Arbeit und Soziales – Seite 20 von 22 – Oliver Kaczmarek, Md

6 Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischer Fortschritt

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Der Mindestlohn gilt seit sechs Monaten – und die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro wirkt: Das Hoch auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Der Umsatz im Einzelhandel ist gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Und die Zahl der Aufstocker ist seit Inkrafttreten des Mindestlohns um 45.000 gesunken.

„Die erste Zwischenbilanz nach sechs Monaten Mindestlohn fällt durchweg positiv aus. Der Mindestlohn wirkt“, erklärt Oliver Kaczmarek, SPD-Bundestagabgeordneter. Dass rund 3,7 Mio. Menschen jetzt mehr auf dem Gehaltszettel haben, macht sich auf dem Arbeitsmarkt positiv bemerkbar. „Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote seit 24 Jahren. Es gab also keine Jobverluste – wie von den Mindestlohn-Kritikern erwartet wurde. Arbeitskräfte werden weiterhin gesucht“, so Oliver Kaczmarek.

Außerdem ist die Zahl derer, die trotz Job auf Hartz IV angewiesen sind, seit Anfang des Jahres laut der Bundesagentur für Arbeit um 45.000 zurückgegangen. „Wenn weniger Menschen aufstocken müssen, spart das allen Steuerzahlern viel Geld“, erklärt Oliver Kaczmarek. Auch der Einzelhandel profitiert seit der Einführung des Mindestlohns vom höheren Lohn der Menschen: Der Umsatz ist laut dem Statistischen Bundesamt im Frühjahr gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Auch die Taxibranche gab Entwarnung und erklärte, dass es zu keinen dramatischen Kundenrückgängen im Tagesgeschäft gekommen sei.

„Für mich steht fest: 6 Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischen Fortschritt. Umso wichtiger ist es, dass wir weiter an einer korrekten Dokumentation und einer ordentlichen Kontrolle festhalten. Nur so können wir Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne verhindern und dafür sorgen, dass der Mindestlohn weiter positiv wirkt“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete.

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen

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Tarifautonomie und eine gute Sozialpartnerschaft sind Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und tragen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Voraussetzung dafür sind starke Gewerkschaften, die das Wohl aller Beschäftigten im Blick behalten und dafür sorgen, dass Arbeit die Wertschätzung erhält, die sie verdient. Konflikte von konkurrierenden Gewerkschaften schwächen jedoch das solidarische Miteinander in Betrieben und leisten einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung Vorschub. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag am heutigen Freitag das Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet. Für den Fall, dass mehrere Gewerkschaften in einem Unternehmen konkurrieren, gilt künftig der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat. Mit ihm wollen wir das Mehrheitsprinzip wieder stärker in der Tariflandschaft verankern. Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit gehen wir nun – nach Tarifpaket und Mindestlohn – einen weiteren wichtigen Schritt, um die Tarifautonomie zu stärken

Wichtig ist: Das Streikrecht bleibt unangetastet. Kleine Gewerkschaften können auch weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten. Im Konfliktfall müssen sich konkurrierende Gewerkschaften aber zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen. Nur wenn dies nicht gelingt, soll der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet werden, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. So wird sichergestellt, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt. Gemeinsam mit der in der im März eingesetzten Mindestlohnkommission ist das Gesetz zur Tarifeinheit ein wichtiger Schritt, um Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft in unserem Land zu stärken.

Das Gesetz zur Tarifeinheit können Sie hier herunter laden.

Mehr Anerkennung für Erzieherinnen und Erzieher

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Gute Kitas und Tagespflege sind die Voraussetzung dafür, dass Eltern Familie und Beruf vereinbaren können. Gleichzeitig ermöglichen sie unseren Kindern einen guten Start ins Leben.

Möglich machen das die Menschen, die in Kitas und in der Tagespflege arbeiten. Am 11. Mai feiern wir ihnen zu Ehren den Tag der Kinderbetreuung. Er erinnert seit 2012 daran, dass Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und –väter Tag für Tag hervorragende Arbeit leisten.

Sie spielen, toben und lachen mit unseren Kindern, machen ihr Leben bunt  – und trösten, wenn Mama und Papa nicht da sind. Sie fördern unsere Kinder aber auch von Anfang an und sorgen für bessere Bildungschancen. Kitas werden immer mehr zu einer Bildungsinstitution. Das hat Auswirkungen auf die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher, die in den letzten Jahren noch deutlich anspruchs- und verantwortungsvoller geworden ist.

Deshalb verdienen Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und –väter mehr Anerkennung. Sie verdienen, dass wir herzlich DANKESCHÖN sagen. Sie verdienen aber auch eine bessere Entlohnung.

Fachkräfte sichern – Fortschrittsbericht der Bunderegierung

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag über das Thema Fachkräftemangel debattiert.  In einem entsprechenden Bericht kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass Deutschland nicht unter einem akuten, flächendeckenden Fachkräftemangel leidet. Jedoch treten bereits heute in Bezug auf bestimmte Qualifikationen, Regionen und Branchen Arbeitskräfteengpässe auf.

Die Zahl der sogenannten Engpassberufe hat im Juni 2014 bei 19 Berufsgruppen gelegen. Betroffen sind insbesondere Gesundheits- und Pflegeberufe sowie technische Berufe. Zwar hat die steigende Erwerbstätigkeit von Frauen und Älteren und die Einwanderung der vergangenen Jahre den demografischen Rückgang der Bevölkerung bislang ausgeglichen. Aktuelle Vorausberechnungen zeigen aber, dass weiter mit einem Rückgang dieser Bevölkerungsgruppe in mehrfacher Millionenhöhe zu rechnen sei. „Die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Fehlen sie in der dualen Ausbildung, so fehlen sie in den Betrieben“, mahnt die Regierung und plädiert für eine Stärkung der betrieblichen Ausbildung.

Für das Jahr 2030 erwartet die Bundesregierung die größten Engpässe bei den Gesundheitsberufen, gefolgt von Managern und Ingenieuren. Einen potenziellen Überschuss werde es hingegen bei Hilfsarbeitern und Büroberufen geben.

Im Bericht konstatiert die Bundesregierung auch einen steigenden Anteil von Frauen und Älteren im Arbeitsmarkt. Die Ziele Deutschlands seien bei Älteren bereits erreicht worden. In den vergangenen Jahren habe sich deren Erwerbsbeteiligung kontinuierlich erhöht und erreichte 2012 erstmals eine Quote von 60 Prozent. „Dennoch sinkt die Teilhabe Älterer am Arbeitsmarkt weiter deutlich mit dem Alter, und Ältere bleiben deutlich länger arbeitslos als Jüngere“, führt die Regierung aus.

Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Regierung allerdings bei den nach wie vor hohen Teilzeitquoten und niedrigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten von Frauen.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier.

Mehr Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung ohne eigenen Haushalt

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Volljährigen Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung noch zuhause leben, wird nicht weiter die Sozialhilfe  gekürzt. Künftig erhalten sie 80 Euro mehr als heute. Für 2016 hat Sozialministerin Andrea Nahles eine grundsätzliche Reform der Regelsätze angekündigt. Bis diese in Kraft tritt, soll eine Übergangsregelung gelten, wonach Erwachsene in der Regelbedarfsstufe III den  Leistungsumfang der Regelbedarfsstufe I gewährt bekommen.

Alleinstehende Erwachsene, die Sozialhilfe erhalten, fallen in die Regelbedarfsstufe I und erhalten damit einen Regelsatz von 399 Euro.  Erwachsene, die weiter im elterlichen Haushalt leben, werden aufgrund einer von der damaligen Sozialministerin von der Leyen in 2011 durchgesetzten Regelung jedoch  in die Regelbedarfsstufe III eingeteilt. Seitdem mussten sie eine Kürzung  ihrer Sozialhilfeleistungen um 20 Prozent hinnehmen. Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die oftmals weit über ihre Volljährigkeit hinaus von ihren Eltern unterstützt werden, waren von dieser Regelung betroffen. Ich  freue mich, dass wir diese Fehlentscheidung aus der vergangenen  Legislaturperiode wieder rückgängig machen.

Gesetz zur Entgeltgleichheit kommt

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Heute ist Equal Pay Day, der Tag, bis zu dem Frauen arbeiten müssten, um denselben jährlichen Durchschnittslohn wie Männer zu erwirtschaften. 22 Prozent beträgt die unbereinigte Lohnlücke und ist damit seit Jahren fast unverändert.

„Diese Ungleichheit müssen wir endlich beenden. Dafür werden wir dieses Jahr den entscheidenden Schritt machen und die von Frauenministerin Manuela Schwesig geplanten gesetzlichen Regelungen zur Herstellung von Entgeltgleichheit auf den Weg bringen“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. „Es ist blamabel, dass das wirtschaftlich erfolgreiche Deutschland in dieser Hinsicht EU-weit unter den Schlusslichtern ist.“ Selbst wenn man aus der Statistik herausrechne, dass Frauen öfter in Teilzeit arbeiten, für die Familie im Beruf pausieren und seltener in Führungspositionen seien, bliebe eine Lohnlücke von 7 – 8 Prozent. Dabei handelt es sich um unmittelbare Lohndiskriminierung. Darauf weisen am heutigen Equal Pay Day diverse Aktionen hin, unter anderem auch am Brandenburger Tor in Berlin.

„Ich bin froh, dass nun endlich Taten folgen, damit dieser Missstand beendet wird. Gesetzliche Regelungen zur Entgelttransparenz sind dabei ein riesiger erster Schritt“, so der Bundestagsabgeordnete,  „Nur wo Lohndiskriminierung offengelegt wird, kann sie bekämpft werden. Doch Transparenz alleine reicht ihm nicht. „Berufe, in denen hauptsächlich Frauen arbeiten, müssen besser entlohnt werden. Der Mindestlohn hat uns dabei ein großes Stück vorangebracht. Darüber hinaus müssen die frauentypischen Berufe und deren Anforderungen neu bewertet werden. Ich bin sicher, dass der Equal Pay Day bald deutlich früher im Jahr stattfinden wird. Ziel bleibt allerdings das zeitliche Zusammenfallen von Equal Pay Day und Silvester auf denselben Tag“, so Kaczmarek.

 

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Oliver Kaczmarek mit Sören aus Unna bei der Demonstration zum Equal Pay Day am Brandenburger Tor

 

 

 

Die Frauenquote ist Gesetz

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Im Deutschen Bundestag wurde heute die gesetzliche Quote für Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst verabschiedet. „Damit feiern wir am 8. März einen historischen Frauentag“, erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

„Mit der Quote wird ein weiteres wichtiges SPD-Projekt aus dem Koalitionsvertrag erfolgreich abgeschlossen. Für Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen gilt damit in Zukunft eine feste Geschlechter-Quote von 30 Prozent. 3.500 weitere Unternehmen sind verpflichtet, feste Zielgrößen für ihre Aufsichtsräte und die zwei darunter liegenden Führungsebenen zu erstellen und einzuhalten. Für die Gremien des öffentlichen Dienstes gilt ebenfalls eine Quote von 30 Prozent, die im Jahr 2018 auf 50 Prozent erhöht wird. Außerdem wird das Bundesgleichstellungsgesetz modernisiert“, so Kaczmarek.

Pünktlich zum Internationalen Frauentag wurde das Gesetz heute im Bundestag verabschiedet. Die jahrzehntelangen Forderungen der Frauenorganisationen werden nun endlich Gesetz.  „Mehr Frauen in Führungspositionen sind ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Gesetz zur Quote kann aber nur ein Baustein von vielen sein, denn Gleichstellung bezieht sich auf alle Lebensbereiche und nicht nur auf Karrierewünsche“, so der Bundestagsabgeordnete.

 

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Tarifeinheit – Solidarische Tarifpolitik stärken

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Tarifautonomie und eine gute Sozialpartnerschaft sind Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und tragen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Konflikte von konkurrierenden Gewerkschaften schwächen jedoch das solidarische Miteinander in Betrieben und leisten einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung Vorschub. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag an diesem Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit beraten. Mit ihm wollen wir das Mehrheitsprinzip wieder stärker in der Tariflandschaft verankern.

Wichtig ist: Das Streikrecht bleibt unangetastet. Kleine Gewerkschaften können auch weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten. Im Konfliktfall müssen sich konkurrierende Gewerkschaften aber zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen. Nur wenn dies nicht gelingt, soll der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet werden, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. So wird sichergestellt, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt. Gemeinsam mit der in der vergangenen Woche eingesetzten Mindestlohnkommission ist das Gesetz zur Tarifeinheit ein wichtiger Schritt, um Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft in unserem Land zu stärken.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Den Mindestlohn im Dialog mit den Beteiligten umsetzen

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Seit knapp fünf Wochen ist endlich der flächendeckende Mindestlohn in Kraft. Der Mindestlohn darf nicht nur im Gesetzblatt stehen, er muss auch in der Realität gezahlt werden. Deshalb war von Anfang an klar, dass jedem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben werden muss. Dazu gehört eine ausreichende personelle Ausstattung der für die Kontrolle zuständigen Zollbehörden, wie wir sie mit dem Koalitionspartner vereinbart haben.

Auch müssen die Arbeitszeiten der Beschäftigten ausreichend dokumentiert werden, insbesondere in den stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen und bei gewerblichen Minijobbern. Bei der nun stattfindenden Diskussion um diese Aufzeichnungspflichten sollte man nicht vergessen, dass die Aufzeichnung von Arbeitszeiten aus gutem Grund schon seit Jahren Pflicht ist. Unabhängig davon beobachtet das zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales genau die Umsetzungspraxis und wird hierzu bis zum Sommer eine erste Zwischenbilanz vorlegen. Das Ministerium ist außerdem derzeit im Gespräch mit Branchen und Verbänden, bei denen die Umsetzung des Mindestlohns praktische Fragen aufwirft, etwa den Sportverbänden und den Schaustellern. Ich bin zuversichtlich, dass auch hier innerhalb des geltenden Rechtsrahmens unbürokratische und für alle Beteiligte zufriedenstellende Lösungen gefunden werden.

Strategien zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit: Fachgespräch mit Staatsekretär Thorben Albrecht

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Fachgespräch Arbeitsmarktpolitik 10.12.14

Oliver Kaczmarek lud Arbeitsmarktakteure aus der Region zu einem Fachgespräch ins Qualifizierungszentrum der Werkstatt Unna.

Die Arbeitslosenzahlen im Kreis Unna stagnieren. 17.889 Männer und Frauen in den Städten und Gemeinden suchen einen Job, fast die Hälfe von ihnen sind Langzeitarbeitslose. Ein weiteres Problem im Kreis ist die Jugendarbeitslosigkeit: Rund 1.470 Jugendliche und junge Erwachsene sind arbeitslos gemeldet. Viele von ihnen haben keinen Schulabschluss.

Wie kann man Langzeitarbeitslosigkeit abbauen? Welche Hilfestellungen werden benötigt, um jungen Menschen den beruflichen Einstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern? Diese und weitere Fragen erörterten am Mittwoch, 10. Dezember, auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek rund 30 Arbeitsmarktakteure aus der Region mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Thorben Albrecht.

Der Kreis Unna ächze unter den Kosten der Arbeitslosigkeit, betonte Martin Wiggermann, stellvertretender Landrat und Vorsitzender der Trägerversammlung des Jobcenters, und formulierte ein drängendes Anliegen des Kreises. Es sei wichtig, so Wiggermann, dass die Bundesregierung erkenne, „dass bei uns die Hütte brennt und dass wir Hilfe brauchen.“ Denn bei allen Erfolgen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sehe der Kreis, dass sich die Kosten der Unterkunft im Arbeitslosengeld II beharrlich erhöhten.

Fachgespräch Arbeitsmarktpolitik 10.12.14

Staatssekretär Thorben Albrecht stellte das Programm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vor.

Bisherige Programme, bestätigte Staatssekretär Thorben Albrecht, seien nicht in der Lage gewesen, den festen Sockel an Arbeitslosen abzubauen. „Wir müssen die Verkrustungen aufbrechen“, erklärte er und skizzierte das neue Programm von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Dabei hob Albrecht vor allem die soziale Teilhabe hervor. So sollen Langzeitarbeitslose zum Beispiel bei der Aufnahme einer Arbeit bis zu einem halben Jahr im Betrieb betreut werden. Zudem sollen sie die Möglichkeit haben, langsam in den Job einsteigen zu können – mit wenigen Arbeitsstunden pro Tag. Die Initiative, so der Staatssekretär, solle vom nächsten Jahr an umgesetzt werden. Hier seien auch Kommunen und soziale Träger gefragt. Darüber hinaus wies Albrecht hin auf den Ausbildungspakt „Allianz für Ausbildung“, der kürzlichvom Wirtschaftsministerium vorgestellt wurde und u.a. berufs- und ausbildungsbegleitende Hilfe für junge Leute vorsieht.

„Interessant“ sei die Idee des Jobcenters im Kreis Unna für ein Modellprojekt „Intensive Begleitung arbeitsloser Jugendlicher“. Damit soll die Betreuung und Begleitung von psychisch kranken Jugendlichen in den Mittelpunkt gerückt werden. Ohne die finanzielle Unterstützung durch den Bund, so Martin Wiggermann, sei das Projekt nicht zu realisieren. Oliver Kaczmarek versicherte den Teilnehmern des Fachgesprächs, er würde das Programm nach Berlin bringen und in die Entscheidungsstrukturen geben.