Verkehr und Infrastruktur – Seite 2 von 5 – Oliver Kaczmarek, Md

Digital- und Gigabit-Strategie der Bundesregierung

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Bei der Gigabit-Strategie geht es insbesondere um leistungsfähige digitale Infrastrukturen. Bis zum Jahr 2025 soll die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen in Deutschland über einen Anschluss mit Glasfaser für schnelles Internet verfügen. Im Mobilfunk will die Bundesregierung bis 2026 unterbrechungsfreie drahtlose Sprach- und Datendienste für alle Endnutzer flächendeckend erreichen. Besonders die breitbandige Versorgung und die nutzbare Qualität in ländlichen Räumen soll vorangetrieben werden. Mindestens entlang von Straßen, sowie an allen Schienen- und Wasserwegen soll ein Zugang, frei von Unterbrechungen, gewährleistet werden.

Bei der Umsetzung der Maßnahmen werden wir darauf achten, dass der eigenwirtschaftliche und geförderte Ausbau sinnvoll und effektiv ineinandergreifen. Genehmigungsverfahren beschleunigen wir und machen den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten mit dem neuen Gigabitgrundbuch schneller und einfacher. Durch die Einführung neuer Methoden zur Verlegung wollen wir die Verglasfaserung und den Ausbau der digitalen Infrastruktur weiter vorantreiben. Außerdem haben alle Ministerien zusammen mit der Digitalstrategie ihre digitalpolitischen Schwerpunkte und Ziele für die kommenden Jahre der Regierungsarbeit festgelegt. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite Gigabitstrategie | Bundesregierung.

Mehr Entlastung durch eine abgesenkte Energiesteuer für Kraftstoffe

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Die im Zuge des Krieges erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise belasten Bürger*innen und Unternehmen. In dieser Woche beraten wir deshalb abschließend einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der die Energiesteuer zeitlich befristet auf das europäische Mindestmaß senkt. Dadurch werden Verbraucher*innen und Wirtschaft kurzfristig entlastet. Die Senkung der Energiesteuer soll ab dem 1. Juni in Kraft treten und für die Dauer von drei Monaten gelten. Für Benzin reduziert sich der Steuersatz um 29,55 ct/Liter, für Diesel-kraftstoff um 14,04 ct/Liter. Auch der Steuersatz bei Gas wird gesenkt: für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, sowie für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg. Nachzulesen ist dies im entsprechenden Gesetzesentwurf.

Regionalisierungsgesetz: Bund finanziert 9-Euro-Ticket

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Um die gestiegenen Belastungen bei Strom, Lebensmitteln, Heizung und Mobilität kurzfristig abzufedern, hat die Bundesregierung umfangreiche Entlastungen auf den Weg gebracht. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehört unter anderem ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket für drei Monate. Mit diesem 9-Euro-Ticket, auch bekannt als „9 für 90“-Ticket, sollen die Bürger*innen unmittelbar entlastet und Energieeinsparung ermöglicht werden. Für den Zeitraum Juni bis August 2022 wird ein Tarif angeboten, der für 9 Euro pro Kalendermonat die bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht. Bestandskunden sowie Inhaber*innen von Abotickets werden automatisch auf das neue 9-Euro-Ticket umgestellt. Wir sorgen dafür, dass das 9-Euro-Ticket vor Ort ab dem 1. Juni umgesetzt werden kann. Details finden Sie hier.

Mehr Energiesicherheit durch besseren Schutz von kritischer Infrastruktur

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Russland setzt verstärkt Energie als Waffe ein. Erst vor kurzem hat Putin die Gaslieferungen nach Polen und Bulgarien gestoppt. Er droht auch Deutschland mit einem Lieferstopp. In dieser Woche beraten wir deshalb abschließend den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes. Mit dem Entwurf schaffen wir Rechtssicherheit und Berechenbarkeit für alle Marktteilnehmer*innen. Sollte es künftig zu einer Knappheit bei Gas kommen, muss man wissen, wie viel Gas gebraucht wird und wofür. Diese Informationen werden künftig zentral von einer digitalen Plattform bei der Bundesnetzagentur gesammelt und verwaltet. Wenn das Gas zugeteilt wird, muss es auch bezahlt werden. Dürfen Gasanbieter einen Preisanstieg nicht weiterreichen und gehen deshalb insolvent, kommt gar kein Gas mehr an. Deshalb sieht der Entwurf die Weitergabe von Preisaufschlägen vor. Dafür werden enge und transparente Kriterien festgelegt. Besteht eine konkrete Gefahr, dass ein Unternehmen seinen Verpflichtungen innerhalb der kritischen Infrastruktur nicht nachkommt, kann der Staat eingreifen.

Bund finanziert „9-für-90“ Ticket

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Um die gestiegenen finanziellen Belastungen der Bürger*innen bei Strom, Lebensmitteln, Heizung und Mobilität kurzfristig abzufedern, hat die Bundesregierung Ende März ein Entlastungspaket geschnürt. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehört unter anderem ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket für drei Monate. Für den Zeitraum Juni bis August 2022 wird ein Tarif angeboten, der für 9 Euro pro Kalendermonat die bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht. Bestandskunden sowie Inhaber*innen von Abotickets werden automatisch auf das neue „9-für-90“-Ticket umgestellt. Ziel ist, die Bürger*innen finanziell zu entlasten und einen Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV und zur Energieeinsparung zu setzen. Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes erhöhen wir die finanziellen Mittel der Länder und sorgen so dafür, dass das „9-für-90“-Ticket vor Ort umgesetzt werden kann. Gleichzeitig erhalten die Bundesländer finanzielle Mittel im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirmes, um auch für das Jahr 2022 den Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile im ÖPNV zu finanzieren.

Steuerentlastungen für Familien

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Angesichts erheblicher Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, besteht Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern Bündnis 90/Die Grünen und FDP, schlägt daher ein Steuerentlastungsgesetz vor. Das sieht finanzielle Entlastungen und Steuervereinfachungen vor.

  • Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie der Grundfreibetrag angehoben.
  • Die geplante, bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler*innen auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wird vorgezogen. Entsprechend wird die Mobilitätsprämie für Geringverdiener erhöht.
  • Die Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Von der Anhebung des Grundfreibetrags profitieren alle Steuerpflichtigen, wobei die Bezieher niedrigerer Einkommen relativ stärker entlastet werden. Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags reduziert den administrativen Aufwand für Steuerzahler*innen und Steuerverwaltung und bringt Entlastungen für die Arbeitnehmer*innen. Die höhere Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie entlasten Fernpendler*innen gezielt von den gestiegenen Mobilitätskosten.

Auch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz soll Entlastungen für Familien bieten. Ziel ist es hier, die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Daher schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wirtschaftliche und soziale Maßnahmen vor, die sehr schnell greifen sollen. Damit bekommen die Bürger*innen sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen weiterhin Unterstützung. So werden beispielsweise Unternehmen zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung gezielt mit konsequenten Maßnahmen unterstützt. Gleichzeitig gibt es die Homeoffice-Pauschale und die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld. Außerdem wird die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 noch einmal verlängert.

Zusätzliche Regionalisierungsmittel für ÖPNV

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Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist Aufgabe der Daseinsvorsorge. Dieses Prinzip wird im Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (auch Regionalisierungsgesetz) seit 1996 verankert. Dieses Gesetz sieht vor, dass der Bund den Ländern jährlich Mittel zur Verfügung stellt, um ein attraktives Angebot im ÖPNV zu sichern und auszubauen.

Seit Beginn der Corona-Krise hat der Bund die Länder bereits durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 2,5 Mrd. Euro bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützt. So wird sichergestellt, dass das Angebot trotz eines massiven Passagierrückgangs in vollem Umfang aufrechterhalten bleibt. Aber auch in den kommenden Monaten ist der Sektor durch die Pandemie stark belastet. Deshalb erhöhen wir die Mittel für im Jahr 2021 entstandene finanzielle Nachteile nochmals um insgesamt 1 Mrd. Euro. Die Länder müssen dafür ihren hälftigen Anteil an der Finanzierung nachweisen. Das Gesetz wurde in dieser Woche im Bundestag beschlossen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/304/1930400.pdf

Bund finanziert Investitionen in die Bahnhöfe Schwerte, Ergste und Frömern

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Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) hat seit jeher eine besondere Bedeutung in der Region und bringt täglich tausende Berufstätige aus dem Kreis Unna weiter in das Ruhrgebiet hinein. Auch im Hinblick auf klima-freundliche Mobilität kommt dem ÖPNV eine Schlüsselrolle zu. Deshalb werden mit dem „1.000-Bahnhöfe-Programm“ bis 2026 mehr als eine halbe Milliarde Euro in die Bahnhöfe in Deutschland investiert. „Von dem Programm profitieren auch der Bahnhof in Schwerte sowie die Haltepunkte in Schwerte-Ergste und Fröndenberg-Frömern“, teilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit.

Mit den Geldern werden verschiedene Investitionsmaßnahmen finanziert, die die Attraktivität des Bahnverkehrs steigern. Dazu gehört unter anderem der barrierefreie Umbau kleinerer Bahnhöfe. Von dieser Maßnahme, die schon seit einiger Zeit vorgesehen ist, profitieren die Bahnhöfe in Schwerte-Ergste und Fröndenberg-Frömern. „Der barrierefreie Umbau dieser Bahnhöfe ist wichtig, damit auch Menschen mit Handicap oder Familien mit Kinderwagen den öffentlichen Personennahverkehr ohne Einschränkungen nutzen können“, freut sich Kaczmarek.

Als einer von nur sechs Bahnhöfen in ganz Nordrhein-Westfalen profitiert zudem der Bahnhof in Schwerte von einer weiteren Modernisierungs-maßnahme, die eine Sanierung des Empfangsgebäudes vorsieht. Das Ziel der Bundesregierung ist, die Zahl der Fahrgäste bis 2030 zu verdoppeln. Weiterhin wird im kommenden Jahr erstmals mehr Geld in die Schieneninfrastruktur investiert als in Straßen. „Die SPD hat sich im Zuge der Koalitionsverhandlungen sehr stark für eine Aufwertung des ÖPNV eingesetzt“, erklärt Kaczmarek, „daher freue ich mich umso mehr darüber, dass diese Erfolge nun auch im Kreis Unna sichtbar werden.“

Woche der Nachhaltigkeit im Bundestag

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Nachhaltigkeit ist mehr als ein ausgeglichener Haushalt – sondern kann nur im Dreiklang aus Ökologie, sozialer Gerechtigkeit und nachhaltigem Wirtschaften erreicht werden. Mit dem Klimaschutzgesetz haben die Koalitionsfraktionen im Jahr 2019 auch eine stärkere Würdigung des Themas „Nachhaltigkeit und Klima“ im Deutschen Bundestag beschlossen. Dieser Logik folgend fand in dieser Sitzungswoche – und ab jetzt regelmäßig – eine gleichnamige Plenardebatte statt.

Politik muss nachhaltig sein, um die Ökosysteme, das Klima und die Gesundheit zu schützen, Beschäftigung zu guten Bedingungen zu sichern und zukunftsträchtige Branchen entstehen zu lassen. Sie muss wirtschaftliche Prosperität fördern, aber gleichzeitig auch die finanziellen sowie sozialen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft eindämmen. All das haben wir bereits auf einen guten Weg gebracht. Als einziges Industrieland der Welt steigen wir zeitgleich aus Kohle- und Kernenergie aus und treiben den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch Jahr für Jahr auf ein neues Rekordniveau. Wir haben ein ambitioniertes Klimapaket verabschiedet, mit dem wir in den nationalen Emissionshandel einsteigen, die Gebäude in Deutschland energetisch sanieren, den öffentlichen Nahverkehr massiv ausbauen und das Bahnfahren billiger machen. Wir haben sechs ausgeglichene Haushalte in Folge vorgelegt und waren deshalb in der Lage, in der Corona-Krise enorme soziale Auffangnetze zu spannen.

Den detaillierten Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922505.pdf

 

Stärkere Berücksichtigung von CO2-Verbrauch bei der Kfz-Steuer
Mobilität ist für Arbeit und Leben existenziell. Jedoch ist insbesondere der Autoverkehr in Deutschland einer der Hauptverursacher von Treibhausgasen. Um die Ziele des Klimaabkommens zu erreichen, muss an dieser Stellschraube gedreht werden – jedoch nicht durch Verbote oder gar auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger. Mit einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, die in dieser Woche beschlossen wurde, wollen wir deshalb emissionsarme PKWs weiter steuerlich begünstigen, während wir mit dem neuen progressiven CO2-Tarif den CO2-Ausstoß bei ab 1. Januar 2021 neuzugelassenen PKWs stärker berücksichtigen. Damit wollen wir die Nachfrage stärker auf Pkw mit niedrigen Emissionen lenken. So soll der Neukauf von Elektrofahrzeugen weiter gefördert werden, indem alle bis 2025 erstzugelassenen Fahrzeuge zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden, jedoch längstens bis 2030. Denn unsere Anreize wirken: Im August 2020 wurden drei Mal so viele Elektroautos neu zugelassen als im Vorjahr. Mit der Gesetzesänderung treiben wir den sukzessiven Umstieg auf Elektromobilität voran.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/209/1920978.pdf

 

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) zielt auf mehr Klimaschutz und weniger Streit in den Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Viel zu häufig entstehen in den WEGen Konflikte zwischen denen, die bauliche Maßnahmen wollen, und denen, die blockieren. Das Ergebnis in vielen Eigentümergemeinschaften: Ein angespanntes Nachbarschaftsverhältnis und ein baulicher Standard, der dem durchschnittlichen Mietobjekt stark hinterherhinkt. Ziel des Gesetzes ist es, das Konfliktpotenzial innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu reduzieren, Eigentümerrechte zu stärken und Blockaden von Modernisierungen zu verhindern. Mithilfe der Änderungen können wichtige Investitionen erfolgen, ohne dass finanzschwächere Eigentümer überfordert werden.

Eine der wichtigsten Änderungen: Ein einzelner Wohnungseigentümer kann in Zukunft den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, einen barrierefreien Umbau, Einbruchsschutz und einen Glasfaseranschluss von den anderen Eigentümern verlangen, wenn er die Kosten dafür selbst trägt. Früher bedurfte es hierfür in vielen Fällen einer einstimmigen Entscheidung aller Eigentümer. Neben der Erleichterung der Beschlussfassung führt das Gesetz auch zu einer Aufwertung der Eigentümerversammlung als willensbildendes Organ, zu einer Stärkung der Rechte der Eigentümer, zu einer Ausgestaltung des Verwaltungsbeirats als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter und zu einer Harmonisierung von Miet- und Eigentumsrecht.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zudem die Befugnisse des Verwalters präzisiert. Der Verwalter ist und bleibt lediglich ausführendes Organ der WEG. Weil er wichtige Aufgaben erfüllt, haben wir die Einführung eines Sachkundenachweises durchgesetzt: In Zukunft hat jeder Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Eine Zertifizierung erhält nur, wer eine entsprechende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt hat.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918791.pdf

Koalitionsausschuss beschließt Konjunkturpaket

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Reduzierung der Mehrwertsteuer, Zuschüsse für Familien, Hilfen für Kommunen, Deckelung der Sozialabgaben und Förderung von Zukunftstechnologien: Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, hat sich die Regierungskoalition auf ein umfangreiches Konjunkturpaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro geeinigt. Dieses Ergebnis ist aus Sicht der SPD begrüßenswert.

Ein Hauptaugenmerk lag dabei für uns auf der Unterstützung von Familien. Die sozialdemokratische Grundidee einer Kindergrundsicherung besteht einerseits aus finanzieller Unterstützung und andererseits aus dem weiteren Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur. Dieser Zweiklang findet sich in dem beschlossenen Konjunkturprogramm wieder. Wir wollen so allen Kindern Bildung und Teilhabe ermöglichen.

Die Kommunen haben bereits jetzt zum Teil beträchtliche Investitionsrückstände.Durch die Corona-Krise mit wachsenden Ausgaben und sinkenden Einnahmen hat sich ihre Situation noch verschärft. Zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen wie beispielsweise Schulsanierungen werden von Städten und Gemeinden getätigt. Deshalb ist es so wichtig, dass die Kommunen von dem Konjunkturpaket stark profitieren.

Die Eckpunkte im Überblick:

Senkung der Mehrwertsteuer

Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt. Der ermäßigte Satz gilt für Waren des täglichen Bedarfs, etwa für Lebensmittel. Damit soll die Binnennachfrage gestärkt werden.

Familien, Kitas und Schulen

Familien bekommen mehr Geld. Geplant ist ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Der Bonus muss versteuert werden, er wird aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Für Erweiterungen, Umbauten oder Neubauten von Kindergärten, Kitas und Krippen werden eine Milliarde Euro zusätzlich bereitgestellt – die Mittel können auch für die Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden.

Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Gleichzeitig hat die Krise gezeigt, wie wichtig Digitalisierung und digitales Lernen in der Bildung sind. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Deshalb wird im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert. Der Bund wird sich darüber hinaus in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken.

Für Alleinerziehende wiederum, von denen viele schon vor der Corona-Krise unter der Armutsgrenze lebten, wird der abzugsfähige Entlastungsbetrag bis Ende 2021 auf 4000 Euro verdoppelt.

Kommunen

Den Kommunen drohen hohe Steuerausfälle, da vor allem die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle einbricht. Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen sollen von Bund und Ländern zusammen ausgeglichen werden. Der Bund will knapp sechs Milliarden Euro übernehmen, damit die Kommunen handlungsfähig bleiben und weiter investieren können. Eine Übernahme von Altschulden durch den Bund soll es nicht geben.

Dafür sollen die Kommunen an anderer Stelle entlastet werden: Ab sofort wird der Bund 75 Prozent der Kosten für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern übernehmen. Pro Jahr wird das Städte und Gemeinden um rund vier Milliarden Euro entlasten – und auf diese Weise ihren Investitionsspielraum erweitern.

Autofahrer und Autobranche

Eine Kaufprämie für abgasarme Benziner und Dieselautos wird es nicht geben; die Nachfrage nach Benzinern und Dieselautos soll mit der niedrigeren Mehrwertsteuer angekurbelt werden. Gleichzeitig wurden deutlich höhere Prämien für Elektroautos beschlossen. Die Förderung des Bundes für die neue „Innovationsprämie“ soll befristet bis Ende 2021 für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro von 3000 auf 6000 Euro steigen. Dazu kommt eine Förderung der Hersteller. Der Bund plant außerdem, zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur für E-Autos sowie in die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich Elektromobilität und Batteriezellfertigung zu investieren. Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie soll für die Jahre 2020 und 2021 ein „Bonus-Programm“ in Höhe von zwei Milliarden Euro aufgelegt werden.

Stromkunden

Bürger und Unternehmen sollen bei den Stromkosten entlastet werden. Dafür soll die vor Jahren eingeführte EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom-Anlagen ab 2021 durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden. Die Umlage droht aufgrund des Corona-bedingten Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des damit verbundenen Börsenstrompreises stark anzusteigen. Das will die Bundesregierung verhindern. Die EEG-Umlage soll mithilfe von Bundesmitteln im Jahr 2021 bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde liegen sowie im Jahr 2022 bei 6 Cent. Derzeit liegt die Umlage, die Bürger über die Stromrechnung bezahlen, bei 6,76 Cent. Ohne ein Gegensteuern könnte sie Experten zufolge in den kommenden Jahren deutlich höher liegen.

Sozialabgaben

Aufgrund der Corona-Pandemie steigen die Ausgaben in allen Sozialversicherungen. Um eine Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, ist eine „Sozialgarantie 2021“ geplant. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen nicht über 40 Prozent steigen, darüber hinausgehende Finanzbedarfe will der Bund direkt decken. Die Kosten der „Sozialgarantie 2021“ werden allein für das Jahr 2020 mit 5,3 Milliarden Euro beziffert. Die Maßnahme soll die Nettoeinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen und Arbeitgebern Verlässlichkeit bringen.

Bahn und Nahverkehr

Wegen Einnahmeausfällen in der Corona-Krise bekommt die Deutsche Bahn milliardenschwere Finanzhilfen. Der Bund will dem bundeseigenen Konzern weiteres Eigenkapital in Höhe von fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Geplant sind außerdem Hilfen von 2,5 Milliarden Euro für den Öffentlichen Personennahverkehr, da die Fahrgeldeinnahmen derzeit stark verringert sind.

Unternehmen

Besonders belastete Branchen und Betriebe bekommen eine zusätzliche Unterstützung. Geplant sind „Überbrückungshilfen“ mit einem Volumen von maximal 25 Milliarden Euro. Ziel ist es, eine Pleitewelle bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verhindern, deren Umsätze weggebrochen sind. Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden. Sie soll für besonders betroffene Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, aber auch Profisportvereine der unteren Ligen gelten. Erstattet werden sollen fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150.000 Euro für drei Monate.

Geplant sind auch steuerliche Entlastungen für Firmen. So wird der sogenannte steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 erweitert. Betriebe können damit aktuelle Verluste im laufenden Jahr mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen – das soll die Liquidität stärken.

Das Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses gibt es hier: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20200603_Eckpunkte_Konjunkturpaket.pdf