bringen.

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Steuertricks multinationaler Konzerne bekämpfen

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Multinationale Konzerne, die ihre Gewinne in mehreren Ländern erzielen, können die unter-schiedlichen Steuersysteme der jeweiligen Staaten ausnutzen, um weniger Steuern zu zahlen. Diese weit verbreitete Praxis wollen wir eindämmen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben, setzen wir ein Abkommen vom 14. August 2020 zwischen Deutschland und den USA um. Mit diesem Abkommen soll der Austausch von steuerrelevanten Informationen zwischen beiden Staaten erleichtert werden.

Konkret geht es darum, dass künftig länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen über ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten, ihre Gewinne und ihre Steuerzahlungen mit den USA automatisch ausgetauscht werden. Das Vorhaben geht zurück auf ein gemeinsames Projekt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Auftrag der G20-Staaten. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit auf internationaler Ebene.

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Digitale Mitgliederversammlungen in Vereinen und Stiftungen

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In der Mitgliederversammlung wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der überwiegende Teil der Angelegenheiten von Vereinen geregelt. Die Regel ist, dass Versammlungen in Präsenz stattfinden. Virtuelle oder hybride Versammlungen waren bisher nur durch eine Regelung in der Satzung möglich. Im Zuge der Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie ist dieses Prinzip jedoch an seine Grenzen gestoßen. Im März 2020 hatte der Bundestag deshalb per Gesetz beschlossen, virtuelle Mitgliederversammlungen auch ohne eine entsprechende Satzungsregelung zu ermöglichen. Diese Regelung ist am 31. August 2022 ausgelaufen.

Da digitale Versammlungen sich jedoch über die Pandemie hinaus bewährt haben, hat der Bundestag einen Gesetzentwurf des Bundesrates in der Fassung eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen beraten. Künftig können Vorstände von Vereinen und Stiftungen die Versammlung in einer hybriden Form einberufen. Zusätzlich ermöglichen wir es den Vereinen, dass die Mitgliederversammlung per einfachem Beschluss und ohne Änderung der Satzung zum Beispiel den Vorstand ermächtigen kann, die Versammlung in virtueller Form abzuhalten.

Damit werden Mitgliedschaftsrechte gestärkt, ehrenamtliches Engagement gefördert und bürokratischer Aufwand für Mitglieder, Vereine sowie Registergerichte, bei denen Satzungsänderungen einzureichen wären, gesenkt.

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