Verkehr und Infrastruktur – Seite 4 von 5 – Oliver Kaczmarek, Md

Bahnhöfe Fröndenberg-Frömern und Schwerte-Ergste: Bund finanziert barrierefreien Umbau

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Der Haushaltsausschuss des Bundestages stellt für die Jahre 2019 bis 2026 insgesamt 330 Millionen Euro für die Schaffung von Barrierefreiheit an kleinen Bahnhöfen zur Verfügung. „Davon profitieren auch die Bahnstationen in Fröndenberg-Frömern und Schwerte-Ergste“, teilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit. Für ihren Ausbau seien jeweils 350 000 Euro vorgesehen. Voraussichtlich bis Ende 2019 sollen die Planungen abgeschlossen sein.

„Die dringend notwendige Modernisierung der Haltepunkte Frömern und Ergste ist wichtig, damit ältere Menschen, Personen mit Handicap, Familien mit Kinderwagen oder Radfahrer den öffentlichen Nahverkehr auch wirklich uneingeschränkt nutzen können“, freut sich Kaczmarek, dass die beiden Bahnsteige im Zukunftsinvestitions-programm aufgenommen worden sind.

Hintergrund: Im Rahmen des 2015 aufgelegten „Zukunftsinvestitionsprogramms“ (ZIP) hatte der Bund einen Planungsvorrat zur Umsetzung von verschiedenen Elementen der Barrierefreiheit an kleinen Bahnhöfen geschaffen. Bisher waren zwar die Mittel für die Planung der Projekte, nicht aber für die bauliche Umsetzung im Bundeshaushalt enthalten. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jetzt geändert. Dadurch wird ermöglicht, dass die Projekte von Planung bis Bau zu 100 Prozent aus dem Bundeshaushalt finanziert werden können.

Musterklage gegen VW startet – Verbraucherinstrument gegen Macht der Konzerne

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Wichtige Nachricht für alle getäuschten VW-Diesel-Käufer: Ab 1. November tritt das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft. Die erste Klage wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geführt.

Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko.

Ab dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. „Ich freue mich, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einreichen wird“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Unna Oliver Kaczmarek.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt. Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen, ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für diesen Verbraucher im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden.

Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen können, ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden.

Grundgesetzänderung für mehr Bildung und sozialen Wohnungsbau

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Die große Koalition will mit den geplanten Grundgesetzänderungen die Basis für eine bessere Kooperation zwischen Bund und Ländern schaffen. Damit soll die Finanzierung von Investitionen in den Bereichen Bildung, sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehr und insbesondere die Unterstützung der Länder durch den Bund vereinfacht werden. Künftig soll der Bund nicht nur in „finanzschwachen“ Kommunen in die kommunale Bildungsinfrastruktur investieren können, deshalb brauchen wir die Änderung des Artikels 104c Grundgesetz (GG). Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass alle Länder und Kommunen mehr Investitionsmöglichkeiten erhalten sollen. Insbesondere der Digitalpakt hängt an dieser Grundgesetzänderung. Nur mit der Änderung des Artikels 104c GG kann sichergestellt werden, dass es ab 1. Januar 2019 Geld für die Digitalisierung an Schulen gibt.

Der neue Artikel 104d GG ermöglicht es dem Bund dauerhaft, den Ländern Finanzhilfen für Investitionen mit gesamtstaatlicher Bedeutung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Die Verbesserung besteht auch darin, dass der Bund den Ländern nun nicht mehr nur Umsatzsteuermittel zur Verfügung stellen kann, bei denen es zwar eine politische, aber keine rechtliche Zweckbildung gibt. Der Bund kann nun also dauerhaft und auf hohem Niveau den sozialen Wohnungsbau fördern.

Der geänderte Artikel 125c GG ermöglicht die Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bereits vor dem 1. Januar 2025. Das GVFG sieht Investitionshilfen des Bundes für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vor. Die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes können so in den Jahren 2020 und 2021 zusammen um 1 Mrd. Euro angehoben werden.

In Artikel 143e GG wird die bereits im Jahr 2017 einfachgesetzlich geregelte Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich der Planfeststellung und Plangenehmigung im Grundgesetz abgesichert.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/034/1903440.pdf

Meine Rede zur Grundgesetzänderung in voller Länge gibt es hier: https://dbtg.tv/fvid/7276724

Straßen.NRW: „Lkw-Nachtfahrverbot und Tempo 50 auf B1 kann nicht realisiert werden“

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Aus hiesiger Sicht könne „ein Nachtfahrverbot für den Schwerverkehr sowie eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung nicht realisiert werden“ – mit diesen Worten reagiert der Landesbetrieb Straßen.NRW auf ein Schreiben des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek. Darin verlangte der Politiker eine Einschätzung der Behörde zu einem Lkw-Nachtfahrverbot und dauerhaften Tempo 50 auf der B1 im Unnaer Innenstadtbereich.

Beides wird von Anwohnern, die unter der Belastung des seit Jahren steigenden Verkehrs auf der Bundesstraße leiden, gefordert. Mitte Juni überreichten sie dem SPD-Politiker einen entsprechenden Antrag mit Unterschriftenliste, der zuvor dem Verkehrsausschuss der Stadt Unna vorgelegt worden war, und baten ihn um Unterstützung gegenüber Straßen.NRW.

Aus Kaczmareks Sicht ist die Antwort des Landesbetriebs unbefriedigend: „Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird meines Erachtens nicht ausreichend gewürdigt, da der Aspekt der Lärmemission in dem Schreiben gar nicht aufgegriffen wird.“

Tatsächlich geht es in Sachen zulässige Höchstgeschwindigkeit ausschließlich um „Gefahrenlagen“. Im Brief heißt es u.a.: „(…) soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur da angeordnet werden, wo mit Sicherheit unangemessene Geschwindigkeiten zu erwarten sind und wo Unfalluntersuchungen eine Unfallhäufigkeit ergeben haben sowie der Streckenverlauf für den Verkehrsteilnehmer unübersichtlich ist. Bei den Kreuzungen Hertinger Straße/Iserlohner Straße/Kessebürener Weg mit der B1 handelt es sich an zwei der kreuzenden Straßen um Unfallhäufungsstellen.“

In einem gemeinsamen Behördentermin zwischen der Stadt Unna und dem Landesbetrieb Straßen.NRW habe man sich auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h verständigt. Dies jedoch nur bis zum Umbau der drei Kreuzungen. Für den Umbau seien umfangreichen Planungen notwendig, welche die bestehenden Unfallproblematiken berücksichtigen und beseitigen sollen. Folglich sei „die Geschwindigkeitsbegrenzung nach Umbau der Kreuzungen obsolet“.

Zum Thema Nachtfahrverbot schreibt die Behörde: „Gemäß §2 FStrG und § 7 FStrWG NRW müsste, um ein Schwerverkehr-Nachtfahrverbot aussprechen zu können, formal eine Teileinziehung vorgenommen werden. Für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist zu beachten, dass eine straßenrechtliche Teileinziehung nicht ohne Auswirkung auf die Klassifizierung der Straße möglich ist. Dauerhafte Verkehrsbeschränkungen würden hier die Abstufung zu einer Gemeindestraße erfordern, was aber wegen des Netzzusammenhangs nicht möglich sein dürfte. Fener dürfte ein Nachtfahrverbot für ortsfremde Schwerverkehr-Fahrer nicht nachvollziehbar sein. Der Befolgungsgrad würde entsprechend gering ausfallen.“

Der Bundestagsabgeordnete Kaczmarek wird das Anliegen der Unnaer Bürgerinnen und Bürger gern weiter verfolgen.

Urteil zu Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge

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Am Dienstag dieser Woche hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil zur Zulässigkeit von Fahrverboten verkündet. Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen können, wenn sie keine anderen Mittel zur Verfügung haben, um die Vorgaben zur Luftreinhaltung einzuhalten. Das Urteil ist ein Warnruf an alle, die glauben, man könnte rechtlich verbindliche Grenzwerte einfach ignorieren. Die Bundesregierung und die Hersteller sind jetzt aufgerufen, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht im Regen stehen zu lassen.

Ziel der SPD ist es, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vermieden werden. Sie müssen, wenn überhaupt, eine lokale Ausnahme bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich darauf verwiesen, dass dabei die Verhältnismäßigkeit zu wahren ist. Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, Maßnahmen zu ergreifen, die saubere Luft und bezahlbare Mobilität gleichzeitig sicherstellen. Es braucht vor Ort vor allem neue Mobilitätskonzepte. Dazu gehört ein Ausbau des ÖPNV und des Radverkehrs, der Umstieg von Bussen, Taxen und Nutzfahrzeugen auf saubere Antriebe, aber zum Beispiel auch die Förderung gemeinschaftlicher Nutzung von Fahrzeugen.

Die technische Nachrüstung von Euro 5 und Euro 6 – Fahrzeugen können einen substantiellen Beitrag leisten, sofern sie technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Wir werden die Automobilindustrie hier nicht aus der Verantwortung lassen.  Die von den Herstellern gezahlten Kaufprämien für Neufahrzeuge müssen von den Unternehmen erhöht werden, da sich viele Besitzer älterer Fahrzeuge ansonsten keinen Neuwagen leisten können.

Bisher ist offen, wie viele Städte und Gemeinden von Fahrverboten als letzter Möglichkeit Gebrauch machen werden. Es muss jetzt darum gehen, die Verantwortung der Automobilindustrie gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu klären und den Umstieg auf einen sauberen ÖPNV und Wirtschaftsverkehr in den Städten zu organisieren.

Die Bundesregierung muss jetzt kurzfristig Länder und Kommunen einladen, um über weitere Maßnahmenpakete zu beraten.

Oliver Kaczmarek begrüßt Förderung der Gemeinde Holzwickede für den Breitbandausbau

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Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek freut sich über einen heute vergebenen Förderbescheid der Bundesregierung an die Gemeinde Holzwickede. Die Gemeinde erhält knapp 900.000 Euro zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke beim Breitbandausbau. Die Städte Fröndenberg, Bergkamen, Kamen, Bönen und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna hatten bereits in den Jahren zuvor einen Förderbescheid erhalten.

 

„Es freut mich, dass die Gemeinde Holzwickede einen Förderbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erhält. Das zeigt, wie ernst die Kommunen das Thema nehmen. Eine schnelle Internetanbindung ist Voraussetzung für erfolgreiche Unternehmen, Arbeitsplätze und mehr Lebensqualität“, erklärt Oliver Kaczmarek.

 

Ziel des Förderprogramms des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist die Einrichtung einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten in den nächsten Jahren. Dies bedeutet eine Breitband-Grundversorgung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s.

Der Ausbau der B1/A40 zwischen Unna und Dortmund kann beginnen

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Das Bundesverkehrsministerium vergab am heutigen Mittwoch 20. September den Förderbescheid für den Ausbau der B1/A40 zwischen der Anschlussstelle Dortmund Ost (B236) und dem Autobahnkreuz Dortmund/Unna. Das Investitionsvolumen beträgt für die 9,5 Kilometer lange Strecke 105 Millionen Euro. Mit dem Bau kann ab sofort begonnen werden. Die Planfeststellung erfolgte am 21. Februar 2017.

„Der Ausbau der B1/A40 zwischen Unna und Dortmund wird den Verkehrsfluss und den Anschluss an das gesamte Ruhrgebiet erheblich verbessern. Ich freue mich, dass sich das Engagement auf Bundesebene für das Verkehrsprojekt heute auszahlt. Als regionale Abgeordnete werden wir uns nun dafür einsetzten, dass auch der B1-Tunnel an der Semerteichstraße für eine vollständig kreuzungsfreie Durchfahrt durch den Süden Dortmunds kommen wird. Für Unna und Holzwickede mache ich mich für einen guten Lärmschutz während und nach Abschluss der Bauarbeiten stark.“, freut sich der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Bereits im Zuge der Verhandlungen zum Bundesverkehrswegeplan 2030 hatte sich Oliver Kaczmarek für das Projekt eingesetzt. Nachdem die Planfeststellung nun abgeschlossen ist, kann mit den Bauarbeiten begonnen werden.

„Luftnummer“ des Staatsekretärs: Kein neuer Stand beim Ausbau der Bahnstrecke Lünen-Münster

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„Als Luftnummer erweist sich die vollmundige Ankündigung des Staatssekretärs Enak Ferlemann (CDU) zum Ausbau der Bahnstrecke Lünen-Münster“, sagen die SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek und Michael Thews. Das gehe aus einem Schreiben des Staatssekretärs an die SPD-Abgeordneten aus der Region hervor.

Anlässlich der Eröffnung des Münsteraner Hauptbahnhofs erweckte Ferlemann den Eindruck, dass der weitere Ausbau quasi entschieden sei: Das beauftragte Gutachten sei zwar noch nicht abgeschlossen, der Aufstieg des Projektes in den sogenannten „vordringlichen Bedarf“ aber faktisch klar.

Die sechs SPD-Abgeordneten, deren Wahlkreise von der Strecke betroffen sind, haben die Ankündigung mit großem Erstaunen wahrgenommen. Schließlich haben sie sich in den vergangenen Jahren massiv für den zweigleisigen Streckenausbau eingesetzt. Für Verärgerung sorgte auch die Art und Weise der Verkündung: Bei einer Bahnhofseröffnung, zu der die meisten der betroffenen SPD-Abgeordneten nicht einmal eingeladen waren.

Die Aussagen Ferlemanns zum Ausbau der Bahnstrecke sowie die Informationspolitik seines Ministeriums führten bereits Ende Juni zu einer schriftlichen Nachfrage bei Minister Dobrindt. Aus der jetzt vorliegenden Antwort – erneut vom Staatssekretär unterzeichnet – geht klar und deutlich hervor: Es gibt keinen neuen Verfahrensstand. Der Ausbau werde derzeit lediglich geprüft – wie alle offenen Projekte des „potenziellen Bedarfs“. Ganz anders hatte sich das bei der Eröffnung des Hauptbahnhofs in Münster angehört.

„Vor diesem Hintergrund müssen wir davon ausgehen, dass die Ankündigung Ferlemanns nichts als Wahlkampfpropaganda war. Es gehört sich für einen Staatssekretär nicht, falsche Hoffnungen zu wecken. Wir nehmen ihn beim Wort und erwarten weiterhin, dass der Streckenausbau in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wird“, so Kaczmarek und Thews.

Das moderne Deutschland – Der Zukunftsplan von Martin Schulz

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Das ist die Kampfansage gegen das „Durchmerkeln“! Der SPD-Kanzlerkandidat und Parteivorsitzende Martin Schulz will sich nicht mit konservativer Stillstandspolitik abfinden und zeichnet sein Bild für das moderne Deutschland in einem starken geeinten Europa. Dabei ist sein Blick über den Tellerrand sehr konkret: mit mutigen Schritten für massive Investitionen in die Zukunft, einer modernen, gerechten Arbeitswelt, dem Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik – dafür hat er einen Plan.

Zukunft, Gerechtigkeit und Europa. Das sind die Kernthemen des Plans, den Martin Schulz am Sonntag vor vielen Hundert Gästen auf der Veranstaltung „Das moderne Deutschland“ vorstellte. Er werde in die Zukunft investieren, damit unsere Kinder mindestens genauso gut leben können wie wir. Und zwar massiv: in Schulgebäude, in gut ausgebildete Lehrkräfte, in modernste Ausstattung – gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden. Aber auch in schnelles Internet, gute Verkehrswege, Forschung und Entwicklung. Den Erwerbstätigen will er ein „Chancenkonto“ zu Verfügung stellen, um fit für den Job zu bleiben oder auch um sich selbständig zu machen. Und Europa will der Sozialdemokrat vom Kopf auf die Füße stellen, gemeinsam mit den Partnern ein neues Kapitel aufschlagen für mehr Solidarität untereinander und für Effizienz.

Hier können Sie den Zukunftsplan von Martin Schulz herunter laden.

Aktiv für die Würde unserer Städte

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Ein parteiübergreifendes Aktionsbündnis setzt sich der die Sicherung der im Grundgesetz verankerten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ein. Unter dem Titel „Für die Würde unserer Städte“ wird die ausreichende Finanzierung der Kommunen für ihre wichtigen Aufgaben bei der Daseinsvorsorge angemahnt.

In der zu Ende gehenden Wahlperiode hat der Bund die Kommunen bereits in zahlreichen Bereichen entlastetet. Bei den Sozialausgaben hat der Bund die Kosten der Grundsicherung vollständig übernommen. Ab 2018 werden die Kommunen um 5 Milliarden Euro entlasten. Die Entlastung setzt sich zusammen aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Umfang von 1,6 Milliarden Euro, der Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer um 2,4 Milliarden Euro und des Länderanteils um eine Milliarde Euro.

Mit der Reform der Bund-Länder Finanzbeziehung wurden neue Investitionen angestoßen. Für die Schulsanierung stehen den Kommunen ab 2017 3,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Im selben Umfang von 3,5 Milliarden Euro standen schon seit 2015 Mittel für Investitionen in die kommunale Infrastruktur bereit. Die Städtebauförderung des Bundes wurde von 455 Millionen Euro auf 700 Millionen Euro angehoben. Für den sozialen Wohnungsbau werden jedes Jahr 500 Millionen Euro mehr ausgegeben.

Lebenswerte Städte und Gemeinden brauchen eine solide Finanzausstattung. Deswegen verdienen die Kommunen unsere Unterstützung. Die SPD wird sich weiter dafür einsetzen, dass der Bund seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen nachkommt.