Mieten bei Wiedervermietung begrenzen

Die Mieten in Deutschland steigen rasant. Vor allem Großstädte, Universitätsstädte und Ballungsgebiete sind davon betroffen. Gleichzeitig sinkt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Mieterinnen und Mietern. Bundeskanzlerin Merkel hatte angekündigt, die Mietpreisbremse in das CDU-Wahlprogramm aufzunehmen. Wir haben sie im Parlament aufgefordert, Farbe zu bekennen, da das erst zum 1.5.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie noch die Mietpreisbremse ausgeschlossen hat. Der Änderungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion sieht vor, dass bei der Wiedervermietung einer Wohnung die neue Miete die ortsübliche Miete nicht um mehr als zehn Prozent übersteigen darf. Dies soll auch für Staffelmieten gelten. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung hat gezeigt: Die schwarz-gelben Ankündigungen sind nichts wert. Alle Abgeordneten von CDU/CSU und FDP haben sich gegen die Mietpreisbremse entschieden.

Den Änderungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713966.pdf