Arbeit und Soziales – Seite 20 von 20 – Oliver Kaczmarek, Md

Kaczmarek bloggt: Solidarität der Generationen statt Generationenkampf!

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Das Rentenpaket ist durch. Damit können jedes Jahr etwa 200.000 Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben, zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen – ohne die bisherigen lebenslangen Abschläge hinnehmen zu müssen. 9,5 Millionen Mütter und Väter erhalten eine höhere Geldleistung in der Rente für ihre vor 1992 geborenen Kinder. 180.000 Menschen, die wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können und deshalb eine Erwerbsminderungsrente beziehen, werden zukünftig besser gestellt.

Das Rentenpaket findet hohe Zustimmung. Laut einer Umfrage des ARD-Deutschlandtrend halten 73 % aller Befragten das für einen richtigen Weg. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind das etwa zwei Drittel (64%). Dennoch wird von den Kritikern immer wieder der Vorwurf erhoben, das Rentenpaket sei nicht generationengerecht und würde die junge Generation zu stark belasten. 

Niemand wird bestreiten, dass die Belastungen aus den Sozialversicherungen aufgrund der demografischen Entwicklung ansteigen werden. Es gilt, das richtige Maß zu finden. Aber Generationengerechtigkeit funktioniert nicht nur in eine Richtung. Gerecht ist es auch, Lebensleistung (finanziell) anzuerkennen. Wir reden immerhin über die Generation, die unsere Sozialversicherungen stabil gehalten hat in Zeiten der Wiedervereinigung oder der globalen Kapitalkrisen. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und Versicherungsbeiträge gezahlt hat, dem wird es nicht geschenkt, früher in Rente zu gehen – er/sie hat es verdient! 

Im Interesse der jungen Generation ist es vor allem, in ihre Ausbildung zu investieren, die ihnen ein lückenloses Erwerbsleben bei guten Verdienst- und Karriereperspektiven ermöglicht. Denn eine stabile, umlagefinanzierte Rente gibt es vor allem dann, wenn es möglichst viele und gut verdienende Einzahler gibt. Nur so bleiben Rentenniveau und Beitragshöhe unter Kontrolle.

Die Kritik offenbart teils auch die soziale Lage. Ich will ein Beispiel nennen. Nach der zehnten Klasse der Gesamtschule haben sich in meiner Schulzeit die Wege vieler Mitschülerinnen und Mitschüler getrennt. Einige haben die Schule verlassen und eine Ausbildung begonnen. Andere, so wie ich, haben weiter die Schule und später die Hochschule besucht, während unsere ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler bereits Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben. Sie werden, wenn alles gut geht, 45 Jahre Arbeitsleben vor der Rente erreichen. Wir nicht. Deshalb ist es gerecht, dass auch meine ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler irgendwann früher in Rente gehen können als ich. Sie haben länger eingezahlt.

Mich stören die millionenschweren Kampagnen der Gegner des Rentenpakets, weil sie einen Widerspruch zwischen den berechtigten Interessen der unterschiedlichen Generationen konstruieren, statt einen Weg der Solidarität unter den Generationen zu suchen. Eine Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn sie zusammen hält. Wir müssen deshalb beides tun: Altersarmut vermeiden, Lebensleistung in der Rente anerkennen und gleichzeitig in die Zukunftsperspektiven junger Menschen investieren. Das ist generationengerecht!

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung umsetzen

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Der europäische Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am vergangenen Montag war der Anlass meiner Rede im Plenum des Bundestages am Donnerstag. Deutschlandweit gab es an diesem Tag über 750 Aktionen, um ein Zeichen für Inklusion und die Teilhabe behinderter Menschen zu setzen.

Als Bildungspolitiker liegt mir das Thema inklusive Bildung besonders am Herzen. Weltweit sind 42 Millionen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen vom Schulbesuch ausgeschlossen. In der Europäischen Union leben rund 15 Mio. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – in Deutschland waren es im Schuljahr 2012/13 knapp unter einer halben Million. Wir müssen weiter daran arbeiten, den Inklusionsanteil der Förderschüler an allgemeinen Schulen zu erhöhen: Aktuell besuchen rund 28 Prozent der Schüler mit Förderbedarf allgemeine Schulen. Von denjenigen, die eine Förderschule besuchen, erwirbt nur ein Viertel einen qualifizierenden Schulabschluss. Hier müssen Bund, Länder und Kommunen an Verbesserungen arbeiten.

Inklusive Bildung ist deshalb so wichtig, weil sie die Individualität von Menschen betont und Verschiedenheit als Normalfall definiert und damit das Bildungssystem grundsätzlich verändert. Inklusive Bildung ist Voraussetzung und Chance für einen neuen Entwurf des Zusammenlebens in einer freien und gleichen Gesellschaft. In meiner Rede habe ich drei Herausforderungen für die Politik benannt:

  1. Wenn inklusive Bildung gelingen soll, braucht es Menschen, die sie mit Überzeugung und Begeisterung umsetzen. Diese Menschen – Eltern, Lehrer, Sozialarbeiter, Erzieher – müssen wir so gut es geht unterstützen, denn sie sind Experten für Inklusion.
  2. Menschen mit Behinderungen brauchen eine gute Arbeit, die ihre Talente einbezieht und Sinn und Zufriedenheit stiftet. Deshalb müssen wir die Übergänge von Schule zum Beruf glätten.
  3. Wir müssen das Studium mit Behinderung weiterhin unterstützen und – wo nötig – modernisieren. Hier braucht es beispielsweise bundeseinheitliche Regelungen.

Inklusive Bildung ist ein Kernbereich der UN-Behindertenrechtskonvention und eine politische Herausforderung für alle staatlichen Ebenen. Als SPD-Fraktion wollen wir in dieser Legislaturperiode deshalb die Eingliederungshilfe mit dem Bundesteilhabegesetz zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln.

Meine Rede im Deutschen Bundestag können Sie hier aufrufen: http://dbtg.tv/fvid/3391392

Über den europäischen Tag können Sie sich hier informieren: http://www.spdfraktion.de/themen/bundesteilhabegesetz-verbessert-inklusion-von-behinderten

Am Mittwoch habe ich an der „Aktion Weltklasse! All inclusive“ der Globalen Bildungskampagne teilgenommen: https://www.oliver-kaczmarek.de/2014/05/weltklasse-all-inclusive/

Lebensarbeitszeit und Erziehungszeiten stärker würdigen – Das Rentenpaket

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Am Donnerstag beriet das Plenum des Deutschen Bundestages in erster Lesung Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Leistungsverbesserung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles stellte den Gesetzentwurf im Plenum vor, mit dem zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst werden. Das sogenannte „Rentenpaket“ umfasst im Wesentlichen vier Punkte, die vor allem dazu führen, dass Lebensarbeitszeit und Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung in Zukunft stärker gewürdigt werden.

Entlastung nach dem Arbeitsleben – Rente mit 63

Wer besonders lange gearbeitet hat, soll die Möglichkeit bekommen, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den verdienten Ruhestand zu gehen. Maßgeblicher Bezugspunkt ist das Erreichen von 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung. Neben den Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder Pflege werden auch Erziehungszeiten von Kindern bis zum 10. Lebensjahr sowie Zeiten des Bezugs von Lohnersatzleistungen wie Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld und ähnliches angerechnet werden.

Der vorzeitige abschlagsfreie Rentenzugang mit 63 Jahren soll für besonders langjährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Juli 2014 möglich sein – in den kommenden Jahren wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Anerkennung von Kindererziehungszeiten

Bei der Berechnung der Renten wurden bislang jene systematisch schlechter gestellt, deren Kinder vor 1992 geboren sind. Künftig erhalten diese (zumeist) Mütter für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Diese Mütter (und Väter) haben Kinder erzogen in einer Zeit, als es dabei deutlich weniger Unterstützung gab als heute. Und genau diese Kinder sind heute und in Zukunft die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler für die Rente.

Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente

Durch die Ausweitung der Zurechnungszeit wollen wir denjenigen Menschen Anerkennung für ihre lebenslange Arbeitsleistung zukommen lassen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können. Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente sollen sie so gestellt werden, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Für diese Zeit wird ihr persönlicher Durchschnittsverdienst angerechnet. Da aber bei vielen von ihnen gerade in den letzten Jahren oft lange Zeiten der Krankheit oder der Wechsel in Teilzeit ihr Durchschnittsgehalt absenken, wollen wir zudem, dass die letzten vier Jahre vor der Rente den Wert der erweiterten Zurechnungszeit nicht mindern.

Erhöhung des Budgets für die Rehabilitation

Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten, wenn es notwendig ist, Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Darunter fallen Maßnahmen wie Kuren oder auch berufliche Qualifizierungen für einen anderen Tätigkeitsbereich.

Jeder Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung hat unter bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Rehabilitation gegenüber seinem zuständigen Rentenversicherungsträger, wenn seine Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gefährdet ist. Dafür verfügen die Rentenversicherungsträger über einen begrenztes Budget.

Die Erhöhung des Reha-Budgets ist unter anderem durch die demografische Entwicklung notwendig.  So erhalten die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Planungssicherheit über die notwendigen Leistungen zur Rehabilitation für ihre Versicherten.

 

Den Gesetzentwurf zu Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie hier:

http://dip.bundestag.de/btd/18/009/1800909.pdf

Weitere Informationen zu der Debatte zum Rentenpaket im Bundestag finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/themen/gesagt-getan-gerecht-lebensleistungen-besser-anerkennen

Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes – Mindestlohn in der Fleischindustrie

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Am Donnerstag hat der Bundestag über einen Gesetzentwurf  der Bundesregierung zur Aufnahme der Fleischbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) debattiert. SPD und Union wollen damit die Voraussetzungen schaffen, dass der von den Tarifvertragsparteien der Fleischindustrie im Januar ausgehandelte Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Der vereinbarte Branchenmindestlohn gilt dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und für ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Insgesamt sind ca. 100.000 Menschen in der Fleischindustrie beschäftigt.

Die Fleischbranche war zuletzt aufgrund von prekären Beschäftigungsverhältnissen und schlechten Arbeitsbedingungen immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Anfang Januar 2014 konnte erstmals ein bundeseinheitlicher Tarifvertrag zur Regelung der Mindestbedingungen für Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden. Mit der Aufnahme der Fleischwirtschaft in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz werden diese Verbesserungen für alle rund 100.000 Beschäftigten in der Branche spürbar, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer in regulärer Beschäftigung, in Leiharbeit oder um über Werkverträge mit Subunternehmen beschäftigte Menschen handelt. Das beschlossene Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes soll bis Juli in Kraft treten.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/009/1800910.pdf

Den Bericht der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/mindestlohn-der-fleischindustrie-kommt

Equal Pay Day – Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern muss endlich Gesetz werden

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Am 21. März 2014 ist Equal Pay Day – Frauen müssten also bis zu diesem Tag arbeiten, um das Vorjahresgehalt der Männer zu erzielen. Die unbereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern beträgt damit wie gehabt 22 Prozent. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek macht deutlich, dass geschlechtsspezifische Lohnungleichheit nur per Gesetz beseitigt werden kann.

„Frauen verdienen hierzulande durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich auf einem der letzten Plätze“, erklärt Oliver Kaczmarek. Auf diesen Missstand machen zahlreiche Initiativen in ganz Deutschland am Equal Pay Day aufmerksam, so auch die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet und die Gleichstellungsstellen des Kreises und der Stadt Unna vor dem Rathaus der Kreisstadt Unna.

Oliver Kaczmarek und die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion nahmen vor dem Brandenburger Tor an einer Aktion mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig teil.

„Von alleine ändert sich gar nichts – der Wert ist seit Jahren gleich. Es ist höchste Zeit für ein Gesetz gegen Lohndiskriminierung. Dieses Gesetz muss Transparenz über den Lohn im Betrieb und in Tarifverträgen herstellen. Und es muss durch verbindliche Verfahren sicherstellen, dass Lohnungleichheit beseitigt wird“, fordert Oliver Kaczmarek.

EqualPayDay

Festsetzung der Rentenbeiträge

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Der Deutsche Bundestag beriet in dieser Woche in der 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Festsetzung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beitragssatz bleibt für das Jahr 2014 stabil bei 18,9 Prozent. Der Beitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung bleibt bei 25,1 Prozent.

Ziel des Gesetzes ist es, die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung und Knappschaft) stabil zu halten. Den Hintergrund dafür bilden die politischen und wirtschaftlichen, Rahmenbedingungen. Nur so können die Sozialversicherungen und ihre Beitragszahlerinnen und -zahler auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite sicher planen.
Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung steigen. Denn allein die Anerkennung eines weiteren Jahres als Kinderziehungszeit für Frauen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, kostet jährlich 6,7 Milliarden Euro.

Dadurch, dass der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung bei 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 25,1 Prozent auch 2014 beibehalten wird, wird die gesetzliche Rentenversicherung anders als bei einer Absenkung auf 18,3 Prozent (allgemeine Rentenversicherung) bzw. 24,3 Prozent (Knappschaft) Mehreinnahmen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro erreichen. Diese Absenkung hätte sich nach dem bislang geltenden Recht ergeben, da die Beitragssätze zu reduzieren sind, wenn mehr als das 1,5-fache der Monatsausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung am Ende des nächsten Jahres als sogenannte Rücklage zu erwarten sind. Aufgrund der Ausweitung der Kindererziehungszeit, der beschlossenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und beim Budget für Reha-Maßnahmen sowie des Einstiegs in den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Beitragsjahren ab dem 63. Lebensjahr stehen 2014 höhere Ausgaben an. Diese hätten mit einem abgesenkten Beitragssatz mittelfristig nicht finanziert werden können.

In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales begrüßte eine Mehrheit von Experten am 17. Februar, dass die Rentenbeiträge 2014 stabil bleiben und nicht gesenkt werden.  Dies sei mit Blick auf die demographischen Entwicklungen und die dringend notwendigen Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung ein richtiger Schritt.

Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Lehrkräften in Integrationskursen müssen endlich verbessert werden

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Anlässlich der Beratung des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Lehrkräften in Integrationskursen erklären die zuständigen Berichterstatter Daniela Kolbe und Oliver Kaczmarek:

Lehrkräfte in Integrationskursen müssen anständig bezahlt werden. Vergütung und soziale Absicherung von Lehrkräften in Integrationskursen sind bislang vielerorts desolat. Lehrkräfte werden zum Teil so schlecht bezahlt, dass sie mit Hilfe vom Amt aufstocken müssen.  Zudem fordern wir bessere Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung der Lehrkräfte. Scheinselbständigkeiten, wie sie derzeit von der schwarz-gelben Bundesregierung hingenommen werden, müssen unterbunden und die Quote von festangestellte Lehrkräften erhöht werden.

Integrationskurse sind ein wichtiger Grundpfeiler für die Integration in Deutschland. Darüber ist man sich parteiübergreifend einig. Nur wenn es darauf ankommt diese gesellschaftliche Bedeutung auch finanziell zu untermauern, kommt die schwarz-gelbe Bundesregierung ihrer Verantwortung nicht nach. Die herausgehobene Bedeutung der Arbeit in Integrationskursen für unsere gesamte Gesellschaft muss sich nach unserem Verständnis endlich in Wertschätzung für die Lehrkräfte, also auch in einer angemessenen Entlohnung und sozialer Absicherung niederschlagen. Das haben die Lehrkräfte verdient, denn sie leisten eine gute und gesellschaftlich wichtige Arbeit.

Zum Hintergrund: Lehrkräfte in Integrationskursen arbeiten für Bildungsträger, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Pauschale für jede Teilnehmerstunde erhalten.  Die Koalitionsfraktionen haben jede Verantwortung für die Lehrkräfte in Integrationskursen missen lassen und unseren Antrag abgelehnt. Seit 2009 hat die SPD-Bundestagsfraktion in allen Haushaltsverhandlungen Änderungsanträge zur Erhöhung des Budgets für Integrationskurse vorgelegt.

Psychische Belastungen in der Arbeitswelt reduzieren

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Psychische Belastungen am Arbeitsplatz nehmen durch den Wandel der Arbeitswelt zu. Doch Arbeitgeber setzen den Gesundheitsschutz oft nur mangelhaft um. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, eine Verordnung zu erlassen, die vor psychischen Belastungen bei der Arbeit schützt („Anti-Stress-Verordnung“).

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement muss besser angewendet werden. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist weiter zu entwickeln. Seine Ziele müssen verbindlich und überprüfbar sein. Die überbetrieblichen Stellen, die für den Arbeitsschutz zuständig sind, sollen effektiver arbeiten. Einheitliche Ausbildungsstandards und mehr Personal sind hierfür der Schlüssel. Unternehmen und Verwaltungen sind bei der Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung zu stärken. Und schließlich ist der Reha-Deckel zu erhöhen. Leistungsgeminderte ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen flexibler in den Ruhestand gehen können.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/128/1712818.pdf

Kurzarbeitergeld wieder einführen

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Während der Wirtschaftskrise hat die Kurzarbeit einen Einbruch am Arbeitsmarkt verhindert. Die Bundesregierung hat die Regelung jedoch Ende 2011 auslaufen lassen. Angesichts der sich eintrübenden konjunkturellen Lage ist eine erleichterte Kurzarbeitsregelung vonnöten, um Arbeitsplätze zu sichern.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, die Kurzarbeit als dauerhafte Regelung einzuführen. Sie soll kurzfristig per Rechtsverordnung in Kraft gesetzt werden können. Das Kurzarbeitergeld kann bis zu 12 Monate von der Agentur für Arbeit geleistet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Höchstdauer des Kurzarbeitergeldes per Verordnung auf bis zu 36 Monate verlängert werden. Zudem werden die Voraussetzungen für Kurzarbeit erleichtert und die Weiterbildungsmaßnahmen verbessert. In bestimmten Fällen sollen Betriebe von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Das Kurzarbeitergeld soll bis 31. Dezember 2015 evaluiert werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/120/1712055.pdf