Verkehr und Infrastruktur

Beschleunigung von Planung und Genehmigung im Verkehrsbereich

, ,

Planungsprozesse für den Ausbau und die Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur dauern zu lange – beim Ausbau des Schienennetzes teilweise bis zu 20 Jahre. Das ist angesichts der großen Investitionsbedürfnisse für eine moderne Infrastruktur und der Anforderungen, die sich aus den Klimaschutzzielen ergeben, nicht zufriedenstellend. Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz hat die Koalition hier bereits erste Schritte unternommen. Diese Woche hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetze beschlossen, die die Verfahren effizienter gestalten sollen.

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich will die Koalition die Verfahren verbessern. Dazu gehört u.a. die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Dadurch sollen Investitionen in das Schienennetz schneller getätigt werden können. Für Ersatzneubauten im Bereich Schiene und Straße fällt zukünftig die Genehmigungspflicht weg, das heißt, sie müssen nicht mehr planfestgestellt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915626.pdf

Mit dem Entwurf für ein Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz will der Bund für mehrere Modellprojekte die Möglichkeit schaffen, Baurecht durch Gesetz zu erlangen. Für diese Schienen- und Wasserstraßenprojekte soll dann geprüft werden, inwieweit ein solches Vorgehen zu einer Beschleunigung beitragen kann. Durch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung soll die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und damit die Akzeptanz verbessert werden. Die Beschleunigung der Maßnahmen ist auch wichtig, um die Ziele des Klimaschutzprogramms 2030, mehr Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu verlagern, erreichen zu können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915619.pdf

„Moped-Führerschein“ mit 15

,

Künftig sollen Jugendliche bereits ab dem Alter von 15 Jahren – und nicht wie bislang ab 16 – einen Mopedführerschein machen können. Einer entsprechenden Gesetzesänderung war ein Modellversuch in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vorausgegangen. Das Modellprojekt „Moped mit 15“ ermöglichte es Jugendlichen seit 2013, nach Vollendung des 15. Lebensjahres einen Moped-Führerschein zu erwerben. Mit der Absenkung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnis sollte die Mobilität von Jugendlichen, insbesondere im ländlichen Raum, verbessert werden. Nachdem die Evaluation des Modellprojekts abgeschlossen ist und die Ergebnisse zum Fahrverhalten und Nutzung sehr unterschiedlich ausgefallen sind, wird es zukünftig den Bundesländern freigestellt sein, ob sie den Jugendlichen die Möglichkeit des Fahrens ab 15 bieten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/129/1912915.pdf

797.400 Euro Fördergelder vom Bund für Radverkehrsprojekt in Fröndenberg

, , , ,

Weil der Radverkehrsanteil im Vergleich mit anderen Kommunen sowie dem Kreis Unna sehr gering ausfällt, fördert der Bund mit 797.400 Euro den Ausbau eines Radverkehrsprojekts in Fröndenberg. Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit startet das Projekt am 1. August. Geplant ist der Ausbau bzw. Neubau eines Fahrradwegs, der die Gesamtschule Fröndenberg mit den Ortsteilen Ostbüren und Frömern sowie der Stadt Unna verbindet. Die Maßnahme soll rund 1,3 Millionen Euro kosten, der Bund fördert 70 Prozent der Kosten. „Damit trägt der Bund dazu bei, den Radverkehr attraktiver und damit unsere Städte und Gemeinden klimafreundlicher und lebenswerter zu machen“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Das Geld kommt aus dem Förderprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr”, mit dem das Bundesumweltministerium über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) seit 2008 Modellprojekte fördert, die unter anderem Städte und Gemeinden, aber auch Vereine und Unternehmen dabei unterstützen, attraktive Angebote für den Radverkehr zu entwickeln und dem erhöhten Fahrradaufkommen gerecht zu werden. Ziel ist es, neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen auch einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten.

 

Verbesserungen beim Glasfaserausbau

,

Um moderne Telekommunikationsnetze auszubauen, müssen alle Möglichkeiten genutzt werden. Wenn zum Beispiel die Straße aufgegraben wird, um Abwasserkanäle zu verlegen, sollen Breitbandkabel parallel verlegt werden. Bei öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten gibt es deshalb seit 2016 die Pflicht, dabei die Verlegung von Breitbandinfrastrukturen zu ermöglichen. Das gilt auch, wenn ein Telekommunikationsunternehmen Bauarbeiten durchführt, um etwa Glasfaserkabel zu verlegen. Wenn dann ein anderes Unternehmen seine Infrastruktur kostengünstig mitverlegen will (sogenannter Überbau), lohnt sich für das erste Unternehmen die Investition nicht mehr. Das hemmt den Breitbandausbau insgesamt.

In dieser Woche wurde daher im Bundestag die fünfte Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, die für diesen Fall eine Unzumutbarkeitsklausel vorsieht. Künftig gilt ein Überbauschutz, wenn Bauarbeiten explizit zur Verlegung von Glasfasernetzen durchgeführt werden, damit die Investitionen von Unternehmen geschützt werden. Bei sonstigen Bauarbeiten bleibt die bisherige Regelung bestehen. Grundsätzlich weiterhin möglich und erwünscht bleibt auch der parallele Ausbau des Glasfasernetzes, der zu mehr Wettbewerb führt. So sollen Anreize für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur mit Glasfasernetzen geschaffen und gleichzeitig Investitionshemmnisse beseitigt werden.

Außerdem konnte in den parlamentarischen Beratungen erreicht werden, dass es zukünftig mehr Transparenz bezüglich der tatsächlichen Mobilfunkversorgung geben wird, damit unterversorgte Gebiete besser identifiziert werden können. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird die Möglichkeit eingeräumt, während der Vertragslaufzeit regelmäßig Informationen über die aktuelle Netzabdeckung ihres Mobilfunkbetreibers zu erhalten.

Den Gesetzentwurf gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906336.pdf

Städtebauförderung – eine Erfolgsgeschichte für Bürgerinnen und Bürger

,

Am Samstag, den 11. Mai findet im gesamten Bundesgebiet der fünfte Tag der Städtebauförderung statt. Die Koalitionsfraktionen haben zu diesem Anlass einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Inhaltlich geht es dabei um die Nationale Stadtentwicklungspolitik und den stadtentwicklungspolitischen Erfolg der Städtebauförderung. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Städtebauförderung weiterzuentwickeln, um strukturschwache Regionen besser zu fördern und den aktuellen Herausforderungen mit seinen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbrüchen zu begegnen. Ziel ist es, die Städtebauförderung weiterzuentwickeln, flexibler auszugestalten und zu entbürokratisieren. Dabei soll sie als eigenständiges Förderinstrument neben den Gemeinschaftsaufgaben bestehen bleiben.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/099/1909917.pdf

Die Städtebauförderung für den Kreis Unna finden Sie hier: https://www.oliver-kaczmarek.de/2019/05/2232-millionen-euro-vom-bund-fuer-die-staedtebaufinanzierung-im-kreis-unna/

Mehr Sicherheit und Verlässlichkeit für Autofahrerinnen und Autofahrer

, ,

Im vergangenen Jahr wurde in 65 deutschen Städten der EU-rechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert überschritten. Nun drohen neben den bereits gerichtlich angeordneten Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge weitere Untersagungen. Um den betroffenen Städten und Dieselfahrenden helfen zu können, hat der Koalitionsausschuss am 1. Oktober 2018 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, mit welchem unter anderem luftverbessernde Maßnahmen gefördert und Diesel-Fahrzeuge nachgerüstet werden sollen. Die Bundesregierung unterstützt die Städte dabei, Vorkehrungen zu treffen, die zur Reduzierung von Stickoxiden beitragen, ohne dabei die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken. Das „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ beinhaltet auch eine Änderung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (BlmSchG). Dazu soll zum einen die Voraussetzung gehören, dass nachgerüstete Fahrzeuge von denkbaren Fahrverboten ausgenommen werden, sofern sie nicht mehr als 270 Mikrogramm NO2/m³ ausstoßen. Des Weiteren stellt der Änderungsantrag klar, dass weitere Ausnahmen von Fahrverboten zugelassen werden können.

Auch das Straßenverkehrsgesetzes (StVG) soll geändert werden, um den Schutz der Gesundheit zu sichern und Kommunen besser in die Lage zu versetzen, Verkehrsbeschränkungen aufgrund von zu hohen Stickoxidwerten zu überprüfen. Im Bundestag wurde in dieser Woche der vorgelegte Gesetzesentwurf in zweiter und dritter Lesung beraten. Um den Schutz der Bevölkerung vor Abgasen ergangener Verkehrsbeschränkungen gewährleisten und überwachen zu können, muss die Einhaltung der Beschränkungen und Verbote fahrzeugindividuell überprüft werden. Deswegen sollen die zuständigen Behörden im Rahmen von Kontrollen bestimmte Daten erheben, speichern und verwenden sowie einzelne Fahrzeuge mittels mobiler Kennzeichenerfassungsgeräte überprüfen können. Somit entstehen Kontrollen, die nicht in den fließenden Verkehr eingreifen und das Einhalten der immissionsbedingten Verkehrsbeschränkungen erleichtern. Die datenschutzrechtlichen Bedenken, die im Vorfeld bereits geäußert wurden, sind alle berücksichtigt worden. Die geheime Erhebung sowie das grundlose Speichern von Daten werden auch weiterhin nicht zulässig sein. Zudem wird die Speicherfrist der Daten, die ursprünglich auf sechs Monate angesetzt war, auf maximal zwei Wochen reduziert.

Den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906335.pdf

Den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906334.pdf

Mehr Sicherheit und Verlässlichkeit für Autofahrerinnen und Autofahrer

,

Mit zwei Gesetzesänderungen wollen wir Fahrerinnen und Fahrern von Diesel-Fahrzeugen wieder mehr Sicherheit geben und gleichzeitig die Luftqualität in den Städten verbessern. Neben dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ ändern wir auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Wir wollen die Voraussetzung schaffen, dass nachgerüstete und somit saubere Diesel-Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn diese nur noch 270 Mirkogramm NO2/m³ ausstoßen.

Zweitens ändern wir das Straßenverkehrsgesetz, damit Kommunen in die Lage versetzt werden, Verkehrsbeschränkungen aufgrund von zu hohen Stickoxidwerten zu kontrollieren. Mit einem anlassbezogenen Abruf von technischen Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister sollen einzelne Fahrzeuge mittels Kennzeichenüberprüfung kontrolliert werden können. Im Verfahren setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewahrt bleibt. Dazu brauchen wir klare Regelungen beim Datenschutz, damit die verdeckte Erhebung oder das anlasslose Speichern von Daten auch in Zukunft nicht zulässig sein wird.

Den Gesetzentwurf zum Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906335.pdf

Den Gesetzentwurf zum Straßenverkehrsgesetz gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906334.pdf

Geplanter Lkw-Parkplatz auf der A1 in Afferde – Oliver Kaczmarek informiert über Planungen

, , ,

Bereits im September wurde öffentlich, dass zwischen dem Kamener und dem Westhofener Kreuz ein zusätzlicher Parkplatz auf der A1 gebaut werden soll. Daraufhin wollte der SPD-Bundestagsabgeordnete weitere Informationen der ausführenden Firma DEGES. In einem Brief erfragte Kaczmarek Details über die Planungen, den Standort und den Zeitplan der Arbeiten.

In ihrem Antwortschreiben verweist die DEGES auf die Bundesanstalt für Straßenwesen, die bei einer Stellplatzerhebung zwischen den beiden Autobahnkreuzen in Kamen und Schwerte einen Fehlbedarf von 200 Stellplätzen ermittelte. „Um diesen Fehlbedarf abzudecken und somit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen in diesem Abschnitt Lkw-Stellplätze geschaffen werden“, heißt es in dem Schreiben, das vom Bereichsleiter NRW und vom Projektleiter Rastanlagen, unterzeichnet wurde. In Fahrtrichtung Bremen sollen die vorhandenen Stellplätze der Rastanlage Lichtendorf-Süd um 120 Plätze aufgestockt werden. In Fahrtrichtung Köln sei dies nicht möglich, da die Anlage Lichtendorf-Nord aufgrund der Nähe zu Wohngebieten und der Kreisstraße nicht ausgebaut werden könne.

Daher müsse laut Aussage der DEGES eine weitere Anlage geschaffen werden. Derweil soll es sich um eine Anlage handeln, die neben 50 bis 60 Lkw-Stellplätzen auch über eine Toilettenanlage verfügt. Den genauen Standort gibt die DEGES zwischen den Fahrtkilometern 320,1 und 320,7 an. Dabei handelt es sich um bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen im Westen Afferdes um den Hallohweg. Weiterhin befinde sich die DEGES gerade in Voruntersuchung. Vermessungsarbeiten sollten „demnächst“ starten. Mit einem Baubeginn rechne die DEGES nicht vor 2022/2023.

„Ich werde die Planungen der DEGES aufmerksam verfolgen“, kündigt Kaczmarek an. Als Logistikstandort profitiere der Kreis Unna zwar auch von seiner verkehrlichen Anbindung, so der SPD-Bundestagsabgeordnete. Trotzdem müssten auch Aspekte wie Umweltschutz und Lebensqualität berücksichtigt werden.

Bahnhöfe Fröndenberg-Frömern und Schwerte-Ergste: Bund finanziert barrierefreien Umbau

, , , , ,

Der Haushaltsausschuss des Bundestages stellt für die Jahre 2019 bis 2026 insgesamt 330 Millionen Euro für die Schaffung von Barrierefreiheit an kleinen Bahnhöfen zur Verfügung. „Davon profitieren auch die Bahnstationen in Fröndenberg-Frömern und Schwerte-Ergste“, teilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit. Für ihren Ausbau seien jeweils 350 000 Euro vorgesehen. Voraussichtlich bis Ende 2019 sollen die Planungen abgeschlossen sein.

„Die dringend notwendige Modernisierung der Haltepunkte Frömern und Ergste ist wichtig, damit ältere Menschen, Personen mit Handicap, Familien mit Kinderwagen oder Radfahrer den öffentlichen Nahverkehr auch wirklich uneingeschränkt nutzen können“, freut sich Kaczmarek, dass die beiden Bahnsteige im Zukunftsinvestitions-programm aufgenommen worden sind.

Hintergrund: Im Rahmen des 2015 aufgelegten „Zukunftsinvestitionsprogramms“ (ZIP) hatte der Bund einen Planungsvorrat zur Umsetzung von verschiedenen Elementen der Barrierefreiheit an kleinen Bahnhöfen geschaffen. Bisher waren zwar die Mittel für die Planung der Projekte, nicht aber für die bauliche Umsetzung im Bundeshaushalt enthalten. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jetzt geändert. Dadurch wird ermöglicht, dass die Projekte von Planung bis Bau zu 100 Prozent aus dem Bundeshaushalt finanziert werden können.

Musterklage gegen VW startet – Verbraucherinstrument gegen Macht der Konzerne

, ,

Wichtige Nachricht für alle getäuschten VW-Diesel-Käufer: Ab 1. November tritt das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft. Die erste Klage wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geführt.

Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko.

Ab dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. „Ich freue mich, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einreichen wird“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Unna Oliver Kaczmarek.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt. Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen, ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für diesen Verbraucher im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden.

Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen können, ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden.