Woche der Nachhaltigkeit im Bundestag
Nachhaltigkeit ist mehr als ein ausgeglichener Haushalt – sondern kann nur im Dreiklang aus Ökologie, sozialer Gerechtigkeit und nachhaltigem Wirtschaften erreicht werden. Mit dem Klimaschutzgesetz haben die Koalitionsfraktionen im Jahr 2019 auch eine stärkere Würdigung des Themas „Nachhaltigkeit und Klima“ im Deutschen Bundestag beschlossen. Dieser Logik folgend fand in dieser Sitzungswoche – und ab jetzt regelmäßig – eine gleichnamige Plenardebatte statt.
Politik muss nachhaltig sein, um die Ökosysteme, das Klima und die Gesundheit zu schützen, Beschäftigung zu guten Bedingungen zu sichern und zukunftsträchtige Branchen entstehen zu lassen. Sie muss wirtschaftliche Prosperität fördern, aber gleichzeitig auch die finanziellen sowie sozialen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft eindämmen. All das haben wir bereits auf einen guten Weg gebracht. Als einziges Industrieland der Welt steigen wir zeitgleich aus Kohle- und Kernenergie aus und treiben den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch Jahr für Jahr auf ein neues Rekordniveau. Wir haben ein ambitioniertes Klimapaket verabschiedet, mit dem wir in den nationalen Emissionshandel einsteigen, die Gebäude in Deutschland energetisch sanieren, den öffentlichen Nahverkehr massiv ausbauen und das Bahnfahren billiger machen. Wir haben sechs ausgeglichene Haushalte in Folge vorgelegt und waren deshalb in der Lage, in der Corona-Krise enorme soziale Auffangnetze zu spannen.
Den detaillierten Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922505.pdf
Stärkere Berücksichtigung von CO2-Verbrauch bei der Kfz-Steuer
Mobilität ist für Arbeit und Leben existenziell. Jedoch ist insbesondere der Autoverkehr in Deutschland einer der Hauptverursacher von Treibhausgasen. Um die Ziele des Klimaabkommens zu erreichen, muss an dieser Stellschraube gedreht werden – jedoch nicht durch Verbote oder gar auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger. Mit einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, die in dieser Woche beschlossen wurde, wollen wir deshalb emissionsarme PKWs weiter steuerlich begünstigen, während wir mit dem neuen progressiven CO2-Tarif den CO2-Ausstoß bei ab 1. Januar 2021 neuzugelassenen PKWs stärker berücksichtigen. Damit wollen wir die Nachfrage stärker auf Pkw mit niedrigen Emissionen lenken. So soll der Neukauf von Elektrofahrzeugen weiter gefördert werden, indem alle bis 2025 erstzugelassenen Fahrzeuge zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden, jedoch längstens bis 2030. Denn unsere Anreize wirken: Im August 2020 wurden drei Mal so viele Elektroautos neu zugelassen als im Vorjahr. Mit der Gesetzesänderung treiben wir den sukzessiven Umstieg auf Elektromobilität voran.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/209/1920978.pdf
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) zielt auf mehr Klimaschutz und weniger Streit in den Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Viel zu häufig entstehen in den WEGen Konflikte zwischen denen, die bauliche Maßnahmen wollen, und denen, die blockieren. Das Ergebnis in vielen Eigentümergemeinschaften: Ein angespanntes Nachbarschaftsverhältnis und ein baulicher Standard, der dem durchschnittlichen Mietobjekt stark hinterherhinkt. Ziel des Gesetzes ist es, das Konfliktpotenzial innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu reduzieren, Eigentümerrechte zu stärken und Blockaden von Modernisierungen zu verhindern. Mithilfe der Änderungen können wichtige Investitionen erfolgen, ohne dass finanzschwächere Eigentümer überfordert werden.
Eine der wichtigsten Änderungen: Ein einzelner Wohnungseigentümer kann in Zukunft den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, einen barrierefreien Umbau, Einbruchsschutz und einen Glasfaseranschluss von den anderen Eigentümern verlangen, wenn er die Kosten dafür selbst trägt. Früher bedurfte es hierfür in vielen Fällen einer einstimmigen Entscheidung aller Eigentümer. Neben der Erleichterung der Beschlussfassung führt das Gesetz auch zu einer Aufwertung der Eigentümerversammlung als willensbildendes Organ, zu einer Stärkung der Rechte der Eigentümer, zu einer Ausgestaltung des Verwaltungsbeirats als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter und zu einer Harmonisierung von Miet- und Eigentumsrecht.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zudem die Befugnisse des Verwalters präzisiert. Der Verwalter ist und bleibt lediglich ausführendes Organ der WEG. Weil er wichtige Aufgaben erfüllt, haben wir die Einführung eines Sachkundenachweises durchgesetzt: In Zukunft hat jeder Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Eine Zertifizierung erhält nur, wer eine entsprechende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt hat.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918791.pdf