Schlagwortarchiv für: Schulsanierung

Aktiv für die Würde unserer Städte

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Ein parteiübergreifendes Aktionsbündnis setzt sich der die Sicherung der im Grundgesetz verankerten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ein. Unter dem Titel „Für die Würde unserer Städte“ wird die ausreichende Finanzierung der Kommunen für ihre wichtigen Aufgaben bei der Daseinsvorsorge angemahnt.

In der zu Ende gehenden Wahlperiode hat der Bund die Kommunen bereits in zahlreichen Bereichen entlastetet. Bei den Sozialausgaben hat der Bund die Kosten der Grundsicherung vollständig übernommen. Ab 2018 werden die Kommunen um 5 Milliarden Euro entlasten. Die Entlastung setzt sich zusammen aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Umfang von 1,6 Milliarden Euro, der Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer um 2,4 Milliarden Euro und des Länderanteils um eine Milliarde Euro.

Mit der Reform der Bund-Länder Finanzbeziehung wurden neue Investitionen angestoßen. Für die Schulsanierung stehen den Kommunen ab 2017 3,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Im selben Umfang von 3,5 Milliarden Euro standen schon seit 2015 Mittel für Investitionen in die kommunale Infrastruktur bereit. Die Städtebauförderung des Bundes wurde von 455 Millionen Euro auf 700 Millionen Euro angehoben. Für den sozialen Wohnungsbau werden jedes Jahr 500 Millionen Euro mehr ausgegeben.

Lebenswerte Städte und Gemeinden brauchen eine solide Finanzausstattung. Deswegen verdienen die Kommunen unsere Unterstützung. Die SPD wird sich weiter dafür einsetzen, dass der Bund seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen nachkommt.

Mehr Geld für Schulsanierungen durch Bundesmittel im Kreis Unna

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Zu den von der Landesregierung bereitgestellten 47 Millionen Euro für Schulsanierungen im Kreis Unna aus dem Programm Gute Schule 2020 sollen seitens des Bundes bis zu 25 Millionen Euro hinzugefügt werden. Im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder Finanzbeziehungen soll auch das Kooperationsverbot im Bildungsbereich gelockert werden, damit der Bund 3,5 Milliarden Euro für die Sanierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur bundesweit bereitstellen kann. Im Bundestag sind die Verhandlungen darüber diese Woche mit mehreren Anhörungen fortgesetzt worden. Mit dem zusätzlichen Geld kann die kommunale Bildungsinfrastruktur deutlich verbessert werden.

„In den Verhandlungen werden wir durchsetzen, dass das Geld da ankommt, wo es gebraucht wird. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ist mit ihrem Programm Gute Schule 2020 vorangegangen. Der Bund kann mit seinem Programm daran anschließen. Mit einer modernen Infrastruktur und ansprechenden Lernlandschaften wollen wir der Bildung die Wertschätzung geben, die sie verdient hat“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Moderne Schulgebäude und anregende Lernorte zusammen denken

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Liebhaberobjekt für Handwerker. So könnte die Anzeige lauten, wenn man auf den Sanierungsbedarf vieler deutscher Schulen schaut. Allen Beteiligten in Bund, Ländern und Kommune ist klar, dass mehr in unsere Schulen investiert werden muss. Dabei gilt im großen Maßstab ähnliches wie bei der kleinen Privatimmobilie. Wenn ich mir eine moderne Solaranlage aufs Dach setzte, muss ich erst sehen, dass das Dach in Ordnung ist.

Das Kooperationsverbot im Schulbereich wird gelockert. Der große Durchbruch bei der Neuverhandlung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ermöglicht es dem Bund, finanzschwache Kommunen beim Erhalt und Ausbau der Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Der Kabinettsbeschluss zur Änderung des Grundgesetzes eröffnet das parlamentarische Verfahren. Damit schaffen wir es, noch in diesem Jahr die ersten Gelder für unsere Kommunen zu bewegen. Durch die damit finanzierten Baumaßnahmen können wir mehr erreichen als moderne Schulgebäude. Mit den richtigen Konzepten schaffen wir gleichzeitig anregende Lernorte, die einen Impuls geben für den Bildungserfolg unserer Kinder.

Selbstverständlich sind die Herausforderungen an unseren Schulen komplexer als im oben genannten Beispiel. Der Grundsatz bleibt aber richtig. Wenn wir eine moderne Lernkultur gestalten wollen, brauchen wir beides: Moderne und sanierte Schulgebäude, um einen Grundstandard an funktionierender Infrastruktur inklusive aktueller Energieeffizienztechnik und Barrierearmut bereitzustellen, und die Schaffung ansprechender Lernlandschaften, die mehr Lernerfolg mit offenen, digitalen und inklusiven Methoden ermöglichen. Denn aus der Bildungsforschung wissen wir, dass Schülerinnen und Schüler besser lernen in offenen, multifunktionalen Räumlichkeiten. Hinzu kommt, dass freiwillig angenommene Angebote einen deutlich höheren Lernerfolg haben. Und in gut ausgebaute Schulen gehen Schülerinnen und Schüler nachweislich lieber. Für gelingende Investitionen gilt es deswegen im Rahmen einer nationalen Bildungsallianz beides zu berücksichtigen.

Genauso wichtig ist es den Konsens der Schulgemeinde schon bei der Planung zu erreichen. Lehrerinnen und Lehrer füllen anregende Lernorte mit Leben. Nur wenn ein moderner Lernort adäquat genutzt wird, kann er seine pädagogische Wirkung entfalten. Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bestimmen ebenso die Gestaltung einer Schule mit, damit sie neue Konzepte mittragen. Für die Verankerung der Schulen im Stadtteil ist auch die Rolle der Nachbarschaften einer Schule nicht zu unterschätzen. Wir brauchen keine Programme die von oben verordnet werden, sondern eine starke und gestaltende Schulgemeinschaft.

Die Ausgangslagen sind in den Ländern höchst verschieden. In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung den Bedarf bereits erkannt und die Kommunen mit 2 Milliarden Euro zur Sanierung der Schulen ausgestattet. Andere Länder drängen hingegen mehr auf Investitionen in die Digitalisierung. Die Förderung des Bundes muss diese Unterschiede berücksichtigen und Lösungen im Baukastenformat für die verschiedenen Länder anbieten. Eine Debatte, die das eine auf Kosten des anderen ausschließt, ist nicht hilfreich.

Beispiel Ganztagsschule: Die Nachfrage nach den Plätzen übersteigt immer noch das Angebot. In der Ganztagsbetreuung erleben die Schülerinnen und Schüler individuelle Förderung nach ihren Interessen. Jedoch hängt der Erfolg von der Qualität der Lernlandschaft ab. Wenn wir den Ausbau finanzieren, dann direkt nach modernsten Kriterien. Aus den Ergebnissen des Begleitprogramms Ganztagsschule „Ideen für mehr! Ganztägig lernen.“ lassen sich drei zentrale Erkenntnisse ableiten. Erstens entsteht eine neue Lernkultur, die Phasen von Selbstlernen, von Lernen in der Gruppe und erlebnisorientiertes Lernen umfasst. Zweitens öffnet sich die Ganztagsschule durch Kooperationen mit Vereinen und Initiativen zur sozialen Landschaft in der Kommune. Drittens sorgen Ganztagsschulen für mehr Beteiligung der Schulgemeinschaft. Der Freiraum bei der Gestaltung des Ganztagsbetriebs ermutigt Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam neue Lehr- und Lernformen zu entwickeln. Diese drei Entwicklungen gehen einher mit neuen Anforderung an die Lernräume. Eine moderne Ganztagsschule muss multifunktionale Gruppenräume genauso enthalten, wie Orte für stilles selbstorganisiertes Lernen oder Begegnungs- und Entspannungszonen.

Beispiel berufliche Bildung: In den Übergreifenden Berufsbildungsstätten entscheidet sich, wie gut die Fachkräfte von morgen ausgebildet werden. Eine moderne Ausstattung und ein Konzept das berufliche und akademische Bildung gleich wertschätzt, unterstützt unsere Gesellschaft, den technologischen Wandel selbstbestimmt zu gestalten. Dazu gehören nicht nur neue Computer und Maschinen, sondern auch Lernräume, die auf ein selbstbestimmtes Arbeitsleben vorbereiten in welcher der Mensch seine gestaltende und entscheidende Autorität bewahren kann.

Bildung braucht Wertschätzung! Das wird sichtbar, wenn wir wertschätzend mit der Bildungsinfrastruktur umgehen. Wertschätzung bemisst sich aber nicht nur an der reinen Summe, die investiert wird, sondern auch an den Konzepten hinter den Investitionen. Um- und Neubau sollen neuste Erkenntnisse aus der Lernforschung integrieren. Deswegen ist mein Plädoyer: Moderne Schulgebäude und anregende Lernorte müssen zusammen gedacht werden!

Martin Schulz wird Kanzlerkandidat der SPD – Zur Sitzungswoche vom 23.-27.01.2017

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Mit Martin Schulz ist Deutschland bereit für den Wechsel. Vor seiner Nominierung durch den SPD-Parteivorstand am Sonntag besuchte Martin Schulz diese Woche unter großem Beifall die SPD-Bundestagsfraktion. Er steht glaubwürdig ein für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land und für eine Politik, die die Sorgen und Nöte der Menschen ernst nimmt. Und nicht zuletzt zeigt er klare Kante gegen den Rechtspopulismus und kämpft für unsere offene Gesellschaft. Auch in der Partei ist die Kandidatur von Martin Schulz mit Freude aufgenommen worden. Von vielen Seiten erhalte ich positive Rückmeldungen!

 

Der Entscheidung von Sigmar Gabriel zolle ich großen Respekt. Er hat sein eigenes Interesse an der Kandidatur hinten angestellt. Wir haben in der Großen Koalition viel sozialdemokratische Politik umsetzten können und die Situation von Millionen von Menschen verbessert. Mit der Union kommen wir aber an ein Ende, wenn es darum geht, eine sichere Rente, höhere Löhne und mehr Chancengleichheit im Land zu schaffen. Martin Schulz steht glaubhaft für eine Alternative und den Wechsel in der Bundespolitik. Er wird die SPD zuversichtlich in den Wahlkampf führen.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

1. Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus
2. Politik für inklusives Wachstum
3. Verdopplung des kommunalen Investitionsprogramms zur Sanierung von Schulen
4. Verlängerung Bundeswehreinsätze im Irak und in Mali

Verdopplung des kommunalen Investitionsprogramms zur Sanierung von Schulen

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Die SPD erreichte in ihren Verhandlungen mit dem Koalitionspartner, dass das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern aufgebrochen wird. Endlich wird es möglich sein, dass auch der Bund Gelder investieren darf, um Schulen und andere kommunale Bildungseinrichtungen zu sanieren. Der jetzt beschlossene Nachtragshaushalt 2016 garantiert, dass das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ um 3,5 Milliarden Euro auf insgesamt 7 Milliarden Euro verdoppelt wird. Das ist ein erster großer Schritt, aber wir wollen weiter gehen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher, dass jetzt auch über die Verwendung der Haushaltsüberschüsse entschieden wird. Die Schuldenquote Deutschlands sinkt seit Jahren. Statt in die Schuldentilgung oder in kurzfristige Steuersenkungen sollten die 6,2 Mrd. Euro deswegen für moderne Schulen und Berufsschulen, schnelles Internet und leistungsfähige Verkehrswege verwendet werden.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Mittel für die Schulsanierung durch den Bund gesichert

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Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich auf eine Änderung des Grundgesetzes geeinigt, um die föderalen Finanzbeziehungen neu zu regeln. Für die SPD ist das ein großer Erfolg, denn das bedeutet, dass das sogenannte Kooperationsverbot aufgebrochen wird. Bisher war es dem Bund nicht erlaubt, die Länder bei der Sanierung kommunaler Schulen zu unterstützen. Diese Ungerechtigkeit auf Kosten unserer Schülerinnen und Schüler wird jetzt endlich abgeschafft.

 

Ein neu geschaffener Artikel 104 c im Grundgesetz gibt dem Bund in Zukunft die Möglichkeit, direkt in kommunale Bildungsinfrastruktur zu investieren. Dazu werden wir das kommunale Investitionsprogramm des Bundes auf 7 Mrd. Euro verdoppeln. Damit das Geld auch zweckgerecht verwendet wird, wollen wir darüber hinaus auch die Kontrollrechte des Bundes stärken.

 

Weiterhin einigten sich Bund und Länder auf eine im Grundgesetz verankerte doppelte Privatisierungsbremse und eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Mit der Beratung des Nachtragshaushaltes wird sichergestellt, dass der Bund ab 2017 3,5 Mrd. Euro für die Sanierung von Schulen in finanzschwachen Kommunen bereitstellt.

 

Eine Stellungnahme der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie hier.