Dortmund. „Zahnersatz kann heutzutage komplett am Computer geplant werden, aber es erfordert noch immer das Fachwissen des Zahntechnikers, diesen fachgemäß in den Mund einzupassen“, erklärte Ausbildungsleiter Martin Winterkamp bei einem Rundgang durch die Zahntechnikerwerkstatt der Handwerkskammer (HWK) Dortmund. Zu der Führung eingeladen hatte HWK-Präsident Berthold Schröder. Sein Gast, der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek, interessierte sich vor allem für den digitalen Wandel, der derzeit in viele Handwerksberufe Einzug gehalten hat.
Auch wenn im Bereich der Zahntechnik noch immer mit traditionellen Verfahren, wie dem Gipsabdruck, gearbeitet wird, gehören moderne Computerprogramme und eine digitale Fräsmaschine mittlerweile zur Standardausstattung in diesem Gewerk. Ähnlich sieht es bei den Kfz-Mechatronikern aus. „Die Technik macht jeden Tag Fortschritte“, so Schröder. „Um auch in Zukunft allen Anforderungen des modernen Automobilmarkts gerecht zu werden, modernisiert die HWK Dortmund derzeit ihre Kfz-Ausbildungswerkstätten.“ In Zukunft werden die Auszubildenden an hochmodernen Elektro- und Hybridwagen lernen können.
Weitere Themen des Treffens waren die Ausbildungssituation im Handwerk, die Integration von Flüchtlingen und der Bildungsverbund Handwerk.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2016-08-19 15:06:542016-08-19 15:06:54Das Handwerk ist schon in vielen Bereichen digital
Schwerte. Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe war am Mittwoch (16. August) Thema beim Sommergespräch, das der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek (SPD) im Klara-Röhrscheidt-Haus mit der Diakonie Mark-Ruhr geführt hat. Die Pflegeausbildung soll in Deutschland künftig vereinheitlicht werden, die Ausdifferenzierung zwischen der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege soll wegfallen.
„Und das, obwohl wir in Deutschland eine immer größere Pflegebedürftigkeit erwarten und die Anforderungen in der Pflege immer komplexer werden“, kritisiert Jürgen Kafczyk, Geschäftsführer der DMR Altenbetreuung. Jürgen Kafczyk, Hausleiterin Iris Daas, Pflegedienstleiter Stephan Weizmann und Heike Brauckmann-Jauer, Leiterin der Altenpflegeschule der Diakonie Ruhr-Hellweg, haben dem Bundespolitiker ganz praktische Einblicke geschildert und sich zu den erwarteten Auswirkungen der angestrebten neuen Gesetzgebung geäußert. „Das ist für mich ein überaus wertvoller Erfahrungsaustausch, den ich sehr ernst nehme“, so Oliver Kacmarek gleich zu Beginn des Gesprächs. Zur Gesetzgebung sagte er: „Ich schätze die Situation so ein, dass es derzeit eine Mehrheit im Bundestag für die generalisierte Ausbildung gibt, wir auf die Ausdifferenzierung aber noch Einfluss nehmen können.“
„Eine generalisierte Ausbildung in der Pflege erfordert im Nachgang gerade im Bereich der Altenpflege noch eine Weiterbildung, die Zeit und Geld kostet“, ist sich Heike Brauchmann-Jauer sicher. „Es wird an praktischen Erfahrungen in der Ausbildung fehlen.“ Dies begründe sich nicht zuletzt durch die vielen verschiedenen Stationen/Einrichtungen, die künftig durchlaufen werden sollen. Jürgen Kafczyk pocht darauf, dass die hohe Fachlichkeit in der Pflege nicht verloren geht. „Hier muss dringend nachgebessert werden. Wir wünschen uns, dass die Formen der bisherigen Ausbildung auch in der Zukunft Berücksichtigung finden.“ Sonst könnten sich gerade kleine Einrichtungen und Träger aus der Ausbildung zurückziehen, „das Ergebnis ist dann kontraproduktiv mit sinkenden Ausbildungszahlen“, befürchtet Heike Brauchmann-Jauer und erntet Zustimmung von Jürgen Kafczyk: „Der teilweise jetzt schon bestehende Fachkräftemangel wird dadurch verstärkt. Nach derzeitigem Planungsstand soll die Zeit der Auszubildenden in den Einrichtungen verringert werden, das passt nicht zu einer qualifizierten Ausbildung, das können wir dann im Nachgang nur durch fachspezifische Qualifikationen wieder auffangen.“ Zwar soll die Praxiszeit in der Ausbildung insgesamt gleich bleiben, sie soll aber künftig auf mehrere Ausbildungsorte verteilt werden. Für Iris Daas und Stephan Weizmann ist mit Blick auf die Inhalte der Ausbildung gerade auch der sozialogische und geriatrische Aspekt in von Bedeutung.
Auch grundsätzlich haben Diakonie und Oliver Kaczmarek über das Thema Pflege diskutiert und waren sich einig, dass es in der Gesellschaft nach wie vor am Image der Altenpflege hapert. „Das ist schade, zumal es in den letzten Jahren enorme Anstrengungen gegeben hat, nicht zuletzt bei der Vergütung, die sich wirklich sehen lassen kann – nicht nur in der Ausbildung“, wirbt Kafczyk für einen Beruf in der Pflege.
Hintergrundinformationen:
Die Diakonie Mark-Ruhr betreibt insgesamt 14 Altenheime in der Region und zählt alleine im Bereich der Altenpflege knapp 100 Auszubildende.
Die DMR Altenbetreuung setzt sich für eine Weiterentwicklung des Altenpflegeberufes ein, lehnt die Abschaffung der bisherigen drei eigenständigen Pflegeberufe, wie sie durch den Gesetzentwurf vorgesehen ist, ab.
Eine nicht ausreichende Spezialisierung in der Ausbildung kann nach der absolvierten Ausbildung zu einer fachlich deutlich eingeschränkten Berufsfähigkeit führen. Mit der Folge, als Fachkraft nicht voll einsatzfähig zu sein und deshalb bereits nach dem Examen nachqualifiziert werden zu müssen.
Auch Länder mit einer einheitlichen Ausbildung leiden unter einem Fachkräftemangel.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2016-08-18 12:22:152016-08-18 12:22:15„Generalisierte Ausbildung“: Diakonie sieht Nachteile für die Qualität in der Altenpflege/ Informationsaustausch mit MdB Kaczmarek im Klara-Röhrscheidt-Haus
Diesen Donnerstag hat das Parlament das neue Integrationsgesetz beschlossen, für das die SPD gekämpft hat. Mit dem Gesetz gibt es nun zum ersten Mal verbindliche Regeln für die Integration in Deutschland. Der Gesetzentwurf stellt klare Standards auf, was gefordert und was gefördert wird für eine gelingende Integration.
Die Arbeitsmarktintegration ist einer der Eckpfeiler für gesellschaftliche Integration. Das Gesetz sieht daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen: Der Bund legt 100.000 zusätzliche gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf und ermöglicht für drei Jahre eine Aussetzung der Vorrangprüfung für Asylsuchende und Geduldete. Auch entwickelt der Bund die Förderung der Berufsausbildung weiter: Er weitet den Zugang zur Assistierten Ausbildung und zu berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen auf Geflüchtete aus. Ebenso erleichtert er den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld.
Mehr Rechtssicherheit in der Ausbildung erhalten Geflüchtete zukünftig, indem sie während einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung erhalten. Auch wird ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre bei anschließender ausbildungsadäquater Beschäftigung erteilt (sog. „3+2-Regel“) und die die Altersgrenze von 21 Jahren wird aufgehoben. Die SPD konnte durchsetzen, dass im Fall eines Ausbildungsabbruches eine Duldung zur Suche eines neuen Ausbildungsplatzes einmalig um sechs Monate verlängert wird.
Wer sich beim Spracherwerb und der Integration in den Arbeitsmarkt anstrengt, soll auch etwas davon haben. So werden die Kriterien zur Erteilung des Daueraufenthaltsrechts künftig gestaffelt. Damit Asylsuchende schneller Deutsch lernen können, erleichtert das Gesetz den Zugang zu den Integrationskurse bei guter Bleibeperspektive. Die Integrationskurse werden von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten aufgestockt und die Wartezeiten für ihr Zustandekommen auf sechs Wochen verkürzt. Auch müssen Kursanbieter ihr Angebot und freie Kursplätze veröffentlichen.
Die Situation von Geflüchteten ist eine andere als von Arbeitsmigranten. Deshalb können Geflüchtete bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie Deutsch auf Sprachniveau C1 und ihren Lebensunterhalt weit überwiegend selber sichern können. Nach fünf Jahren erhalten Geflüchtete eine Niederlassungserlaubnis, wenn sie Sprachkenntnisse auf Niveau A2 haben, ihren Lebensunterhalt überwiegend selber sichern und wenn sie ein paar weitere Kriterien erfüllen. In Härtefällen gibt es Ausnahmen von diesen Bestimmungen.
Damit Bundesländer die Verteilung Schutzberechtigter besser steuern können, wird eine befristete Wohnsitzzuweisung für anerkannten Flüchtlinge und Asylsuchende eingeführt. Die SPD hat darauf geachtet, dass die Regelung eine schnellen Eingliederung in den Arbeitsmarkt erlaubt: Ausgenommen von der Wohnsitzzuweisung ist, wer eine Berufs- bzw. Hochschulausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich hat und damit den durchschnittlichen Bedarf einer Einzelperson in der Grundsicherung für Arbeitsuchende deckt.
Der Beschluss ist eine Zusammenführung des Gesetzentwurfs der großen Koalition, zu finden hier, und des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, den Sie hier einsehen können.
Die Regierungsfraktionen haben mit dem Änderungsantrag zur Reform des Sexualstrafrechts eine wichtige, inakzeptable Gesetzeslücke geschlossen. Künftig gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein!“ und damit wird endlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung geschützt – auch im häuslichen Bereich. Endlich ist die Union bereit, mit uns die notwendigen Änderungen im Strafrecht anzugehen.
Der Gesetzestext bedeutet: Künftig wird jede sexuelle Handlung gegen den Willen des Opfers unter Strafe gestellt. Damit wird künftig verhindert, dass Fälle straflos bleiben, weil sich das Opfer zum Beispiel aus Angststarre oder der Furcht vor weiteren gravierenden Verletzungen nicht zur Wehr setzten konnte. Mit dieser notwendigen Anpassung im Sexualstrafrecht erfüllt Deutschland auch die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats aus dem Jahr 2011. Mit der Einführung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung, der nun nicht mehr nur für den Arbeitsplatz gilt, wird das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zusätzlich gestärkt. Auch Straftaten aus Gruppen heraus, wie etwa in der vergangenen Silvester-Nacht in Köln, werden künftig besonders strafrechtlich erfasst. Dieser grundlegende Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht zum Schultz sexueller Selbstbestimmung auf Initiative der SPD ist ein großer Erfolg.
Ein wichtiges Ziel des Gesetzes zur Rechtsvereinfachung im SGB II ist es, den Jobcentern wieder mehr Zeit zu verschaffen, um Arbeitslosen wirklich helfen zu können. So soll das Arbeitslosengeld II künftig nicht mehr standardmäßig für nur sechs, sondern für 12 Monate bewilligt werden. Damit reduziert sich im Ergebnis die Zahl der Prüfvorgänge und der Bewilligungsbescheide in all den Fällen, wo sich nichts bei den persönlichen Verhältnissen des Arbeitsuchenden verändert hat.
Wer Arbeitslosengeld I bekommt und trotzdem zusätzlich auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist, der soll künftig von den Arbeitsagenturen und nicht mehr von den Jobcentern betreut werden. Das entlastet die Jobcenter und stellt sicher, dass Personen, die durch ihre Beiträge Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung erworben haben, auch alle Leistungen von dieser bekommen.
Darüber hinaus regelt das Gesetz, dass Menschen, die keinen Berufsabschluss haben, Arbeitslosengeld II beziehen können, auch wenn sie eine Ausbildung aufnehmen – beispielsweise dann, wenn das Ausbildungs-BAföG nicht zum Leben reicht. Das macht es leichter, sie in eine Ausbildung zu vermitteln, weil sie sich auch während der Ausbildungszeit nicht schlechter stellen, als wenn sie weiter ausschließlich Arbeitslosengeld II beziehen würden. Außerdem bauen wir die Betreuung in den Jobcentern dahingehend aus, dass Menschen auch nach einem erfolgreichen Start in den Beruf eine Zeit lang weiter unterstützt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Menschen sich gut im neuen Job zurechtfinden und nicht gleich wieder arbeitslos werden.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns zudem auf weitere Verbesserungen verständigt. So können Langzeitarbeitslose in einem Zeitraum von fünf Jahren künftig bis zu drei Jahre lang eine öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit ausüben. Auch kann eine sozialpädagogische Begleitung durch das Jobcenter finanziert werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2016-06-24 16:11:042016-06-24 16:11:04Rechtsvereinfachung für die Arbeit der JobCenter
Der Berufsbildungsbericht 2016 wurde diese Woche am Donnerstag im Plenum beraten. Er untersucht die Entwicklungen des deutschen Berufsbildungssystems für das Jahr 2015. Seit 1977 erscheint der Berufsbildungsbericht jährlich. Die Analyse für 2015 zeigt: Die deutsche Wirtschaft investiert maßgeblich in die duale Berufsausbildung mit mehr als 500.000 neuen betrieblichen Ausbildungsverträgen. Die Sozialpartner und die Kammern übernehmen neben Bund und Ländern ihre bildungspolitische Verantwortung. Die Qualität der dualen Ausbildung wird gesichert durch hunderttausende von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Prüferinnen und Prüfern, die sich, häufig ehrenamtlich, engagieren.
Insgesamt lässt sich für 2015 eine etwas bessere Bilanz ziehen: Seit 1995 gab es kein Jahr in dem junge Menschen bessere Chancen darauf hatten, einen Ausbildungsplatz zu erhalten – es gab im Schnitt 103,7 Ausbildungsplätze auf 100 ausbildungsplatzsuchende Jugendliche. Auch haben mehr junge Menschen erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen.
Zugleich haben sich jedoch leider die Passungsprobleme von betrieblichen Ausbildungen und jungen Menschen verschlechtert: Für 2015 war eine Rekordzahl von 41.000 unbesetzten Ausbildungsstellen zu verzeichnen, während zugleich etwa 20.700 Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsplatz blieben. Um dem Abhilfe zu schaffen, sind ausbildungsbegleitende Programme, wie z.B. die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte „Assistierte Ausbildung“, wichtige Instrumente um Schülerinnen und Schülern bei einem erfolgreichen Berufsabschluss zu unterstützen. Allein im ersten halben Jahr nach ihrer Einführung ist die „Assistierte Ausbildung“ schon über 5000 Mal in Anspruch genommen worden. Mit Hilfe solcher Programme wollen wir die im letzten Jahr um 7,2 Prozent gestiegene Zahl der Jugendlichen in Übergangsmaßnahmen wieder erheblich reduzieren.
Zum Berufsbildungsbericht 2016 geht es hier. (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/083/1808300.pdf)
Die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion will Langzeitarbeitslosen durch öffentlich geförderte Beschäftigung eine neue Perspektive bieten. Diese Initiative ist auch aus Sicht des Kreises Unna sehr sinnvoll, teilt Oliver Kaczmarek, der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Unna I, mit.
„An Langzeitarbeitslosen geht der anhaltende konjunkturelle Aufschwung auch im Kreis Unna weitestgehend vorbei. Jeder Mensch hat viele Stärken und Potenziale, die er zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen kann. Und jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe. Leider zeigt sich, dass einige Personen aufgrund verschiedener individueller oder struktureller Umstände keine Chance auf Anstellung in einer regulären Beschäftigung auf dem Wahlkreisarbeitsmarkt haben. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, sich auch um diese Leute zu kümmern.“
Konkret schlagen die NRW-Abgeordneten vor, über den sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer einen „sozialen Arbeitsmarkt“ zu etablieren. Gelder, die als Passivleistungen („Hartz IV“) sowieso ausgegeben würden, sollen in die Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fließen. Ein großer Teil der Lohnkosten könnte damit bereits gedeckt werden. Öffentlich geförderte Arbeitsplätze werden zusätzlich geschaffen und liegen im öffentlichen Interesse. Einen vergleichbaren Vorschlag hatten bereits Landrat Michael Makiolla gemeinsam mit weiteren Landräten unterbreitet. Auch der Unterbezirksvorstand der SPD im Kreis Unna wird sich in seiner nächsten Sitzung mit dem Thema befassen.
Vorhandene Landes- und Bundesprogramme der SPD-Minister Rainer Schmeltzer und Andrea Nahles seien wichtige erste Schritte, die modellhaft zeigen, wie ein sozialer Arbeitsmarkt aussehen und welche Effekte er generieren könnte. Um aber das volle Potenzial öffentlich geförderter Beschäftigung auszuschöpfen, müsse die Union ihre Zurückhaltung bei dem Thema endlich aufgeben. „Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren, da wo eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht mehr wahrscheinlich ist. Dazu braucht es jetzt eine gemeinsame Anstrengung der Großen Koalition in Berlin.“
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2016-06-10 11:00:432016-06-10 11:00:43„Wir sollten Beschäftigung und nicht Arbeitslosigkeit finanzieren“
Mit dem diese Woche verabschiedeten Integrationsgesetz werden zum ersten Mal in unserer Geschichte klare und verbindliche Regeln für die Integration geschaffen. Menschen, die in unser Land kommen und Schutz suchen, wollen wir eine gute Chance geben, schnell auf eigenen Beinen zu stehen. Das ist der Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz und ein großer Erfolg für die SPD.
Im Kern des Integrationsgesetz steht das Prinzip: Fördern und Fordern. Es fördert die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch verbesserte Regeln für die Ausbildungsförderung, Rechtssicherheit bzgl. des Aufenthaltsstatus während und nach der Ausbildung, die befristete Aussetzung der Vorrangprüfung abhängig von der Arbeitsmarktsituation der Bundesländer und eine niedrigschwellige Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Mit einer Wohnsitzzuweisung und Verpflichtungen zur Mitwirkung bei der Integration wird aber auch klar festgelegt, was von Flüchtlingen erwartet wird.
Wer sich anstrengt und durch Spracherwerb und den Einstieg in Arbeit seinen Teil zur Integration beiträgt, der hat alle Chancen, einen Neustart in Deutschland zu schaffen. Die neuen Regeln beseitigen dazu unnötige bürokratische Hürden und verbessern die Voraussetzungen dafür, dass Zugezogene in unserem Land schnell auf eigenen Beinen stehen können.
Den kompletten Gesetzestext mit allen Maßnahmen finden Sie hier.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2016-06-03 14:30:302016-06-03 14:30:30Integrationsgesetz setzt Grundsatz vom Fördern und Fordern um
Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung haben gering Qualifizierte, Langzeitarbeitslose sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Ziel des Gesetzes ist es deshalb, Aufstiegs- und Fachkräftepotenziale durch eine Fortentwicklung der Arbeitsförderung besser zu erschließen und gering Qualifizierte verstärkt für eine berufliche Weiterbildung zu gewinnen.
Dafür wird unter anderem die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen fortentwickelt. Es wird u. a. klargestellt, dass der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, einer Weiterbildungsförderung nicht entgegensteht, wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können zur besseren Eignungsfeststellung durch längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber gefördert werden. Auch sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung zusätzlich motiviert werden, indem sie beim Bestehen einer vorgeschriebenen Zwischen- oder Abschlussprüfung Prämien von 1000 bzw. 1500 Euro erhalten.
Im Koalitionsausschuss wurden Verbesserungen in mehreren Bereichen in die Wege geleitet. Besonders für Leiharbeit und Werkverträge, dem Ziel der Entgeltgleichheit sowie einer Regelung für freies WLAN können Bürgerinnen und Bürger positive Veränderungen erwarten.
Verbesserung für Leiharbeit und Werkverträge
Dem Missbrauch bei Leih- und Zeitarbeitsverträgen wird endlich ein Riegel vorgeschoben. Der fertig ausverhandelte Gesetzentwurf von Andrea Nahles lag bereits seit längerem vor, wurde aber von Seiten der CSU blockiert. Beim Koalitionsgipfel am Dienstagabend wurde jetzt der Weg für das Gesetz frei gemacht.
Gute Arbeit braucht klare Regeln. Das muss auch für Leiharbeit und Beschäftigte mit Werkverträgen gelten. Es darf nicht sein, dass hierdurch die Stammbelegschaft verdrängt wird oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb jahrelang mit Leih- oder Werkverträgen arbeiten. Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU deshalb ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit vereinbart.
Durch gesetzliche Anpassungen wird die Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate bei einem Entleiher beschränkt; Ausnahmen können gelten bei Bestehen eines Tarifvertrags und in tarifgebundenen Unternehmen. Zusätzlich sind Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern beim Entleiher gleichgestellt (Equal Pay). Soweit für das Arbeitsverhältnis ein (Branchen-) Zuschlagstarifvertrag gilt, der eine stufenweise Heranführung des Arbeitsentgelts an Equal Pay vorsieht, besteht der Anspruch auf Equal Pay erst nach einer Einsatzdauer von zwölf Monaten. Ebenso sollen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.
Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist seit langem ausgehandelt und setzt die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um. Er ist zudem mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner abgestimmt.
Nächste Hürde zur Entgeltgleichheit nehmen
Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist diskriminierend und ein Zustand, der unserer Gesellschaft unwürdig ist. Unser nächster Schritt gegen Lohndiskriminierung ist mehr Transparenz. Denn nur wer weiß, wie viel andere für die gleiche Arbeit im Betrieb bekommen, kann sich gegen ungleiche Löhne wehren. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass Unternehmen ab 500 Beschäftigten künftig in einem Bericht zur Umsetzung von Frauenförderung und Entgeltgleichheit Stellung beziehen müssen. Zudem sollen die Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht über die Lohnunterschiede im Unternehmen erhalten.
So wird der gesellschaftliche und betriebsinterne Druck zum Abbau der Lohnlücke wachsen, weil die Unterschiede in der Bezahlung öffentlich werden. Auch unterstützt der von unserer Ministerin Manuela Schwesig vorgelegte Gesetzentwurf die Beweisführung, wenn gleicher Lohn bei vorliegenden Unterschieden von Arbeitnehmerinnen eingeklagt wird. Wir erwarten, dass dieser Gesetzentwurf nun zügig vom Kabinett auf den Weg gebracht wird.
Reform des Telemediengesetzes: Abschaffung der Störerhaftung für offene WLAN-Netze vereinbart
Diese Woche einigten sich Vertreter der Koalitionspartner, die längst überfällige Störerhaftung abzuschaffen. Dies bedeutet, dass nun nicht mehr der WLAN-Betreiber sondern der Nutzer selber haftet, wenn er das Internet missbraucht. Der Anbieter hat damit „keine weiteren Prüfpflichten“ mehr und ist nicht in der Verantwortung.
Die Reform des Telemediengesetzes soll endlich Rechtssicherheit für die Anbieter offener WLAN-Hotspots schaffen. Dies ist ein wichtiger Schritt, damit Deutschland den internationalen Anschluss nicht verpasst. Deutschland war bislang das einzige Land in Europa mit einer solchen Störerhaftung.
Dementsprechend stockte auch der Aufbau offener WLAN-Netze, da Anbieter jederzeit wegen urheberrechtlicher Verstöße der Nutzer des WLAN verklagt werden konnten. Auf 10.000 Einwohner in Deutschland kommen nur etwa 1,9 offene WLAN-Netze. In Frankreich sind es 5,4 in Großbritannien sogar 28,7.
Dabei sind besonders die Chancen für den Handel, die Innenstädte und den Tourismus immens. Dafür spricht auch der Einsatz des Deutschen Städte- und Gemeindebund, des Handelsverbandes Deutschland oder der Freifunk-Initiative für die Abschaffung der Störerhaftung. Es war und ist kein Nischenthema. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung ergreifen und als Gesetzgeber für die gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2016-05-13 11:07:492016-05-13 11:07:49Einigungen im Koalitionsausschuss – Leiharbeit und Werkverträge, Entgeltgleichheit und freies WLAN