Infodienst – Seite 2 von 160 – Oliver Kaczmarek, Md

Priorität Wohnungsbau: Baugesetzbuch bekommt ein Upgrade

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Mit dem „Baugesetzbuch-Upgrade“, das diese Woche zum ersten Mal im Bundestag beraten wurde, wollen wir Planung und Wohnungsbau auf ein neues Niveau heben: schneller, transparenter und kommunalfreundlicher. Das Ziel: mehr bezahlbarer Wohnraum. Planverfahren sollen künftig nicht mehr fünf oder fünfzehn Jahre dauern, sondern in der Regel innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Dafür schaffen wir verbindliche Fristenziele, einen neuen Planungstakt und eine digitale Verfahrensampel. Auch Umweltprüfungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen wollen wir deutlich effizienter und zielgerichteter machen. Durch konsequente Digitalisierung werden Prozesse einfach, schneller und günstiger. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Kommunen den Wohnungsbau als „überragendes öffentliches Interesse“ festlegen können, damit neue Wohnungen bei Planungsentscheidungen stärker gewichtet werden. Zudem stärken wir kommunale Vorkaufsrechte und unterstützen Städte und Gemeinden besser im Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien. Immobilien, deren Eigentümer soziale Missstände dulden oder sogar befördern, akzeptieren wir ebenso wenig wie städtische Räume, die sich der kommunalen Kontrolle entziehen und zu Zentren von Sozialbetrug werden.

Gleichberechtigte Teilhabe für alle ist Menschenrecht

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Inklusion ist ein zentraler Maßstab für den sozialen und demokratischen Fortschritt unseres Landes. Für die SPD bedeutet das: Teilhabe ist ein Menschenrecht, Barrierefreiheit gehört zur Daseinsvorsorge und muss baulich, digital und sozial konsequent verwirklicht werden. In einem aktuellen Zukunftspapier haben wir unseren politischen Anspruch formuliert: Wir wollen Inklusion von einem Versprechen zur gelebten Realität machen – im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“.

Eine inklusive Gesellschaft nutzt nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern stärkt den Zusammenhalt, verbessert den Alltag vieler Menschen und macht unser Land insgesamt gerechter und moderner.

Prävention ist Investition in die Zukunft – Maßnahmen für besseren Kinder- und Jugendschutz

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Wir wollen einen modernen, wirksamen Kinder- und Jugendschutz, der Gesundheitsrisiken frühzeitig reduziert und Prävention als zentrale Zukunftsinvestition versteht. Das haben wir in einem aktuellen Positionspapier festgehalten. In den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen wollen wir Anreize für ausgewogene Ernährung und mehr Bewegung setzen, den Zugang zu Alkohol und Nikotin einschränken und junge Menschen vor schädlichen digitalen Einflüssen schützen. Präventive Maßnahmen sind dabei Ausdruck von Fürsorge, nicht von Bevormundung. Ziel ist es, ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen und soziale Ungleichheiten zu verringern. Dabei setzen wir auf evidenzbasierte Maßnahmen, die den Alltag erleichtern, Familien entlasten und gesundheitliche Risiken und deren gesellschaftliche Kosten senken.

Orientierungsdebatte Organspende: Bundestag berät über die Zukunft der Spendenregelung

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Im Rahmen einer Orientierungsdebatte zur Organspende wurden in dieser Sitzungswoche im Bundestag zwei Gruppenanträge diskutiert. Ein überfraktioneller Antrag will die so genannte Widerspruchslösung einführen. Demnach würde grundsätzlich jede Person als Organspender gelten, sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit der Widerspruchslösung soll das Ziel erreicht werden, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Ein weiterer Antrag positioniert sich gegen die Widerspruchsregelung. Derzeit dürfen in Deutschland nach dem Tod einer Person Organe nur dann zum Zweck einer Spende entnommen werden, wenn sie oder deren nächste Angehörige dem zugestimmt haben. Bereits 2020 hatte der Bundestag eine Widerspruchslösung abgelehnt.

Kreislaufwirtschaftsstrategie: Recycling stärken und größere Unabhängigkeit von Rohstoffimporten

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Deutschland braucht Rohstoffe –hat selbst aber wenige davon. Deshalb soll die von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie dazu führen, dass wir Ressourcen effizienter nutzen, Abhängigkeiten reduzieren und Wertschöpfung im Land halten.

Konkret legt die Bundesregierung jetzt ein Aktionsprogramm mit zwölf Maßnahmen vor. Der Fokus: Investitionen in moderne Recyclingtechnologien, zirkuläre Geschäftsmodelle und eine Digitalinitiative, die Stoffkreisläufe besser schließt. Eine neue Plattform soll Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft an einen Tisch bringen. Auch öffentliche Beschaffung und Kreislaufwirtschaftsrecht werden weiterentwickelt.

Das Ziel dahinter: Umwelt- und Industriepolitik zusammendenken und daraus echte wirtschaftliche Chancen machen.

Nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen

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Unser Gesundheitssystem hat ein Problem: Deutschland gibt zwar viel für Gesundheit aus, doch die Qualität ist nicht immer entsprechend hoch. Es geht also nicht nur ums Geld, sondern darum, wie sinnvoll es eingesetzt wird.

Versicherte und Arbeitgeber haben die steigenden Kosten der letzten Jahre bereits getragen – durch höhere Beiträge. Das kann so nicht immer weitergehen. Jetzt kommt es darauf an, die gesetzliche Krankenversicherung stabil und leistungsfähig zu halten, ohne die Beitragszahler weiter zu belasten. Wir müssen Ausgaben und Einnahmen wieder ins Gleichgewicht bringen und notwendige Reformen endlich umsetzen. Auch die Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung werden einen Teil der Lasten tragen müssen, ebenso wie Hersteller von Arznei- und Hilfsmitteln, Krankenkassen, Beitragszahler und der Bund.

Das ruft bei vielen Sorgen hervor. Zahlreiche Ärztinnen und Therapeuten, Patientinnen und Patienten schreiben momentan ihre Abgeordneten an. Ich habe dazu bereits Gespräche in Arztpraxen in meinem Wahlkreis geführt. Ich nehme die Sorgen ernst.

Mit der ersten Lesung im Bundestag in dieser Woche geht der Entwurf der GKV-Reform von Ministerin Nina Warken nun ins parlamentarische Verfahren. Ich finde den Vorschlag an vielen Stellen noch nicht ausgewogen. Als SPD werden wir genau hinschauen und auf Verbesserungen hinarbeiten.

Wertschätzung für unsere Veteraninnen und Veteranen

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Zum zweiten Mal begeht Deutschland rund um den 15. Juni den Nationalen Veteranentag. Er geht auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages zurück und würdigt die Leistungen aller aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Der Veteranentag ist ein Tag der Anerkennung, des Respekts und des Dankes. Seit der Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955 haben über zehn Millionen Frauen und Männer in unseren Streitkräften gedient. Ihr Dienst verlangt viel: Einsatzbereitschaft, persönliche Entbehrungen und die Bereitschaft, unter schwierigen Bedingungen Verantwortung zu übernehmen. Viele Veteraninnen und Veteranen haben im In- und Ausland unter hohen Belastungen gedient; manche tragen körperliche oder seelische Folgen ihres Einsatzes bis heute. Ihnen gebühren unsere Anerkennung, unser Respekt und unser Dank. Der diesjährige Veteranentag steht unter dem Motto „Veterans, Family & Friends“. Damit rückt er auch die Familien sowie Freundinnen und Freunde in den Blick, die mit Rückhalt und Verständnis einen wichtigen Beitrag leisten. Die zentrale Festveranstaltung findet in diesem Jahr am 21. Juni im und am Reichstagsgebäude statt; hinzu kommen zahlreiche Veranstaltungen im ganzen Land.

Besser Schutz und mehr Unterstützung für Betroffene von Diskriminierung

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Wer diskriminiert wird, muss sich rechtlich wehren können. Um den Schutz vor Diskriminierung zu verbessern, passen wir die Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an. Die wichtigste Änderung: Wer von Diskriminierung betroffen ist, soll künftig vier statt zwei Monate Zeit haben zu entscheiden, ob sie oder er den Anspruch nach dem AGG geltend machen möchte. Darüber hinaus sind zivilrechtliche Anpassungen bei Benachteiligungsverboten im AGG sowie die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgesehen. Darüber haben wir in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Verschärfte Haftung bei Unfällen mit E-Scootern

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Die Zahl der Unfälle mit Elektro-Rollern hat stark zugenommen. Besonders ärgerlich: Bei Unfällen mit Leih-E-Scootern bleiben Geschädigte immer wieder auf ihrem Schaden sitzen. Wir wollen es Unfallopfern deshalb erleichtern, Schadensersatz zu bekommen. Bei Unfällen mit gemieteten E-Scootern ist die Fahrerin oder der Fahrer häufig schwer zu ermitteln. Daher wird – wie bei anderen Kraftfahrzeugen – eine Gefährdungshaftung für den Halter von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen eingeführt. So wird verhindert, dass die Geschädigten leer ausgehen.

Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos. Ziel ist ein gutes und besonnenes Miteinander im Straßenverkehr. Darüber haben wir in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Mehr professionelle Unterstützung für Opfer von schweren Straftaten

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Betroffene von schweren Straftaten sollen im Verfahren vor Gericht leichter professionelle Unterstützung durch psychosoziale Begleitung erhalten können. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der nicht-rechtlichen Begleitung von Opfern schwerer Straftaten. Betroffene werden so während des gesamten Strafverfahrens qualifiziert betreut, informiert und unterstützt. Wir wollen, dass das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung besser angenommen wird. Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche die Begleitung ohne Antrag und damit leichter erhalten können. Zudem sollen Opfer von gravierender häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Denn dieser Opfergruppe steht trotz ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit bislang weder ein Anspruch auf anwaltliche Unterstützung noch eine psychosozialen Prozessbegleitung zu. Das werden mit der Gesetzesnovelle ändern, die wir in dieser Woche zum ersten Mal im Bundestag beraten haben.