Wirtschaft und Finanzen – Seite 16 von 17 – Oliver Kaczmarek, Md

Vom Schein zum Sein in der Steuerdiskussion – Das Projekt steuermythen.de

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Die deutsche Debatte über Steuern und Finanzpolitik ist voll von Fehlannahmen, Irrtümern und falschen Schlussfolgerungen. Ob nun von Vertretern mächtiger Interessenverbände oder von wohlhabenden Privatpersonen: In der deutschen Steuerdiskussion werden oft irreführende Behauptungen aufgestellt und fragwürdige Dogmen bedient. Halb- und Unwahrheiten finden sich unhinterfragt an vielen Stellen.

Vor diesem Hintergrund habe ich mich mit einigen Kolleginnen und Kollegen unserer Fraktion zusammengefunden, um das Projekt steuermythen.de zu initiieren. Mit dieser Internetseite möchten wir einen Beitrag dazu leisten, die deutsche Steuerdebatte zu öffnen, indem gängige Steuermythen wissenschaftlich fundiert diskutiert und schließlich widerlegt werden.

Einige prominente Mythen haben wir uns bislang herausgegriffen, die entlang von Fakten anschaulich widerlegt werden. Zum Beispiel:

  • „Vermögensteuern treffen die Mittelschicht.“
  • „Der Staat verschwendet Steuergeld.“
  • „Unser Steuergeld versickert in der Sozialbürokratie.“

Die Ergebnisse finden Sie auf steuermythen.de. Unser Projekt richtet sich an eine breite Öffentlichkeit. Wir legen Wert auf Ihr Feedback auf das Angebot, Ihre Ideen und Fragen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion auf der Website, um mit uns ins Gespräch zu kommen.

Das Projekt finden Sie auf www.steuermythen.de 

Kampf gegen Steuerhinterziehung

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Steuerhinterziehung ist eine Straftat auf Kosten des Gemeinwesens. Auf Druck der SPD ist deshalb ein Ziel im Koalitionsvertrag die Verschärfung der bisherigen Reglungen zur strafbefreienden Selbstanzeige. Viele Steuerhinterzieher sind bisher straffrei geblieben, wenn sie sich selbst angezeigt haben.  In dieser Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag ein Gesetz in 1. Lesung beraten, das die aktuellen Reglungen verschärft. Bereits ab 2015 soll eine Rückkehr in die Steuerehrlichkeit teurer werden.

 In dem Gesetz finden sich auch Forderungen der Länderfinanzminister wieder. Sie haben parteiübergreifend auf einer Konferenz im Mai  eine Verschärfungen des Steuerstrafrechts vorgeschlagen. Zu verdanken ist dies wesentlich Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans. Er hat erfolgreich die SPD-Position vertreten, dass sich langjährige Steuerhinterziehung für die Straftäter finanziell nicht lohnen darf.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält, unter anderem folgende, Neureglungen:

  • Die strafrechtliche Verjährungsfrist für einfache Steuerhinterziehung wird auf zehn Jahre verdoppelt.
  • Die Zahlung der Hinterziehungszinsen – aktuell sechs Prozent/Jahr – wird zur Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige.
  • Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro – bisher 50.000 Euro – tritt bei Selbstanzeige keine Strafbefreiung mehr ein. Von der Strafverfolgung wird in diesen Fällen nur abgesehen, wenn zusätzlich ein Zuschlag auf die Steuerschuld gezahlt wird.
  • Dieser bisher fünfprozentige Zuschlag wird auf 10 Prozent verdoppelt und künftig gestaffelt: Ab 100.000 Euro sind 15 Prozent, ab einer Million Euro sogar 20 Prozent fällig.

Durch Selbstanzeige wird damit künftig nur straffrei, wer die in den letzten zehn Jahren hinterzogenen Steuern nebst Hinterziehungszinsen umgehend nachentrichtet. In Fällen schwerer Steuerhinterziehung kann nur die gleichzeitige Zahlung des beträchtlichen Zuschlags den Täter vor der Verurteilung bewahren.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Verabschiedung Elterngeld plus

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In dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag das Elterngeld Plus mit einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Damit setzen wir ein wichtiges familienpolitisches  Ziel des Koalitionsvertrags um. Wir möchten Eltern mehr Zeit für die Familie geben und  mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus sowie die Flexibilisierung der Elternzeit vor.

Das Elterngeld hat seit seiner Einführung im Jahr 2007 bereits viel geleistet: Es sichert Familien nach der Geburt ihres Kindes wirtschaftlich ab, es führt Mütter nach dieser Zeit wieder in das Berufsleben zurück und es lässt Väter zunehmend die Chance nutzen, intensiv für ihr Kind da zu sein. Inzwischen beginnen auch einige Arbeitgeber sich darauf einzustellen, dass junge Väter eine Auszeit für die Familie nehmen.

Das Elterngeld wird bisher für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie  damit einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Mit dem Elterngeld Plus gehen wir neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit ist es zukünftig für  Teilzeit arbeitende Eltern möglich, das Elterngeld Plus doppelt so lange zu erhalten: ein Elterngeld-Monat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch eine frühe Teilzeit.

Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus. Wer sich

Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich teilt, wird länger gefördert! Dem Prinzip „Mehr Zeit für Familie“ folgt auch die Flexibilisierung der Elternzeit. Als arbeitsrechtliches Schutzinstrument mit seiner erleichterten Teilzeit und besonderem Kündigungsschutz steht Eltern die Elternzeit grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag eines Kindes zu. Künftig können Eltern 24 Monate der Elternzeit, anstelle von bisher zwölf Monaten, zwischen dem dritten und achten Geburtstag ihres Kindes beanspruchen – ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Sie können so leichter den Bedürfnissen ihres Kindes oder der Familie gerecht werden. Durch eine längere Anmeldefrist von 13 Wochen für die spätere Elternzeitnutzung haben Arbeitgeber mehr Zeit, um sich auf eine bevorstehende Elternzeit einzustellen

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

 

Digitale Kompetenzen verbessern – Die Digitale Agenda der Bundesregierung

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Der digitale Wandel bietet große Chancen Deutschlands Zukunftsfähigkeit zu sichern. Die positive Wirkung der Digitalisierung wird sich nur entfalten, wenn dieser Wandel in der Mitte der Gesellschaft verankert ist, allen zugutekommt  und von allen gesellschaftlichen Gruppen angenommen und aktiv mitgestaltet wird.

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat die Bundesregierung ihre Digitale Agenda für Deutschland vorgestellt. Aufbauend auf dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD definiert die Digitale Agenda sieben Handlungsfelder. Sie betreffen nahezu alle Bereiche in Wirtschaft und Gesellschaft. Insbesondere geht es dabei um:

  • Digitale Infrastruktur: Bis 2018 verfügen alle Haushalte über einen Internetanschluss mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde. Wo sich ein Breitbandausbau für private Unternehmen nicht lohnt, unterstützt die Bundesregierung.
  • Digitale Wirtschaft: Deutschland soll in den kommenden vier Jahren digitales Wachstumsland Nummer eins in Europa werden. Dafür gilt es, die Digitalisierung der klassischen Industrie (Industrie 4.0) anzutreiben, junge Unternehmen zu fördern und Technologien wieCloud Computing und Big Data zu unterstützen.
  • Innovativer Staat: Die Verwaltung des Bundes wird unabhängiger von globalen IT-Konzernen und leitet ihre Daten nach Möglichkeit nur über eigene Netzwerke. Bürgerinnen und Bürger können Dienstleistungen einfach und sicher nutzen – zum Beispiel über sogenannte digitale Bürgerkonten.
  • Sicherheit und Schutz: Die Bundesregierung stärkt den Datenschutz und weitet die Abwehrmaßnahmen deutscher Behörden gegen Cyberangriffe aus. Sicherheitsbehörden, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, erhalten eine bessere personelle und technische Ausstattung.

 

Die neue Internetseite www.digitale-agenda.de  informiert über Kernziele und Handlungsfelder der Digitalen Agenda. In der Rubrik „Aktuelles“ können sich Interessierte fortlaufend über den Stand der Umsetzung informieren. Sie sind eingeladen, Fragen, Kommentare und Anregungen zu geben.

Schnelles Internet für alle

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Damit Deutschland auch in Zukunft ein modernes Land bleibt, braucht es eine moderne funk- und festnetzbasierte Breitbandinfrastruktur. Denn ebenso wie die Versorgungssicherheit bei Strom und Gas oder bei der Verkehrsinfrastruktur ist der Zugang zu einer breitbandigen Netzinfrastruktur für Verbraucher und Wirtschaft mittlerweile zu einem Schlüsselfaktor geworden.

Es handelt sich beim Zugang zur digitalen Welt um die grundlegenden Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben und der Innovationsgerechtigkeit. Betroffen sind Stadt und Land, Ost und West, aber auch unser Land als europäischer und weltweiter Wirtschaftsstandort. Die Qualität digitaler Netze und die wirtschaftliche Bedeutung von Daten gelten neben Arbeitskraft, Ressourcen und Kapital als „vierter Produktionsfaktor“. Es geht damit um die Zukunftschancen jedes Einzelnen, es geht um Wachstumsbereiche wie beispielsweise den zunehmenden Onlinehandel ebenso wie um eine erfolgreiche Gestaltung der Energiewende durch intelligente Netze, eine moderne Verwaltung und die Zukunft der ländlichen Räume.

Die mit einem Hochleistungsnetz verbundenen Chancen für eine moderne Gesellschaft gilt es konsequent zu nutzen und allen Menschen zugänglich zu machen. Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen  „Schnelles Internet für alle“ im Deutschen Bundestag verabschiedet. In dem Antrag fordern SPD und CDU/CSU die Bundesregierung auf, den Breitbandausbau in Deutschland im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel voranzutreiben, um bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu erreichen.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Vorzeitige Rückzahlung von Finanzhilfen durch die Republik Irland

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Zwischen 2010 und 2013 hat Irland im Rahmen des Hilfsprogramms der Europäischen Union, den verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und dem Internationalen Währungsfonds insgesamt 67,5 Mrd. Euro erhalten.

Ursprünglich war vereinbart worden, dass diese Forderungen an die verschiedenen Geldgeber parallel zurückgezahlt werden. Irland beabsichtigt nun, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) vorzeitig einen Teil seiner Finanzhilfen zurückzuzahlen. Denn im Vergleich zu den mit dem IWF vereinbarten Konditionen kann es sich inzwischen zu günstigeren Zinsen am Kapitalmarkt Geld leihen. Eine vorzeitige teilweise Tilgung seiner Verbindlichkeiten beim IWF würde deshalb die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Irlands verbessern. Mit einem Antrag des Bundesfinanzministeriums, der am Mittwoch dieser Sitzungswoche im Bundestag verabschiedet wurde, wurde die Bundesregierung ermächtigt diesem Vorschlag zuzustimmen, der Irland die vorzeitige Tilgung der IWF-Forderungen ermöglicht.

Den Antrag des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier.

TTIP und Kommunalfinanzen – Zur Sitzungswoche vom 22.-26. September 2014

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Die laufenden Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) haben eine intensive gesellschaftliche Debatte über Chancen und Risiken eines solchen Abkommens angestoßen. Viele Menschen verbinden mit den TTIP‐Verhandlungen erhebliche Sorgen.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben auf einem Parteikonvent am vergangenen Samstag in Berlin unsere Position deutlich gemacht: Damit sich die Chancen des transatlantischen Freihandelsabkommens realisieren, müssen die Verhandlungen innerhalb fester Leitplanken erfolgen. Konkret bedeutet das: Wir werden die hohe Qualität der Daseinsvorsorge in Deutschland und die hohen europäischen Standards für Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz nicht in Frage stellen. Zudem darf der Schutz von Investoren nicht dazu führen, dass demokratisch legitimierte Regelungen im Sinne des Gemeinwohls ausgehöhlt werden. Den Beschluss des SPD-Parteikonvents finden Sie hier.

Entscheidend ist, dass die Verhandlungen zu TTIP transparent sind. Nur dann ist es möglich, die Ziele und Möglichkeiten des Abkommens am Ende unvoreingenommen zu bewerten.  Handelsabkommen können ein guter Hebel sein, um weltweit einen besseren Arbeitnehmerschutz und nachhaltiges Wirtschaften voranzutreiben. Die SPD spricht sich deshalb gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund dafür aus, die Verhandlungen über TTIP fortzuführen.

Wir werden den laufenden Verhandlungsprozess zwischen der Europäischer Kommission und den USA über TTIP weiter aufmerksam begleiten – gemeinsam mit unseren Genossinnen und Genossen im Europäischen Parlament und unabhängig davon, ob das Abkommen letztendlich der Zustimmung der nationalen Parlamente bedarf. Die SPD-Bundestagsfraktion wird am 25. Februar 2015 eine Konferenz zum Thema veranstalten, zu der ich Sie jetzt schon einlade.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Meine heutige Rede im Deutschen Bundestag zum Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Kommunen stärker entlasten – Kinderbetreuung ausbauen

2. Durchbruch bei der Mietpreisbremse – Mieten bezahlbar halten

3. Steuerzahler schützen – Banken in die Pflicht nehmen

4. Mehr Flexibilität bei Elternzeit und Elterngeld

5. TTIP – Was ist das eigentlich?

Kommunen stärker entlasten – Kinderbetreuung ausbauen

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Die Kommunen weiter finanziell zu entlasten und ihre Handlungsfähigkeit zu sichern, zählt zu unseren prioritären Aufgaben in dieser Legislaturperiode. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf, der in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten wurde,  sollen die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 zusätzliche Hilfen in Höhe von jährlich 1 Mrd. Euro erhalten.

Vorgesehen ist, dass der Bund in den Jahren 2015 bis 2017 geringere Einnahmen aus der Umsatzsteuer in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich erhält. Diese kommen dann den Kommunen zugute. 2017 und 2018 will der Bund auf 100 Millionen Euro jährlich aus der Umsatzsteuer verzichten und diese den Ländern überlassen. Geplant ist außerdem, den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Bezieher zu erhöhen, was in den Jahren 2015 bis 2017 zu Mehrausgaben von jährlich 500 Millionen Euro führt, was wiederum die Länder entsprechend entlastet. Der Bund erwartet dabei, dass die Länder die Entlastung an die Kommunen weitergeben, um deren Handlungsfähigkeit zu stärken.

Zudem soll im Rahmen des geplanten Gesetzes das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ auf 1 Mrd. Euro aufgestockt werden. Förderfähig sollen Investitionen sein, die seit dem 1. April 2014 begonnen wurden und die entweder neue Plätze schaffen oder Plätze erhalten, die ansonsten weggefallen wären. Förderfähig sind laut Gesetzentwurf auch solche Investitionen, die der gesundheitlichen Versorgung, der Inklusion von Kindern mit Behinderung sowie der ganztägigen Betreuung dienen. Genannt wird etwa die Einrichtung von Küchen und Verpflegungsräumen. Die Regierung rechnet damit, dass mit der Aufstockung des Sondervermögens zusätzlich zu den bisher zugesagten 780.000 Plätzen weitere rund 30.000 Plätze geschaffen werden.

Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Steuerzahler schützen – Banken in die Pflicht nehmen

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Haftung und Risikoverantwortung müssen im Finanzsektor wieder zusammengeführt werden. Steuerzahler sollen nicht dafür haften müssen, wenn Finanzinstitute durch eine riskante Geschäftspolitik in Schieflage geraten. Deshalb hat sich Deutschland mit seinen europäischen Partner darauf verständigt, neben der Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank einen europäischen Mechanismus zur Sanierung und geordneten Abwicklung maroder Banken einzurichten.

Bis 2016 wird ein europäischer Abwicklungsfonds geschaffen, der sich aus Abgaben der Banken speist. Der Fonds soll bis 2024 auf ein Volumen ca. 55 Mrd. Euro anwachsen. Einen Vorschlag zur konkreten Ausgestaltung der europäischen Abgabe wird die EU-Kommission bis Herbst 2014 vorlegen. Entscheidend ist: Eine klare Haftungsreglung sorgt dafür, dass privatwirtschaftliche Verluste nicht einfach auf den Steuerzahler überwälzt werden: Bei Schieflage einer Bank werden zunächst die Eigentümer und Gläubiger herangezogen und im Anschluss daran muss der durch Banken gespeiste Abwicklungsfonds in Anspruch genommen werden.

TTIP – Was ist das eigentlich?

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Alle Welt spricht über die geplante Freihandelszone zwischen Europa und den USA, kurz „TTIP“. Die Argumente für und gegen das Abkommen werden ausgetauscht und diskutiert. Einige grundlegende Informationen zu den aktuellen Verhandlungen habe ich noch mal für Sie zusammengefasst.

Wofür steht TTIP?
TTIP steht für „Transatlantic Trade and Investment Partnership“, deutsch „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“. Darunter versteht man ein Handelsabkommen, das die EU-Kommission seit 2013 mit den USA verhandelt. Es geht um die größte Freihandelszone der Welt.

Was versteht man unter einer Freihandelszone?
Ein Freihandelsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Gewährleistung des freien Handels zwischen den vertragsschließenden Staaten.  Die Vertragspartner verzichten untereinander auf Handelshemmnisse. Konkret heißt das, dass unter anderem Zölle und Einfuhrverbote oder Ausfuhrverbote abgeschafft werden. So können zum Beispiel deutsche Unternehmen ihre Produkte leichter in den USA anbieten und umgekehrt.

Das wichtigste Argument für TTIP
Eine derartige Freihandelszone wurde seit etwa dem Beginn der 1990er Jahre diskutiert. Nach offiziellen Stellungnahmen soll durch das Abkommen unter anderem das Wirtschaftswachstum in den Teilnehmerstaaten belebt, die Arbeitslosigkeit gesenkt und das Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer erhöht werden.

Das wichtigste Argument gegen TTIP
Kritiker befürchten, dass im Rahmen der Verhandlungen die hohen europäischen Standards in den Bereichen Umweltschutz, Arbeitnehmerschutz, Verbraucherschutz, etc. zugunsten der wirtschaftlichen Interessen abgesenkt werden, um amerikanischen Unternehmen den Zugang zum europäischen Markt zu erleichtern.