Schlagwortarchiv für: Pflege

Mehr Entlastung für pflegende Angehörige

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Die finanzielle Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung ist seit Jahren angespannt. Um Pflegebedürftige zu entlasten und die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, bringen wir das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg, das wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben.

Geplant ist, das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen ab 2024 jeweils um fünf Prozent anzupassen. 2025 werden diese und alle anderen Leistungen der Pflegeversicherung dann um weitere 4,5 Prozent angepasst, ab 2028 steigen sie entsprechend der Kerninflation. Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig so in Anspruch nehmen wie das Kinderkrankengeld. Der Anstieg der Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen wird gebremst, indem die Zuschläge von der Pflegekasse ab 2024 auf bis zu 75 Prozent angehoben werden.

Ab dem 1. Juli 2025 wird das Entlastungsbudget für pflegende Angehörige eingeführt. Mit dem Entlastungsbudget wird es möglich sein, Leistungen der Pflegeversicherung flexibler abzurufen. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren mit einer schweren Behinderung wird das Entlastungsbudget bereits ab 2024 eingeführt.

In der stationären Pflege wird das sogenannte Personalbemessungsverfahren durch zusätzliche Ausbaustufen beschleunigt. Ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird eingerichtet. Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen in Höhe von etwa 300 Millionen Euro wird um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.

Die Pflegeversicherung muss aber auch stabilisiert werden, um der demographischen Entwicklung zu begegnen und die Leistungsanpassungen zu finanzieren. Deshalb steigt der Beitragssatz ab Juli 2023 – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – um 0,35 Prozentpunkte an, also von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns. Des Weiteren wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, nach dem Eltern kinderreicher Familien bei den Beiträgen der Pflegeversicherung entlastet werden. Dazu wird der Kinderlosen-Zuschlag angehoben. Zugleich wird der Beitrag ab zwei Kindern bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften Kind abgesenkt. Wenn der geringere Beitrag zur Pflegeversicherung aus technischen Gründen nicht sofort bei allen berücksichtigt werden kann, wird er rückwirkend zum 1. Juli 2023 verzinst und rückabgewickelt.

Weitere Informationen gibt es hier.

Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt EU-weit verbessern

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Die sogenannte EU-Vereinbarkeitsrichtlinie legt europaweit verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige fest. Die Umsetzung dieser Richtlinie wurde diese Woche im Bundestag beraten. Für Familien mit Kindern oder pflegebedürftige Angehörige gibt es hierzulande bereits Angebote, etwa Elternzeit und -geld, Pflegezeit und Familienpflegezeit. Durch die Umsetzung der Richtlinie sollen weitere Maßnahmen hinzukommen: Unabhängig von der Betriebsgröße müssen Arbeitgeber künftig begründen, wenn sie einen Antrag auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit ablehnen. Wer einen Freistellungsantrag für Pflegezeiten in kleinen Unternehmen stellt, muss innerhalb von vier Wochen eine Antwort erhalten. Wenn der Antrag abgelehnt wird, ist eine Begründung notwendig. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die beim Bundesfamilienministerium angesiedelt ist, künftig auch für berufstätige Eltern oder pflegende Angehörige zuständig sein. Sie können sich an die Behörde wenden, wenn sie der Ansicht sind, wegen einer Eltern-, Pflege- oder Familienpflegezeit benachteiligt worden zu sein. Eine Maßnahme, die auch in der EU-Richtlinie vorgesehen ist, ist die zehntätige bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes, der sogenannte Partner- bzw. Vaterschaftsurlaub. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern hat sich auf eine Einführung einer Partnerschaftsfreistellung verständigt. Diese soll in einem separaten Gesetz 2024 umgesetzt werden.

Entlastung für Pflegepersonal in Krankenhäusern

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Um eine gute Versorgung von Patient*innen und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu gewährleisten, werden Krankenhäuser verpflichtet, für mehr Pflegepersonal auf bettenführenden Stationen zu sorgen. Dazu werden schrittweise neue Vorgaben zur Personalbemessung und -besetzung eingeführt. Ziel ist, eine bedarfsgerechte Personalbesetzung für die Stationen zu errechnen und umzusetzen. Die Erprobungsphase für die Übergangslösung startet im Januar 2023 mit einem Praxistest in ausgewählten Krankenhäusern in Normalstationen und in der Pädiatrie. Darauf aufbauend werden die Vorgaben für die Personalbemessung bis Ende 2023 bestimmt und ab 1. Januar 2024 eingeführt. Krankenhäuser, die bereits einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Regeln zur Mindestpersonalbesetzung anwenden, können von den Vorgaben ausgenommen werden. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, können Kliniken sanktioniert werden.

Zudem sieht der Gesetzentwurf weitere Neuregelungen vor: Die Budgetverhandlungen, die in der Praxis oft mit erheblicher Verzögerung erfolgen, sollen beschleunigt werden, indem Fristen für Verfahrensschritte eingeführt werden. Schiedsstellen können künftig automatisch tätig werden. Die Datenübermittelung von Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll weiterentwickelt werden.

Pflegebonus ausweiten und Krankenhäuser stärken

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Mit dem Pflegebonus würdigen wir die pandemiebedingten Mehrbelastungen in den Krankenhäusern und in der Langzeitpflege. Besonders die Beschäftigten auf den Intensivstationen haben Außergewöhnliches geleistet und verdienen dafür eine finanzielle Anerkennung. Den entsprechenden Entwurf der Koalitionsfraktionen für das Pflegebonusgesetz beraten wir in dieser Woche abschließend im Bundestag. Wir konnten durchsetzen, dass auch Pflegekräfte, die bei Leiharbeitsunternehmen beschäftigt sind, und Mitglieder der DRK-Schwesternschaften den Bonus erhalten werden. Hinzu kommt, dass wir auch Boni, die tarif-vertraglich vorgesehen sind oder freiwillig vom Arbeitgeber geleistet werden, bis zu einer Höhe von 4.500 Euro steuerfrei stellen. Außerdem greifen wir den Krankenhäusern finanziell unter die Arme und sorgen dafür, dass Krankenhäuser 98 % der Erlöse aus dem Vorpandemiejahr 2019 erhalten. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Entlohnung in der Alten- und Langzeitpflege. 2021 haben wir eine Tariftreueregelung auf den Weg gebracht, die vorsieht, dass Pflegeeinrichtungen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Für viele Beschäftigte in der Altenpflege bedeutet das erhebliche finanzielle Verbesserungen. Unser Ziel bleibt, höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege für alle durchzusetzen. Hier können Sie den entsprechenden Gesetzesentwurf nachlesen.

Pflegeberufe attraktiver machen

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Wie können wir angesichts der demografischen Entwicklung eine hochwertige Pflegeversorgung in Deutschland auch in Zukunft sicherstellen? Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe, das wir diese Woche abschließend beraten haben, soll darauf eine Antwort geben. Es zielt deshalb darauf ab, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Dafür sollen die bisherigen drei Ausbildungsgänge in der Alten-, Kranken- und Kinderkranken-pflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Die generalistische Pflegeausbildung soll auf einen Einsatz in allen drei Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten. Damit werden Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen einfacher, sodass sich für die Pflegekräfte zusätzliche Beschäftigungs- sowie Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Außerdem wird das teilweise noch erhobene Schulgeld abgeschafft. Das Gesetz tritt 2020 in Kraft.

 

Alle Auszubildenden beginnen künftig mit einer zweijährigen generalistischen Ausbildung. Aufgrund von Bedenken insbesondere in der Alten- und Kinderkrankenpflege haben wir uns im parlamentarischen Verfahren darauf geeinigt, dass die Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege nach zwei Jahren gemeinsamer Lehre selbst entscheiden können, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder das dritte Lehrjahr nach dem alten Ausbildungsmodell absolvieren möchten. Die Krankenpflege wird fortan immer nach dem generalistischen Modell ausgebildet. Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgt unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds.

 

Das Gesetz finden Sie hier.

Die Zukunft der Rente – Zur Sitzungswoche vom 28.11.-02.12.2016

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Die rentenpolitische Einigung im Koalitionsausschuss markiert einen weiteren Baustein in der Reihe sozialpolitischer Erfolge der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Mit großem politischem Feingefühl ist es ihr gelungen, zentrale Versprechen der SPD in der Bundesregierung umzusetzen. Die Angleichung der Renten in Ost und West wird kommen, genauso Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Erwerbsgeminderte erhalten zukünftig so viel Rente wie sie beim 65. Lebensjahr erhalten hätten. Derzeit ist die Berechnungsgrundlage das 62. Lebensjahr.

 

Mit diesen Erfolgen gibt sich die SPD jedoch nicht zufrieden. Gemeinsam mit der Einigung im Koalitionsausschuss legte Andrea Nahles ein umfassendes Konzept zur Zukunft der Rente vor. Mit großer Spannung wurden die Vorschläge der Ministerin in Berlin erwartet. Wichtigste Botschaft ist die doppelte Haltelinie. Das Rentenniveau darf nach ihrem Vorschlag nicht unter 46% fallen und das Beitragsniveau wird bei 22% bis 2030 und maximal 25% bis 2045 gedeckelt. Dies wird auch möglich durch den sogenannten Demografiezuschuss, der aus Bundesmitteln finanziert wird. Hinzu kommt eine verbesserte Absicherung von Selbständigen, tariflich abgesicherte Betriebsrenten auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Solidarrente als Anerkennung für die Lebensleistung von Menschen. Die SPD wird diese Vorschläge nun weiter diskutieren und zur Bundestagswahl ein eigenes Rentenkonzept vorlegen.

 

Wir werden im Bundestag dennoch hart daran arbeiten, noch in dieser Wahlperiode so viel wie möglich um zu setzen.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

  1. Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken
  2. Dritte Stufe der Pflegereform beschlossen
  3. Bundesverkehrswegeplan 2030 mit Projekten aus dem Kreis Unna beschlossen
  4. Mehr Transparenz für die Leistung von Breitbandanschlüssen
  5. Rekommunalisierung von Energienetzen erleichtern

Dritte Stufe der Pflegereform beschlossen

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In den ersten beiden Gesetzen zur Stärkung der Pflege wurden bereits die Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Familien ausgeweitet und das neue Verfahren zur Begutachtung mit neuem Begriff der Pflegebedürftigkeit eingeführt. Mit dem dritten Gesetz zur Stärkung der Pflege wird die Pflegeberatung in den Kommunen verbessert und besserer Schutz gegen betrügerische Pflegedienste gewährleistet.

 

Kommunen erhalten das Recht, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte zu errichten. In 60 Kreisen und kreisfreien Städten werden für fünf Jahre Beratungsstellen als Modellprojekte eingerichtet. Zur Vorsorge gegen Betrugsfälle soll die häusliche Pflege stärker kontrolliert werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung erhält dazu ein systematisches Prüfrecht.

 

Das dritte Pflegestärkungsgesetz finden Sie hier.

„Generalisierte Ausbildung“: Diakonie sieht Nachteile für die Qualität in der Altenpflege/ Informationsaustausch mit MdB Kaczmarek im Klara-Röhrscheidt-Haus

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Schwerte. Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe war am Mittwoch (16. August) Thema beim Sommergespräch, das der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek (SPD) im Klara-Röhrscheidt-Haus mit der Diakonie Mark-Ruhr geführt hat. Die Pflegeausbildung soll in Deutschland künftig vereinheitlicht werden, die Ausdifferenzierung zwischen der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege soll wegfallen.

„Und das, obwohl wir in Deutschland eine immer größere Pflegebedürftigkeit erwarten und die Anforderungen in der Pflege immer komplexer werden“, kritisiert Jürgen Kafczyk, Geschäftsführer der DMR Altenbetreuung. Jürgen Kafczyk, Hausleiterin Iris Daas, Pflegedienstleiter Stephan Weizmann und Heike Brauckmann-Jauer, Leiterin der Altenpflegeschule der Diakonie Ruhr-Hellweg, haben dem Bundespolitiker ganz praktische Einblicke geschildert und sich zu den erwarteten Auswirkungen der angestrebten neuen Gesetzgebung geäußert. „Das ist für mich ein überaus wertvoller Erfahrungsaustausch, den ich sehr ernst nehme“, so Oliver Kacmarek gleich zu Beginn des Gesprächs. Zur Gesetzgebung sagte er: „Ich schätze die Situation so ein, dass es derzeit eine Mehrheit im Bundestag für die generalisierte Ausbildung gibt, wir auf die Ausdifferenzierung aber noch Einfluss nehmen können.“

„Eine generalisierte Ausbildung in der Pflege erfordert im Nachgang gerade im Bereich der Altenpflege noch eine Weiterbildung, die Zeit und Geld kostet“, ist sich Heike Brauchmann-Jauer sicher. „Es wird an praktischen Erfahrungen in der Ausbildung fehlen.“ Dies begründe sich nicht zuletzt durch die vielen verschiedenen Stationen/Einrichtungen, die künftig durchlaufen werden sollen. Jürgen Kafczyk pocht darauf, dass die hohe Fachlichkeit in der Pflege nicht verloren geht. „Hier muss dringend nachgebessert werden. Wir wünschen uns, dass die Formen der bisherigen Ausbildung auch in der Zukunft Berücksichtigung finden.“ Sonst könnten sich gerade kleine Einrichtungen und Träger aus der Ausbildung zurückziehen, „das Ergebnis ist dann kontraproduktiv mit sinkenden Ausbildungszahlen“, befürchtet Heike Brauchmann-Jauer und erntet Zustimmung von Jürgen Kafczyk: „Der teilweise jetzt schon bestehende Fachkräftemangel wird dadurch verstärkt. Nach derzeitigem Planungsstand soll die Zeit der Auszubildenden in den Einrichtungen verringert werden, das passt nicht zu einer qualifizierten Ausbildung, das können wir dann im Nachgang nur durch fachspezifische Qualifikationen wieder auffangen.“ Zwar soll die Praxiszeit in der Ausbildung insgesamt gleich bleiben, sie soll aber künftig auf mehrere Ausbildungsorte verteilt werden. Für  Iris Daas und Stephan Weizmann ist mit Blick auf die Inhalte der Ausbildung gerade auch der sozialogische und geriatrische Aspekt in von Bedeutung.

Auch grundsätzlich haben Diakonie und Oliver Kaczmarek über das Thema Pflege diskutiert und waren sich einig, dass es in der Gesellschaft nach wie vor am Image der Altenpflege hapert. „Das ist schade, zumal es in den letzten Jahren enorme Anstrengungen gegeben hat, nicht zuletzt bei der Vergütung, die sich wirklich sehen lassen kann – nicht nur in der Ausbildung“, wirbt Kafczyk für einen Beruf in der Pflege.

Hintergrundinformationen:

  • Die Diakonie Mark-Ruhr betreibt insgesamt 14 Altenheime in der Region und zählt alleine im Bereich der Altenpflege knapp 100 Auszubildende.
  • Die DMR Altenbetreuung setzt sich für eine Weiterentwicklung des Altenpflegeberufes ein, lehnt die Abschaffung der bisherigen drei eigenständigen Pflegeberufe, wie sie durch den Gesetzentwurf vorgesehen ist, ab.
  • Eine nicht ausreichende Spezialisierung in der Ausbildung kann nach der absolvierten Ausbildung zu einer fachlich deutlich eingeschränkten Berufsfähigkeit führen. Mit der Folge, als Fachkraft nicht voll einsatzfähig zu sein und deshalb bereits nach dem Examen nachqualifiziert werden zu müssen.
  • Auch Länder mit einer einheitlichen Ausbildung leiden unter einem Fachkräftemangel.

Pflegestärkungsgesetz II – Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

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Am Freitag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag ein weiteres Gesetz zur Stärkung der Pflege verabschiedet. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren dafür ein, Pflegebedürftige besser zu unterstützen, pflegende Angehörige zu entlasten und gute Ausbildung und Arbeitsbedingungen von Pflegefachkräften zu sichern. Wichtige Erfolge haben wir bereits mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und einem ersten Pflegestärkungsgesetz erzielt. Damit haben wir die Pflegeinfrastruktur deutlich verbessert und an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst.

Einen weiteren wichtigen Fortschritt bringt das jetzt verabschiedete zweite Pflegestärkungsgesetz. Mit ihm wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff endlich in die Praxis umgesetzt. Denn während sich der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem auf körperliche Einschränkungen bezog, werden zukünftig auch geistige und psychische Faktoren zuverlässiger erfasst. Insbesondere Menschen mit Demenz erhalten dann bessere Unterstützung. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt, mit denen der individuelle Bedarf der Pflegebedürftigen genauer ermittelt werden kann. Dies kommt insbesondere auch Demenzkranken zu Gute. Niemand ist nach der Umstellung schlechter gestellt – viele aber besser.

Gleichzeitig unterstützen wir pflegende Angehörige besser als bisher: Für sie wird die Pflegeversicherung künftig höhere Beiträge für Rente und Arbeitslosenversicherung leisten. Gute Pflege hat ihren Preis. Und der muss solidarisch von der ganzen Gesellschaft geleistet werden. Daher bleibt es bei der paritätischen Finanzierung in der Pflegeversicherung. Das heißt, die Pflegeversicherung wird auch weiterhin zu gleichen Teilen durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Klar ist: Eine hohe Qualität in der Pflege ist nur mit ausreichend vielen und gut ausgebildeten Pflegefachkräften gewährleistet. Mit einem Pflegeberufsgesetz werden wir deshalb noch in dieser Legislaturperiode das Berufsfeld Pflege attraktiver machen. Darüber hinaus fordert die SPD-Bundestagsfraktion einen bundesweit einheitlichen Personalschlüssel und eine flächendeckend gerechte Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn. Denn menschenwürdige Pflege und gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte müssen überall in Deutschland sichergestellt sein.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805926.pdf

Start Projekt #NeueGerechtigkeit und Flüchtlingspolitik – Zur Sitzungswoche vom 21.-25.9.2015

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Am Montag startete in Berlin das Projekt ‪#‎NeueGerechtigkeit der SPD-Bundestagsfraktion. Mit dem Projekt wollen wir über den Koalitionsvertrag hinaus neue Antworten formulieren, um allen Menschen in unserem Land die Aussicht auf eine gute Zukunft zu geben. In den nächsten Jahrzehnten wird unser Land älter, bunter und urbaner. Gleichzeitig revolutioniert die Digitalisierung unseren Alltag und die Art und Weise, wie wir lernen, arbeiten und produzieren. Diese fundamentalen Umwälzungen müssen wir aktiv begleiten und gestalten. Wir wollen deshalb dafür sorgen, dass alle Menschen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben und die Qualität des Kita-Angebots in Deutschland gesteigert wird. Auch wollen wir ältere Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, wirksamer vor Armut im Alter schützen sowie Leiharbeit und Werkverträge besser regeln.

Am Montag haben wir auf unserem Zukunftskongress mit hunderten Experten und Praktikern darüber diskutiert, wie wir eine Gesellschaft gestalten, die allen neue Chancen eröffnet und in der diejenigen, die sie ergreifen, Wertschätzung erfahren. Ich darf das Teilprojekt ‪#‎NeueChancen leiten und habe zum Dialog über neue Bildungschancen eingeladen.

Ein kurzes Video, in dem ich mein Projekt vorstelle und zum Mitmachen einlade, können Sie sich hier ansehen!

Über meine Homepage www.oliver-kaczmarek.de und http://zukunftsideen.spdfraktion.de/ können auch Sie sich einbringen und mir Ihre Zukunftsideen mitteilen.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

Die Themen:

  1. Flüchtlingspolitik / Regierungserklärung der Kanzlerin
  2. Kommunalfreundliche Politik fortsetzen 
  3. Integrationsbetriebe als neue Chance für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt
  4. Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
  5. Roter Rucksack Wanderung in Fröndenberg am 26. September