Infodienst

Lobbyregister wird verschärft

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Seit dem 1. Januar 2022 gibt es das Lobbyregister, in dem sich alle Lobbyist:innen registrieren müssen, die Kontakt mit dem Bundestag oder der Bundesregierung aufnehmen. Es ist online auf der Seite des Deutschen Bundestages zugänglich. Wir haben seit dem Inkrafttreten die Rückmeldungen der Betroffenen und der Zivilgesellschaft sowie die Erfahrungen aus der Praxis ausgewertet. Mit den Änderungen, die wir in dieser Woche als Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen eingebracht haben, verschärfen wir das Lobbyregister und schließen Lücken. So stärken wir das Vertrauen der Öffentlichkeit in unser demokratisches System weiter.

Künftig müssen Interessenvertreter:innen angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen. Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird künftig besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Offengelegt wird auch, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt (sog. „Drehtüreffekt“). Außerdem haben wir den Hilferuf von Wohlfahrtsorganisationen aufgenommen, die durch zu strenge Regelungen für die Veröffentlichung von Spendernamen einen Rückgang ihres Spendenaufkommens befürchten: Zuwendungen sind künftig anzugeben, wenn sie den Schwellenwert von 10.000 Euro pro Kalenderjahr und Spender:in übersteigen und zugleich mehr als 10 Prozent des Gesamtspendenaufkommens ausmachen.

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Lieferengpässe bei Arzneimitteln bekämpfen

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In den vergangenen Jahren kam es immer öfter zu Lieferengpässen bei Medikamenten. Um dieses Problem anzugehen, haben wir in dieser Woche den Entwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) abschließend im Bundestag beraten. Konkret ist geplant, die Preisregeln für Kinderarzneimittel zu lockern: Festbeträge und Rabattverträge werden abgeschafft. Wir erhöhen die Liefersicherheit von versorgungskritischen Arzneimitteln, indem Pharmaunternehmen ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent anheben können. Die Krankenkassen übernehmen die Mehrkosten.

Antibiotika, die in der EU oder im europäischen Wirtschaftsraum produziert werden, müssen künftig bei Ausschreibungen von Kassenverträgen zusätzlich berücksichtigt werden. So soll Europa als Produktionsstandort für Arzneimittel gestärkt werden und die Lieferketten diversifiziert werden. Die Regelung kann auch für weitere versorgungsessenzielle Arzneimittel genutzt werden. Die Regeln zur Preisbildung werden so angepasst, dass der finanzielle Anreiz für die Forschung und Entwicklung von neuen Reserveantibiotika verstärkt wird. Der Preisdruck soll auch durch eine geringere Zuzahlungsbefreiungsgrenze gesenkt werden: Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag, können Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt werden.

Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apotheker:innen einfacher ein wirkstoffgleiches Arzneimittel anbieten. Dafür sollen sie einen Zuschlag erhalten. Zudem werden Apotheken bei der Retaxation und der Abgabe von Hilfsmitteln von Bürokratie entlastet.

Wir verkürzen ebenfalls die Genehmigungsfrist für medizinisches Cannabis, ermöglichen Modellprojekte zum Drug Checking und die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei leichten Erkrankungen per Videosprechstunde oder telefonisch.

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Mit dem Gebäudeenergiegesetz die Klimawende schaffen

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Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll den Weg für mehr klimaneutrale Heizungen ebnen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Die Ampelfraktionen haben sich auf Verbesserungen geeinigt, die im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden sollen. Lebensnahe Ausnahme- und Übergangsregelungen für die Vielfalt von Lebenslagen und eine sozial gerechte Förderung sind feste Bestandteile der Reform.

Durch eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung soll es mehr Zeit für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen in bestehenden Gebäuden geben: Die Vorgaben zum Einbau klimafreundlicher Heizungssysteme sollen von 2024 an zunächst vor allem in Neubaugebieten gelten. In bestehenden Gebäuden sollen die Vorgaben im Wesentlichen erst wirksam werden, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Investitionen in neue Heizungen werden breit gefördert. Die Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und soll möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigen. Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme werden alle Optionen gleichwertig behandelt. Vermieter:innen sollen Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren.

Der Entwurf des GEG wurde in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Jahresabrüstungsbericht 2022

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2022 – ein Jahr des Rückschlags, so überschreibt die Bundesregierung ihren Jahresabrüstungsbericht über den Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2022. Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die internationale Friedensordnung und die über Jahrzehnte gewachsene konventionelle und nukleare Rüstungskontrolle in Europa schwer beschädigt. Auch russische Cyberattacken und Desinformationskampagnen in nie dagewesenem Umfang haben Frieden und Sicherheit weit über Europa hinaus gefährdet. All das bedeutet einen historischen Vertrauensverlust gegenüber Russland, der künftig alle Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung überschatten wird.

Für ein Mindestmaß an Sicherheit bedarf es umso dringender einer Verminderung von Risiken und Vermeidung unbeabsichtigter Eskalation. Dafür werden künftig u.a. Kommunikationskanäle, Verhaltensregeln zur Vermeidung von Zwischenfällen oder Transparenzmaßnahmen zu Truppenbewegungen äußerst wichtig sein. Auch bedarf es neuer Impulse für die nukleare Nichtverbreitung, sowohl aufgrund geäußerter russischer Drohungen als auch vor dem Hintergrund der iranischen und nordkoreanischen Nuklearprogramme und des wachsenden chinesischen Nuklearwaffenarsenals.

Den Bericht der Bundesregierung haben wir in dieser Woche im Plenum beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Nationale Sicherheitsstrategie erstmals beschlossen

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Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel darauf verständigt, erstmals eine Nationale Sicherheitsstrategie zu beschließen. Sie wurde am Mittwoch im Kabinett beschlossen und am Donnerstag im Plenum debattiert. Die Nationale Sicherheitsstrategie definiert Sicherheitspolitik umfassend. Sie soll Orientierung geben bei außen- und sicherheitspolitischen Fragen, um aktuellen wie künftigen Herausforderungen nach innen und außen besser begegnen zu können. Dafür begründet die Nationale Sicherheitsstrategie eine Politik der integrierten Sicherheit. Darunter verstehen wir das Zusammenwirken aller relevanten Akteure, Mittel und Instrumente, durch deren Ineinandergreifen die Sicherheit unseres Landes umfassend erhalten und gegen Bedrohungen von außen gestärkt wird.

Die Sicherheitsstrategie wurde unter Beteiligung vieler gesellschaftlicher Akteur:innen im In- und Ausland sowie einer Vielzahl an Bürger:innen erarbeitet. Ihre Veröffentlichung soll Ausgangspunkt für eine gesellschaftliche Debatte darüber sein, wie wir unsere Sicherheit künftig gewährleisten wollen.

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Schneller Bauen durch digitalisierte Verfahren

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Wir haben in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren abschließend beraten. Der Entwurf ist Teil des Maßnahmenpakets zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Ziel ist es, das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen zu modernisieren und zu beschleunigen. So soll künftig das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden gelten.

Im Katastrophenfall können die Länder Wiederaufbaugebiete definieren, in denen bestimmte Ausnahmen vom Baugesetzbuch gelten. So sollen die Resilienz von Siedlungen erhöht und die Auswirkungen der Katastrophe auf die Bausubstanz möglichst schnell bewältigt werden. Anlass der Regelung ist das Hochwasser im Ahrtal, das zu verheerenden Zerstörungen ganzer Orte und Straßenzüge geführt hat. Die Vorschrift beschränkt sich aber nicht auf Hochwasserkatastrophen, sondern umfasst alle denkbaren Katastrophenfälle wie insbesondere Natur- und Umweltkatastrophen. Es wird erwartet, dass diese aufgrund des Klimawandels häufiger und deren Auswirkungen gravierender werden.

Eine weitere notwendige Veränderung betrifft die Unterbringung von Geflüchteten. Die Zahl der in Deutschland Schutzsuchenden ist durch den Angriff Russlands auf die Ukraine nochmals stark angestiegen. Darauf haben wir bereits im Jahr 2021 reagiert und die 2015/2016 erlassenen Sonderregelungen für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Flüchtlingsunterunterkünften reaktiviert, befristet bis 31. Dezember 2024. Um die Kommunen auch zukünftig zu entlasten, soll die Bereitstellung der Unterkünfte für einen längeren Zeitraum erleichtert möglich sein. Daher werden die Sonderregeln um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

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Änderung des EU-Direktwahlaktes

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Wir haben in dieser Woche abschließend einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschluss des Rates der EU vom 13. Juli 2018 zur Änderung des Direktwahlakts beraten. Die Änderung verpflichtet die großen Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, zukünftig eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent bei der Wahl zum Europäischen Parlament (EP) einzuführen. Der Gesetzentwurf musste mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag angenommen werden und muss noch dem Bundesrat zugeleitet werden. Eine Mindesthürde gab es seit 2011 aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und mangels europarechtlicher Vorgaben nicht mehr.

Wann die Sperrklausel hierzulande in Kraft tritt, ist derzeit allerdings noch nicht absehbar. Denn damit der geänderte Direktwahlakt überhaupt in Kraft treten kann, ist die Zustimmung aller Mitgliedstaaten nötig. Was bisher feststeht: Bei der nächsten Wahl zum EP 2024 bleibt es bei der aktuellen Rechtslage ohne Mindesthürde, da Zypern und Spanien gegenwärtig noch nicht zugestimmt haben. Inzwischen liegen bereits weitreichendere Reformvorschläge des EP vor, die insbesondere die Einführung sogenannter „transnationaler Listen“ vorsehen. Dieses Vorhaben hat die Ampel mit einem Antrag unterstützt, den wir in der letzten Sitzungswoche verabschiedet haben.

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EU-weite Rechte von entsandten Kraftfahrer:innen durchsetzen

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Im EU-Ausland angestellte LKW- oder Busfahrer:innen, die Güter oder Fahrgäste durch oder innerhalb von Deutschland befördern, unterliegen dem sogenannten Entsenderecht. Für sie gelten bestimmte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Die EU hat mit der 2020 in Kraft getretenen Straßenverkehrsrichtlinie Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Arbeitnehmerrechte für entsandte Fahrer:innen besser durchzusetzen.

Konkret ist vorgesehen, eine Meldepflicht für im EU-Ausland ansässige Arbeitgeber einzuführen. Sie sollen digital über das sogenannte Binnenmarkt-Informationssystem registriert werden. Um zu überprüfen, ob die Rechte von Beschäftigten eingehalten werden, müssen Arbeitgeber ihren Fahrer:innen bestimmte Unterlagen zur Verfügung stellen, die diese dem Zoll auf Verlangen vorzulegen haben – darunter Gehaltsnachweise, Arbeitsverträge und Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers. Wenn Arbeitgeber gegen diese Vorschriften verstoßen, können Bußgelder verhängt werden. Um die Vollstreckung zu verbessern, soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.

Es müssen diverse Gesetze und Verordnungen geändert werden, darunter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, um die EU-Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen. In dieser Woche haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts abschließend in 2./3. Lesung beraten.

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Nordmazedonien auf dem Weg in die EU unterstützen

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2023 ist ein entscheidendes Jahr für die europäische Zukunft Nordmazedoniens. Seit 2005 ist das im September 1991 unabhängig gewordene Land offizieller EU-Beitrittskandidat. Nordmazedonien ist in den letzten beiden Jahrzehnten durch verschiedene Phasen gegangen, in denen teilweise die klare Orientierung auf eine Annäherung an die EU und ihre Werte verloren zu gehen drohte. In den letzten Jahren kehrte das Land zu einem realistischen und ambitionierten euro-atlantischen Kurs und Reformprozess zurück.

Bilaterale Konflikte zunächst mit Griechenland führten jedoch zu Blockaden des Erweiterungsprozesses. Die erste EU-Beitrittskonferenz mit Nordmazedonien fand erst am 19. Juli 2022 statt. Gegenwärtig ist der tatsächliche Verhandlungsbeginn auf Betreiben Bulgariens mit der Bedingung verknüpft, dass die bulgarische Bevölkerungsgruppe Aufnahme in die Verfassung Nordmazedoniens findet.

Trotz allem bleibt überragendes politisches Ziel Nordmazedoniens der Beitritt zur EU. Die Ampelfraktionen unterstützen dieses Anliegen mit einem Antrag, der in dieser Woche im Plenum verabschiedet wird. Der EU-Beitritt des Landes ist im beiderseitigen Interesse, und Fortschritte auf diesem Weg werden eine weitreichende Symbolwirkung für die weiteren Staaten des Westbalkans haben.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, die Republik Nordmazedonien zu der Verfassungsänderung zu ermutigen, um damit die Voraussetzungen für den nächsten Schritt im Beitrittsprozess zu schaffen. Gleichzeitig soll Bulgarien aufgerufen werden, den Weg Nordmazedoniens in die EU zu unterstützen und von weiteren Bedingungen abzusehen. Bilateral und auf EU-Ebene soll die Bundesregierung für den Beitritt werben. In Nordmazedonien sollen weiterhin Reformprozesse und Dialogmaßnahmen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterstützt und kulturelle und bildungspolitische Programme ausgeweitet werden.

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Meine Rede zum Berufsbildungsbericht 2023

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Wie hat sich der Ausbildungsmarkt hierzulande entwickelt? Wie viele Bewerber:innen standen wie vielen Ausbildungsplätzen gegenüber? Wie viele junge Erwachsene haben keinen Berufsabschluss? Diese und weitere Fragen werden im jährlichen Berufsausbildungsbericht behandelt, den wir für 2023 in dieser Woche im Bundestag beraten haben.

Die zentrale Herausforderung auf dem Ausbildungsmarkt bleibt es, Angebot und Nachfrage zusammenzuführen: So blieben knapp 70.000 Ausbildungsplätze unbesetzt, während nahezu 23.000 Bewerber:innen gänzlich unversorgt blieben. Knapp 38.000 Bewerber:innen besuchten weiter die Schule, absolvierten eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder hatten einen Studienplatz in Aussicht. In einigen Berufen und Regionen ist der Anteil unbesetzter Stellen besonders hoch. Dies betrifft etwa Handwerks- und Bauberufe. Dahingegen hatten junge Menschen, die etwa Tierpfleger:in werden wollten, geringere Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Der Bericht zeigt auch, dass zu viele junge Erwachsene keinen Berufsabschluss haben. 2,64 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 haben keinen Berufsabschluss, also fast 18 Prozent – ein Anstieg von 2,3 Prozentpunkten im Vergleich zu 2020. Für sie ist das Risiko, auch längerfristig arbeitslos zu bleiben, besonders hoch.

Mit der Ausbildungsgarantie, die wir mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz auf den Weg gebracht haben, wollen wir gegen diese Entwicklung ansteuern. Durch die Garantie soll allen Jugendlichen der Zugang zu einer vollqualifizierten, möglichst betrieblichen Berufsausbildung ermöglicht werden.

Weitere Informationen zum Berufsbildungsbericht gibt es hier.