Beschluss der Bundesregierung zur Versorgung von Flüchtlingen und zur Unterstützung beim Kampf gegen den Islamischen Staat im Nordirak

Am 31. August 2014 haben das Bundesverteidigungsministerium und das Auswärtige Amt in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt und weiteren Bundesministerien im Einvernehmen mit der irakischen Zentralregierung neben der Bereitstellung von Hilfsleistungen auch die Lieferung von Waffen und militärischer Ausrüstung zur Unterstützung der kurdischen Regionalregierung im Kampf gegen den Islamischen Staat beschlossen.

Die Bundesregierung hat angesichts der akuten humanitären Katastrophe im Nordirak umgehend mit der Bereitstellung von Hilfsleistungen in einer Höhe von mehr als 50 Millionen Euro begonnen. Seit dem 15. August sind durch das Bundesministerium der Verteidigung, das Auswärtige Amt und das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mehr als 150 Tonnen überlebenswichtige Nahrungsmittel und Güter sowie medizinisches Material bereitgestellt und in das sichere Gebiet der kurdischen Regionalregierung transportiert worden. Die Hilfe wird fortgesetzt und angesichts des Ausmaßes der humanitären Katastrophe in ein nachhaltiges Engagement überführt. Die Bundesregierung wird hierbei insbesondere zur Stabilisierung der Region zukünftig weitere Finanzmittel in erheblichen Umfang bereitstellen.

Zugleich unterstützt die Bundesregierung diejenigen, die dem IS militärisch Einhalt gebieten. Die Rettung der von dem IS im Nordirak barbarisch verfolgten Muslime, Christen und Jesiden ist vor allem den Kräften der kurdischen Regionalregierung (Peschmerga) und deren Unterstützung durch Luftschläge der Vereinigten Staaten zu verdanken. Die Peschmerga bedürfen dringend einer Unterstützung mit geeigneter militärischer Ausrüstung, um dem IS weiterhin widerstehen zu können.

Vorgesehen ist eine Lieferung in mehreren Tranchen, die mit den Partnern und Verbündeten, die ebenfalls militärisches Material liefern, abgestimmt ist. Die Tranchen sind ausgerichtet am vorrangigen Bedarf der Peschmerga sowie am Erfordernis einer qualifizierten Übergabe und Einweisung. Absicht ist es, eine einheitliche Ausstattung von Verbänden mit zweckmäßigem und handhabbarem Material zu ermöglichen. Die Lieferung und Übergabe wird auf vom Bürgerkrieg nicht unmittelbar betroffenem, sicheren Gebiet erfolgen. Ist eine Ausbildung erforderlich, findet sie grundsätzlich in Deutschland statt. Wenn dies nicht praktikabel ist, dann im Raum Erbil oder in einem Drittstaat. Für eine dafür gegebenenfalls erforderliche Entsendung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bedarf es keines Mandates.

Die Unterstützungsleistungen der Bundesregierung tragen zur Linderung der unmittelbaren humanitären Katastrophe und zur Stabilisierung der Lage im Norden des Irak bei. Sie sind eingebettet in einen politischen Ansatz, der darauf zielt, den Irak so zu stabilisieren, dass alle Bevölkerungsgruppen angemessen eingebunden werden, und durch diplomatische Bemühungen auf internationaler Ebene auf eine nachhaltige politische Befriedung der Region hinzuwirken.

Weiterführende Informationen zu der militärischen Ausrüstung und den Waffen, die in den Irak geliefert werden, finden Sie hier