Verkehr und Infrastruktur – Seite 3 von 6 – Oliver Kaczmarek, Md

Woche der Nachhaltigkeit im Bundestag

, ,

Nachhaltigkeit ist mehr als ein ausgeglichener Haushalt – sondern kann nur im Dreiklang aus Ökologie, sozialer Gerechtigkeit und nachhaltigem Wirtschaften erreicht werden. Mit dem Klimaschutzgesetz haben die Koalitionsfraktionen im Jahr 2019 auch eine stärkere Würdigung des Themas „Nachhaltigkeit und Klima“ im Deutschen Bundestag beschlossen. Dieser Logik folgend fand in dieser Sitzungswoche – und ab jetzt regelmäßig – eine gleichnamige Plenardebatte statt.

Politik muss nachhaltig sein, um die Ökosysteme, das Klima und die Gesundheit zu schützen, Beschäftigung zu guten Bedingungen zu sichern und zukunftsträchtige Branchen entstehen zu lassen. Sie muss wirtschaftliche Prosperität fördern, aber gleichzeitig auch die finanziellen sowie sozialen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft eindämmen. All das haben wir bereits auf einen guten Weg gebracht. Als einziges Industrieland der Welt steigen wir zeitgleich aus Kohle- und Kernenergie aus und treiben den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch Jahr für Jahr auf ein neues Rekordniveau. Wir haben ein ambitioniertes Klimapaket verabschiedet, mit dem wir in den nationalen Emissionshandel einsteigen, die Gebäude in Deutschland energetisch sanieren, den öffentlichen Nahverkehr massiv ausbauen und das Bahnfahren billiger machen. Wir haben sechs ausgeglichene Haushalte in Folge vorgelegt und waren deshalb in der Lage, in der Corona-Krise enorme soziale Auffangnetze zu spannen.

Den detaillierten Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922505.pdf

 

Stärkere Berücksichtigung von CO2-Verbrauch bei der Kfz-Steuer
Mobilität ist für Arbeit und Leben existenziell. Jedoch ist insbesondere der Autoverkehr in Deutschland einer der Hauptverursacher von Treibhausgasen. Um die Ziele des Klimaabkommens zu erreichen, muss an dieser Stellschraube gedreht werden – jedoch nicht durch Verbote oder gar auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger. Mit einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, die in dieser Woche beschlossen wurde, wollen wir deshalb emissionsarme PKWs weiter steuerlich begünstigen, während wir mit dem neuen progressiven CO2-Tarif den CO2-Ausstoß bei ab 1. Januar 2021 neuzugelassenen PKWs stärker berücksichtigen. Damit wollen wir die Nachfrage stärker auf Pkw mit niedrigen Emissionen lenken. So soll der Neukauf von Elektrofahrzeugen weiter gefördert werden, indem alle bis 2025 erstzugelassenen Fahrzeuge zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden, jedoch längstens bis 2030. Denn unsere Anreize wirken: Im August 2020 wurden drei Mal so viele Elektroautos neu zugelassen als im Vorjahr. Mit der Gesetzesänderung treiben wir den sukzessiven Umstieg auf Elektromobilität voran.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/209/1920978.pdf

 

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) zielt auf mehr Klimaschutz und weniger Streit in den Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Viel zu häufig entstehen in den WEGen Konflikte zwischen denen, die bauliche Maßnahmen wollen, und denen, die blockieren. Das Ergebnis in vielen Eigentümergemeinschaften: Ein angespanntes Nachbarschaftsverhältnis und ein baulicher Standard, der dem durchschnittlichen Mietobjekt stark hinterherhinkt. Ziel des Gesetzes ist es, das Konfliktpotenzial innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu reduzieren, Eigentümerrechte zu stärken und Blockaden von Modernisierungen zu verhindern. Mithilfe der Änderungen können wichtige Investitionen erfolgen, ohne dass finanzschwächere Eigentümer überfordert werden.

Eine der wichtigsten Änderungen: Ein einzelner Wohnungseigentümer kann in Zukunft den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, einen barrierefreien Umbau, Einbruchsschutz und einen Glasfaseranschluss von den anderen Eigentümern verlangen, wenn er die Kosten dafür selbst trägt. Früher bedurfte es hierfür in vielen Fällen einer einstimmigen Entscheidung aller Eigentümer. Neben der Erleichterung der Beschlussfassung führt das Gesetz auch zu einer Aufwertung der Eigentümerversammlung als willensbildendes Organ, zu einer Stärkung der Rechte der Eigentümer, zu einer Ausgestaltung des Verwaltungsbeirats als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter und zu einer Harmonisierung von Miet- und Eigentumsrecht.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zudem die Befugnisse des Verwalters präzisiert. Der Verwalter ist und bleibt lediglich ausführendes Organ der WEG. Weil er wichtige Aufgaben erfüllt, haben wir die Einführung eines Sachkundenachweises durchgesetzt: In Zukunft hat jeder Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Eine Zertifizierung erhält nur, wer eine entsprechende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt hat.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918791.pdf

Koalitionsausschuss beschließt Konjunkturpaket

, , , , ,

Reduzierung der Mehrwertsteuer, Zuschüsse für Familien, Hilfen für Kommunen, Deckelung der Sozialabgaben und Förderung von Zukunftstechnologien: Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, hat sich die Regierungskoalition auf ein umfangreiches Konjunkturpaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro geeinigt. Dieses Ergebnis ist aus Sicht der SPD begrüßenswert.

Ein Hauptaugenmerk lag dabei für uns auf der Unterstützung von Familien. Die sozialdemokratische Grundidee einer Kindergrundsicherung besteht einerseits aus finanzieller Unterstützung und andererseits aus dem weiteren Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur. Dieser Zweiklang findet sich in dem beschlossenen Konjunkturprogramm wieder. Wir wollen so allen Kindern Bildung und Teilhabe ermöglichen.

Die Kommunen haben bereits jetzt zum Teil beträchtliche Investitionsrückstände.Durch die Corona-Krise mit wachsenden Ausgaben und sinkenden Einnahmen hat sich ihre Situation noch verschärft. Zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen wie beispielsweise Schulsanierungen werden von Städten und Gemeinden getätigt. Deshalb ist es so wichtig, dass die Kommunen von dem Konjunkturpaket stark profitieren.

Die Eckpunkte im Überblick:

Senkung der Mehrwertsteuer

Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt. Der ermäßigte Satz gilt für Waren des täglichen Bedarfs, etwa für Lebensmittel. Damit soll die Binnennachfrage gestärkt werden.

Familien, Kitas und Schulen

Familien bekommen mehr Geld. Geplant ist ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Der Bonus muss versteuert werden, er wird aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Für Erweiterungen, Umbauten oder Neubauten von Kindergärten, Kitas und Krippen werden eine Milliarde Euro zusätzlich bereitgestellt – die Mittel können auch für die Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden.

Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Gleichzeitig hat die Krise gezeigt, wie wichtig Digitalisierung und digitales Lernen in der Bildung sind. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Deshalb wird im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert. Der Bund wird sich darüber hinaus in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken.

Für Alleinerziehende wiederum, von denen viele schon vor der Corona-Krise unter der Armutsgrenze lebten, wird der abzugsfähige Entlastungsbetrag bis Ende 2021 auf 4000 Euro verdoppelt.

Kommunen

Den Kommunen drohen hohe Steuerausfälle, da vor allem die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle einbricht. Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen sollen von Bund und Ländern zusammen ausgeglichen werden. Der Bund will knapp sechs Milliarden Euro übernehmen, damit die Kommunen handlungsfähig bleiben und weiter investieren können. Eine Übernahme von Altschulden durch den Bund soll es nicht geben.

Dafür sollen die Kommunen an anderer Stelle entlastet werden: Ab sofort wird der Bund 75 Prozent der Kosten für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern übernehmen. Pro Jahr wird das Städte und Gemeinden um rund vier Milliarden Euro entlasten – und auf diese Weise ihren Investitionsspielraum erweitern.

Autofahrer und Autobranche

Eine Kaufprämie für abgasarme Benziner und Dieselautos wird es nicht geben; die Nachfrage nach Benzinern und Dieselautos soll mit der niedrigeren Mehrwertsteuer angekurbelt werden. Gleichzeitig wurden deutlich höhere Prämien für Elektroautos beschlossen. Die Förderung des Bundes für die neue „Innovationsprämie“ soll befristet bis Ende 2021 für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro von 3000 auf 6000 Euro steigen. Dazu kommt eine Förderung der Hersteller. Der Bund plant außerdem, zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur für E-Autos sowie in die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich Elektromobilität und Batteriezellfertigung zu investieren. Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie soll für die Jahre 2020 und 2021 ein „Bonus-Programm“ in Höhe von zwei Milliarden Euro aufgelegt werden.

Stromkunden

Bürger und Unternehmen sollen bei den Stromkosten entlastet werden. Dafür soll die vor Jahren eingeführte EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom-Anlagen ab 2021 durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden. Die Umlage droht aufgrund des Corona-bedingten Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des damit verbundenen Börsenstrompreises stark anzusteigen. Das will die Bundesregierung verhindern. Die EEG-Umlage soll mithilfe von Bundesmitteln im Jahr 2021 bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde liegen sowie im Jahr 2022 bei 6 Cent. Derzeit liegt die Umlage, die Bürger über die Stromrechnung bezahlen, bei 6,76 Cent. Ohne ein Gegensteuern könnte sie Experten zufolge in den kommenden Jahren deutlich höher liegen.

Sozialabgaben

Aufgrund der Corona-Pandemie steigen die Ausgaben in allen Sozialversicherungen. Um eine Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, ist eine „Sozialgarantie 2021“ geplant. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen nicht über 40 Prozent steigen, darüber hinausgehende Finanzbedarfe will der Bund direkt decken. Die Kosten der „Sozialgarantie 2021“ werden allein für das Jahr 2020 mit 5,3 Milliarden Euro beziffert. Die Maßnahme soll die Nettoeinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen und Arbeitgebern Verlässlichkeit bringen.

Bahn und Nahverkehr

Wegen Einnahmeausfällen in der Corona-Krise bekommt die Deutsche Bahn milliardenschwere Finanzhilfen. Der Bund will dem bundeseigenen Konzern weiteres Eigenkapital in Höhe von fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Geplant sind außerdem Hilfen von 2,5 Milliarden Euro für den Öffentlichen Personennahverkehr, da die Fahrgeldeinnahmen derzeit stark verringert sind.

Unternehmen

Besonders belastete Branchen und Betriebe bekommen eine zusätzliche Unterstützung. Geplant sind „Überbrückungshilfen“ mit einem Volumen von maximal 25 Milliarden Euro. Ziel ist es, eine Pleitewelle bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verhindern, deren Umsätze weggebrochen sind. Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden. Sie soll für besonders betroffene Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, aber auch Profisportvereine der unteren Ligen gelten. Erstattet werden sollen fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150.000 Euro für drei Monate.

Geplant sind auch steuerliche Entlastungen für Firmen. So wird der sogenannte steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 erweitert. Betriebe können damit aktuelle Verluste im laufenden Jahr mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen – das soll die Liquidität stärken.

Das Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses gibt es hier: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20200603_Eckpunkte_Konjunkturpaket.pdf

Kaczmarek freut sich mit der Stadt Bergkamen über 1,29 Mio. Euro für den Breitbandausbau

, , ,

Für den geplanten Breitbandausbau bekommt die Stadt Bergkamen eine Zuwendung von rund 1,29 Millionen Euro, die Hälfte des Betrags, etwa 645.000 Euro, zahlt der Bund. Darauf weist der Projektträger für die Durchführung des Förderprogramms, die atene KOM GmbH, den SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek jetzt hin. Bei dem Projekt investiert die Stadt Bergkamen antragsgemäß in die Erschließung von unterversorgten Adressen in Bergkamen. „Nicht nur für die wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch für die Lebensqualität in einer Stadt spielt leistungsfähiges, schnelles Internet eine immer größere Rolle. Deshalb freut es mich sehr, dass der Bund uns beim Ausbau dieser wichtigen Infrastruktur unterstützt”, freut sich Kaczmarek.

Die atene KOM in Berlin betreibt das Breitbandbüro des Bundes und fungiert als Projektträger des Förderprogramms für den Ausbau des Gigabit-Internets im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums.

Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs

,

In dieser Woche wurden im Bundestag zwei Gesetze beschlossen, die den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) stärken.

Im Koalitionsvertrag und im Klimaschutzgesetz konnten wir die Stärkung des ÖPNV durchsetzen und werden damit die umweltfreundliche Mobilität und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger verbessern. Darum haben wir im vergangenen Jahr das Grundgesetz geändert, um als Bund mehr Mittel zur Verfügung stellen zu können. Mit der Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), die diese Woche abschließend im Bundestag beraten wurde, verdreifachen wir in dieser Legislaturperiode die Finanzhilfen des Bundes an die Länder für Investitionen in neue Infrastruktur, z. B. Schienenwege für Straßenbahnen und U-Bahntunnel. Auch werden nun u. a. die Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken und die Grunderneuerung von bestehenden Infrastrukturen ermöglicht.

Zudem haben wir im parlamentarischen Verfahren Förderhürden nochmals herabgesetzt und neue Fördertatbestände eingeführt. Ab 2021 stehen dann jährlich 1 Milliarde Euro für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Zusätzlich haben wir mit den Beschlüssen des Klimakabinetts dafür gesorgt, dass diese Mittel ab 2025 noch einmal verdoppelt werden. Ein großer Erfolg ist außerdem, dass wir langfristige Planungssicherheit für die Länder und Gemeinden schaffen. Denn die ab 2025 zur Verfügung stehenden 2 Milliarden Euro werden ab 2026 jährlich um 1,8 Prozent erhöht. Diese so genannte Dynamisierung der Mittel trägt dem bestehenden Investitions- und Instandsetzungsbedarf Rechnung.

Mit vielen weiteren Maßnahmen, wie z. B. den Modellstädten für das 365 Euro-Ticket, die Mehrwertsteuersenkung für Bahnreisen im Fernverkehr oder die Erhöhung der Investitionsmittel für die Schiene stärken wir den ÖPNV und öffentlichen Fernverkehr und fördern damit klimafreundliche Mobilität für alle.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915621.pdf

Mehr Angebot im öffentlichen Personennahverkehr

Im Rahmen des Klimapaketes haben wir beschlossen, neben verschiedenen anderen Maßnahmen, auch die Regionalisierungsmittel zu erhöhen und zu dynamisieren. Durch die zusätzlichen 5,25 Milliarden Euro, die der Bund den Ländern bis einschließlich 2031 zur Verfügung stellt, soll der ÖPNV attraktiver werden. Indem die Länder insbesondere im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zusätzliche Verkehre bestellen können, sollen mehr Menschen dazu bewegt werden, den ÖPNV zu nutzen. Ein besseres Nahverkehrsangebot ermöglicht bessere Mobilität und Teilhabe und schützt das Klima. Diesen Weg werden wir weiter gehen.

Mit vielen weiteren Maßnahmen, wie z. B. den Modellstädten für das 365 Euro-Ticket, die Mehrwertsteuersenkung für Bahnreisen im Fernverkehr oder die Erhöhung der Investitionsmittel für die Schiene stärken wir ÖPNV und öffentlichen Fernverkehr und damit klimafreundliche Mobilität für alle.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915622.pdf

Beschleunigung von Planung und Genehmigung im Verkehrsbereich

, ,

Planungsprozesse für den Ausbau und die Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur dauern zu lange – beim Ausbau des Schienennetzes teilweise bis zu 20 Jahre. Das ist angesichts der großen Investitionsbedürfnisse für eine moderne Infrastruktur und der Anforderungen, die sich aus den Klimaschutzzielen ergeben, nicht zufriedenstellend. Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz hat die Koalition hier bereits erste Schritte unternommen. Diese Woche hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetze beschlossen, die die Verfahren effizienter gestalten sollen.

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich will die Koalition die Verfahren verbessern. Dazu gehört u.a. die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Dadurch sollen Investitionen in das Schienennetz schneller getätigt werden können. Für Ersatzneubauten im Bereich Schiene und Straße fällt zukünftig die Genehmigungspflicht weg, das heißt, sie müssen nicht mehr planfestgestellt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915626.pdf

Mit dem Entwurf für ein Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz will der Bund für mehrere Modellprojekte die Möglichkeit schaffen, Baurecht durch Gesetz zu erlangen. Für diese Schienen- und Wasserstraßenprojekte soll dann geprüft werden, inwieweit ein solches Vorgehen zu einer Beschleunigung beitragen kann. Durch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung soll die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und damit die Akzeptanz verbessert werden. Die Beschleunigung der Maßnahmen ist auch wichtig, um die Ziele des Klimaschutzprogramms 2030, mehr Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu verlagern, erreichen zu können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915619.pdf

„Moped-Führerschein“ mit 15

,

Künftig sollen Jugendliche bereits ab dem Alter von 15 Jahren – und nicht wie bislang ab 16 – einen Mopedführerschein machen können. Einer entsprechenden Gesetzesänderung war ein Modellversuch in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vorausgegangen. Das Modellprojekt „Moped mit 15“ ermöglichte es Jugendlichen seit 2013, nach Vollendung des 15. Lebensjahres einen Moped-Führerschein zu erwerben. Mit der Absenkung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnis sollte die Mobilität von Jugendlichen, insbesondere im ländlichen Raum, verbessert werden. Nachdem die Evaluation des Modellprojekts abgeschlossen ist und die Ergebnisse zum Fahrverhalten und Nutzung sehr unterschiedlich ausgefallen sind, wird es zukünftig den Bundesländern freigestellt sein, ob sie den Jugendlichen die Möglichkeit des Fahrens ab 15 bieten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/129/1912915.pdf

797.400 Euro Fördergelder vom Bund für Radverkehrsprojekt in Fröndenberg

, , , ,

Weil der Radverkehrsanteil im Vergleich mit anderen Kommunen sowie dem Kreis Unna sehr gering ausfällt, fördert der Bund mit 797.400 Euro den Ausbau eines Radverkehrsprojekts in Fröndenberg. Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit startet das Projekt am 1. August. Geplant ist der Ausbau bzw. Neubau eines Fahrradwegs, der die Gesamtschule Fröndenberg mit den Ortsteilen Ostbüren und Frömern sowie der Stadt Unna verbindet. Die Maßnahme soll rund 1,3 Millionen Euro kosten, der Bund fördert 70 Prozent der Kosten. „Damit trägt der Bund dazu bei, den Radverkehr attraktiver und damit unsere Städte und Gemeinden klimafreundlicher und lebenswerter zu machen“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Das Geld kommt aus dem Förderprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr”, mit dem das Bundesumweltministerium über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) seit 2008 Modellprojekte fördert, die unter anderem Städte und Gemeinden, aber auch Vereine und Unternehmen dabei unterstützen, attraktive Angebote für den Radverkehr zu entwickeln und dem erhöhten Fahrradaufkommen gerecht zu werden. Ziel ist es, neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen auch einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten.

 

Verbesserungen beim Glasfaserausbau

,

Um moderne Telekommunikationsnetze auszubauen, müssen alle Möglichkeiten genutzt werden. Wenn zum Beispiel die Straße aufgegraben wird, um Abwasserkanäle zu verlegen, sollen Breitbandkabel parallel verlegt werden. Bei öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten gibt es deshalb seit 2016 die Pflicht, dabei die Verlegung von Breitbandinfrastrukturen zu ermöglichen. Das gilt auch, wenn ein Telekommunikationsunternehmen Bauarbeiten durchführt, um etwa Glasfaserkabel zu verlegen. Wenn dann ein anderes Unternehmen seine Infrastruktur kostengünstig mitverlegen will (sogenannter Überbau), lohnt sich für das erste Unternehmen die Investition nicht mehr. Das hemmt den Breitbandausbau insgesamt.

In dieser Woche wurde daher im Bundestag die fünfte Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, die für diesen Fall eine Unzumutbarkeitsklausel vorsieht. Künftig gilt ein Überbauschutz, wenn Bauarbeiten explizit zur Verlegung von Glasfasernetzen durchgeführt werden, damit die Investitionen von Unternehmen geschützt werden. Bei sonstigen Bauarbeiten bleibt die bisherige Regelung bestehen. Grundsätzlich weiterhin möglich und erwünscht bleibt auch der parallele Ausbau des Glasfasernetzes, der zu mehr Wettbewerb führt. So sollen Anreize für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur mit Glasfasernetzen geschaffen und gleichzeitig Investitionshemmnisse beseitigt werden.

Außerdem konnte in den parlamentarischen Beratungen erreicht werden, dass es zukünftig mehr Transparenz bezüglich der tatsächlichen Mobilfunkversorgung geben wird, damit unterversorgte Gebiete besser identifiziert werden können. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird die Möglichkeit eingeräumt, während der Vertragslaufzeit regelmäßig Informationen über die aktuelle Netzabdeckung ihres Mobilfunkbetreibers zu erhalten.

Den Gesetzentwurf gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906336.pdf

Städtebauförderung – eine Erfolgsgeschichte für Bürgerinnen und Bürger

,

Am Samstag, den 11. Mai findet im gesamten Bundesgebiet der fünfte Tag der Städtebauförderung statt. Die Koalitionsfraktionen haben zu diesem Anlass einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Inhaltlich geht es dabei um die Nationale Stadtentwicklungspolitik und den stadtentwicklungspolitischen Erfolg der Städtebauförderung. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Städtebauförderung weiterzuentwickeln, um strukturschwache Regionen besser zu fördern und den aktuellen Herausforderungen mit seinen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbrüchen zu begegnen. Ziel ist es, die Städtebauförderung weiterzuentwickeln, flexibler auszugestalten und zu entbürokratisieren. Dabei soll sie als eigenständiges Förderinstrument neben den Gemeinschaftsaufgaben bestehen bleiben.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/099/1909917.pdf

Die Städtebauförderung für den Kreis Unna finden Sie hier: https://www.oliver-kaczmarek.de/2019/05/2232-millionen-euro-vom-bund-fuer-die-staedtebaufinanzierung-im-kreis-unna/

Mehr Sicherheit und Verlässlichkeit für Autofahrerinnen und Autofahrer

, ,

Im vergangenen Jahr wurde in 65 deutschen Städten der EU-rechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert überschritten. Nun drohen neben den bereits gerichtlich angeordneten Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge weitere Untersagungen. Um den betroffenen Städten und Dieselfahrenden helfen zu können, hat der Koalitionsausschuss am 1. Oktober 2018 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, mit welchem unter anderem luftverbessernde Maßnahmen gefördert und Diesel-Fahrzeuge nachgerüstet werden sollen. Die Bundesregierung unterstützt die Städte dabei, Vorkehrungen zu treffen, die zur Reduzierung von Stickoxiden beitragen, ohne dabei die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken. Das „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ beinhaltet auch eine Änderung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (BlmSchG). Dazu soll zum einen die Voraussetzung gehören, dass nachgerüstete Fahrzeuge von denkbaren Fahrverboten ausgenommen werden, sofern sie nicht mehr als 270 Mikrogramm NO2/m³ ausstoßen. Des Weiteren stellt der Änderungsantrag klar, dass weitere Ausnahmen von Fahrverboten zugelassen werden können.

Auch das Straßenverkehrsgesetzes (StVG) soll geändert werden, um den Schutz der Gesundheit zu sichern und Kommunen besser in die Lage zu versetzen, Verkehrsbeschränkungen aufgrund von zu hohen Stickoxidwerten zu überprüfen. Im Bundestag wurde in dieser Woche der vorgelegte Gesetzesentwurf in zweiter und dritter Lesung beraten. Um den Schutz der Bevölkerung vor Abgasen ergangener Verkehrsbeschränkungen gewährleisten und überwachen zu können, muss die Einhaltung der Beschränkungen und Verbote fahrzeugindividuell überprüft werden. Deswegen sollen die zuständigen Behörden im Rahmen von Kontrollen bestimmte Daten erheben, speichern und verwenden sowie einzelne Fahrzeuge mittels mobiler Kennzeichenerfassungsgeräte überprüfen können. Somit entstehen Kontrollen, die nicht in den fließenden Verkehr eingreifen und das Einhalten der immissionsbedingten Verkehrsbeschränkungen erleichtern. Die datenschutzrechtlichen Bedenken, die im Vorfeld bereits geäußert wurden, sind alle berücksichtigt worden. Die geheime Erhebung sowie das grundlose Speichern von Daten werden auch weiterhin nicht zulässig sein. Zudem wird die Speicherfrist der Daten, die ursprünglich auf sechs Monate angesetzt war, auf maximal zwei Wochen reduziert.

Den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906335.pdf

Den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906334.pdf