Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umsetzen

Der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurde eingesetzt, nachdem im November 2011 bekannt wurde, dass es der rechtsterroristischen Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) über einen Zeitraum von fast 14 Jahren gelungen war, von den Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern unentdeckt schwerste Straftaten zu begehen. Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages kommt in seinem Abschlussbericht fraktionsübergreifend zu der Auffassung, dass Korrekturen und Reformen für den Bereich der Strafverfolgung dringend geboten sind. Zukünftig soll der Generalbundesanwalt schneller Ermittlungen aufnehmen können und bei der Strafzumessung werden Motive wie Fremdenfeindlichkeit und Rassismus stärker berücksichtigt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.