Lebensversicherungsreformgesetz

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Am Dienstag fand die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz) statt. Über mögliche Reformen wurde bereits im Vorfeld durch viele Medien berichtet – auch mich haben dazu bereits Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erreicht.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Leistungsfähigkeit von Lebensversicherungsunternehmen vor dem Hintergrund der anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen langfristig gewahrt werden. Die Versicherten sollen sich auch künftig darauf verlassen können, dass sie die ihnen garantierten Leistungen erhalten. Deshalb ist geplant, die Vorschriften zur Beteiligung an den Bewertungsreserven anzupassen: Bewertungsreserven, die zur Erbringung der zugesagten Zinsgarantien für alle Versicherten benötigt werden, sollen in der Versichertengemeinschaft verbleiben. Dies gilt ausdrücklich nur für Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren. Die Regeln zur Beteiligung der ausscheidenden Versicherten an Bewertungsreserven aus Aktien und Immobilien werden nicht verändert. Die Neuregelung zu den Bewertungsreserven ist eingebettet in ein Maßnahmenpaket, bei dem Versicherungsunternehmen, Anteilseignern (Aktionären) und Versicherungsvertrieb ein angemessener Beitrag abverlangt wird. Gleichzeitig werden die Befugnisse und Kompetenzen der Aufsichtsbehörden gestärkt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung  für ein Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG) finden Sie hier:http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801772.pdf

Weitere Informationen der SPD-Fraktion zu diesem Thema finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/lebensversicherungen-stabilisieren