Aktuelles – Seite 3 von 253 – Oliver Kaczmarek, Md

Grenzüberschreitende Berufsausbildung stärken

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Vor mehr als zehn Jahren haben Deutschland und Frankreich vereinbart, die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden im deutsch-französischen Grenzgebiet zu fördern und zu erleichtern. Auszubildende im Elsass, in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland können demnach den praktischen Teil ihrer Ausbildung in einem Betrieb im Partnerland absolvieren, während die theoretische Ausbildung und die Prüfung im Heimatland erfolgen. 2022 hat die französische Regierung ein Gesetz zur Beruflichen Bildung verabschiedet, welches vorsieht, dass einige Aspekte der grenzüberschreitenden Ausbildung in einem gemeinsamen Abkommen mit Deutschland präzisiert werden müssen. Deshalb haben Deutschland und Frankreich im vergangenen Jahr ein Abkommen zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung unterzeichnet.

Es sieht unter anderem vor, die Teilzeitberufsausbildung einzuführen, standardisierte zweisprachige Muster für die Ausbildungsverträge und die Ausbildungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen, die Möglichkeit einer erleichterten Zulassung zu schaffen und Finanzierungsfragen zu klären. Da das Abkommen Aspekte der Bundesgesetzgebung adressiert, muss der Bundestag dem Abkommen in Form eines Gesetzes zustimmen. In dieser Woche wurde dieses Gesetz der Bundesregierung abschließend beraten.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/108/2010818.pdf

Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

Wohnungs- und Obdachlosigkeit verletzen die Menschenwürde. In Deutschland werden über 372.000 wohnungslose Menschen von den Kommunen oder durch freie Träger wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Von diesen sind fast ein Drittel minderjährig. Hinzukommen verdeckt wohnungslose Menschen, die also beispielsweise bei Verwandten oder Freunden unterkommen sowie obdachlose Menschen, also diejenigen, die auch nachts auf der Straße leben. Die Ampelkoalition hat sich vorgenommen, Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 in Deutschland zu überwinden. Dazu verabschiedete das Bundeskabinett Ende April den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit.

Dieser soll erstmals alle Ebenen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit in Deutschland zusammenführen. Er beinhaltet Leitlinien zu Prävention, Wohnraumangebot, akuter Unterbringung, Gesundheitsversorgung, Wissensaustausch und Vernetzung sowie Aufklärung und Datenerhebung. Dazu werden individuelle, mehrsprachige Angebote ohne Zugangshürden benötigt. Der Nationale Aktionsplan beinhaltet auch ein Bekenntnis der Bundesregierung, alle Änderungen im Mietrecht gemäß Koalitionsvertrag umzusetzen. Zudem sollen Bund, Länder und Kommunen prüfen, ob ihre Wohnraumförderung die Zielgruppe der wohnungslosen Menschen ausreichend berücksichtigen. Als Dach für alle Akteure wurde ein Nationales Forum gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet, das seit diesem Jahr über Jahresprogramme berät, die sich aus dem Aktionsplan ergeben. Mittelfristig soll eine bundeseigene Institution gegen Wohnungslosigkeit etabliert werden. Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche über den Aktionsplan der Bundesregierung debattiert.

 

Den Aktionsplan der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011200.pdf

Roter Rucksack-Familienausflug zum Heerener Schloss und zum “Blauen Klassenzimmer”

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„Orte aufsuchen, an denen Besonderes geleistet wird“ – unter diesem Motto lädt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek wieder zu einer Aktion mit dem Roten Rucksack ein. Dabei steht der Rote Rucksack für die Einladung, dem Abgeordneten Ideen, Anregungen, Probleme und auch Kritik für seine Arbeit in Berlin mitzugeben oder ins persönliche Gespräch über Politik und die Arbeit im Bundestag zu kommen.

Bei dem Roter Rucksack-Familienausflug am Samstag, 22. Juni, geht es um Denkmal-, Umwelt- und Naturschutz. Treffpunkt ist um 14 Uhr das frühbarocke Wasserschloss in Heeren-Werve (Heerener Str. 177, 59174 Kamen), wo Christian Freiherr von Plettenberg die Teilnehmerinnen und Teilnehmer empfängt und etwas über die Geschichte des Schlosses und die derzeitige Restaurierung und Instandsetzung des Herrenhauses erzählt. Vom Schloss wandert die Gruppe weiter zum „Blauen Klassenzimmer“ an Seseke und Mühlbach in Heeren. Weil das Wasser hier flach ist, können Entdeckerinnen und Entdecker das Ökosystem Wasser aus nächster Nähe erleben. Mit Becherlupe, Fangschale und Kescher können sie Wasserproben nehmen und etwas über Wasserlebewesen erfahren. Angeleitet werden die jungen TeilnehmerInnen dabei von den FairFriends Jutta Eickelpasch, Anja Sklorz und Ophélie Lespagnol, die sich in Kamen für nachhaltige Entwicklung und fairen Handel einsetzen.

Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt: Am oberen Plateau am Wasser stehen Sitzwürfel aus Sandstein bereit, wo es Kuchen, Kekse und Getränke gibt.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung im Bürgerbüro des Abgeordneten. Gerne telefonisch unter Tel. 02303 2531450 oder per E-Mail an oliver.kaczmarek.ma05@bundestag.de.

Bessere Bedingungen für Arzneimittelforschung

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Im Dezember 2023 hat die Bundesregierung ein Strategiepapier zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Pharmabereich beschlossen. So soll die Erforschung und Herstellung neuer Arzneimittel und Medizinprodukte hierzulande gefördert werden. In dieser Woche haben wir einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, mit dem der Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland gestärkt werden soll, beraten. Der Entwurf enthält sowohl gesundheits- als auch umweltpolitische Maßnahmen. Im Gesundheitsressort ist vorgesehen, Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie Zulassungsverfahren von Arzneimitteln, Medizinprodukten und forschungsbedingten Strahlenanwendungen zu beschleunigen und weniger bürokratisch zu gestalten. Die hohen Sicherheitsstandards für Patientinnen und Patienten bleiben gewahrt.

Eine Ethik-Kommission für komplexe oder eilbedürftige Verfahren wird eingerichtet. Zulassungsbehörden sollen besser zusammenarbeiten, indem Zuständigkeiten klarer voneinander abgegrenzt und besser koordiniert werden. Prüf- und Hilfspräparate sollen einfacher gekennzeichnet werden. Pharmaunternehmen erhalten die Option, dass Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel nicht mehr öffentlich gelistet werden müssen. Dadurch soll die Versorgungssicherheit verbessert werden. Im Umweltressort ist geplant, strahlenschutzrechtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren mit arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Verfahren zu harmonisieren. Entsprechende Anträge und Anzeigen für Forschungsvorhaben, die einer speziellen Genehmigung oder Anzeige bedürfen, sollen künftig über die gleichen Portale erfolgen. Strahlenschutzrechtliche Prüffristen werden verkürzt und nuklearmedizinische Einrichtungen benötigen künftig keine Erlaubnis mehr, wenn sie radioaktive diagnostische Prüfpräparate herstellen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011561.pdf

Größte Reform beim Immissionsschutz seit 30 Jahren

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Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in den Bundestag eingebracht. Nach intensiven Verhandlungen wurde der Entwurf in dieser Woche im Bundestag abschließend beraten. Der Entwurf sieht vor, alle Verfahrensschritte einer Genehmigung unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu digitalisieren. Antragsunterlagen müssen künftig nicht mehr in Papierform eingereicht werden. Erörterungstermine zwischen Antragsteller, Öffentlichkeit und Behörde können in Form einer Onlinekonsultation oder durch eine Video- oder Telefonkonferenz erfolgen. Darüber hinaus wird die Beteiligung von Behörden und die Zusammenarbeit zwischen Antragstellern und Behörden vereinfacht. So sorgen feste Fristen dafür, dass Behörden Unterlagen nicht immer wieder nachfordern können und der Verfahrensablauf dadurch nicht von einer einzelnen beteiligten Behörde ausgebremst wird.

Behörden können sich aber selbstständig Gutachten einholen. Bisher waren viele Verfahrensbeschleunigungen einzig für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vorgesehen. Künftig gilt dies auch für Industrieanlagen, um damit mehr Tempo bei der Transformation der Betriebe zu machen. Dabei werden Umweltstandards nicht abgesenkt. Der Entwurf adressiert auch das Repowering von Windkraftanlagen – also den Austausch von älteren Anlagen oder Teilen davon durch moderne und leistungsfähigere. Dafür wird es ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren geben, zum Beispiel bei einfachen Software-Updates ohne bauliche Veränderung. Künftig soll auch der Baubeginn von Anlagen vorzeitig möglich sein. So entfällt für Vorhaben auf einem bereits bestehenden Betriebsgelände und für Änderungsgenehmigungen die so genannte Prognoseentscheidung der Behörde – also die Beurteilung der Auswirkungen eines Bauvorhabens auf Aspekte des Umwelt-, Lärm- und Emissionsschutzes. Um die Verwaltung bei der Bearbeitung von Anträgen zu unterstützen, können zukünftig Projektmanager als Verwaltungshelfer hinzugezogen werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007502.pdf

Mehr Handlungsspielraum der Länder bei Cannabis

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Seit April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene teilweise legal. Der private Eigenanbau – und ab 1. Juli auch die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch nicht-kommerzielle Clubs – sind dadurch möglich. Im März 2024 hatten die Bundesländer Anregungen für eine bessere Umsetzbarkeit zur Teillegalisierung von Cannabis gegeben. Diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung festgehalten und sich zur Umsetzung verpflichtet. In dieser Woche haben wir abschließend den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der diese Protokollerklärung umsetzt, beraten.

Der Entwurf sieht mehr Handlungsspielraum bei der Erlaubnis von Cannabis-Anbauvereinigungen vor. Grundsätzlich werden diese nicht erlaubt, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser mehrerer Clubs zusammenhängen, um kommerzielle Anbaumodelle zu verhindern. Die Kontrollfrequenz von Clubs wird an die jeweilige Gefährdungslage angepasst, um Überwachungsbehörden nicht zu überlasten und flexibler eingreifen zu können. Zudem werden die im Cannabisgesetz vorgesehenen Konsumverbote sowie einzuhaltende Abstände zu Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen bereits 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert. Im Entwurf ist außerdem geregelt, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein Weiterbildungsangebot für Suchtpräventionsfachkräfte in den Kommunen entwickelt und damit die Länder in der Präventionsarbeit unterstützt.

Den Gesetzentwurf der Koalition finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011366.pdf

Stabilität in Bosnien und Herzegowina weiter sichern

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Am 21. März 2024 beschloss der Europäische Rat, Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina zu eröffnen. Maßgeblich für den weiteren EU-Beitrittsprozess bleibt jedoch die Umsetzung dringend notwendiger Reformen. Nach wie vor verhindern Nationalismus, ethnische Trennlinien und Sezessionsandrohungen eine Stärkung gesamtstaatlicher Institutionen. Dies wiederum erschwert nachhaltigen Fortschritt im Land und damit den Weg in eine bessere Zukunft für die Menschen in Bosnien und Herzegowina. Aus diesen Gründen bleibt die Operation EUFOR (European Forces) ALTHEA zur Unterstützung im zivilen Bereich und Garant für Stabilität aus Sicht der Bundesregierung essenziell und weiterhin geboten.

Deshalb debattierte der Bundestag in dieser Woche in 1. Lesung den Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina fortzusetzen. Zentrale Aufgaben von EUFOR ALTHEA sind die Wahrung eines sicheren Umfeldes, die Unterstützung bei der Einhaltung und Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens sowie die Unterstützung und Koordinierung der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte. Der deutsche Beitrag zu EUFOR ALTHEA ist auf den Betrieb von zwei Häusern der Verbindungs- und Beobachtungsteams und auf Personal zur Unterstützung des Stabs im Hauptquartier ausgerichtet. Das Mandat ist bis Ende Juni 2025 befristet und sieht wie bisher die Entsendung von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten vor. Durch die Aufnahme der Befugnis zur Anwendung militärischer Gewalt zur Durchsetzung des Auftrags sollen die Befugnisse der deutschen Soldatinnen und Soldaten an die der Gesamtoperation und der anderen truppenstellenden Staaten angeglichen werden. Die Kosten belaufen sich nach Angaben der Bundesregierung auf 10 Millionen Euro.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/114/2011413.pdf

Grenzüberschreitende Berufsausbildung

Vor mehr als zehn Jahren haben Deutschland und Frankreich vereinbart, die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden im deutsch-französischen Grenzgebiet zu fördern und zu erleichtern. Auszubildende im Elsass, in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz können demnach den praktischen Teil ihrer Ausbildung in einem Betrieb im Partnerland absolvieren, während die theoretische Ausbildung und die Prüfung im Heimatland erfolgen. 2022 hat die französische Regierung ein Gesetz zur Beruflichen Bildung verabschiedet, welches vorsieht, dass einige Aspekte der grenzüberschreitenden Ausbildung in einem gemeinsamen Abkommen mit Deutschland präzisiert werden müssen.

Deshalb haben Deutschland und Frankreich im vergangenen Jahr ein Abkommen zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung unterzeichnet. Es sieht unter anderem vor, die Teilzeitberufsausbildung einzuführen, standardisierte zweisprachige Muster für die Ausbildungsverträge und die Ausbildungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen, die Möglichkeit einer erleichterten Zulassung zu schaffen und Finanzierungsfragen zu klären. Da das Abkommen Aspekte der Bundesgesetzgebung adressiert, muss der Bundestag dem Abkommen in Form eines Gesetzes zustimmen. Die Bundesregierung hat deshalb in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/108/2010818.pdf

Flexibilitätssemester und Studienstarthilfe im BAföG

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Seit 1971 können junge Menschen eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, um den Lebensunterhalt während einer schulischen oder akademischen Ausbildung zu finanzieren. Um die Förderung besser an die realen Studienbedingungen anzupassen und flexibler zu gestalten, reformieren wir das BAföG. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Novelle haben wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

Konkret ist vorgesehen, eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und-anfänger, die beispielsweise Bürgergeld oder Wohngeld erhalten, einzuführen. Das Geld kann für Ausgaben verwendet werden, die zu Beginn des Studiums anfallen. Zudem wird die Zuverdienstgrenze so erhöht, dass ein Minijob anrechnungsfrei bleibt. Auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern werden weiter erhöht, sodass mehr junge Menschen gefördert werden.Wer einen Fachrichtungswechsel anstrebt, hat künftig ein Semester länger dafür Zeit. Zudem kann ohne Angabe von Gründen ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus, ein sogenanntes Flexibilitätssemester, in Anspruch genommen werden. Die Änderungen sollen schon zu Beginn des Schuljahres 2024/25 bzw. zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.

Neben strukturellen Verbesserungen brauchen Studierende auch einen Ausgleich für gestiegene Preise. Wir setzen uns im parlamentarischen Verfahren deshalb für einen höheren Grundbedarf und eine höhere Wohnkostenpauschale ein. Außerdem wollen wir die geplante Anhebung der maximalen Rückzahlungssumme zurücknehmen. Wer eine Ausbildung aufnimmt, soll keine Angst vor einem wachsenden Schuldenberg haben müssen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011313.pdf

Städtebauförderung – Gutes Leben in der Nachbarschaft

Mit ihren ganzheitlichen quartiersbezogenen Entwicklungskonzepten ist die Städtebauförderung die Erfolgsgeschichte der nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Seit über 50 Jahren unterstützen Bund und Länder die Kommunen erfolgreich bei der Gestaltung attraktiver und nachhaltiger Wohn- und Lebensräume. Die Städtebauförderung stand nun im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte in dieser Woche. Beraten wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dieser fordert, die Städtebauförderung in den kommenden Jahren zu stärken.

Der fortschreitende Klimawandel und die notwendige Klimaanpassung, Digitalisierung, Mobilitätswende sowie der Strukturwandel in den Innenstädten und der Arbeitswelt stellen hohe Anforderungen an die Transformation von Städten und Gemeinden. Deshalb forderten die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, in den kommenden Jahren entsprechend den städtebaulichen Bedarfen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Städtebauförderung zu erhöhen. Außerdem sollen weiterhin mehrjährige Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern abgeschlossen werden, um einen flexibleren und längerfristigen Umgang mit den Fördermaßnahmen und -projekten zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen die Potenziale der Digitalisierung auch bei der Abwicklung der Förderbescheide stärker genutzt und die Städtebauförderung als Instrument einer sozial ausgewogenen, klimafreundlichen und -angepassten Stadtentwicklungspolitik weiterentwickelt werden.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006711.pdf