Wer diskriminiert wird, muss sich rechtlich wehren können. Um den Schutz vor Diskriminierung zu verbessern, passen wir die Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an. Die wichtigste Änderung: Wer von Diskriminierung betroffen ist, soll künftig vier statt zwei Monate Zeit haben zu entscheiden, ob sie oder er den Anspruch nach dem AGG geltend machen möchte. Darüber hinaus sind zivilrechtliche Anpassungen bei Benachteiligungsverboten im AGG sowie die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgesehen. Darüber haben wir in 1. Lesung im Bundestag beraten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Katharina Abelshttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngKatharina Abels2026-06-12 13:03:442026-06-12 13:03:44Besser Schutz und mehr Unterstützung für Betroffene von Diskriminierung
Die Zahl der Unfälle mit Elektro-Rollern hat stark zugenommen. Besonders ärgerlich: Bei Unfällen mit Leih-E-Scootern bleiben Geschädigte immer wieder auf ihrem Schaden sitzen. Wir wollen es Unfallopfern deshalb erleichtern, Schadensersatz zu bekommen. Bei Unfällen mit gemieteten E-Scootern ist die Fahrerin oder der Fahrer häufig schwer zu ermitteln. Daher wird – wie bei anderen Kraftfahrzeugen – eine Gefährdungshaftung für den Halter von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen eingeführt. So wird verhindert, dass die Geschädigten leer ausgehen.
Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos. Ziel ist ein gutes und besonnenes Miteinander im Straßenverkehr. Darüber haben wir in 1. Lesung im Bundestag beraten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Katharina Abelshttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngKatharina Abels2026-06-12 13:01:382026-06-12 13:01:38Verschärfte Haftung bei Unfällen mit E-Scootern
Betroffene von schweren Straftaten sollen im Verfahren vor Gericht leichter professionelle Unterstützung durch psychosoziale Begleitung erhalten können. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der nicht-rechtlichen Begleitung von Opfern schwerer Straftaten. Betroffene werden so während des gesamten Strafverfahrens qualifiziert betreut, informiert und unterstützt. Wir wollen, dass das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung besser angenommen wird. Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche die Begleitung ohne Antrag und damit leichter erhalten können. Zudem sollen Opfer von gravierender häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Denn dieser Opfergruppe steht trotz ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit bislang weder ein Anspruch auf anwaltliche Unterstützung noch eine psychosozialen Prozessbegleitung zu. Das werden mit der Gesetzesnovelle ändern, die wir in dieser Woche zum ersten Mal im Bundestag beraten haben.
Das von der schwarz-roten Bundesregierung eingesetzte Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) ist ein Generationenprojekt und finanzpolitisches Instrument zur Stärkung der Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Es dient dem Abbau des Investitionsstaus der vergangenen zwei Jahrzehnte. Für das laufende Jahr wird so ein Beitrag von rund 0,5 Prozentpunkten zum BIP-Wachstum erwartet. Mit neuen Instrumenten sorgt Finanzminister Lars Klingbeil außerdem für volle Transparenz: Bürgerinnen und Bürger, Investoren und Unternehmen können jederzeit im Internet klar nachvollziehen, wohin jeder Euro fließt. Investitionen in Infrastruktur benötigen jedoch Zeit. Da das Sondervermögen erst seit Ende des vergangenen Jahres zur Verfügung steht, sind kurzfristig noch keine umfassenden Fertigstellungen zu erwarten. Umso wichtiger ist eine zügige Umsetzung. Insbesondere das Verkehrsministerium sollte Projekte effizient voranbringen. Die Länder sind gefordert, die Mittel schnell an die Kommunen weiterzuleiten, damit Investitionen vor Ort zeitnah wirksam werden.
Die aktuellen Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes zeigen: Die Elektromobilität gewinnt in Deutschland deutlich an Fahrt. Mit knapp 60.000 neu zugelassenen E-Autos im Mai und einem Plus von 39,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat ist bereits jedes vierte neu zugelassene Fahrzeug vollelektrisch. Ein wesentlicher Treiber dieser positiven Entwicklung ist die neue E-Auto-Förderung der Bundesregierung, die den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität erleichtert und für mehr Planungssicherheit sorgt. Daneben tragen auch hohe Spritpreise, ein wachsendes Angebot günstigerer Modelle und der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur zur steigenden Nachfrage bei. Die Zahlen zeigen: Gute politische Rahmenbedingungen wirken. Das stärkt den Industriestandort Deutschland, sichert Arbeitsplätze und bringt den Klimaschutz voran.
Mit dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag vom 17. Juni 1991 wurde ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen Deutschland und Polen aufgeschlagen. Seitdem hat sich zwischen beiden Ländern eine enge Partnerschaft entwickelt, die auf Versöhnung, Vertrauen und gemeinsamer Verantwortung in Europa beruht. Die Zusammenarbeit in der Europäischen Union, der NATO und im Weimarer Dreieck bildet dafür ein starkes Fundament. Zugleich prägen intensive wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Kontakte sowie zahlreiche Städtepartnerschaften und Jugendaustausche das Miteinander. Das 35- jährige Jubiläum des Nachbarschaftsvertrags im Jahr 2026 ist daher Anlass, auf das Erreichte zu blicken und die deutsch-polnische Freundschaft weiter zu stärken. Dies tun wir mit einer vereinbarten Debatte im Deutschen Bundestag.
Ehrenamtliches Engagement ist das Rückgrat unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Millionen Menschen übernehmen jeden Tag Verantwortung – in Vereinen, Initiativen, im Katastrophenschutz, im Sport, in der Kultur und an vielen anderen Orten. Dieses Engagement verdient Anerkennung, verlässliche Absicherung und moderne Rahmenbedingungen.
Deshalb haben wir das Thema anlässlich des vom Bundespräsidenten zum Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai ausgerufenen „Ehrentags“ auch im Plenum aufgegriffen und machen deutlich: Wer sich für andere einsetzt, darf nicht durch Bürokratie, Unsicherheit oder fehlende Unterstützung ausgebremst werden. Mit dem ersten Teil des Zukunftspakts Ehrenamt haben wir bereits wichtige Verbesserungen erreicht: höhere Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen, bessere Haftungsregelungen und Erleichterungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Jetzt geht es darum, im zweiten Teil des Zukunftspakts vor allem bürokratische Hürden weiter abzubauen und Engagement einfacher zu machen. Denn klar ist: Ein starker Zusammenhalt braucht ein starkes Ehrenamt.
Mieten steigen rasant und belasten viele Menschen massiv – besonders in Städten. Deshalb setzen wir auf einen klaren Dreiklang: schneller bauen, Gemeinwohl stärken, Mieterinnen und Mieter schützen. Wir bringen Tempo in den Wohnungsbau – mit Rekordinvestitionen in sozialen Wohnraum, schnelleren Genehmigungen und neuen Programmen, um mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Gleichzeitig stärken wir das Gemeinwohl: Kommunale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und eine neue Wohngemeinnützigkeit sorgen dafür, dass Wohnraum dauerhaft bezahlbar bleibt – statt Renditeinteressen zu dominieren. Und wir schützen Mieterinnen und Mieter konkret: Schlupflöcher bei möblierten Wohnungen werden geschlossen, Kurzzeitvermietungen eingeschränkt und überhöhte Mietsteigerungen begrenzt. Niemand soll seine Wohnung wegen kurzfristiger Krisen verlieren. Klar ist aber auch: In besonders angespannten Städten braucht es mehr. Deshalb wollen wir den Ländern ermöglichen, stärkere Instrumente wie Mietendeckel einzuführen. Unser Ziel: Ein Wohnungsmarkt, der für alle funktioniert – nicht für die höchste Rendite, sondern für das Gemeinwohl.
Die Koalition hat sich auf ein wichtiges Entlastungssignal verständigt: Wir werden den nationalen CO2-Preis stabil halten. Auch für 2027 soll im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) der gleiche Preiskorridor wie für 2026 gelten: von 55 bis 65 Euro. Damit verhindern wir eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger und kleinerer und mittlerer Unternehmen in Höhe von 2,8 Milliarden Euro. Ab 2028 wird der ETS 2 das BEHG ablösen und einen CO2-Preis auf ähnlichem Niveau EU-weit und einführen.
Die Energiekrise und ihre Verschärfung infolge des Iran-Krieges zeigen einmal mehr: Der beschleunigte Umstieg auf erneuerbare Energien ist eine Frage von Sicherheit, Bezahlbarkeit und wirtschaftlicher Stärke. Mit dem Koalitionsvertrag haben wir die richtigen Weichen gestellt: Wir wollen alle Potenziale der Erneuerbaren nutzen, die Netze schneller ausbauen und besser auslasten. Dazu gehört, das Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ zu stärken, Prosumer – also Akteure, die gleichzeitig Energie erzeugen und verbrauchen – zu aktiven Akteuren der Energiewende zu machen und den Ausbau von Netzen und Erneuerbaren besser zu synchronisieren. Entscheidend ist jetzt, Investitionssicherheit zu schaffen und zugleich die Marktintegration von Erneuerbaren, Speichern und Flexibilitäten voranzubringen. Die anstehenden Entscheidungen zu Netzanschlüssen und zur Reform des EEG sind dafür wegweisend. Unser Ziel bleibt klar: sichere, saubere und bezahlbare Energie für alle Bürgerinnen und Bürger – getragen von nachhaltiger europäischer Wertschöpfung.