Aktuelles – Seite 3 von 248 – Oliver Kaczmarek, Md

Kaczmarek in den SPD-Bundesvorstand wiedergewählt

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Der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek wurde am vergangenen Wochenende auf dem Bundesparteitag der SPD in Berlin erneut in den SPD-Parteivorstand gewählt. Mit 442 Stimmen erhielt er das sechstbeste Ergebnis aller Kandidaten. “Ich freue mich sehr über meine Wiederwahl im ersten Wahlgang und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen“, erklärt Oliver Kaczmarek, der seit 2017 Beisitzer im SPD-Vorstand ist und vom Landesverband Nordrhein-Westfalen erneut vorgeschlagen wurde. Seine Wiederwahl verstehe er auch als Bestätigung seiner Arbeit für die Partei. “In meiner vierten Amtszeit als Mitglied des Parteivorstands geht es um die Weiterentwicklung der Beschlüsse des Bundesparteitags zum Regierungsprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2025. Dabei sind mir die Themen meines Wahlkreises und die finanzielle Ausstattung der Kommunen besonders wichtig”, so Kaczmarek weiter.

Der Parteitag in Berlin war der erste Bundesparteitag seit 2019, der wieder in Voll-Präsenz stattfand. Diese wurde 2021 wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt.

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung stärken

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) wurde 1991 als Reaktion auf die Veränderungen in Mittel- und Osteuropa gegründet. Ihr politischer Auftrag ist seitdem die Förderung von Demokratie und Marktwirtschaft in 39 Ländern in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, der Kaukasusregion, Zentralasien sowie mit schrittweiser Erweiterung in den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums.

Nun soll der Einsatzbereich der EBWE auf sechs Länder in Subsahara-Afrika (Benin, Elfenbeinküste, Ghana, Kenia, Nigeria, Senegal) und den Irak ausgeweitet werden. Damit soll auch ein geo- und entwicklungspolitisches Signal gesetzt werden. Zudem wird die Satzung der EBWE geändert, um eine flexiblere Kapitalnutzung zu ermöglichen. Dabei liegt der Fokus weiter auf der Unterstützung der Transition hin zu Marktwirtschaften, und hier insbesondere auf privatwirtschaftliche Vorhaben. Dies dient auch der Umsetzung der UN-Agenda 2023 für nachhaltige Entwicklung, vor allem beim Ziel, leistungsfähige Institutionen auf allen Ebenen aufzubauen.

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche im Bundestag abschließend beraten wurde, liegen vom Gouverneursrat der EBWE beschlossene Resolutionen vom 18. Mai 2023 zugrunde, die als Änderung eines völkerrechtlichen Vertrages der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag und der anschließenden Ratifikation bedürfen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

Nationaler Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum

Im Jahr 2000 wurde der Europäische Forschungsraum (EFR) geschaffen, ein „Binnenmarkt für Wissen“, der eine enge Vernetzung sowie eine europäisch abgestimmte Ausrichtung der nationalen Forschungs- und Wissenschaftssysteme fördern soll. Jeder einzelne Mitgliedstaat trägt mit seiner Forschungspolitik dazu bei, europäische Ziele in der Forschungs- und Innovationspolitik zu erreichen. 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten den „Pakt für Forschung und Innovation in Europa“ ins Leben gerufen.

Die Bundesregierung hat im November 2023 einen Nationalen Aktionsplan verabschiedet, mit dem sie die Grundlage für die strategische Ausrichtung der deutschen Forschungs- und Innovationspolitik in der EU für die Jahre 2024 bis 2027 legt. Über diesen Aktionsplan unterrichtete die Bundesregierung den Bundestag in dieser Woche. Der Aktionsplan enthält drei Leitlinien mit verschiedenen Handlungsfeldern: für ein innovatives Europa, für eine exzellente Forschung in Europa und für ein freies Europa. Inhaltlich knüpft der Plan an die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation von Februar 2023 an, welche die Forschungs- und Innovationspolitik entlang klar definierten Missionen ressortübergreifend neu ausrichten soll.

In die Erstellung des Aktionsplans sind auch Ideen und Vorschläge von rund 1.500 Forschenden eingeflossen, die zwischen November 2022 und Februar 2023 befragt wurden. Zudem wurden etwa 60 Organisationen aus Forschung und Innovation beteiligt. Der Fortschritt wird anhand bestimmter Kennzahlen und Zielindikatoren im Rahmen des Monitorings des Aktionsplans gemessen.

Den Aktionsplan der Bundesregierung finden Sie hier

Nachtragshaushaltsgesetz 2023

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November 2023, das den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt, hat nicht nur für den Haushalt 2021 Auswirkungen, sondern auch für den Haushalt 2023 und den des kommenden Jahres.

Unmittelbar davon betroffen ist der Klima- und Transformationsfonds (KTF), dem mit dem Nachtragshaushalt 2021 60 Milliarden Euro zugeführt wurden. Dabei handelt es sich um nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Krise. Dies ist durch das Urteil nun nichtig. In weiterer, mittelbarer Konsequenz des Urteils ist davon auch der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) betroffen, aus dem beispielsweise die Strom- und Gaspreisbremse finanziert wird, sowie gegebenenfalls weitere Sonderfonds. Diese Fonds müssen nun angepasst werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Damit der diesjährige Bundeshaushalt verfassungskonform wird, ist ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 erforderlich. Er setzt die notwendigen Anpassungsbedarfe in den Wirtschaftsplänen des KTF, des WSF und des Aufbauhilfefonds 2021 (Flutschäden) um. Im Wirtschaftsplan des KTF verringern sich die Einnahmen um 60 Milliarden Euro. Der WSF muss angepasst werden. Dafür werden 43,2 Milliarden Euro Krediteinnahmen veranschlagt. Verfassungsrechtlich und finanziell abgesichert wird so insbesondere die Finanzierung der Strom- und Gaspreisbremse in diesem Jahr. Dem Aufbauhilfefonds 2021 werden rund 1,6 Milliarden Euro zugeführt.

Der Nachtragshaushalt 2023 schafft die Grundlage für die zusätzlichen Kreditermächtigungen. Notwendig ist, dass der Bundestag zuvor eine außergewöhnliche Notsituation feststellt, damit die Schuldenbremse auch 2023 ausgesetzt wird. Diese Notlage besteht aufgrund der humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auch in diesem Jahr fort. Nach wie vor beeinträchtigen diese erheblich die staatliche Finanzlage.

Wir haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Nachtragshaushalt 2023 im Bundestag am Freitag in 1. Lesung beraten. Er muss noch in diesem Jahr abschließend beraten werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

Völkerstrafrecht fortentwickeln

Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuchs vor über 20 Jahren wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz nach dem Weltrechtsprinzip im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit der Täter:innen. Krieg findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täter:innen von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Aktualität des Völkerstrafrechts dramatisch deutlich gemacht.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben, entwickelt das Völkerstrafrecht nun weiter. Die Rechte der Opfer sollen gestärkt werden. Völkerverbrechen, also Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen Personen, sollen in den Katalog der Straftaten aufgenommen werden, die zur Nebenklage berechtigen. Damit können sich die Opfer dieser Delikte als Nebenkläger:innen anschließen. Sie sollen dann auch berechtigt sein, auf Antrag eine:n Opferanwalt:in beigeordnet zu bekommen – und zwar unabhängig von den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe – und eine:n psychosoziale:n Prozessbegleiter:in an die Seite gestellt zu bekommen.

Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch ist bislang insbesondere bei sexualisierter Gewalt lückenhaft. Diese Lücken sollen nun im Hinblick auf sexuelle Übergriffe, sexuelle Sklaverei und erzwungenen Schwangerschaftsabbruch geschlossen werden. Auch die Verfolgung des zwangsweisen Verschwindenlassens von Personen wird entsprechend der völkerrechtlichen Vorgaben erleichtert, etwa durch Streichung des bisher vorgeschriebenen Nachfrageerfordernisses.

Das Völkerstrafgesetzbuch wird ebenfalls angepasst an das Verbot der Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie von dauerhaft blindmachenden Laserwaffen. Damit Völkerstrafverfahren auch für die internationale Gemeinschaft besser zugänglich werden, soll künftig die Ton- und Bild-Aufnahme von Prozessen erleichtert werden. Bei Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung, insbesondere völkerstrafrechtliche Verfahren, können zukünftig Ton- und Filmaufnahmen zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken gefertigt werden. Außerdem sollen Medienvertreter:innen Zugang zu bestehenden Verdolmetschungen bekommen und wegweisende Urteile sollen ins Englische übersetzt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

Ausschreibung: Deine Stimme, Deine Zukunft! Der Jugendrat im Wahlkreis

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Hey du! 🌟

Bist du ein echter Weltverbesserer oder eine echte Weltverbesserin und zwischen 16 und 23 Jahren?

Dann lass uns zusammen Politik gestalten! 🤝

In einer lebendigen Demokratie ist es wichtig, dass alle mitmachen, besonders die junge Generation! Deshalb rufe ich 2024 das Projekt „Deine Stimme, Deine Zukunft: Der Jugendrat im Wahlkreis“ ins Leben. 🌍

Bewerbt euch bis zum 15.01.2024 mit einem kurzem Motivationsschreiben, in dem ihr beantwortet: „Welche Themen, besonders im Bereich der Jugendbeteiligung, bewegen dich am meisten und wie willst du richtig durchstarten?“

Dazu schickt ihr uns noch einen kurzen Lebenslauf (max. eine Seite) an oliver.kaczmarek@bundestag.de.

Politik hautnah: Bürgerinnen und Bürger besuchen den Deutschen Bundestag

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„Auf nach Berlin“ hieß es am vergangenen Mittwoch für 45 engagierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Unna: Auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek verbrachte die Gruppe – darunter Schiedsfrauen und -männer, Mitglieder der Naturfreunde Heeren-Werve, des Freundeskreises Fröndenberg-Bruay und des Schwimmbades in Bergkamen-Heil, Polizist*innen der Schwerter Wache sowie Ehrenamtliche der SPD Fröndenberg und der AG 60+ in Fröndenberg – drei spannende Tage in der Bundeshauptstadt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der politischen Bildungsfahrt besuchten u.a. die Ausstellung im Tränenpalast und führten Gespräche im Bundesinnenministerium, in der Bundeszentrale für politische Bildung und im Deutschen Bundestag, wo sie auch mit ihrem Wahlkreisabgeordneten über aktuelle politische Themen diskutierten.

Im Anschluss besuchte die Gruppe die gläserne Kuppel des Reichstags im Zentrum der deutschen Politik, von wo aus man einen fantastischen Blick über Berlin hat.

 

Wissenschaft und Hochschulbildung stärken

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In dieser Woche haben wir im Bundestag einen Antrag der Koalitionsfraktionen beraten, in dem die bisherige Außenwissenschaftspolitik der Bundesregierung grundsätzlich positiv bewertet wird. Zugleich fordern wir die Bundesregierung auf, Wissenschaft und Hochschulbildung angesichts grenzüberschreitender Herausforderungen weiterzuentwickeln.

In der Koalition begrüßen wir, dass Deutschland sich zu einem der weltweit gefragtesten Länder für internationale Studierende und Forschende entwickelt hat.

In den vergangenen Jahren hat sich die wirtschaftliche und sicherheitspolitische Lage jedoch angespannt. Deutschland als Wissenschaftsstandort ist inzwischen Teil eines geopolitischen Innovationswettbewerbes. Forschungserkenntnisse werden etwa durch Cyber-Angriffe abgeschöpft. Zudem versuchen autoritäre Staaten, Technologien zu beschaffen, die dann für militärische Zwecke genutzt werden können.

Die Koalitionsfraktionen haben die Bundesregierung ebenfalls dazu aufgefordert, bestehende Programme weiterzuentwickeln und die Arbeit des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) sowie der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) weiter zu fördern. Die Visa-Vergaben für Studierende und Akademiker:innen aus Drittstaaten sollen entbürokratisiert und beschleunigt werden. Wissenschaftspartnerschaften sollen auf Basis der Wissenschaftsfreiheit und gemeinsamer Interessen mit internationalen Partner:innen auch in schwierigen Umfeldern gestärkt werden.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier

Erfolgreiche Preisbremsen werden verlängert

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Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas, Wärme und Strom sind deutlich angestiegen – mit schwerwiegenden Folgen für die Bürger:innen und Unternehmen in Deutschland. Ende 2022 hat der Bundestag deshalb die Einführung einer Energiepreisbremse beschlossen.

Mit der Preisbremse wurde der Preis für den Energieverbrauch von privaten Haushalten und Unternehmen gedeckelt. Und das mit Erfolg: Seit 2023 hat sich die Lage auf den Energiemärkten erholt. Da ein Ende des menschenverachtenden Kriegs Russlands gegen die Ukraine leider noch nicht in Sicht ist, können Krisen und hohe Energiepreise auch künftig nicht ausgeschlossen werden.

Deshalb haben wir in dieser Woche im Bundestag einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen beschlossen. Bisher gilt die Preisbremse bis zum 31. Dezember 2023. Mit der Verordnung werden sie bis zum 30. April 2024 verlängert.

Die Verordnung der Bundesregierung gibt es hier

Wachstumschancen, Investitionen und Innovation stärken

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Das sogenannte Wachstumschancengesetz soll Impulse für Investitionen und Innovationen setzen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland verbessern.

Als ein zentrales Projekt wird eine Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft eingeführt: 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen können künftig als direkte finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung bezuschusst werden. Damit sollen Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien angeregt werden.

Auch die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung wird verbessert. Neben Personalkosten können künftig auch Sachkosten gefördert werden. Außerdem wird die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht, wodurch die Förderbeträge steigen.

Mit dem Gesetz werden auch zahlreiche Einzelregelungen im Steuerrecht angepasst, die das Steuersystem an zentralen Stellen einfacher und moderner machen. In den parlamentarischen Beratungen ist es uns als SPD-Bundestagsfraktion gelungen, die Belastungen für die Kommunen, die durch steuerliche Mindereinahmen entstehen, abzumindern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier