Infodienst

Wir gedenken der Opfer des Holocaust

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Wir gedenken der ermordeten Jüdinnen und Juden, der Toten der Sinti und Roma, der verfolgten Homosexuellen. Wir gedenken der Millionen Menschen, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt und ermordet wurden – wegen ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer Meinung. Die industrielle Vernichtung von Menschen ist ein beispielloses Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Am 27. Januar 1945 wurden die Überlebenden im KZ Auschwitz befreit. Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit dürfen in unserer Gesellschaft nie wieder Platz finden. Es ist unsere Verantwortung und Pflicht, die Würde aller Menschen und unsere freiheitliche Demokratie zu schützen und gegen Hass und Hetze, gegen Gewalt und jede Form von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit zu verteidigen. Deshalb: Kein Schlussstrich! Wir dürfen und werden die Opfer des Nationalsozialismus niemals vergessen.

#weremember

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Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik gestärkt

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Neben klassischer Diplomatie und Außenwirtschaftspolitik ist die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) die dritte Säule der deutschen Außenpolitik. Über die AKBP leistet die Bundesregierung auch einen Beitrag zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte und hilft zudem, verfolgte Kulturschaffende zu schützen.

Nun hat die Bundesregierung den Bericht über die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik im Jahr 2021 vorgelegt. 2021 war insbesondere geprägt von der Corona-Pandemie, der Klimakrise und den Entwicklungen in Belarus und Afghanistan. Für die Aufgaben und Ziele der AKBP standen 2021 insgesamt 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit einem Großteil der Mittel werden Mittlerorganisationen wie beispielsweise das Goethe-Institut oder der Deutsche Akademische Austauschdienst gefördert.

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Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland

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Der Bundestag hat in dieser Woche erstmals den Jahreswirtschaftsberichts 2023 zusammen mit dem Jahresgutachten 2022/23 der Wirtschaftsweisen beraten.

Laut dem Gutachten belastet der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und dessen Auswirkungen die Privathaushalte und Unternehmen massiv, zudem verschlechtert sich der Ausblick auf die Konjunkturentwicklung deutlich. Weiteren Einfluss auf die wirtschaftliche Situation und Entwicklung haben die negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sowie die andauernden Lieferkettenstörungen. Dies bremst im Zusammenspiel mit dem spürbaren Fachkräftemangel die konjunkturelle Erholung, so die Wirtschaftsweisen. Er hält fest, dass umfangreiche Maßnahmen gegen die Energieknappheit und zielgenaue Entlastungen notwendig sind, um die Energiekrise solidarisch zu bewältigen.

Das Gutachten gibt einen Ausblick auf die mittelfristigen Herausforderungen für Deutschland und Europa und wie diesen begegnet werden kann. So fordern die Sachverständigen, die Reform der Wirtschafts- und Währungsunion anzugehen, die Fachkräftesicherung durch Weiterbildung und Erwerbsmigration voranzubringen und die internationalen Abhängigkeiten zu reduzieren. Wichtig sei bei Maßnahmen zur Entlastung und zur Sicherstellung der Energieversorgung zudem die enge Absprache auf europäischer Ebene.

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„Stiftung Unabhängige Patientenberatung“ geplant

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Seit 2001 können Patient:innen und Verbraucher:innen Beratung und Informationen zu gesundheitlichen und rechtlichen Fragen bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) erhalten – unabhängig davon, ob sie gesetzlich, privat oder gar nicht krankenversichert sind.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nun vorgesehen, die Unabhängige Patientenberatung neu zu strukturieren. Dazu soll eine neue Stiftung gegründet werden: Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung. Mit diesem Schritt wird für die UPD eine unabhängige, staatsferne und dauerhafte Struktur geschaffen, über die langfristig Gelder bereitgestellt werden können. Es ist vorgesehen, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen die laufende Arbeit der Stiftung finanzieren. Der Entwurf stellt sicher, dass weder die gesetzliche noch die private Krankenversicherung Einfluss auf die Tätigkeit der Stiftung nehmen kann, das heißt, sie ist unabhängig.

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Programm für den innovativen Mittelstand erfolgreich

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Der Bundestag debattiert in dieser Woche den Bericht der Bundesregierung über die Programme zur Innovations- und Technologieförderung im Mittelstand.

Diesem zufolge sind die privatwirtschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsausgaben im Jahr 2021 um rund sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies liegt auch daran, dass die Nachfrage des innovativen Mittelstands nach Mitteln aus dem ZIM angestiegen ist. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die Mittel für das ZIM nicht gekürzt werden.

Jährlich werden im Rahmen des ZIM nach Angaben der Regierung rund 3.500 Forschungsvorhaben gefördert. Etwa ein Drittel davon weist laut Bericht einen klaren Bezug zu ökologischen Innovationen auf. Die Regierung schließt daraus, dass die technologieoffene Förderung stark auf die neuen Entwicklungen Digitalisierung und grüne Transformation einwirkt.

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Wir verkleinern den Deutschen Bundestag

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Zur Änderung des Wahlrechts beraten wir in dieser Woche den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in erster Lesung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Regelgröße des Bundestages mit 598 Mandaten einzuhalten. Überhang- und Ausgleichsmandate, die bislang zu einem immer größer werdenden Bundestag führen, werden abgeschafft. Die Sitzverteilung im Bundestag entspricht damit sicher dem Zweitstimmenverhältnis der Parteien zueinander. Der Grundsatz der personalisierten Verhältniswahl bleibt bestehen.

Der Vorschlag sieht vor, dass Wahlkreismandate nur gewonnen werden, wenn nach dem Ergebnis der Verhältniswahl der Partei für das jeweilige Land genügend Sitze zur Verfügung stehen. Jeder Wähler hat weiterhin zwei Stimmen: Die Zweitstimme wird zukünftig „Hauptstimme“ und die Erststimme „Wahlkreisstimme“ heißen. Eine zunächst diskutierte dritte Stimme (Ersatzstimme) wird es nicht geben. Außerdem bleiben die 299 Wahlkreise, die Fünf-Prozent-Hürde sowie die angepasste Grundmandatsklausel erhalten.

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Bildung in Deutschland 2022

Alle zwei Jahre liefert der Nationale Bildungsbericht Zahlen und Entwicklungen aus allen Bildungsbereichen. In dieser Woche hat der Bundestag den aktuellen Bericht und die dazugehörige Stellungnahme der Bundesregierung beraten.

Zu den positiven Entwicklungen gehört beispielsweise, dass der Anteil von Menschen mit einem höheren Bildungsabschluss in den letzten zehn Jahren um fünf Prozent angestiegen ist. Zudem gibt es ein Fünftel mehr Beschäftigte im Bildungswesen als noch 2010, den größten Personalzuwachs gab es in Kitas (plus 75 Prozent). Auch die Betreuungsangebote für Kinder haben sich verbessert: Seit 2006 sind rund 9.400 zusätzliche Kitas entstanden. Die Bildungsausgaben sind kontinuierlich gestiegen und betrugen 2020 insgesamt 241 Milliarden Euro.

Zugleich weist der Bericht auf Herausforderungen hin, etwa auf die hohe soziale Ungleichheit bei den Bildungschancen. Dem Bericht zufolge erreicht weniger als ein Drittel der Schüler:innen aus benachteiligten sozialen Lagen die Allgemeine Hochschulreife, bei Schüler:innen aus besser gestellten Elternhäusern sind es rund 80 Prozent. Darüber hinaus hat die Corona-Pandemie in den letzten beiden Jahren ihre Spuren hinterlassen.

Um die Bildungsgerechtigkeit hierzulande zu stärken, wollen Bund und Länder mit dem Startchancen-Programm 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen in sozial benachteiligten Lagen unterstützen. Geplant sind zusätzliche Mittel für Bildungsinfrastruktur, ein selbstverwaltetes Schulbudget sowie für Schulsozialarbeit.

Am Donnerstag habe ich dazu eine Rede im Plenum des Bundestags gehalten. Diese können Sie hier anschauen.

Start-up-Strategie der Bundesregierung

Start-ups sind Ideengeber und Innovationstreiber und immer mehr von ihnen haben auch eine besondere gesellschaftliche Relevanz: Fast ein Drittel leistet durch Innovationen im Bereich Klima- und Umweltschutz einen signifikanten Beitrag zur nachhaltigen Transformation der deutschen Wirtschaft.

Um die Bedingungen für Gründer:innen hierzulande weiter zu verbessern, hat die Bundesregierung eine Start-up-Strategie auf den Weg gebracht. Zusammen mit privaten Investor:innen will sie bis 2030 30 Milliarden Euro an privatem und öffentlichem Kapital mobilisieren. Diese Mittel sollen in wichtige Innovations- und Transformationsbereiche fließen, insbesondere Künstliche Intelligenz (KI), Wasserstoff, Medizin, nachhaltige Mobilität, Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft. Durch weitere Maßnahmen werden Gründungen einfacher und digitaler, Ausgründungen aus der Wissenschaft erleichtert und Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Start-ups verbessert. Deutschland soll zudem der „Europe Startup Nations Alliance“ zeitnah beitreten und auch in diesem Rahmen daran mitarbeiten, Europa zu einem attraktiven Start-up Kontinent zu machen.

Weitere Informationen zur Start-up-Strategie gibt es hier.

Völkermord an den Êzîd*innen anerkennen

Dem Terrorregime des so genannten Islamischen Staates (IS) sind bereits viele Menschen in Irak und Syrien zum Opfer gefallen. Darunter auch zahlreiche Angehörige der Gemeinschaft der Êzîd:innen. Mehr als 5.000 von ihnen wurden insbesondere 2014 bei einem Angriff des IS auf ihre Siedlungsgebiete im Norden des Irak ermordet. Auch durch die Verschleppung, Versklavung und Vergewaltigung vor allem von Frauen verfolgt der IS das Ziel, die êzîdische Gemeinschaft auszulöschen.

Vor diesem Hintergrund haben die Koalitionsfraktionen sowie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dieser Woche einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag eingebracht. Fortan werden die Verbrechen des IS von 2014 gegen die Êzîd:innen als Völkermord anerkannt. Um eine gründliche Aufarbeitung sicherzustellen, soll die Zusammenarbeit auf internationale Ebene mit dem Irak gestärkt sowie die Beweiserhebung im Irak gefördert werden. Um IS-Angehörige leichter vor Gericht bringen zu können, soll eine gesonderte Rechtshilfeeinheit geschaffen werden. Damit setzen wir ein wichtiges Signal. Auch für die in Deutschland lebende êzîdische Gemeinschaft, die größte Diaspora der Êzîd:innen weltweit.

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Umweltauswirkungen von Kunststoffen verringern

Kunststoffe werden in der Gesellschaft und Wirtschaft vielfältig angewendet. Immer häufiger kommen sie in kurzlebigen Produkten zum Einsatz, die oft nicht wiederverwendet und unsachgemäß entsorgt werden. Mit schwerwiegenden Folgen für die Umwelt: Kunststoffe machen rund drei Viertel der weltweiten Meeresverschmutzung aus.

Die Bundesregierung hat deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt in den Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetz wird die Verantwortung der Hersteller für bestimmte Kunststoffprodukte erweitert. Darunter fallen Zigarettenfilter, Getränkebecher sowie Verpackungen von Lebensmitteln zum Sofortverzehr, die typischerweise auf Plätzen, Gehwegen oder Parks als Abfall landen. Kunststoffhersteller sollen eine Abgabe einzahlen, die die Sammlung und Entsorgung der aus den Produkten entstehenden Abfälle im öffentlichen Raum finanziert.

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