Bezahlbares Wohnen ermöglichen

Peer Steinbrück hat die steigenden Mieten und die drohende Verdrängung von Familien aus den Innenstädten zum Thema gemacht. Seitdem diskutiert Deutschland, was zu tun ist. Wohnen muss bezahlbar bleiben – das war die Kernzeitdebatte im Plenum des Deutschen Bundestages in dieser Woche. Die Regierung Merkel und der zuständige Bundesbauminister Peter Ramsauer haben seit 2009 die Probleme ignoriert und die Situation von Mieterinnen und Mietern verschlechtert:

Trotz steigender Heizkosten hat die Regierung Merkel den erst 2008 eingeführten Heizkostenzuschuss beim Wohngeld 2010 wieder abgeschafft. Das geht zu Lasten von Rentnerinnen und Rentnern, Geringverdienern und Alleinerziehenden, die sich trotz eigenem Einkommen die Warmmiete für eine angemessene Wohnung nicht leisten können und deshalb Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Schwarz-Gelb hat die Städtebauförderung gekürzt. Gegenüber 2009 um 20 Prozent und beim Programm „Soziale Stadt“ sogar um über 50 Prozent. Schwarz-Gelb hat die Förderung für altersgerechten Umbau von Wohnungen gestrichen.

Die Position der SPD ist klar: Gute und energiesparende Wohnungen dürfen nicht zum Luxusgut werden, sie müssen für alle erschwinglich sein, denn sie sind die Grundlage für lebenswerte und sozial ausgeglichene Städte. In vielen Städten werden jedoch Wohnungen knapp und verteuern sich.

In ihrem Antrag „Bezahlbares Wohnen in der sozialen Stadt“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, die Städtebauförderung mit mindestens 700 Millionen Euro zu finanzieren. Das Programm „Soziale Stadt“ soll Leitprogramm der Städtebauförderung werden und ist mit 150 Millionen Euro auszustatten. Weiterhin soll ein Entschuldungs- und Investitionspakt für Kommunen möglich gemacht werden. Für Kommunen in Notlage ist ein „Eigenanteilfonds“ einzurichten, damit sie Bund-Länder-Förderung wahrnehmen können. Wohnungsneubau und sozialer Wohnraum sollen gefördert werden. Schließlich sind die Programme der energetischen Gebäudesanierung und des Bauens mit mindestens 2 Milliarden Euro im Bundeshaushalt zu verstetigen.

In einem weiteren Antrag „Bezahlbare Mieten in Deutschland“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das Mietminderungsrecht wieder wie vor der letzten Gesetzesänderung zu regeln. Der Vermieter darf dem Mieter nicht fristlos kündigen, wenn dieser die Mietkaution nicht bezahlt. Bei Bestandsmieten darf die Miete in vier Jahren nur um 15 Prozent gesteigert werden. Bei Wiedervermietungen soll die Mieterhöhung nur 10 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen. Dies muss auch für Staffelmieten gelten. Maklerkosten sind alleine vom Vermieter zu tragen, wenn er diesen beauftragt hat.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/124/1712485.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/124/1712486.pdf