Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände

Im Anschluss an die Zypernfrage wurde im Deutschen Bundestag direkt eine weitere wichtige Grundsatzdebatte geführt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Frauenquote zur Entscheidung gebracht. Frauen werden in der Wirtschaft benachteiligt. Zu wenige steigen in Führungspositionen auf. So sind nur etwas mehr als zehn Prozent der Aufsichtsräte Frauen. Bisherige Selbstverpflichtungen der Unternehmen haben nicht zu nennenswerten Veränderungen geführt. Daher sind gesetzliche Vorgaben vonnöten.

Die SPD-Bundestagsfraktion steht für den Einstieg in wirkliche Chancengleichheit – jetzt! Zahlreiche Frauen aus CDU und CSU haben selbst die Quote gefordert. In der Unionsfraktion gab es daher vor der Abstimmung am Donnerstag große Unruhe. aus diesem Grund hat die CDU-Führung mit Panik im Nacken auf ihr kommendes Wahlprogramm verwiesen und eine Quote für 2020 angekündigt. Das ist die alte Vertröstungsstrategie von Angela Merkel.

Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen sieht eine geschlechtergerechte Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen vor. Ab 2013 soll für Neubesetzungen in Aufsichtsräten eine Mindestquote von 30 Prozent gelten. In Vorständen müssen 20 Prozent erreicht werden. Ab 2015 sind 40 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände verpflichtend. Bei mitbestimmten Unternehmen müssen die Quoten auf Aktionärsseite und auf Arbeitnehmerseite eingehalten werden. Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben die Plätze in Aufsichtsrat und Vorstand unbesetzt. Ein unterbesetzter Aufsichtsrat wird nach einem Jahr beschlussunfähig. Bei Vorständen gehen die Rechte danach auf den Aufsichtsrat über.

Der gemeinsame Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien sieht eine Mindestquote für Aufsichtsräte von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen vor. In einer ersten Stufe sollen bis 2018 mindestens 20 Prozent der Aufsichtsratsmandate mit Frauen besetzt werden. Dies betrifft sowohl Arbeitnehmervertreter als auch Anteilseigner. Bis 2023 soll der Frauenanteil bei 40 Prozent liegen. Nur wenn das Unternehmen nachweist, dass nur ungeeignete Personen zur Verfügung stehen, kann von der Quote abgewichen werden. Ansonsten greifen Sanktionen. Mit diesem Gesetzentwurf hat die SPD-Bundestagsfraktion eine Bundesratsinitiative des Bundeslandes Hamburg aufgenommen. Er ist ein erster Schritt zu mehr Gleichstellung in der Wirtschaft.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708878.pdf

Den gemeinsamen Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711139.pdf

Den Gesetzentwurf des Bundesrates finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711270.pdf