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Wichtige Gesetze vor der Sommerpause verabschiedet – Zur Sitzungswoche vom 04.-08.07.2016

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Integrationsgesetz, EEG-Novelle, Sexualstrafrecht, Bekämpfung von Menschenhandel, Urheberrecht, Strafbarkeit von Sportwettbetrug, Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze, Betäubungsmittelrecht, Transplantationsregister und viele weitere Themen – bevor heute die parlamentarische Sommerpause beginnt, hat die Koalition noch einige wichtige Gesetze verabschiedet. Dazu kommt die Nachricht, dass der Bund in den nächsten Jahren mehr Geld an die Länder zur Bewältigung der Flüchtlingspolitik gibt. Wir haben viel erreicht, aber trotzdem hat die SPD in Umfragen noch nicht wieder das verloren gegangene Vertrauen zurückgewonnen. Diese Frage beschäftigt auch viele Mitglieder der Partei.

Tatsächlich hat die SPD in der Regierung viel erreicht. Es gibt keinen Grund, die Erfolgen wie den gesetzlichen Mindestlohn, die Rentenreform, die Mietpreisbremse und Bauoffensive, die BAFöG-Erhöhung, die Energiewende, Ausbau der Kita-Betreuung, Fracking-Verbot und vieles mehr zu relativieren. Die SPD hat dem Koalitionsvertrag ihre Handschrift aufgedrückt und wir setzen diesen Schritt für Schritt um. Für eine Selbstverzwergung der SPD besteht kein Anlass!

Aber es bleibt auch noch viel zu tun. Niemand hat behauptet, dass die SPD in einer Koalition mit den Konservativen ihre Programmatik eins zu eins umsetzen wird. In den nächsten Wochen wird es wichtig sein, deutlich zu machen, wo wir uns von CDU und CSU unterscheiden und wo wir alleine bessere Politik machen könnten als mit der Union. Beispielsweise bei der Erbschaftssteuer, wo der Kompromiss mit der Union nicht unseren Vorstellungen entspricht. Oder die Außenpolitik, wo die SPD und Frank-Walter Steinmeier ihren Entspannungskurs fortsetzen und zu Recht eine konstruktive Rolle Russlands einfordern und zugleich die NATO-Manöver an der russischen Grenze kritisieren. Dabei geht es nicht um Opposition in der Koalition, sondern um das Sichtbarmachen von politischen Alternativen.

Im September stehen zwei Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern an und zeitglich wird ein kleiner Parteitag über die Haltung der SPD zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA entscheiden. Außerdem werden in den Wahlkreisen und Landesverbänden die Vorbereitungen für die Bundestagswahl und die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2017 getroffen.

Bis dahin wünsche ich Ihnen allen schöne Sommerferien! Der Politikbetrieb geht noch ein paar Tage Zuhause weiter und dann machen auch wir, mein Büro und ich, eine Pause – ganz ohne Politik. Den nächsten Info-Dienst gibt es am 9. September. In der Zwischenzeit können Sie sich auf meiner Homepage www.oliver-kaczmarek.de oder auf Facebook unter https://www.facebook.com/oliver.kaczmarek über meine Arbeit im Sommer informieren.

Glückauf!

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

  1. Das Integrationsgesetz schafft verbindliche Regeln und Angebote für Integration
  2. Neues Sexualstrafrecht setzt den Grundsatz um „Nein heißt Nein!“
  3. Bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze
  4. Zugang zu Cannabisarzneimitteln für Schwerkranke erleichtert
  5. Mehr Schutz für Prostituierte
  6. Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes bremst den Kostenanstieg und steuert den planvollen Ausbau erneuerbarer Energien
  7. Inklusive Bildung bedeutet einen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014)

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Am Freitag vormittag wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 sowie das Gesetz zur besonderen Ausgleichsregelung im Deutschen Bundestag abschließend debattiert und beschlossen. Das neue EEG bildet nun den Rahmen, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu steigern. Das Gesetz tritt zum 1. August 2014 in Kraft.

Mit dem Gesetz wollen wir mehr Kosteneffizienz erreichen, indem wir Überförderungen abbauen und die Einspeisevergütung für Neuanlagen absenken. Der Ausbaukorridor bildet eine stabile Planungsgrundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die gesamte Stromwirtschaft. In Zukunft konzentriert sich die Förderung stärker auf die kostengünstigsten Energieträger Windkraftanlagen an Land und Photovoltaik. Die finanzielle Förderung der erneuerbaren Energien wird spätestens 2017 über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt. Außerdem wird die Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt durch eine verpflichtende Direktvermarktung maßvoll vorangetrieben.

Unter Berücksichtigung der Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission gibt es eine sogenannte Besondere Ausgleichsregelung, die es stromintensiven Industrieunternehmen erlaubt, auch in Zukunft in Deutschland wettbewerbsfähig zu produzieren. Auf diese Weise wird die Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb gesichert. Insgesamt 68 Branchen können künftig unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt werden. Daneben können im Einzelfall auch besonders stromintensive Unternehmen anderer Branchen privilegiert werden sowie Härtefallregelungen für Unternehmen angewandt werden, die aus den Ausnahmen herausfallen. Insgesamt wird damit ein weiterer Aufwuchs des Entlastungsvolumens für die energieintensive Industrie verhindert und die Entlastung stärker auf die wirklich energieintensiven Unternehmen konzentriert.

Relevant ist die Neuregelung des EEG auch für Eigenstromproduzenten. In den letzten Jahren hat der Anteil der Eigenstromerzeugung drastisch zugenommen. Diese Entwicklung benachteiligt diejenigen Verbraucher, die sich keine Anlage zur Eigenstromerzeugung leisten können, da nur sie für die EEG-Umlage bezahlen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, daher soll sie auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Dabei sollen auch Eigenstromversorger künftig grundsätzlich die volle EEG-Umlage zahlen. Allerdings bestehen Ausnahmen, in denen keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage fällig wird. Von der EEG-Umlage befreit bleiben Betreiber von Kleinanlagen, Eigenversorger, die nicht ans Stromnetz angeschlossen sind sowie der Kraftwerkseigenverbrauch.

Einen Bericht der SPD-Fraktion zur EEG-Novelle finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/die-energiewende-zum-erfolg-f%C3%BChren

Neustart in der Energiewende: Das neue EEG

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Am Donnerstag begann die parlamentarische Beratung der Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG). Das reformierte EEG wird den europarechtskonformen Rahmen schaffen, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu steigern.

Für die einzelnen EEG-Technologien werden im neuen Gesetz verbindliche Ausbaupfade festgelegt – so erhöht sich für alle Akteure der Energiewirtschaft die Planungssicherheit. Somit kann wirksam eine Überförderung kostenintensiver Technologien vermieden werden. In Zukunft konzentriert sich die Förderung stärker auf die kostengünstigsten Energieträger Onshore-Wind und Photovoltaik. Spätestens ab 2017 wird die finanzielle Förderung der Erneuerbaren über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt. Außerdem wird die Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt durch eine verpflichtende Direktvermarktung vorangetrieben. Die Streichung von Boni und eine stärkere Degression der Fördersätze verbessert ebenfalls die Kosteneffizienz.

Um die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien angemessener zu verteilen, werden Anlagen zur Eigenstromerzeugung stärker in die EEG-Umlage einbezogen. So können einzelne Endverbraucher oder Unternehmen künftig nicht mehr aus der gemeinschaftlich finanzierten Ökostrom-Förderung austreten. Dabei bleiben Bestandsanlagen weiterhin befreit und es wird gewährleistet, dass die Eigenversorgung wirtschaftlich bleibt, so wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist.

Der Ausgleich der verschiedenen Interessen und die Einigung mit den Ländern auf Ziel und Weg der Reform war eine Herkulesaufgabe, die Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erfolgreich gemeistert hat. Die sogenannten „Besonderen Ausgleichsregelungen“ für energieintensive Unternehmen sind nicht Teil des Gesetzentwurfs. Unter Berücksichtigung der Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Kommission wird das Wirtschaftsministerium zu einem späteren Zeitpunkt einen eigenständigen Gesetzentwurf dazu vorlegen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801304.pdf

Über den „Neustart in der Energiewende“ informiert auch die SPD-Fraktion: http://www.spdfraktion.de/themen/neustart-der-energiewende

Die Rede von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel können Sie hier anschauen: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/50839986_kw19_regierungsbefragung/index.html