Weitere Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung

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Mehr Personal in KiTas, Förderung der sprachlichen Bildung und Stärkung der Kindertagespflege – hierfür stellt der Bund den Ländern im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung. Das wird der Qualität in der Kindertagesbetreuung einen weiteren Schub geben. Das KiTa-Qualitätsgesetz entwickelt das Gute-KiTa-Gesetz weiter, mit dem in den vergangenen Jahren bereits viel Gutes erreicht wurde: etwa bessere Personalschlüssel und mehr kostenfreie KiTa-Plätze. Bereits eingeführte Beitragsentlastungen der Eltern sollen grundsätzlich weiter finanziert werden. In Kommunen, die noch KiTa-Beiträge erheben, sollen diese verpflichtend nach Elterneinkommen, der täglichen Betreuungszeit und der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder der Familie gestaffelt werden. Damit werden Familien mit niedrigen Einkommen gezielt entlastet.