Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen sichern
Seit mehr als zehn Jahren herrscht in Libyen ein Bürgerkrieg, der das Land politisch spaltet. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen hat die Bundesregierung 2019 den so genannten „Berliner Prozess“ angestoßen und das Land entwicklungspolitisch substanziell unterstützt, um Frieden und Stabilität in Libyen und der Region zu ermöglichen.
Trotz einiger Erfolge hat sich die Situation zuletzt wieder verschärft. Verstöße gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen sowie die hohe Anzahl ausländischer Söldnerinnen- und Söldner und islamistischer Terrororganisationen gefährden weiterhin den Friedensprozess im Land. In seiner Resolution vom 19. Oktober 2023 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erneut alle Staaten aufgefordert, die Umsetzung des Waffenembargos zu unterstützen.
Das Engagement der internationalen Staatengemeinschaft in Libyen bleibt daher weiterhin notwendig. Seit Februar 2020 engagiert sich die Bundeswehr bei der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des gegen Libyen verhängten Waffenembargos. Der Einsatz umfasst die Bekämpfung von Schleuserinnen und Schleusern, die Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Erdöl sowie die Seenotrettung von Geflüchteten.
Das Mandat wurde diese Woche in 1. Lesung debattiert, umfasst weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten und soll auf Antrag der Bundesregierung bis zum 30. April 2025 verlängert werden. Es wird regelmäßig evaluiert.
Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/105/2010508.pdf