Arbeit und Soziales – Seite 18 von 20 – Oliver Kaczmarek, Md

Mehr Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung ohne eigenen Haushalt

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Volljährigen Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung noch zuhause leben, wird nicht weiter die Sozialhilfe  gekürzt. Künftig erhalten sie 80 Euro mehr als heute. Für 2016 hat Sozialministerin Andrea Nahles eine grundsätzliche Reform der Regelsätze angekündigt. Bis diese in Kraft tritt, soll eine Übergangsregelung gelten, wonach Erwachsene in der Regelbedarfsstufe III den  Leistungsumfang der Regelbedarfsstufe I gewährt bekommen.

Alleinstehende Erwachsene, die Sozialhilfe erhalten, fallen in die Regelbedarfsstufe I und erhalten damit einen Regelsatz von 399 Euro.  Erwachsene, die weiter im elterlichen Haushalt leben, werden aufgrund einer von der damaligen Sozialministerin von der Leyen in 2011 durchgesetzten Regelung jedoch  in die Regelbedarfsstufe III eingeteilt. Seitdem mussten sie eine Kürzung  ihrer Sozialhilfeleistungen um 20 Prozent hinnehmen. Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die oftmals weit über ihre Volljährigkeit hinaus von ihren Eltern unterstützt werden, waren von dieser Regelung betroffen. Ich  freue mich, dass wir diese Fehlentscheidung aus der vergangenen  Legislaturperiode wieder rückgängig machen.

Gesetz zur Entgeltgleichheit kommt

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Heute ist Equal Pay Day, der Tag, bis zu dem Frauen arbeiten müssten, um denselben jährlichen Durchschnittslohn wie Männer zu erwirtschaften. 22 Prozent beträgt die unbereinigte Lohnlücke und ist damit seit Jahren fast unverändert.

„Diese Ungleichheit müssen wir endlich beenden. Dafür werden wir dieses Jahr den entscheidenden Schritt machen und die von Frauenministerin Manuela Schwesig geplanten gesetzlichen Regelungen zur Herstellung von Entgeltgleichheit auf den Weg bringen“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. „Es ist blamabel, dass das wirtschaftlich erfolgreiche Deutschland in dieser Hinsicht EU-weit unter den Schlusslichtern ist.“ Selbst wenn man aus der Statistik herausrechne, dass Frauen öfter in Teilzeit arbeiten, für die Familie im Beruf pausieren und seltener in Führungspositionen seien, bliebe eine Lohnlücke von 7 – 8 Prozent. Dabei handelt es sich um unmittelbare Lohndiskriminierung. Darauf weisen am heutigen Equal Pay Day diverse Aktionen hin, unter anderem auch am Brandenburger Tor in Berlin.

„Ich bin froh, dass nun endlich Taten folgen, damit dieser Missstand beendet wird. Gesetzliche Regelungen zur Entgelttransparenz sind dabei ein riesiger erster Schritt“, so der Bundestagsabgeordnete,  „Nur wo Lohndiskriminierung offengelegt wird, kann sie bekämpft werden. Doch Transparenz alleine reicht ihm nicht. „Berufe, in denen hauptsächlich Frauen arbeiten, müssen besser entlohnt werden. Der Mindestlohn hat uns dabei ein großes Stück vorangebracht. Darüber hinaus müssen die frauentypischen Berufe und deren Anforderungen neu bewertet werden. Ich bin sicher, dass der Equal Pay Day bald deutlich früher im Jahr stattfinden wird. Ziel bleibt allerdings das zeitliche Zusammenfallen von Equal Pay Day und Silvester auf denselben Tag“, so Kaczmarek.

 

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Oliver Kaczmarek mit Sören aus Unna bei der Demonstration zum Equal Pay Day am Brandenburger Tor

 

 

 

Die Frauenquote ist Gesetz

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Im Deutschen Bundestag wurde heute die gesetzliche Quote für Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst verabschiedet. „Damit feiern wir am 8. März einen historischen Frauentag“, erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

„Mit der Quote wird ein weiteres wichtiges SPD-Projekt aus dem Koalitionsvertrag erfolgreich abgeschlossen. Für Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen gilt damit in Zukunft eine feste Geschlechter-Quote von 30 Prozent. 3.500 weitere Unternehmen sind verpflichtet, feste Zielgrößen für ihre Aufsichtsräte und die zwei darunter liegenden Führungsebenen zu erstellen und einzuhalten. Für die Gremien des öffentlichen Dienstes gilt ebenfalls eine Quote von 30 Prozent, die im Jahr 2018 auf 50 Prozent erhöht wird. Außerdem wird das Bundesgleichstellungsgesetz modernisiert“, so Kaczmarek.

Pünktlich zum Internationalen Frauentag wurde das Gesetz heute im Bundestag verabschiedet. Die jahrzehntelangen Forderungen der Frauenorganisationen werden nun endlich Gesetz.  „Mehr Frauen in Führungspositionen sind ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Gesetz zur Quote kann aber nur ein Baustein von vielen sein, denn Gleichstellung bezieht sich auf alle Lebensbereiche und nicht nur auf Karrierewünsche“, so der Bundestagsabgeordnete.

 

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Tarifeinheit – Solidarische Tarifpolitik stärken

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Tarifautonomie und eine gute Sozialpartnerschaft sind Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und tragen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Konflikte von konkurrierenden Gewerkschaften schwächen jedoch das solidarische Miteinander in Betrieben und leisten einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung Vorschub. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag an diesem Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit beraten. Mit ihm wollen wir das Mehrheitsprinzip wieder stärker in der Tariflandschaft verankern.

Wichtig ist: Das Streikrecht bleibt unangetastet. Kleine Gewerkschaften können auch weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten. Im Konfliktfall müssen sich konkurrierende Gewerkschaften aber zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen. Nur wenn dies nicht gelingt, soll der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet werden, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. So wird sichergestellt, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt. Gemeinsam mit der in der vergangenen Woche eingesetzten Mindestlohnkommission ist das Gesetz zur Tarifeinheit ein wichtiger Schritt, um Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft in unserem Land zu stärken.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Den Mindestlohn im Dialog mit den Beteiligten umsetzen

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Seit knapp fünf Wochen ist endlich der flächendeckende Mindestlohn in Kraft. Der Mindestlohn darf nicht nur im Gesetzblatt stehen, er muss auch in der Realität gezahlt werden. Deshalb war von Anfang an klar, dass jedem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben werden muss. Dazu gehört eine ausreichende personelle Ausstattung der für die Kontrolle zuständigen Zollbehörden, wie wir sie mit dem Koalitionspartner vereinbart haben.

Auch müssen die Arbeitszeiten der Beschäftigten ausreichend dokumentiert werden, insbesondere in den stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen und bei gewerblichen Minijobbern. Bei der nun stattfindenden Diskussion um diese Aufzeichnungspflichten sollte man nicht vergessen, dass die Aufzeichnung von Arbeitszeiten aus gutem Grund schon seit Jahren Pflicht ist. Unabhängig davon beobachtet das zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales genau die Umsetzungspraxis und wird hierzu bis zum Sommer eine erste Zwischenbilanz vorlegen. Das Ministerium ist außerdem derzeit im Gespräch mit Branchen und Verbänden, bei denen die Umsetzung des Mindestlohns praktische Fragen aufwirft, etwa den Sportverbänden und den Schaustellern. Ich bin zuversichtlich, dass auch hier innerhalb des geltenden Rechtsrahmens unbürokratische und für alle Beteiligte zufriedenstellende Lösungen gefunden werden.

Strategien zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit: Fachgespräch mit Staatsekretär Thorben Albrecht

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Fachgespräch Arbeitsmarktpolitik 10.12.14

Oliver Kaczmarek lud Arbeitsmarktakteure aus der Region zu einem Fachgespräch ins Qualifizierungszentrum der Werkstatt Unna.

Die Arbeitslosenzahlen im Kreis Unna stagnieren. 17.889 Männer und Frauen in den Städten und Gemeinden suchen einen Job, fast die Hälfe von ihnen sind Langzeitarbeitslose. Ein weiteres Problem im Kreis ist die Jugendarbeitslosigkeit: Rund 1.470 Jugendliche und junge Erwachsene sind arbeitslos gemeldet. Viele von ihnen haben keinen Schulabschluss.

Wie kann man Langzeitarbeitslosigkeit abbauen? Welche Hilfestellungen werden benötigt, um jungen Menschen den beruflichen Einstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern? Diese und weitere Fragen erörterten am Mittwoch, 10. Dezember, auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek rund 30 Arbeitsmarktakteure aus der Region mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Thorben Albrecht.

Der Kreis Unna ächze unter den Kosten der Arbeitslosigkeit, betonte Martin Wiggermann, stellvertretender Landrat und Vorsitzender der Trägerversammlung des Jobcenters, und formulierte ein drängendes Anliegen des Kreises. Es sei wichtig, so Wiggermann, dass die Bundesregierung erkenne, „dass bei uns die Hütte brennt und dass wir Hilfe brauchen.“ Denn bei allen Erfolgen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sehe der Kreis, dass sich die Kosten der Unterkunft im Arbeitslosengeld II beharrlich erhöhten.

Fachgespräch Arbeitsmarktpolitik 10.12.14

Staatssekretär Thorben Albrecht stellte das Programm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vor.

Bisherige Programme, bestätigte Staatssekretär Thorben Albrecht, seien nicht in der Lage gewesen, den festen Sockel an Arbeitslosen abzubauen. „Wir müssen die Verkrustungen aufbrechen“, erklärte er und skizzierte das neue Programm von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Dabei hob Albrecht vor allem die soziale Teilhabe hervor. So sollen Langzeitarbeitslose zum Beispiel bei der Aufnahme einer Arbeit bis zu einem halben Jahr im Betrieb betreut werden. Zudem sollen sie die Möglichkeit haben, langsam in den Job einsteigen zu können – mit wenigen Arbeitsstunden pro Tag. Die Initiative, so der Staatssekretär, solle vom nächsten Jahr an umgesetzt werden. Hier seien auch Kommunen und soziale Träger gefragt. Darüber hinaus wies Albrecht hin auf den Ausbildungspakt „Allianz für Ausbildung“, der kürzlichvom Wirtschaftsministerium vorgestellt wurde und u.a. berufs- und ausbildungsbegleitende Hilfe für junge Leute vorsieht.

„Interessant“ sei die Idee des Jobcenters im Kreis Unna für ein Modellprojekt „Intensive Begleitung arbeitsloser Jugendlicher“. Damit soll die Betreuung und Begleitung von psychisch kranken Jugendlichen in den Mittelpunkt gerückt werden. Ohne die finanzielle Unterstützung durch den Bund, so Martin Wiggermann, sei das Projekt nicht zu realisieren. Oliver Kaczmarek versicherte den Teilnehmern des Fachgesprächs, er würde das Programm nach Berlin bringen und in die Entscheidungsstrukturen geben.

Debatte zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

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Der am 3. Dezember jährlich statt findende Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen war Anlass einer Debatte im Deutschen Bundestag. Dieser Tag trägt dazu bei, auf die Lebenssituation der in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Zugleich erinnert er an die gesellschaftliche Verpflichtung, umfassende Teilhabe, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

Weltweit leben eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. Allein in Deutschland sind es rund 17 Millionen Erwachsene, die mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit leben, davon 9,6 Millionen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Ich bin deshalb froh, dass es uns gelungen ist, nahezu 20 Handlungsaufträge zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in dem zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag aufzunehmen. Neben Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, Gesundheit und Pflege, Tourismus und Verkehr sowie Kultur und Sport sollen die Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte gestärkt und Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen etabliert werden.

Das bedeutendste Projekt besteht sicherlich in der Reform der Eingliederungshilfe. Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz wollen wir die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Menschen mit Behinderungen müssen endlich aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden und ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Hierzu zählt für mich als Sozialdemokrat auch, Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig personenzentriert zu gestalten. Eine Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden. Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gehört daher auf den Prüfstand.

Diese und weitere Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz wurden nun in Form eines Eckpunktepapiers veröffentlicht. Das Papier ist auf der Webseite der SPD-Bundestagsfraktion unter folgendem Link einsehbar.

Die Rede der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Verena Bentele im Deutschen Bundestag können Sie hier anschauen.

Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden

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Die Verantwortung für Produktion und Handel in Entwicklungsländern stand im Mittelpunkt einer Debatte an diesem Donnerstag. CDU/CSU und SPD haben dazu ebenso wie die Grünen Anträge vorgelegt, die im Anschluss im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung weiterberaten werden sollen.

Union und SPD fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Unglücksopfer beim Einsturz des Fabrikkomplexes Rana-Plaza in Bangladesch im vergangenen Jahr entschädigt werden. Dazu solle die Bundesregierung Einfluss auf die verantwortlichen Textilimporteure nehmen, damit diese in den von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) koordinierten Entschädigungsfonds einzahlen. Auch für die Einhaltung der international vereinbarten ILO-Konventionen und der damit verbundenen anderen Konventionen der Vereinten Nationen in globalen Produktions- und Lieferketten solle sich die Regierung stark machen. Ebenso dafür, dass deutsche Unternehmen, deren Tochterunternehmen und Zulieferbetriebe in Schwellen- und Entwicklungsländern angesiedelt sind, international anerkannte arbeitsrechtliche Standards einhalten.

Aus Sicht der Fraktionen hat der Fabrikeinsturz in Bangladesch gezeigt, dass es in einigen Entwicklungsländern Probleme mit der staatlichen Schutzpflicht gibt und dass einige multinational agierende Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung und Sorgfaltspflicht für ihre Lieferkette nicht ausreichend nachkommen. Sie hätten offenbar geduldet, dass die lokalen Unternehmen unsichere Arbeitsbedingungen in Kauf genommen und nicht darauf geachtet haben, dass die Gebäudesicherheit gewährleistet ist.

Nach dem Unfall hätten einige Unternehmen die Opfer freiwillig unterstützt. Ein Teil der Unternehmen habe aber noch keine oder nur unzureichende Unterstützung geleistet, heißt es weiter.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Verabschiedung Elterngeld plus

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In dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag das Elterngeld Plus mit einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Damit setzen wir ein wichtiges familienpolitisches  Ziel des Koalitionsvertrags um. Wir möchten Eltern mehr Zeit für die Familie geben und  mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus sowie die Flexibilisierung der Elternzeit vor.

Das Elterngeld hat seit seiner Einführung im Jahr 2007 bereits viel geleistet: Es sichert Familien nach der Geburt ihres Kindes wirtschaftlich ab, es führt Mütter nach dieser Zeit wieder in das Berufsleben zurück und es lässt Väter zunehmend die Chance nutzen, intensiv für ihr Kind da zu sein. Inzwischen beginnen auch einige Arbeitgeber sich darauf einzustellen, dass junge Väter eine Auszeit für die Familie nehmen.

Das Elterngeld wird bisher für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie  damit einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Mit dem Elterngeld Plus gehen wir neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit ist es zukünftig für  Teilzeit arbeitende Eltern möglich, das Elterngeld Plus doppelt so lange zu erhalten: ein Elterngeld-Monat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch eine frühe Teilzeit.

Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus. Wer sich

Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich teilt, wird länger gefördert! Dem Prinzip „Mehr Zeit für Familie“ folgt auch die Flexibilisierung der Elternzeit. Als arbeitsrechtliches Schutzinstrument mit seiner erleichterten Teilzeit und besonderem Kündigungsschutz steht Eltern die Elternzeit grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag eines Kindes zu. Künftig können Eltern 24 Monate der Elternzeit, anstelle von bisher zwölf Monaten, zwischen dem dritten und achten Geburtstag ihres Kindes beanspruchen – ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Sie können so leichter den Bedürfnissen ihres Kindes oder der Familie gerecht werden. Durch eine längere Anmeldefrist von 13 Wochen für die spätere Elternzeitnutzung haben Arbeitgeber mehr Zeit, um sich auf eine bevorstehende Elternzeit einzustellen

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

 

Rückenwind für die berufliche Bildung – Kongress der SPD-Bundestagsfraktion am 10.11.

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Das duale Ausbildungssystem in Deutschland wird im europäischen Ausland als Erfolgsmodell verstanden. Dennoch gibt es ernüchternde Trends zu beobachten: Viele Betriebe haben zunehmend Probleme bei der Besetzung ihrer Ausbildungsplätze, obwohl tausende Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig nach einer Stelle suchen. Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist auf einem historischen Tiefstand und immer weniger Betriebe bilden aus. Außerdem wird jeder vierte Ausbildungsvertrag laut Berufsbildungsbericht vorzeitig aufgelöst.

Wir wollen diese Herausforderungen im deutschen Berufsbildungssystem mit Ihnen auf dem Kongress der SPD-Bundestagsfraktion diskutieren und Sie über unsere Vorhaben in der Berufsbildungspolitik informieren. Schwerpunktthemen sollen die Allianz für Aus- und Weiterbildung und die Attraktivität beruflicher Bildung sein. Welche Beiträge müssen die einzelnen Akteure in einem modernen Berufsbildungssystem leisten und welche Wege für mehr Ausbildungschancen und mehr Ausbildungsqualität müssen eingeschlagen werden?

Der Kongress findet am 10. November von 13.30 Uhr bis ca. 17.30 Uhr im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Erwartet werden unter anderem Sigmar Gabriel, Parteivorsitzender der SPD und Thomas Oppermann, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.

Den Ablauf und Informationen zur Anmeldung erhalten Sie hier.