SPD legt Gesetzentwurf zur Abschaffung des Straftatbestandes „Majestätsbeleidigung“ vor

Das Strafverlangen der türkischen Regierung gegen den Satiriker Jan Böhmermann hat in Deutschland eine längst überfällige Diskussion über die Abschaffung des Straftatbestandes des § 103 Strafgesetzbuch („Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“) ausgelöst. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb vorgeschlagen, den § 103 unverzüglich und ersatzlos zu streichen.

Was auch immer man über den Skandal um das Erdogan-Gedicht denkt: Strafverfolgung von Satire wegen „Majestätsbeleidigung“ passt nicht in unsere moderne Demokratie. Deshalb war es richtig, dass sich unsere Ministerinnen und Minister im Kabinett gegen die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 103 StGB ausgesprochen haben. Jetzt wollen wir den § 103 mit sofortiger Wirkung und nicht erst ab 2018 abschaffen.

Ungeachtet dessen blicken wir mit Sorge auf die zunehmende Beschränkung der Pressefreiheit und der Freiheit von Kulturschaffenden in der Türkei selbst. So sehr wir an einer gedeihlichen Zusammenarbeit mit der Türkei interessiert sind, so sehr gilt, dass es keinen Rabatt in der Frage der Menschen-rechte geben darf.