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SPD-Bundestagsabgeordneter Kaczmarek mit guten Neuigkeiten: Betreuung von unter 25-Jährigen bleibt bei den Jobcentern

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Eine Frage, die in den vergangenen Wochen in den Kommunen sehr kontrovers diskutiert worden ist, wird nun mit einem Kompromiss aufgelöst: Die Betreuung von Arbeitssuchenden unter 25 Jahren in der Grundsicherung (SGBII) bleibt bei den Jobcentern vor Ort. Damit kommt Arbeitsminister Hubertus Heil dem Wunsch der SPD-Bundestagsfraktion und vielen Akteuren aus der Praxis nach. In den vergangenen Wochen wurden zahlreiche konstruktive Gespräche geführt, in denen Beteiligte fachliche Bedenken am Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erhoben haben. Am Ende stand die Bitte, eine gangbare Alternative zu suchen.

Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und im Hinblick auf die Kindergrundsicherung hatte das BMAS eine Regelung in das Haushaltsfinanzierungsgesetz eingebracht, mit der die Verantwortlichkeit zur Aktivierung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt von unter 25-jährigen von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen werden soll. Damit wäre auch die Kostenträgerschaft auf den Rechtskreis SGB III übergegangen.

Jetzt liegt als gangbare Lösung der Vorschlag auf dem Tisch, stattdessen die Aufgaben der Weiterbildung und der Rehabilitation an die Bundesagenturen für Arbeit zu übertragen. Alle Leistungsberechtigten jeden Alters bleiben in der Integrationsverantwortung der Jobcenter und werden dort ganzheitlich betreut. Soweit das Jobcenter einen Weiterbildungs- oder Rehabilitationsbedarf erkennt, verweist es aber an die Arbeitsagentur.

Oliver Kaczmarek, Bundestagsabgeordneter für den Kreis Unna, begrüßt den neuen Vorschlag ausdrücklich: „Die Jobcenter vor Ort haben die beste Expertise und längste Erfahrung, um junge Menschen schnell und nachhaltig in gute Arbeit zu bringen. Es freut mich, wenn auf der Grundlage des neuen Vorschlags von Arbeitsminister Heil gemeinsam mit allen Beteiligten eine gute Lösung gesucht und gefunden wird.”

Rechtsvereinfachung für die Arbeit der JobCenter

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Ein wichtiges Ziel des Gesetzes zur Rechtsvereinfachung im SGB II ist es, den Jobcentern wieder mehr Zeit zu verschaffen, um Arbeitslosen wirklich helfen zu können. So soll das Arbeitslosengeld II künftig nicht mehr standardmäßig für nur sechs, sondern für 12 Monate bewilligt werden. Damit reduziert sich im Ergebnis die Zahl der Prüfvorgänge und der Bewilligungsbescheide in all den Fällen, wo sich nichts bei den persönlichen Verhältnissen des Arbeitsuchenden verändert hat.

Wer Arbeitslosengeld I bekommt und trotzdem zusätzlich auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist, der soll künftig von den Arbeitsagenturen und nicht mehr von den Jobcentern betreut werden. Das entlastet die Jobcenter und stellt sicher, dass Personen, die durch ihre Beiträge Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung erworben haben, auch alle Leistungen von dieser bekommen.

Darüber hinaus regelt das Gesetz, dass Menschen, die keinen Berufsabschluss haben, Arbeitslosengeld II beziehen können, auch wenn sie eine Ausbildung aufnehmen – beispielsweise dann, wenn das Ausbildungs-BAföG nicht zum Leben reicht. Das macht es leichter, sie in eine Ausbildung zu vermitteln, weil sie sich auch während der Ausbildungszeit nicht schlechter stellen, als wenn sie weiter ausschließlich Arbeitslosengeld II beziehen würden. Außerdem bauen wir die Betreuung in den Jobcentern dahingehend aus, dass Menschen auch nach einem erfolgreichen Start in den Beruf eine Zeit lang weiter unterstützt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Menschen sich gut im neuen Job zurechtfinden und nicht gleich wieder arbeitslos werden.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns zudem auf weitere Verbesserungen verständigt. So können Langzeitarbeitslose in einem Zeitraum von fünf Jahren künftig bis zu drei Jahre lang eine öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit ausüben. Auch kann eine sozialpädagogische Begleitung durch das Jobcenter finanziert werden.

Informationen zum Vermittlungsverfahren zu Hartz IV-Regelsätzen

„Aus Sicht der Kommunen muss das Gesetz zur Anpassung der Hartz IV-Regelsätze deutlich verbessert werden.“, erklärt der SPD-Kreisvorsitzende Oliver Kaczmarek, MdB, nach der Beratung des Themas in der Sitzung des Unterbezirksvorstands am Montag. Kaczmarek hatte dort über den Stand des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat in Berlin informiert.

Die SPD möchte bei dem vorgelegten Gesetz der Bundesregierung, das vom Bundesrat abgelehnt worden war, vor allem vier Änderungen erreichen:

  1. Das sog. Bildungspaket soll mehr Kindern als geplant zu Gute kommen und daher mindestens auf die Wohngeldempfänger ausgeweitet werden (ca. 140.000 Kinder zusätzlich).
  2. Die Regelsätze müssen verfassungskonform ausgestaltet sein. Eine von der SPD geforderte Nachberechnung hat die Bundesregierung immer noch nicht vorgelegt.
  3. Arbeitsmarktpolitik und Regelsätze gehören für die SPD zusammen. Damit der, der arbeiten geht, auch mehr bekommt, hält die SPD flächendeckende Mindestlöhne für unerlässlich. Zugleich werden die seitens der Bundesregierung vorgenommenen Kürzungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik abgelehnt, da sich diese im Kreis Unna bei den Eingliederungsmaßnahmen mit 20 bis 30 % Leistungskürzungen für Maßnahmen für Arbeitslose, die diese Hilfe brauchen, niederschlagen.
  4. Die SPD fordert ein Bundesprogramm Schulsozialarbeit mit eine/r Sozialarbeiter/in an jeder Schule, damit mehr Chancengleichheit für Kinder aus bedürftigen Familien erwirkt wird.

„In den Verhandlungen hat die schwarz-gelbe Regierung bislang wenig Bewegung gezeigt. Dabei sind aus Sicht der Kommunen insbesondere die Kürzungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht hinnehmbar. Damit wird einer verfestigten Arbeitslosigkeit Vorschub geleistet. Das ist schamlos gegenüber arbeitslosen Menschen.“, so Kaczmarek. Auch die Ausweitung und Organisation des Bildungspakets sei für die Kommunen von großer Bedeutung: „Wenn man mehr Chancengleichheit in der Bildung will, muss man auch die in den Blick nehmen, die arbeiten gehen und geringe Einkommen haben. Das betrifft im Kreis Unna zum Beispiel rund 4800 Wohngeldempfänger. Außerdem ist noch unklar, wie das Bildungspaket in den Kommunen umgesetzt werden soll. Hier muss nachgebessert werden, damit die Kommunen nicht einmal mehr im Stich gelassen werden bei der Umsetzung einer Bundesaufgabe.“

Am 11. Februar solle nun ein Ergebnis des Vermittlungsausschusses vorliegen. Kaczmarek zeigte sich skeptisch: „Ich hoffe, es gelingt der SPD um Verhandlungsführerin Manuela Schwesig aus diesem Gesetz ein besseres zu machen. Ein gutes Gesetz ist mit dieser schwarz-gelben Koalition in Berlin leider nicht möglich.“

Baustellen ohne Ende: Schwarz-Gelb stellt sich als regierungsunfähig heraus

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Nur noch 23 Prozent der Deutschen glauben, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung bis 2013 im Amt bleiben sollte. Dies ist das Ergebnis des ARD-Deutschlandtrends vom 15. Juni. Über 70 Prozent geben an, dass sie von der Arbeit der Bundesregierung enttäuscht seien und CDU/CSU und FDP nicht mehr zusammen passen würden.

Die andauernden Streitereien zwischen den Regierungsparteien, die vielen ungelösten Probleme und die Klientelpolitik auf Kosten von Familien und Arbeitslosen haben zu einer großen Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger geführt. Das ist jedoch mehr als eine parteipolitische Schwäche. Immer mehr Menschen zweifeln an der Problemlösungskompetenz der Politik. Die Mutlosigkeit, die ideologische Verblendung und die kleinkarierten persönlichen Streitereien von Schwarz-Gelb befeuern das Misstrauen in demokratische Institutionen und sind damit sehr ernst zu nehmen.

Das Sparpaket der Bundesregierung stößt ebenfalls auf immer heftigere Kritik. Eine einseitige Belastung der Mittelschicht und Arbeitslosen ist ungerecht und wird für keinen wirtschaftlichen Anreiz sorgen. Als SPD schlagen wir einen entschlossenen Subventionsabbau und höhere Steuern für Spitzenverdiener vor. Allein die Rücknahme der Steuergeschenke an Hoteliers brächten schon eine Milliarde pro Jahr. Es gibt zahlreiche Alternativen zum Sparpaket der Bundesregierung, diese setzt aber weiterhin auf Klientelpolitik.

Lesen Sie dazu und zu den Themen der Sitzungswoche mehr im Info-Dienst Nr.13/2010, den Sie hier herunter laden können.

Wenn Sie den Info-Dienst zukünftig per E- Mail erhalten möchten. Schreiben Sie uns eine kurze Mail an oliver.kaczmarek[at]bundestag.de.

3.200 Stellen in den JobCentern entfristet

SPD-Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek ist erfreut über die erlösende Nachricht

Gestern wurde im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Entfristung der 3.200 bislang befristeten Stellen in den JobCentern beschlossen. Die SPD hatte in den vergangenen Monaten vehement auf die Notwendigkeit der Entfristung hingewiesen und sich letztlich mit ihrer Forderung durchgesetzt – eine gute Nachricht sowohl für die betroffenen Mitarbeiter in den JobCentern des Kreises Unna als auch für die Arbeitssuchenden, die auf gute Betreuung angewiesen sind.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek zeigt sich erleichtert über die Entscheidung: „Damit ist sichergestellt, dass gut eingearbeitete Mitarbeiter in den JobCentern in dieser schwierigen Zeit des Umbruchs kontinuierlich ihre wichtige Arbeit für die Vermittlung von Arbeitssuchenden fortsetzen können.“

„Leider war der Weg bis zu diesem wichtigen Beschluss schwierig und auf Seiten der Bundesregierung nicht immer von Fairness geprägt“, erklärt Kaczmarek weiter. Die 3.200 Stellen, die 2010 planmäßig bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Entfristung anstanden, hatte Schwarz-Gelb im Dezember 2009 im Haushaltsausschuss qualifiziert gesperrt. Nach der Kompromissfindung bei der JobCenter-Reform haben die Regierungsfraktionen diesen Punkt mehrfach von der Tagesordnung des Haushaltsausschusses gestrichen. Zudem stand zu befürchten, dass angesichts des jüngsten Sparpakets mit seinen unverantwortlichen Kürzungen im Arbeits- und Sozialbereich um 30 Milliarden Euro bis 2014 auch die Entfristung erneut vertagt würde. Diesem fahrlässigen Verhalten hat die SPD-Bundestagsfraktion nun erfolgreich entgegengewirkt.

Gemeinsam für solide Stadtfinanzen und Umsetzung der JobCenter-Reform vor Ort und in Berlin eintreten!

Mit dem Besuch beim Landrat und dem Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung hat der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek seine Antrittsbesuche bei allen sieben Bürgermeistern seines Wahlkreises beendet. Gemeinsam für den Kreis Unna auf allen politischen Ebenen – das ist die Kernbotschaft aus den konstruktiven Gesprächen.

„Als Abgeordneter vertrete ich die Interessen von Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna in Berlin. Deshalb ist es mir wichtig, kontinuierlich den Gesprächskontakt mit den Verantwortlichen aus den Städten zu pflegen und gemeinsam auf unterschiedlichen politischen Ebenen für die Interessen der Region einzutreten“, beschreibt Oliver Kaczmarek sein Verständnis vom Teamspiel für die Region. Dabei sei er auf offene Ohren gestoßen und habe viele Vorschläge für die weitere Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern und dem Landrat erhalten.

„Alle Städte bedrückt gleichermaßen die Sorge um die finanzielle Handlungsfähigkeit. Die Städte müssen auch zukünftig in der Lage sein, nicht nur das soziale Netzwerk und die Infrastruktur aufrecht zu erhalten, sondern auch in die Zukunft zu investieren. Viele Bundesgesetze berühren die Stadtfinanzen direkt, ohne dass in der Vergangenheit ein finanzieller Ausgleich dafür geschaffen wurde. Das muss sich in der gesamtstaatlichen Verantwortung ändern. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die Städte ihre Aufgaben auch finanzieren können, denn das Leben der Menschen spielt sich hier vor Ort ab“, so Kaczmarek.

Die Umsetzung der JobCenter-Reform ist ein weiteres, wichtiges Anliegen der Kommunen. Alle haben Zustimmung geäußert, dass die ursprünglich von der Bundesregierung geplante getrennte Aufgabenwahrnehmung von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit nicht umgesetzt werde. Nach Kaczmareks Einschätzung müsse man nun den gefundenen Kompromiss zwischen Regierungskoalition und SPD diszipliniert umsetzen. Es werde dieses Gesetz geben oder keines, erklärte der Bundestagsabgeordnete vor dem Hintergrund, dass aus dem Unions-Lager allein 40 Änderungsanträge im Bundesrat gestellt worden seien. Gleichzeitig hat sich der Abgeordnete und SPD-Vorsitzende klar positioniert, wie es seiner Ansicht nach im Kreis Unna weiter gehen sollte: „Die Entscheidung trifft der Kreistag und das respektiere ich natürlich. Allerdings halte ich die Umsetzung des optimierten JobCenters in der Nachfolge der bewährten Zusammenarbeit der ARGE für die richtige Lösung gegenüber einer Option, bei der den Kommunen nicht nur eine Riesenverantwortung alleine übertragen werde, sondern gleichzeitig auch zahlreiche, weitere bürokratische Hürden und Kontrollmechanismen auferlegt werden.“

Des Weiteren hat sich Kaczmarek als Mitglied des Umweltausschusses des Bundestags interessiert über die Klimaschutzaktivitäten der Städte und Gemeinden informiert. Dabei sind zahlreiche Anregungen entstanden, die er in die Beratungen in Berlin mitgenommen hat.

„Der Austausch mit den Bürgermeistern, dem Landrat und in den meisten Fällen auch mit den gesamten Verwaltungsvorständen, hat für mich wichtige Informationen und Anregungen für meine Arbeit im Bundestag gebracht. Die Fortsetzung des konstruktiven Dialogs ist fest vereinbart. Denn am Ende sind wir alle gemeinsam um die Perspektiven für unsere Städte und den Kreis Unna bemüht und sollten unsere Kräfte auf verschiedenen Ebenen bündeln“, resümiert Oliver Kaczmarek seine Besuchsreihe.

JobCenter-Reform Mitarbeitergerecht umsetzen!

Zu einem Gespräch über die im Bundestag und Bundesrat zu entscheidende JobCenter-Reform hat der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek (SPD) die Personalräte der Städte und Gemeinden sowie des Kreises am Beginn dieser Woche eingeladen. Dabei gab es Zustimmung zum Grundsatz der Reform, die Aufgaben bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen weiterhin gemeinsam von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit wahrzunehmen. Kritik aus Sicht der Beschäftigten wurde jedoch ebenfalls formuliert.

Zahlreiche ungeklärte Probleme weise derzeit noch der im Gesetz vorgesehene Umstand aus, dass die Beschäftigten in den JobCentern weiterhin jeweils bei der Stadt und der Bundesagentur angestellt seien, die Geschäftsführung der neuen JobCenter jedoch das Direktionsrecht erhalte, d.h. die Zuweisung zu Aufgabenfeldern und Dienstorten vornehmen könne. Hier sind aus Sicht der Personalräte noch zahlreiche Fragen offen und unter Beteiligung der Personalvertretungen zu klären.

„Zweifellos muss die Politik die hohe Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den JobCentern berücksichtigen. Im Gesetzentwurf haben wir daher erstmals einen verbindlichen Betreuungsschlüssel von 1:150 bzw. 1:75 für die Betreuung von Kunden der JobCenter festgeschrieben. Auch die Entfristung von 3.200 Stellen bei der Bundesagentur ist für die SPD wichtig, denn der Anteil der befristet Beschäftigten in den JobCentern ist deutlich zu hoch.“, so Kaczmarek. Er setze darauf, dass viele der Probleme in der Umsetzung durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Dienststelle(n) und Personalräten im Prozess gelöst werden könnten. Hier müsse der Bundestag ggf. auch bereit sein, gesetzlich nachzusteuern.

Im Hinblick auf den laufenden Gesetzgebungsprozess hielt Kaczmarek jedoch auch fest: „Entweder dieses Gesetz kommt oder wir haben zu Beginn des nächsten Jahres die getrennte Aufgabenwahrnehmung. Das mühsam geschnürte Paket muss jetzt durch den Bundestag und Bundesrat gebracht werden, denn die Beschäftigten brauchen endlich Klarheit, wie es am 1.1.2011 mit ihnen weiter geht!“ Im Bundesrat lägen bereits 40 Änderungsanträge insbesondere aus den CDU-geführten Bundesländern vor. Kaczmarek appellierte daher, nun „keine politischen Spielchen zu betreiben“ und wies darauf hin, dass es jetzt die Aufgabe der Kanzlerin sei, „ihren Laden zusammenzuhalten“.

Einigung über die Zukunft der Job-Center

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Eine zehnköpfige Arbeitsgruppe aus Vertretern von SPD, CDU und FDP hat am vergangenen Wochenende eine Einigung über die Zukunft der Job-Center erzielt. Zur Erinnerung: Um die Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch Kommunen und den Bund in den Job-Centern beizubehalten, muss das Grundgesetz geändert werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese «Mischverwaltung» 2007 für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert.

Schon vor einem Jahr hatten die damalige Bundesregierung und die Ministerpräsidenten eine Lösung vorgelegt, um die Betreuung aus einer Hand verfassungsrechtlich abzusichern. Das wurde in letzter Minute von der Unionsfraktion und Kanzlerin Angela Merkel verhindert. Arbeitsministerin von der Leyen hat daraufhin versucht, die Job-Center abzuspalten und damit die bisherige Betreuungsstruktur aufzulösen. Gegen diesen Vorschlag hatte sich eine Mehrheit im Bundesrat gebildet.

Jetzt wurde in einer parteiübergreifenden Arbeitsgruppe erreicht, dass ein zentraler Fortschritt unserer Arbeitsmarktreformen, die Betreuung und Vermittlung aus einer Hand, gesichert bleibt. Die Job-Center von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen bekommen Rechtssicherheit durch eine Verfassungsänderung. Die bereits bestehenden sogenannten Optionskommunen bleiben bestehen, die Ausweitung dieses Modells ist aber begrenzt und mit einem harten Kontrollregime versehen (in aktuell 69 Kommunen sind für die Bezieher des Arbeitslosengeldes II nicht die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen gemeinsam zuständig, sondern ausschließlich Städte oder Landkreise. Diese werden auch als Optionskommunen bezeichnet). Mehr noch: Wir haben durchgesetzt, dass es in Zukunft mehr Vermittler gibt: Ein Fallmanager pro 75 erwerbslose Jugendliche unter 25 Jahren, ein Fallmanager pro 130 Erwerbslose über 25 Jahren. Und wir haben erreicht, dass eine von CDU, CSU und FDP verhängte Sperre im Bundeshaushalt von 900 Millionen Euro für die Arbeitsmarktpolitik wieder aufgehoben wird. Dieses Geld ist für die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen gedacht, doch die Regierung hatte die Mittel eingefroren.

Am Mittwoch wurde der Kompromissvorschlag den beteiligten Ministerpräsidenten und Vorsitzenden der unterschiedlichen Bundestagsfraktionen vorgelegt und endgültig beschlossen.  Noch vor der Sommerpause soll der Gesetzentwurf verabschiedet werden.

Wichtige Punkte des Kompromisses:

Die ARGE wird grundgesetzlich abgesichert und als gemeinsame Einrichtung zwischen Kommune und Agentur für Arbeit weitergeführt. Es soll in dieser gemeinsamen Einrichtung ein stabiler Personalkörper mit eigener Personalvertretung geschaffen werden. Die Rechte der Trägerversammlung (oberstes Gremium, das in vielen Fällen von einem kommunalen Vertreter geleitet wird) und des Geschäftsführers sollen gestärkt werden. Die Kontrolle und Steuerung der Arbeitsmarktpolitik soll über Zielvereinbarungen erfolgen.

In einem begrenzten Umfang kann die Betreuung von Langzeitarbeitslosen auch künftig von Optionskommunen wahrgenommen werden, das bedeutet: die 69 bestehenden Optionskommunen können weiter bestehen und es wird eine moderate Erweiterung ermöglicht. Dies geschieht mit einem grundgesetzlich verankertem Deckel sowie nach harten Zulassungskriterien. Voraussetzung für eine Antragsstellung ist eine 2/3-Mehrheit in den Kommunalparlamenten. Die Zahl der Optionskommunen wird auf höchstens 25 Prozent der Aufgabenträger begrenzt, d.h. maxi-mal 110 Optionskommunen.

Lesen Sie dazu und zu den Themen der Sitzungswoche mehr im Info-Dienst Nr. 8/2010, den Sie sich hier herunterladen können.

Wenn Sie den Info-Dienst zukünftig per E- Mail erhalten möchten. Schreiben Sie uns eine kurze Mail an oliver.kaczmarek[at]bundestag.de.

Programme und Strukturen für Arbeitslose gefordert

Die JobCenter schnellstens sichern und die Arbeitsmarktpolitik verstetigen – das waren zwei wichtige Ergebnisse eines Fachgesprächs zum Thema Arbeitsmarktpolitik, zu dem ich am vergangenen Mittwoch die Entscheidungsträger der Arbeitsmarktpolitik aus Agentur für Arbeit, ARGE im Kreis Unna, Trägern der Arbeitsmarktpolitik und kommunal Verantwortliche nach Bergkamen eingeladen habe. Mein Ziel dabei war, zum einen Transparenz über die Entscheidungsabläufe in Berlin zu schaffen und zum anderen die Positionen der regional tätigen Akteure zu erfahren.

Wichtigster Punkt der Diskussion: die Leistungen für arbeitslose Menschen aus einer Hand in der ARGE müssen erhalten bleiben. Dafür muss die Politik schnellstens die Voraussetzungen in Form einer Änderung des Grundgesetzes schaffen. Genau darüber verhandeln Bundesregierung und SPD-Bundestagsfraktion sowie SPD-geführte Bundesländer derzeit in Berlin, nachdem der Plan der schwarz-gelben Koalition, die Aufgaben von Bundesagentur und Kommunen wieder zu trennen, an der Bundesratsmehrheit gescheitert war. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit – das Bundesverfassungsgericht erwartet eine gesetzliche Lösung bis zum Ende dieses Jahres – bleibt zunächst nur die Möglichkeit, eine möglichst pragmatische Lösung im Sinne der Betroffenen zu erreichen, bei denen die Leistungsgewährung aus einer Hand erfolgt und die Kompetenzen von Bundesagentur und Kommunen gebündelt bleiben. Auch aus der Sicht der Beschäftigten, die immer noch nicht wissen, was ab dem 1.1.2011 mit ihnen passieren soll, ist eine schnelleLösung erforderlich.

Unterstützung fand diese Position auch bei Landrat Michael Makiolla, der zudem enforderte, dass die Kommunen möglichst großen Einfluss auf die Ausgestaltung der regionalen Arbeitsmarktprogramme erhalten bzw. sichern müssen. Diese Position wird auch insbesondere von den Trägerorganisationen geteilt, die zudem einen eigenen SGB II-Strang innerhalb der Organisation der Bundesagentur für notwendig erachten.

Ein weiteres Thema sind die Einschränkungen bei der Mittelvergabe für das Programm JobPerspektive im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte hier in einer Verordnung verfügt, dass (anders als bis vor kurzem üblich und verkündet) die bereits genehmigten Förderungen nicht zusätzlich zum Verfügung stehenden Budget angerechnet werden sondern bereits Bestandteil des Gesamtbudgets sind. Konkret bedeutet das, dass im Kreis Unna und an anderen Stellen deutlich weniger Geld zur Verfügung steht, als Plätze genehmigt und in Aussicht gestellt wurden.

Einig war man sich, dass diese kurzfristige Änderung der Geschäftsausrichtung dazu führen wird, dass die Betroffenen mit erheblichen Einschränkungen rechnen müssen und ein sinnvolles Instrument der Arbeitsmarktpolitik, insbesondere für die über 50-jährigen arbeitslosen Menschen, grundlos demontiert wird. Im Ergebnis hat die Anweisung des Ministeriums nämlich zur Folge, dass die ARGEn, die besonders erfolgreich bei der Umsetzung des Instruments waren, bestraft würden und die, die das Instrument bisher kaum genutzt haben, nun so viel Geld zur Verfügung haben, dass sie es kaum ausgeben können.

 Ich nehme aus diesem Fachgespräch einige wichtige Hinweise und Anregungen für die Diskussionen in Berlin mit:

  • Die SPD muss der Regierung aushelfen, damit endlich eine Grundgesetzänderung zum Erhalt der ARGEn zw. JobCenter kommt. Alleine schafft sie das nicht mehr.
  • Gerade im Interesse der betroffenen arbeitslosen Menschen ist es wichtig, dass Leistungsgewährung und Qualifizierung bzw. Vermittlung weiterhin aus einer Hand erfolgen und die Stärken der Agentur sowie der Kommunen gebündelt bleiben.
  • Die Kommunen brauchen ein Mitspracherecht auf Augenhöhe, wenn es um die Ausgestaltung der regionalen Arbeitsmarktpolitik geht.
  • Die berechtigten Interessen der Beschäftigten in den ARGEn müssen endlich Berücksichtigung finden in der politischen Entscheidung.
  • Das sinnvolle arbeitsmarktpolitische Instrument des Beschäftigungszuschusses darf nicht durch eine kurzfristige bürokratische Entscheidung gefährdet werden. Die Bundesregierung ist hier aufgefordert im Interesse der Betroffenen, flexible Lösungen zuzulassen.

Finanznot ist das größte Problem der Kommunen im Wahlkreis

Die Serie der Antrittsbesuche bei den Bürgermeistern und Verwaltungsvorständen der Städte und Gemeinden meines Wahlkreises habe ich nach Bergkamen und Kamen in dieser Woche in Holzwickede und Bönen fortgesetzt. Größte Sorge bei allen Besuchen: die scheinbar ausweglose finanzielle Situation der Kommunen.

Selbst in Holzwickede und Bönen, die bislang zu den finanziell relativ besser gestellten Kommunen gehörten, ist das strukturelle Defizit, das durch Konjunktur- und Steuereinnahmeneinbruch verursacht wurde, erdrückend. Die Folgen der Steuersenkungsppolitik von Schwarz-Gelb und der Unverantwortlichkeit insbesondere der Landesregierung gegenüber den Kommunen werden überall spürbar: Investitionen in die Zukunft von Bildung und Infrastruktur müssen weiter aufgeschoben werden, Gebührenerhöhungen drohen, Einrichtungen könnten wesentlich eingeschränkt werden. Bereits in den vergangenen Jahren haben die Kommunen mit viel Improvisation, mit einem erheblichen Personalabbau (der im Übrigen immer zu Lasten einer Arbeitsverdichtung für die Beschäftigten ging) und neuen Wegen der öffentlich-privaten Finanzierung trotz angespannter Haushaltslage die städtischen Angebote am Leben erhalten können. Der nächste Schlag ist aber zu heftig. Es gibt keine großen Sparpotenziale mehr, ab sofort geht es um die Substanz in unseren Städten.

Vor diesem Hintergrund sind die Forderungen der FDP nach weiteren tiefgreifenden Steuersenkungen wirklichkeitsfern. Statt immer neuer Steuersenkungsfantasien muss Politik so wahrhaftig sein, den Leuten zu sagen, was geht und was nicht. Die SPD hat deshalb schon vor der Wahl ehrlich gesagt, dass für die irren Steuersenkungspläne des Spätrömers Westerwelle kein Raum ist und dass diejenigen, die in den Aufschwungjahren besonders vom Wohlstand profitiert haben, heute einen besonderen Beitrag zur Finanzierung in Bildungsinvestitionen leisten sollten (Bildungs-Soli).

Bürgermeister Rainer Eßkuchen und Oliver Kaczmarek mit dem Bönener Verwaltungsvorstand

Bürgermeister Rainer Eßkuchen und Oliver Kaczmarek mit dem Bönener Verwaltungsvorstand

Neben der Finanzproblematik wurden in den Gesprächen noch weitere Themen besprochen. So ist dem Bürgermeister von Holzwickede, Jenz Rother, besonders der Sachstand zur Ostumgehung wichtig. Rainer Eßkuchen hat insbesondere auf die Klimaschutzaktivitäten der Gemeinde hingewiesen und spontan eine Einladung an die Umweltpolitiker der Bundestagsfraktion nach Bönen ausgesprochen. Über sein Geschenk, ein Bild von Bruno Moser mit der Silhouette der alten Gemeindemitte Bönens, habe ich mich besonders gefreut. Es wird einen Platz in meinem neuen Berliner Büro bekommen, das wir nun endlich im Jakob-Kaiser-Haus beziehen konnten. 

Im März folgen dann die Antrittsbesuche bei den Verwaltungsvorständen von Unna und Fröndenberg sowie beim Bürgermeister von Schwerte. Zum Abschluss treffe ich mich mit dem Landrat und dem Vorstand der Kreisverwaltung.