Deutschlands Beitrag zur Eindämmung der Ebola-Epidemie

In mehreren Ländern Westafrikas ist laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) die schwerste Ebola-Epidemie ausgebrochen seit Entdeckung des Virus im Jahr 1976. Das Ausmaß der Epidemie überfordert die Möglichkeiten der medizinischen Versorgung in den betroffenen Ländern. Wenn sich die Epidemie noch weiter ausbreitet, wird dies nicht nur furchtbare humanitäre Folgen haben, sondern die betroffenen Länder und Regionen auch nachhaltig in ihrem wirtschaftlichen Entwicklungsprozess beeinträchtigen.

Die internationale Gemeinschaft steht in der Pflicht, Hilfe in dieser medizinischen Ausnahmesituation zu leisten. In unserem Entschließungsantrag mit der Union begrüßen wir die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur finanziellen und technischen Unterstützung der betroffenen Länder. Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung auf, den deutschen Beitrag im Kampf gegen Ebola im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel nochmals zu erhöhen.

 Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier

Bezahlbares Wohnen im Studium

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Am Freitag dieser Sitzungswoche wurde im Plenum des Deutschen Bundestages das Thema „Bezahlbares Wohnen im Studium“ diskutiert. Mit der steigenden Studiennachfrage wächst auch der Bedarf nach bezahlbaren Wohnungen für Studierende. In Nordrhein-Westfalen wohnt zum Beispiel knapp ein Drittel der Studierenden bei ihren Eltern, rund zehn Prozent wohnen in einem Studentenwohnheim. Die übrigen suchen auf dem privaten Wohnungsmarkt. Dieser wird in vielen Hochschulregionen immer enger und oftmals auch teurer. Wichtig dabei ist,  die regionalen Unterschiede in den Blick zu nehmen. Hochschulstädte wie Bonn oder Münster stehen vor anderen Herausforderungen als Bochum, wo zwar viele junge Menschen studieren, aber oft im Umland und nicht direkt in der Stadt selbst wohnen.

Die Bundesländer versuchen diese Situation mit verschiedenen Maßnahmen zu entspannen. Mit einem eigenen Programm in Höhe von 50 Millionen Euro jährlich will etwa die Landesregierung Nordrhein-Westfalen der Wohnungsknappheit gegensteuern, was mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Fördervolumens bedeutet.

Der Bund wird mit der geplanten BAFöG Reform die Länder zukünftig um 1,17 Milliarden Euro jährlich entlasten. Diese frei werdenden Mittel können die Länder dann in die Infrastruktur investieren. Darüber hinaus wird die Reform für viele Studierende konkrete Verbesserungen bedeuten.  Mit der Erhöhung von Bedarfssätzen, Freibeträgen und Hinzuverdienstgrenzen, der Anhebung der Wohnkostenpauschale und der

Vereinheitlichung von Kinderzuschlägen wird am Ende nicht nur deutlich mehr Geld in den

Portemonnaies der Studierenden landen, es wird auch Vorsorge getroffen, damit der Kreis der BAföG-Berechtigten erhöht wird. Rund 110.000 junge Menschen werden zusätzlich förderberechtigt sein. Dies schafft für viele Studierende mehr Möglichkeiten und Flexibilität.

Darüber hinaus hat Bundesbauministerin Barbara Hendricks im Sommer ein breites Bündnis für bezahlbares Wohnen ins Leben gerufen. Denn das Problem von fehlendem günstigem Wohnraum in Ballungszentren betrifft nicht nur Studierende, sondern auch Menschen mit geringem Einkommen und oft auch Rentnerinnen und Rentner. Fünf wesentliche Handlungsfelder werden im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen bearbeitet: Dazu gehören der Neubau von Wohnungen sowie die Belebung des sozialen Wohnungsbaus, aber auch die Frage bezahlbarer Mieten und die soziale Sicherung des Wohnens. Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudebestand ist ebenso ein Thema wie auch die demografische Entwicklung und das Wohnen im Alter. Nicht zuletzt soll es um nachhaltiges und kostenbewusstes Planen und Bauen gehen.

 

Meine Rede zu diesem Thema im Deutschen Bundestag können Sie sich hier ansehen.

 

Streit im Plenum gehört dazu

Arbeitsgemeinschaft des Ernst-Barlach Gymnasiums Unna diskutiert in Berlin mit Oliver Kaczmarek

„Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag diskutieren auch schon mal hitziger und streiten natürlich auch. Doch Streit gehört dazu, schließlich sind alle Abgeordneten mit Feuer und Flamme dabei, wenn es um ihre Themen geht,“ beantwortete der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek die Frage der Mitglieder der AG „Live in Colour“ des Ernst-Barlach-Gymnasiums in Unna, die während der Herbstferien Berlin besuchte.

„Ich habe mich sehr über den Besuch dieser Gruppe in Berlin gefreut“, so Kaczmarek. „Die Arbeitsgemeinschaft „Live in Colour“ des Ernst-Barlach Gymnasiums engagiert sich gegen Rassismus und leistet tolle Arbeit. Ich hoffe, ich konnten den Schülerinnen und Schülern etwas zurückgeben.“

Die Gruppe besuchte auf Einladung des Abgeordneten den Deutschen Bundestag. Die Schülerinnen und Schüler konnten live eine Debatte im Plenum verfolgen, die Kuppel des Reichstagsgebäudes besichtigen und eine Diskussion mit ihrem Abgeordneten führen. Dabei hatte die Gruppe eine Vielzahl von Fragen. Vor allem der Arbeitsalltag eines Abgeordneten interessierte sie sehr.

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Das BAföG moderner und praxistauglicher machen

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Die heutige Sachverständigenanhörung zur 25. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) machte deutlich, dass die geplanten Änderungen in die richtige Richtung weisen und für Studierende spürbare Verbesserungen bringen werden. Die praxisorientierten Anregungen der Experten für weitere Änderungen wird die SPD-Fraktion nun konstruktiv auswerten.

Die Sachverständigenanhörung zur 25. Novelle des BAföG bestätigt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf der Großen Koalition in die richtige Richtung geht. Die Novelle wird eine deutliche Verbesserung der Situation der geförderten Studierenden bringen. Mehr als 110.000 Studierende werden zusätzlich davon profitieren.

Der Bund steigert seine Ausgaben für das BAföG ab 2015 um 1,2 Milliarden jährlich und entlastet im gleichen Umfang die Länder. Ab dem Wintersemester 2016 kommen noch einmal 825 Millionen Euro zusätzlich für die Erhöhung von Bedarfssätzen und Freibeträgen und Sozialpauschalen hinzu. Das sind deutliche Akzente der Großen Koalition für mehr Chancengleichheit.

Der Anspruch an die Novelle ist eine enge Annäherung der Förderung an die Studien- und Lebensrealität der Studierenden. Dazu hat der Gesetzentwurf wichtige konkrete Reformschritte benannt, die insbesondere die Veränderungen in der Studienorganisation aufgreifen. In der Anhörung wurde Spielraum für eine noch praxistauglichere Ausgestaltung der Änderungen aufgezeigt. Diese Anregungen müssen die Koalitionspartner nun konstruktiv auswerten und – soweit sinnvoll-  aufgreifen. Denn auch für das BAföG gilt das Strucksche Gesetz: kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hereingekommen ist.

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Oliver Kaczmarek wandert mit dem Roten Rucksack auf den Spuren des Bergbaus in Holzwickede

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Die Bergbaugeschichte Holzwickedes bringt eine Wanderung in Erinnerung, zu der der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek Bürgerinnen und Bürger am Samstag, 18. Oktober, im Rahmen der Aktion „Roter Rucksack“ einlädt. Unter der fachkundigen Leitung von Achim Ackermann und Joachim Huske vom Arbeitskreis Holzwickede im Förderverein Bergbauhistorischer Stätten e. V. machen sich die Wanderer über Hilgenbaum, Schulzenhof und Natorper Mühle auf zum Caroliner Erbstollen.

Überdies haben die Teilnehmer bei dem rund eineinhalbstündigen Spaziergang die Gelegenheit, mit Oliver Kaczmarek ins Gespräch zu kommen und ihm Wünsche, Anregungen und Ideen mit auf den Weg zu geben.

Seit nunmehr fünf Jahren geht der heimische Bundestagsabgeordnete mit dem Roten Rucksack auf Tour. Er besucht Orte in seinem Wahlkreis, an denen Besonderes geleistet wird, und trifft ehrenamtlich tätige Menschen. Dabei sammelt er Meinungen und Ideen, aber auch Kritik für seine Arbeit im Bundestag. Was einmal als Wahlkampagne begann, ist heute ein unverzichtbares Element seiner politischen Arbeit und findet mittlerweile bundesweit Nachahmer.

Die Wanderung am Samstag, 18. Oktober, startet um 14 Uhr an der Kleingartenanlage Am Oelpfad. Die Kleingartenanlage ist auch Zielpunkt der Tour: Im Vereinsheim wartet zum Abschluss eine kleine Stärkung auf die Teilnehmer.

BAFöG Reform und Grundgesetzänderung – Zur Sitzungswoche vom 6.-10.10.2014

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Immer mehr Flüchtlinge suchen in unserem Land Zuflucht vor Krieg, Bürgerkrieg und Gewalt. Sie verdienen eine menschenwürdige Aufnahme und Behandlung. Die furchtbaren Übergriffe in einzelnen Flüchtlingsheimen durch externes Sicherheitspersonal sind eine Schande und dürfen sich nicht wiederholen. Der Bund will die Länder und Kommunen mit der Aufgabe nicht alleine lassen. Wir tragen gemeinsam die Verantwortung für eine sichere und würdige Unterbringung der Männer, Frauen und Kinder.

SPD und CDU/CSU haben bereits gezielte finanzielle Hilfen für die Kommunen auf den Weg gebracht, etwa einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und besondere Maßnahmen über das Programm „Soziale Stadt“. Darüber hinaus unterstützen wir den Beschluss der Länder, den Neubau von Flüchtlingsunterkünften auch in siedlungsnahen, unbebauten Grundstücken und in Gewerbegebieten zu erleichtern. In vielen Städten ist dies die einzige Möglichkeit, Flüchtlingen im Winter schnell ein beheiztes und festes Dach über dem Kopf zu verschaffen. Neben der Unterkunft müssen eine Fülle weiterer praktischer Probleme gelöst werden. Ich begrüße deshalb sehr die Initiative von Aydan Özoguz, als Integrationsbeauftragte der Bundesregierung gemeinsam mit Flüchtlingsinitiativen auszuloten, wie die ganz konkreten Hilfen vor Ort unterstützt werden können.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

 

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  1. Spürbare Verbesserung für Studierende – Die BAföG Reform
  2. Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschafts- und Hochschulbereich – Änderung des Grundgesetzes
  3. Schnelles Internet für alle
  4. Vorzeitige Rückzahlung von Finanzhilfen durch die Republik Irland
  5. Brücken zwischen Ost und West – Dienstreise nach Minsk
  6. Rückenwind für die berufliche Bildung – Kongress der SPD-Bundestagsfraktion am 10. November 2014 in Berlin

Europa – Vorreiter im Kampf gegen die Todesstrafe

Zum europäischen Jahrestag zur Ächtung der Todesstrafe am 10. Oktober fordert die SPD-Fraktion die weltweite Abschaffung der Todesstrafe. Aus europäischer Perspektive ist es besonders beschämend, dass Belarus als einziges Land in Europa noch die Todesstrafe vollstreckt.

Weltweit sitzen über 20.000 Menschen in einer Todeszelle und warten auf die Vollstreckung des Urteils. Trotz dieser unerträglich hohen Zahl zeichnet sich ein klarer Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ab. So haben bisher 139 Staaten die Todesstrafe ausgesetzt, 58 Staaten vollstrecken sie noch. Zu ihnen zählt auch Belarus als einziges Land in Europa. Dort wurden in diesem Jahr bereits zwei Menschen hingerichtet. Deren Angehörige und Anwälte wurden erst nach der Vollstreckung informiert, die Körper der Getöteten nicht der Familie übergeben. Ein solches Verhalten bedeutet großes Leid für die Familien und verletzt internationale Standards. Wir fordern Belarus auf, so rasch wie möglich wenigstens ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen.

Europarat und Europäische Union sind Vorreiter im Kampf für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe. Staatliches Töten im Namen einer vermeintlichen Gerechtigkeit widerspricht unseren Grundwerten. Die Todesstrafe ist nicht vereinbar mit dem Verbot der Folter und grausamer sowie erniedrigender Behandlung. Unter allen Umständen verhindert werden müssen Hinrichtungen von Personen, die zur Tatzeit minderjährig waren, und von psychisch kranken oder geistig behinderten Personen.

In der Debatte zum Gedenktag am 10. Oktober wird der Deutsche Bundestag seine entschiedene Ablehnung der Todesstrafe bekräftigen und internationale Anstrengungen zu ihrer Abschaffung fordern. Zu dieser Debatte hat die Koalition einen Antrag eingebracht, der die Rolle und Möglichkeiten Europas beleuchtet.

Amnesty Aktion gegen Todesstrafe; Berlin, 10.10.2010

Spürbare Verbesserung für Studierende – Die BAföG Reform

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde in Erster Lesung das Gesetz zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Freibeträge und Bedarfssätze werden zum 1. August 2016 mit sieben Prozent deutlich angehoben und das BAföG strukturell besser an die Studien- und Lebenswirklichkeit der Schüler/innen und Studierenden angepasst.

Neben den Freibeträgen und Bedarfssätzen werden auch der Wohnzuschlag (250 Euro) und die Kinderbetreuungszuschläge (130 Euro) erhöht sowie die Hinzuverdienstgrenze auf 450 Euro angehoben. Für auswärtswohnende Studierende steigt damit der Förderungshöchstsatz von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro monatlich. Die Förderlücke zwischen Bachelor und Masterstudium wird geschlossen und die Antragsstellung entbürokratisiert. Ab 2016 wird beispielweise bundesweit eine elektronische Antragsstellung möglich sein. Auch für Flüchtlinge und Menschen mit humanitären Aufenthaltsstatus wird der Zugang zum BAföG durch eine Absenkung der Voraufenthaltsdauer erleichtert.

Durch das Reformpaket werden ab  dem Wintersemester 2016 insgesamt jährlich zusätzlich rund 825 Mio. Euro für die Ausbildungsförderung zur Verfügung gestellt. Mit dem geplanten BAföG-Änderungsgesetz (25. BAföGÄndG) übernimmt der Bund außerdem ab dem Jahr 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Damit werden die Länder um rund 1,17 Mrd. Euro jährlich entlastet und können das zusätzliche Geld in die Finanzierung von Hochschulen und Schulen investieren.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für diese Verbesserungen im Interesse der Studierenden stark gemacht. Immer wenn die SPD regiert, gibt es substanzielle Verbesserungen beim BAföG. Das BAföG ist das zentrale Instrument zur Förderung von Chancengleichheit und erleichtert den Zugang zu akademischer Bildung.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das BAföG befinde ich mich derzeit in Verhandlungen, um noch weitere konkrete Verbesserungen für die Studierenden in der Gesetzesnovelle unterzubringen. Viele wichtige Anregungen dazu haben wir in einem Fachgespräch mit Studierendenorganisationen, Gewerkschaften und Verbänden in der vergangenen Sitzungswoche erhalten. Eine lebensnahe Gestaltung des BAföG durch Anregungen der Betroffenen ist der SPD-Bundestagsfraktion ein besonderes Anliegen.

Meine Rede im Deutschen Bundestag zur BAföG-Novelle können Sie sich hier ansehen:

Meine Rede zur BAFöG Reform können Sie sich hier ansehen.

Die wichtigsten Neuregelungen finden Sie hier im Überblick.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschafts- und Hochschulbereich – Änderung des Grundgesetzes

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Am Freitag dieser Sitzungswoche hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes eingebracht. Ziel der Verfassungsänderung ist die Lockerung des sogenannten Kooperationsverbotes zwischen dem Bund und den Bundesländern.

Dieses Kooperationsverbot trat 2006 im Rahmen einer Reform in Kraft und regelt, dass alle Angelegenheiten im Bildungsbereich und auch die meisten Angelegenheiten im Hochschulbereich reine Ländersache sind. Ausnahmen gibt es zum Beispiel nur bei der beruflichen Bildung und den Hochschulzulassungen. Das bedeutet der Bund und die Länder können sonst nicht kooperieren und der Bund darf auch keine finanziellen Mittel an die Länder geben.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird dieses Verbot nun für den Hochschulbereich gelockert werden. Der Bund kann dann die Hochschulen direkt fördern.  Anstatt nur zeitlich befristete Projekte unterstützen zu können, werden nach der geplanten Änderung des Grundgesetzes auch auf Dauer angelegte Förderprojekte des Bundes möglich.

Wir setzen uns als SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass wir diese neuen Möglichkeiten zügig nutzen, um etwa die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland zu verbessern.

Kooperationsprojekte von Hochschulen mit der außeruniversitären Forschung werden durch die Neufassung Grundgesetzes ebenfalls deutlich erleichtert. Wir wollen dies nutzen, um die Leistungsfähigkeit des Wissenschafts- und Hochschulsystems in Spitze und Breite zu stärken. Exzellenz- und Breitenförderung schließen einander nicht aus, sondern sind zwei eng verknüpfte Komponenten einer modernen Wissenschaftsförderung.

Die Lockerung des Kooperationsverbotes ist ein wichtiger Schritt. Uns als SPD reicht er aber noch nicht. Wir werben weiterhin dafür, das Kooperationsverbot in allen Bildungsbereichen und damit umfassend abzuschaffen. Neue Kooperationsmöglichkeiten, die gut für Wissenschaft und Hochschule sind, sind auch gut für Kitas und Schulen.

Meine Rede im Deutschen Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes finden Sie hier.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Schnelles Internet für alle

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Damit Deutschland auch in Zukunft ein modernes Land bleibt, braucht es eine moderne funk- und festnetzbasierte Breitbandinfrastruktur. Denn ebenso wie die Versorgungssicherheit bei Strom und Gas oder bei der Verkehrsinfrastruktur ist der Zugang zu einer breitbandigen Netzinfrastruktur für Verbraucher und Wirtschaft mittlerweile zu einem Schlüsselfaktor geworden.

Es handelt sich beim Zugang zur digitalen Welt um die grundlegenden Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben und der Innovationsgerechtigkeit. Betroffen sind Stadt und Land, Ost und West, aber auch unser Land als europäischer und weltweiter Wirtschaftsstandort. Die Qualität digitaler Netze und die wirtschaftliche Bedeutung von Daten gelten neben Arbeitskraft, Ressourcen und Kapital als „vierter Produktionsfaktor“. Es geht damit um die Zukunftschancen jedes Einzelnen, es geht um Wachstumsbereiche wie beispielsweise den zunehmenden Onlinehandel ebenso wie um eine erfolgreiche Gestaltung der Energiewende durch intelligente Netze, eine moderne Verwaltung und die Zukunft der ländlichen Räume.

Die mit einem Hochleistungsnetz verbundenen Chancen für eine moderne Gesellschaft gilt es konsequent zu nutzen und allen Menschen zugänglich zu machen. Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen  „Schnelles Internet für alle“ im Deutschen Bundestag verabschiedet. In dem Antrag fordern SPD und CDU/CSU die Bundesregierung auf, den Breitbandausbau in Deutschland im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel voranzutreiben, um bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu erreichen.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.